Mehr Schutz als Sie denken. Für weniger als Sie glauben.
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Ihr Vorteil: Keine Gesundheitsprüfung
Die Kirchliche Höherversicherung
»Neue Kirchenmitarbeitende haben einen wichtigen Vorteil: Keine Gesundheitsprüfung. Innerhalb der ersten 6 Monate nach Beschäftigungsstart können Sie den Tarif 820 K Plus einmalig ohne Gesundheitsprüfung abschließen. Sie haben dazu Fragen?
Dann rufen Sie uns an unter der +49 89 2160-8505.«
Tarif 820 K Plus
Der günstige Rundum-Schutz für die ganze Kirchenfamilie.
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Wussten Sie schon ... ?
Unser Tipp
»Wer als kirchlicher Mitarbeitender sonst viel für andere da ist, profitiert jetzt einmal selbst. Denn die kirchlichen Dienstgeber haben zusammen mit der Versicherungskammer Bayern einen Tarif nur für Sie konzipiert: den leistungsstarken Tarif 820 K Plus.«
Ihre Vorteile im Überblick
Die kirchliche Höherversicherung: Ein Plus für Ihre Gesundheit
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Ihre Familie ist auch abgesichert
Wir stehen für familienfreundliche Eigenvorsorge zu günstigen Beiträgen für kirchliche Mitarbeitende und deren Angehörige (Ehepartner und Kinder).
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Ein Zusatz für Ihre Zähne
Wir bieten Ihnen eine optimale Ergänzung der gesetzlichen Krankenversicherung beim Zahnarzt.
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Volles Leistungsspektrum im Krankenhaus
Setzen Sie auf die beste Versorgung im Krankenhaus inklusive Zweibettzimmer und Chefarztbehandlung.
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Sorgenfrei reisen
Auch wenn Sie weit weg und unterwegs sind, kümmern wir uns. Sichern Sie sich ärztliche Behandlungen und einen Transport nach Hause bei Auslandsreisen.
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Voller Durchblick
Jeder zweite Bürger benötigt eine Brille oder Kontaktlinsen. Wir beteiligen uns an diesen Kosten!
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Zuschüsse für sanfte Medizin
Unsere Ergänzung zu Ihrer gesetzlichen Versicherung sorgt für zusätzliche Leistungen bei Heilpraktikern.
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Tarif 820K Plus in leichter Sprache
- Mein Arbeitgeber hat für mich eine Beihilfeversicherung bei der Versicherungskammer Bayern abgeschlossen. Was bedeutet das?
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- Ich habe einen Anspruch auf Beihilfe über meinen Arbeitgeber. Was für Leistungen erhalte ich und welchen der angebotenen Zusatztarife kann ich dazu kombinieren?
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- Können Sie mir auch weiterhelfen, wenn es um die betriebliche Zusatzversorgung bzw. Rente bei der Versorgungskasse geht?
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- Wie erfolgt die An- bzw. Abmeldung zur Beihilfeversicherung?
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- Wenn die Beihilfeversicherung bei der Versicherungskammer Bayern besteht, bei wem reiche ich dann Bescheinigungen/Nachweise (z.B. über Kindergeldbezug, Studienbescheinigung o.ä.) ein?
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- Wie gehe ich vor, wenn ich Leistungen für die Beihilfeversicherung einreichen möchte?
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- Wie kann ich für meine Kinder Beihilfeleistungen in Anspruch nehmen?
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- Was bedeutet kirchliche Höherversicherung?
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- Wie kann ich die kirchliche Höherversicherung abschließen?
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- Was passiert, wenn ich den Arbeitgeber wechsle, kann ich meine Versicherungen fortführen?
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- Ich gehe in Rente, was passiert mit meiner kirchlichen Höherversicherung?
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- Ich habe meine Kinder in der kirchlichen Höherversicherung angemeldet. Was muss ich beachten?
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