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Versicherungspakete für individuelle Reisen oder das ganze Jahr
- Wir zahlen Ihre Kosten für Stornierung, Umbuchung und die ungeplante Rückreise.
- Sie sind mit unserer Auslandskrankenversicherung im Fall der Fälle weltweit geschützt.
- Auch Geschäftsreisen sind mitversichert.
Mit dem URV Jahres-Travel-Paket können Sie das komplette Jahr unbesorgt in den Urlaub fahren. Der Rundum-Schutz umfasst die Bausteine Reiserücktrittsversicherung, Reiseabbruch-Schutz und Auslandsreisekrankenversicherung. Auch beruflich bedingte Reisen sind mitversichert.
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Ja
Nein
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Jährlicher Beitrag | |||
Tarifleistungen | |||
Selbstbehalt
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kein Selbstbehalt | ||
Reiserücktrittversicherung | |||
Rückreise Schutz | |||
Auslandsreisekrankenschutz | |||
Notfall-Service
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Reiseabbruch
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Es handelt sich um Tarifauszüge. Grundlage für Ihren Versicherungsschutz sind die geltenden Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) und der Tarif (Stand: 06.2024).
Gemeinsam zu Ihrem neuen Travel-Paket: Auf Reisen abgesichert
Digitale Sprechstunde
Sprechen Sie jederzeit mit deutschsprachigen Ärzten per Video-Anruf.
Sprechen Sie jederzeit mit deutschsprachigen Ärzten per Video-Anruf.
24-Stunden-Notfall-Service
Zeitverschiebungen sind für uns kein Problem, Sie können uns rund um die Uhr erreichen. +49 800 84408440 (kostenfrei, funktioniert evtl. nicht in jedem Land) +49 211 5363-158 (kostenpflichtig, weltweit erreichbar)
Zeitverschiebungen sind für uns kein Problem, Sie können uns rund um die Uhr erreichen. +49 800 84408440 (kostenfrei, funktioniert evtl. nicht in jedem Land) +49 211 5363-158 (kostenpflichtig, weltweit erreichbar)
Notfall-ambulant-Assistent
Von der Suche nach einer Praxis über die Diagnose bis zur Behandlung.
Von der Suche nach einer Praxis über die Diagnose bis zur Behandlung.
Notfall-stationär-Assistent
Geschultes Personal ist bei einer Behandlung telefonisch an Ihrer Seite.
Geschultes Personal ist bei einer Behandlung telefonisch an Ihrer Seite.
Rücktransport-Assistent
Sie müssen sich um nichts weiter kümmern als darum, wieder gesund zu werden.
Sie müssen sich um nichts weiter kümmern als darum, wieder gesund zu werden.
Travel-Info
Der Informationsservice hilft Ihnen, Ihre Reise bestmöglich für Ihre Gesundheit zu planen.
Der Informationsservice hilft Ihnen, Ihre Reise bestmöglich für Ihre Gesundheit zu planen.
Stornokompass
Falls der Urlaub auf der Kippe steht: Finden Sie heraus, ob Sie Ihre Reise stornieren sollten.
Falls der Urlaub auf der Kippe steht: Finden Sie heraus, ob Sie Ihre Reise stornieren sollten.
- Wo gelten die Travel-Pakete?
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Wo auch immer es Sie hinzieht – Europa, Amerika, Australien, Asien oder Afrika – mit den Travel-Paketen der URV sind sämtliche Urlaubsreisen weltweit abgesichert. Und die Meere und Ozeane dazwischen decken Sie ebenfalls mit Ihrem Reiseschutzpaket ab, falls Sie zu einer Kreuzfahrt aufbrechen wollen.
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- Welche Reisearten sind mit den Travel-Paketen abgesichert?
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Mit den Travel-Paketen können Sie alle Urlaubsreisen und Schiffsreisen absichern. Im Travel-Jahres-Paket sind auch Geschäftsreisen enthalten. Wer über das Jahr dienstlich viel unterwegs ist, erhält so den optimalen Rundum-Schutz und das ganz ohne Selbstbehalt.
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- Bis wann muss die Versicherung abgeschlossen werden?
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Der Abschluss der Travel-Pakete ist bis 30 Tage vor Reiseantritt möglich. Sollten Sie kurzfristiger buchen, müssen Sie natürlich nicht unversichert zur Reise antreten. Bei Last-Minute-Buchungen, also 29 Tage vor Reisebeginn, können Sie den Versicherungsschutz bis 7 Tage nach der Buchung Ihrer Reise abschließen.
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- Was übernehmen die URV Travel-Pakete nicht?
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Nicht versichert sind unter anderem:
- Krankheiten, die als psychische Reaktion auf bestimmte Ereignisse aufgetreten sind
- Verlust bei Prothesen aller Art
- Erkrankungen, die bekannt und in den letzten sechs Monaten vor Versicherungsabschluss oder vor Buchung der Reisebehandelt worden sind
- Kosten für entgangene Urlaubsfreuden
- Schäden durch Krieg, Bürgerkrieg, kriegsähnliche Ereignisse oder innere Unruhen
- Schäden durch Streik, Pandemien, Kernenergie, Beschlagnahmung, Entziehung oder sonstige Eingriffe von hoher Hand
- Schäden, die bei Abschluss des Versicherungsvertrages und/oder Buchung der Reise vorhersehbar waren
- Schäden, die dadurch entstehen, dass der Versicherte den Versicherungsfall vorsätzlich herbeigeführt hat oder aus Anlass des Versicherungsfalles in arglistiger Absicht versucht hat, den Versicherer zu täuschen
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