• Ergänzungen für Kirchenmitarbeiter.

    Die kirchliche Höherversicherung

    Der Rundum-Schutz für Sie und Ihre Familie

Mehr Schutz als Sie denken.
Für weniger als Sie glauben.

Als Mitarbeitende der Kirche in Bayern profitieren Sie gleich von mehreren ganz besonderen Versicherungsleistungen. Neben Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung erhalten Sie von Ihrem Arbeitgeber zusätzlich eine kostenlose Beihilfeversicherung. Trotzdem bleiben Lücken.
Genau an dieser Stelle kommt die Kirchliche Höherversicherung ins Spiel. Diese ergänzt Ihren Versicherungsschutz nicht nur um sinnvolle Leistungen, sie gilt auch für Ihre Familie. Und zwar zu unschlagbaren Konditionen und ohne Gesundheitsprüfung in den ersten 6 Monaten.

Auf Wunsch online abschließen

Fehlermeldung

  • Ihr Vorteil

    Ihr Vorteil: Keine Gesundheitsprüfung

    Die Kirchliche Höherversicherung

    »Neue Kirchenmitarbeitende haben einen wichtigen Vorteil: Keine Gesundheitsprüfung. Innerhalb der ersten 6 Monate nach Beschäftigungsstart können Sie den Tarif 820 K Plus einmalig ohne Gesundheitsprüfung abschließen. Sie haben dazu Fragen?

    Dann rufen Sie uns an unter der +49 89 2160-8505.«

Welche Leistungen möchten Sie versichern?
Mehrfache Auswahl möglich – Probieren Sie es aus!

Tarif 820 K Plus

Der günstige Rundum-Schutz für die ganze Kirchenfamilie.

Die kirchliche Höherversicherung 820 K Plus bietet allen Kirchenmitarbeitenden eine sinnvolle Ergänzung zur gesetzlichen Krankenversicherung. Die Vorteile die der Tarif 820 K Plus bietet, können Sie sich in unserem kurzen Film ansehen.
  • Wussten Sie schon Anton

    Wussten Sie schon ... ?

    Unser Tipp

    »Wer als kirchlicher Mitarbeitender sonst viel für andere da ist, profitiert jetzt einmal selbst. Denn die kirchlichen Dienstgeber haben zusammen mit der Versicherungskammer Bayern einen Tarif nur für Sie konzipiert: den leistungsstarken Tarif 820 K Plus.«

 Ihre Vorteile im Überblick

Die kirchliche Höherversicherung: Ein Plus für Ihre Gesundheit

  • Ihre Familie ist auch abgesichert
    Wir stehen für familienfreundliche Eigenvorsorge zu günstigen Beiträgen für kirchliche Mitarbeitende und deren Angehörige (Ehepartner und Kinder).
  • Ein Zusatz für Ihre Zähne
    Wir bieten Ihnen eine optimale Ergänzung der gesetzlichen Krankenversicherung beim Zahnarzt.
  • Volles Leistungsspektrum im Krankenhaus
    Setzen Sie auf die beste Versorgung im Krankenhaus inklusive Zweibettzimmer und Chefarztbehandlung.
  • Sorgenfrei reisen
    Auch wenn Sie weit weg und unterwegs sind, kümmern wir uns. Sichern Sie sich ärztliche Behandlungen und einen Transport nach Hause bei Auslandsreisen. 
  • Voller Durchblick 
    Jeder zweite Bürger benötigt eine Brille oder Kontaktlinsen. Wir beteiligen uns an diesen Kosten!
  • Zuschüsse für sanfte Medizin
    Unsere Ergänzung zu Ihrer gesetzlichen Versicherung sorgt für zusätzliche Leistungen bei Heilpraktikern.

Auf Wunsch online abschließen

FAQ

Häufig gestellte Fragen zur kirchlichen Beihilfe sowie zur kirchlichen Höherversicherung

Falls weitere Fragen auftreten sollten, zögern Sie bitte nicht uns anzurufen.
Mein Arbeitgeber hat für mich eine Beihilfeversicherung bei der Versicherungskammer Bayern abgeschlossen. Was bedeutet das?
  • Die Beihilfeversicherung ist eine Sozialleistung (aufgrund der sog. Fürsorgepflicht) Ihres Arbeitgebers und besteht für die Dauer Ihrer Beschäftigung. Sie ist ergänzend zu Ihrer gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung. Die Beiträge für die Beihilfeversicherung zahlt Ihr Arbeitgeber.

Ich habe einen Anspruch auf Beihilfe über meinen Arbeitgeber. Was für Leistungen erhalte ich und welchen der angebotenen Zusatztarife kann ich dazu kombinieren?
  • Den genauen Umfang ihrer Beihilfeleistungen können wir hier nicht ausführen, da dieser abhängig von Ihrem Arbeitgeber, dem Beihilferecht Ihres Bundeslandes und Ihrer Krankenversicherung ist. Gerne helfen wir Ihnen telefonisch weiter. Für kirchliche Mitarbeitende in Bayern umfasst der Beihilfeanspruch für gesetzlich Krankenversicherte in der Regel Leistungen bei Zahnersatz und für Heilpraktikerbehandlungen.

    Unsere Zusatztarife sind für gesetzlich Krankenversicherte mit und ohne Beihilfeanspruch bestens geeignet. Zur Kombinierbarkeit unserer Tarife haben wir uns etwas Tolles für Sie einfallen lassen. Nutzen Sie gerne unseren neuen Tarifrechner. Hier können Sie entscheiden, welche Leistungen Ihnen wichtig sind und wir zeigen Ihnen, welche Tarife für Sie interessant sein könnten.

Können Sie mir auch weiterhelfen, wenn es um die betriebliche Zusatzversorgung bzw. Rente bei der Versorgungskasse geht?
  • Leider nein. Für Fragen zu Ihrer Zusatzversorgung im Rentenfall wenden Sie sich bitte an Ihren Arbeitgeber bzw. die für Sie zuständige Zusatzversorgungskasse.

Wie erfolgt die An- bzw. Abmeldung zur Beihilfeversicherung?
  • Die An- und Abmeldungen erfolgen immer über Ihren Arbeitgeber. Sie müssen dabei nichts tun. 

Wenn die Beihilfeversicherung bei der Versicherungskammer Bayern besteht, bei wem reiche ich dann Bescheinigungen/Nachweise (z.B. über Kindergeldbezug, Studienbescheinigung o.ä.) ein?
  • Diese Bescheinigungen reichen Sie bitte nur bei Ihrem Arbeitgeber ein. Dieser veranlasst dann die entsprechende Meldung an uns.

    Adress- oder Namensänderungen (z.B. bei Heirat) können Sie zusätzlich gerne auch uns mitteilen.

Wie gehe ich vor, wenn ich Leistungen für die Beihilfeversicherung einreichen möchte?
  • Zum Einreichen von Leistungen zur Beihilfe verwenden Sie bitte immer das Antragsformular „Antrag auf Beihilfe“. Dieses finden Sie hier. Bitte füllen Sie den Antrag auf Beihilfe vollständig aus und senden diesen gemeinsam mit den Arztrechnungen/Belegen ein.

    Bei Fragen können Sie sich gerne telefonisch unter der +49 89 2160-8505 an uns wenden.

Wie kann ich für meine Kinder Beihilfeleistungen in Anspruch nehmen?
  • Kinder werden in der Beihilfe berücksichtigt, solange der Kindergeldanspruch besteht. Mit dem Antrag auf Beihilfe können Sie auch Leistungen für Ihre Kinder beantragen. Bitte senden Sie dazu den Antrag vollständig ausgefüllt und unterschrieben zusammen mit den Arztrechnungen/Belegen bei uns ein. Den Antrag finden Sie hier.

    Bei Fragen können Sie sich gerne unter der +49 89 2160-8505 telefonisch an uns wenden.

Was bedeutet kirchliche Höherversicherung?
  • Bei der kirchlichen Höherversicherung handelt es sich um eine private Krankenzusatzversicherung. Diese Versicherung ergänzt die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung.

    Die kirchlichen Arbeitgeber in Bayern haben mit der Versicherungskammer Bayern einen Gruppenvertrag geschlossen, der es kirchlichen Mitarbeitenden und deren Familienangehörigen ermöglicht, zu besonders günstigen Bedingungen ihre Krankenvorsorge zu verbessern. Ausführliche Informationen hierzu finden Sie hier.

Wie kann ich die kirchliche Höherversicherung abschließen?
  • Wenn Sie bisher noch nicht in der Höherversicherung versichert waren, besteht innerhalb der ersten sechs Monate ab Beschäftigungsbeginn die Möglichkeit, die kirchliche Höherversicherung einmalig ohne Gesundheitsprüfung abzuschließen. Dies ist sowohl online als auch über einen Antrag per Post möglich.

    Nach Ablauf der ersten sechs Monate können Sie die kirchliche Höherversicherung jederzeit mit einer vereinfachten Gesundheitsprüfung beantragen. Die Antragsunterlagen finden Sie hier.

    Neu ab dem Jahr 2022: Die kirchliche Höherversicherung kann auch zum 30. Geburtstag des kirchlichen Beschäftigten ohne Gesundheitsprüfung abgeschlossen werden.

    Bei Fragen können Sie sich gerne telefonisch unter der +49 89 2160-8505. an uns wenden.

Was passiert, wenn ich den Arbeitgeber wechsle, kann ich meine Versicherungen fortführen?
  • Der Beihilfeanspruch besteht nur während Ihrer Beschäftigungszeit. Verlassen Sie Ihren kirchlichen Arbeitgeber, endet auch die Beihilfeversicherung. Ihre kirchliche Höherversicherung können Sie nach Ausscheiden aus dem kirchlichen Dienst als Einzelversicherung zu einem geringen Mehrbeitrag fortführen. Voraussetzung dafür ist, dass die kirchliche Höherversicherung mindestens drei Monate bestanden hat (Mindestversicherungsdauer).

    Achtung: Wenn keine Weiterversicherung beantragt wird, ist ein Neuabschluss der kirchlichen Höherversicherung bei einem neuen kirchlichen Arbeitgeber nur noch mit Gesundheitsprüfung möglich.

    Bei Fragen können Sie sich gerne unter der +49 89 2160-8505 telefonisch an uns wenden.

Ich gehe in Rente, was passiert mit meiner kirchlichen Höherversicherung?
  • Ihre kirchliche Höherversicherung können Sie lebenslang führen. Bitte beachten Sie, dass mit dem 65. Lebensjahr die Beiträge ansteigen. Sie haben darüber hinaus die Möglichkeit, Ihren wegfallenden Beihilfeanspruch auf eigene Kosten fortzuführen. Gerne beraten wir Sie hierzu telefonisch. 

Ich habe meine Kinder in der kirchlichen Höherversicherung angemeldet. Was muss ich beachten?
  • Kinder sind bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres mit Ihnen versicherbar. Mit Erreichen des 27. Lebensjahres können die Kinder die Versicherung eigenständig fortführen.

    Hierbei wird die Versicherung auf eine Einzelversicherung mit den gleichen Leistungen umgestellt, die geringfügig teurer ist. Bei Fragen hierzu können Sie sich gerne telefonisch an uns wenden.