• Mopedversicherung

    Mopedversicherung

    Unser Schutzschirm für Ihr Moped

    • Umfassender Schadenersatz – bis zu 100 Mio. Euro
    • Teilkaskoversicherung optional möglich
    • Online abschließen – Kennzeichen per Post erhalten

Mopedversicherung – Versicherungskennzeichen schon ab 39,90 € *

Ein Unfall mit dem Moped ist schneller passiert als vermutet – auch wenn Sie mit geringer Geschwindigkeit unterwegs waren. Eine abgeschlossene Kfz-Haftpflichtversicherung, die Sie in Deutschland über ein Versicherungskennzeichen bzw. ein sogenanntes Moped-Kennzeichen nachweisen, ist also auch für Kleinfahrzeuge Pflicht.

*Ihr Einmal-Beitrag vom 1. März 2024 bis 28. Februar 2025 für Moped, Mofa und Roller, Versicherungsnehmer und Fahrer über 23 Jahre.

Günstiger Schutz für Sie: Das bietet Ihnen unsere Mopedversicherung

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Bis zu 100 Millionen Euro Schadenersatz
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Optional: Teilkasko für noch mehr Schutz
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Einfach online abschließen
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Anteilige Beitragszahlung möglich

Los geht´s!

Mit nur 2 Angaben zu Ihrem persönlichen Tarif

Bitte überprüfen Sie Ihre Eingabe.
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   Unser Tipp

Ergänzen Sie die gesetzlich vorgeschriebene Haftpflicht­versicherung einfach mit der Teilkasko­versicherung. So sind Sie bestens abgesichert.

Welcher Tarif passt zu mir?

Sie fragen sich, ob Sie eine Haftpflicht- oder Teilkaskoversicherung abschließen sollen? Während die Haftpflichtversicherung fürs Moped gesetzlich vorgeschrieben ist, können Sie den Abschluss einer Teilkasko auf freiwilliger Basis vornehmen. Bedenken Sie aber, dass diese genauso wichtig ist.

Haftpflicht

nur Haftpflicht

ab 39,90 €

  • 100 Millionen € Deckungssumme
  • Brand und Explosion
  • Diebstahl und Raub
  • Schäden durch Naturgewalten
  • Zusammenstoß mit Tieren aller Art
  • Schäden an der Verkabelung
  • Glasbruch am Fahrzeug
  • Selbstbeteiligungsoption (ohne oder mit 100€)

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Unsere Empfehlung

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Haftpflicht inkl. Teilkasko
mit 100 € SB

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  • 100 Millionen € Deckungssumme
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  • Schäden durch Naturgewalten
  • Zusammenstoß mit Tieren aller Art
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Ihr Einmal-Beitrag
ab 39,90 €
ab 59,89 €
100 Millionen € Deckungssumme
Icon Ja
Icon Ja
Brand und Explosion
Icon Nein
Icon Ja
Diebstahl und Raub
Icon Nein
Icon Ja
Schäden durch Naturgewalten wie zum Beispiel Hagel
Icon Nein
Icon Ja
Zusammenstoß mit Tieren aller Art
Icon Nein
Icon Ja
Schäden an der Verkabelung durch Kurzschluss und Folgeschäden
Icon Nein
Icon Ja
Glasbruch am Fahrzeug
Icon Nein
Icon Ja
Selbstbeteiligungsoption (ohne oder mit 100 €)
Icon Nein
Icon Ja

Hätten Sie's gewusst?

Ab 1. März 2024 brauchen Sie entweder ein Versicherungskennzeichen (Moped, Mofa, Roller) oder eine Versicherungsplakette (E-Scooter oder Segway) mit blauer Schrift, mit einer Gültigkeit bis Ende Februar 2025. Mit dem Online-Abschluss erhalten Sie diese bequem per Post.

Gemeinsam zu Ihrer neuen Mopedversicherung: So schützen Sie Ihr Fahrzeug

Infografik Mopedversicherung im nächsten Schritt online abschließen

Welche Fahrzeuge brauchen ein Versicherungskennzeichen?

Im Rahmen der Mopedversicherung können Fahrzeuge, die ein Versicherungskennzeichen nach § 52 Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV) bzw. eine Versicherungsplakette nach § 56 FZV führen müssen, versichert werden.

  • Welche Fahrzeuge brauchen ein Versicherungskennzeichen?

    Versicherungskennzeichen

    • Mopeds, Mofas, Mokicks, Leichtmofas, Roller
    • E-Bikes (Pedelecs bis 20 km/h) 25 km/h / 45 km/h
    • Krankenfahrstühle
    • Dreirädrige Kleinkrafträder
    • vierrädrige Fahrzeuge (Quads / Microcars) Berater finden

    Versicherungsplakette

    • Elektrokleinstfahrzeuge (E-Scooter, Segway bis 20 km/h)

Häufig gestellte Fragen rund um die Mopedversicherung

Wo bekomme ich mein Moped-Kennzeichen (bzw. meine Plakette), und was brauche ich dafür?
  • Mopeds bis 50 ccm zählen zu den zulassungsfreien Fahrzeugen. Sie müssen also nicht wie beim Auto persönlich zur Zulassungsstelle.

    Entscheiden Sie sich einfach, welchen Versicherungsschutz Sie wünschen und weisen Sie diesen anschließend schnell und bequem online von zuhause aus nach.

    Zusätzlich zu Ihren persönliche Daten machen Sie dann noch Angaben zu gewissen Fahrzeugdaten aus der Allgemeinen Betriebserlaubnis (ABE), wie

    • Höchstgeschwindigkeit
    • Vierstellige Hersteller-Schlüsselnummer
    • Herstellername
    • ID-Nummer (Fahrgestellnummer)

    Das neue Versicherungskennzeichen bzw. die neue Versicherungsplakette wird Ihnen per Post zugeschickt. Alternativ können Sie das Kennzeichen auch bei Ihrem Versicherungsberater bestellen und, wenn Sie möchten, dort abholen.

    Mopeds bis 50 ccm zählen zu den zulassungsfreien Fahrzeugen. Sie müssen also nicht wie beim Auto persönlich zur Zulassungsstelle.

    Entscheiden Sie sich einfach, welchen Versicherungsschutz Sie wünschen und weisen Sie diesen anschließend schnell und bequem online von zuhause aus nach.

    Zusätzlich zu Ihren persönliche Daten machen Sie dann noch Angaben zu gewissen Fahrzeugdaten aus der Allgemeinen Betriebserlaubnis (ABE), wie

    • Höchstgeschwindigkeit
    • Vierstellige Hersteller-Schlüsselnummer
    • Herstellername
    • ID-Nummer (Fahrgestellnummer)

    Das neue Versicherungskennzeichen bzw. die neue Versicherungsplakette wird Ihnen per Post zugeschickt. Alternativ können Sie das Kennzeichen auch bei Ihrem Versicherungsberater bestellen und, wenn Sie möchten, dort abholen.

Was kostet mich die Mopedversicherung pro Jahr?
  • Wir bieten Ihnen ein Versicherungskennzeichen für Ihr Moped, Mofa oder Ihren Roller schon ab günstigen 39,90 € jährlich für einen E-Scooter ab 49,90 € jährlich.

    Sie haben auch die Option, zusätzlich eine Teilkaskoversicherung abzuschließen. Mit dieser können Sie Ihr Fahrzeug gegen weitere Gefahren absichern.

    Wir bieten Ihnen ein Versicherungskennzeichen für Ihr Moped, Mofa oder Ihren Roller schon ab günstigen 39,90 € jährlich für einen E-Scooter ab 49,90 € jährlich.

    Sie haben auch die Option, zusätzlich eine Teilkaskoversicherung abzuschließen. Mit dieser können Sie Ihr Fahrzeug gegen weitere Gefahren absichern.

Was zahlt die die Kfz-Haftpflicht?
  • Verursachen Sie einen Unfall, dann haften Sie gegenüber Dritten für den angerichteten Schaden. Vor allem Personenschäden können schnell sehr teuer werden.

    Unsere Haftpflichtversicherung schützt Sie vor den finanziellen Folgen bei Schadenersatzforderungen.

    Verursachen Sie einen Unfall, dann haften Sie gegenüber Dritten für den angerichteten Schaden. Vor allem Personenschäden können schnell sehr teuer werden.

    Unsere Haftpflichtversicherung schützt Sie vor den finanziellen Folgen bei Schadenersatzforderungen.

Was ist in der Teilkasko versichert?
  • Die Teilkasko greift auch dann, wenn Sie nicht unterwegs sind. Unter anderem sind die folgenden Schäden durch die Versicherung abgedeckt:

    • Diebstahl und Raub
    • Brand und Explosion
    • Schäden durch Naturgewalten wie Hagel oder Sturm
    • Zusammenstöße mit Tieren aller Art
    • Glasbruch

    Die Teilkasko greift auch dann, wenn Sie nicht unterwegs sind. Unter anderem sind die folgenden Schäden durch die Versicherung abgedeckt:

    • Diebstahl und Raub
    • Brand und Explosion
    • Schäden durch Naturgewalten wie Hagel oder Sturm
    • Zusammenstöße mit Tieren aller Art
    • Glasbruch
Wie kann ich mein Moped gegen Diebstahl versichern?
  • Wenn Sie zur Haftpflichtversicherung eine Teilkaskoversicherung abschließen, ist Ihr Moped auch gegen Diebstahl versichert.

    Wenn Sie zur Haftpflichtversicherung eine Teilkaskoversicherung abschließen, ist Ihr Moped auch gegen Diebstahl versichert.

Wann beginnt und endet mein Versicherungsschutz?
  • Das Versicherungsjahr für Mopeds, Roller, Mofas, E-Bikes oder E-Scooter und Segways (nach Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung) startet jedes Jahr am 1. März. Ab diesem Zeitpunkt kann Ihr Versicherungsschutz beginnen, das muss er aber nicht! Wenn Sie Ihr Kennzeichen oder Ihre Plakette erst später im Verkehrsjahr bestellen, sind Ihre Versicherung und das Versicherungskennzeichen bzw. die Versicherungsplakette immer bis Ende Februar des folgenden oder gleichen Jahres - je nach Vertragsbeginn - gültig. Sie bezahlen dann nur einen anteiligen Beitrag.

    Das Versicherungsjahr für Mopeds, Roller, Mofas, E-Bikes oder E-Scooter und Segways (nach Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung) startet jedes Jahr am 1. März. Ab diesem Zeitpunkt kann Ihr Versicherungsschutz beginnen, das muss er aber nicht! Wenn Sie Ihr Kennzeichen oder Ihre Plakette erst später im Verkehrsjahr bestellen, sind Ihre Versicherung und das Versicherungskennzeichen bzw. die Versicherungsplakette immer bis Ende Februar des folgenden oder gleichen Jahres - je nach Vertragsbeginn - gültig. Sie bezahlen dann nur einen anteiligen Beitrag.

Wer darf das versicherte Fahrzeug fahren?
  • Haben Sie Ihr Moped versichert, darf es jeder fahren, der die entsprechende Fahrerlaubnis hat und zum angegebenen Fahrerkreis (Fahreralter) gehört.

    Haben Sie Ihr Moped versichert, darf es jeder fahren, der die entsprechende Fahrerlaubnis hat und zum angegebenen Fahrerkreis (Fahreralter) gehört.

Ich fahre mein Moped erst ab Sommer – sinkt mein Beitrag?
  • Das Verkehrsjahr für Mopeds beginnt immer am 1. März und endet am 28. oder in einem Schaltjahr am 29. Februar des nächsten Jahres. Wer sein Nummernschild später holt, zahlt nicht drauf: Wenn Sie Ihr Versicherungskennzeichen beispielsweise erst ab Juni brauchen, bezahlen Sie nur einen anteiligen Beitrag.

    Das Verkehrsjahr für Mopeds beginnt immer am 1. März und endet am 28. oder in einem Schaltjahr am 29. Februar des nächsten Jahres. Wer sein Nummernschild später holt, zahlt nicht drauf: Wenn Sie Ihr Versicherungskennzeichen beispielsweise erst ab Juni brauchen, bezahlen Sie nur einen anteiligen Beitrag.

Verlängert sich meine Mopedversicherung automatisch?
  • Nein, eine Mopedversicherung verlängert sich nicht. Wir sprechen hier von einer „Verfallspolice“. Das liegt vor allem daran, dass die Mopedversicherung an das Versicherungskennzeichen bzw. die Versicherungsplakette geknüpft ist. Deshalb müssen Sie jedes Verkehrsjahr aufs Neue eine Mopedversicherung abschließen und Ihr neues Kennzeichen bzw. Ihre neue Plakette an Moped und Co. anbringen.

    Nein, eine Mopedversicherung verlängert sich nicht. Wir sprechen hier von einer „Verfallspolice“. Das liegt vor allem daran, dass die Mopedversicherung an das Versicherungskennzeichen bzw. die Versicherungsplakette geknüpft ist. Deshalb müssen Sie jedes Verkehrsjahr aufs Neue eine Mopedversicherung abschließen und Ihr neues Kennzeichen bzw. Ihre neue Plakette an Moped und Co. anbringen.

Welche Farbe hat das Moped-Kennzeichen dieses Jahr?
  • Die Farbe der Kennzeichen/Plaketten wechselt jährlich immer zum 1. März und gilt bis Ende Februar des Folgejahres, damit die Polizei schneller sieht, ob Ihr Fahrzeug auch wirklich mit dem aktuellen Versicherungsschutz fährt. Es gelten die Schriftfarben in der Reihenfolge von Blau (ab 1. März 2024), nach Grün (ab 1. März 2025) und danach Schwarz (ab 1. März 2026) usw.

    Die Farbe der Kennzeichen/Plaketten wechselt jährlich immer zum 1. März und gilt bis Ende Februar des Folgejahres, damit die Polizei schneller sieht, ob Ihr Fahrzeug auch wirklich mit dem aktuellen Versicherungsschutz fährt. Es gelten die Schriftfarben in der Reihenfolge von Blau (ab 1. März 2024), nach Grün (ab 1. März 2025) und danach Schwarz (ab 1. März 2026) usw.

Gilt der Versicherungsschutz auch für ein „frisiertes“ Mofa?
  • Jede technische Änderung am Fahrzeug, führt zum Erlöschen der Betriebserlaubnis. Zahlreiche Mofas fahren mit einer deutlich höheren Geschwindigkeit als zugelassen; in der Regel wurden die Fahrzeuge dafür unerlaubt „getuned“ bzw. „frisiert“. Durch diese technischen Kniffe erreichen Mofas Höchstgeschwindigkeiten von bis zu 80 km/h – und das trotz ihres vergleichsweise kleinen Hubraums.

    Entscheidet man sich für ein solches „Aufmotzen“ seines Fahrzeugs, gilt es versicherungstechnisch einige Dinge zu beachten. Fährt ein Mofa nach dem Tuning schneller als 25 km/h, erlischt der Versicherungsschutz zwar nicht direkt. Allerdings können Sie als Versicherungsnehmer vom Versicherer in Regress genommen werden: Im Anschluss an die Schadensregulierung infolge eines Unfalls kann es also sein, dass man Geld von Ihnen zurückfordert.

    Da durch die Geschwindigkeitserhöhung beim Frisieren auch die Unfallgefahr zunimmt, kann die Versicherung dem Versicherungsnehmer dann auch kündigen.

    Werden Sie mit einem „frisierten“ Mofa beim zu schnellen Fahren erwischt, entzieht man Ihnen die Betriebserlaubnis und die Versicherungspapiere.

    Wollen Sie die Betriebserlaubnis zurückerhalten, dann müssen Sie beim Prüfdienst nachweisen, dass Ihr Mofa wieder gedrosselt wurde.

    Jede technische Änderung am Fahrzeug, führt zum Erlöschen der Betriebserlaubnis. Zahlreiche Mofas fahren mit einer deutlich höheren Geschwindigkeit als zugelassen; in der Regel wurden die Fahrzeuge dafür unerlaubt „getuned“ bzw. „frisiert“. Durch diese technischen Kniffe erreichen Mofas Höchstgeschwindigkeiten von bis zu 80 km/h – und das trotz ihres vergleichsweise kleinen Hubraums.

    Entscheidet man sich für ein solches „Aufmotzen“ seines Fahrzeugs, gilt es versicherungstechnisch einige Dinge zu beachten. Fährt ein Mofa nach dem Tuning schneller als 25 km/h, erlischt der Versicherungsschutz zwar nicht direkt. Allerdings können Sie als Versicherungsnehmer vom Versicherer in Regress genommen werden: Im Anschluss an die Schadensregulierung infolge eines Unfalls kann es also sein, dass man Geld von Ihnen zurückfordert.

    Da durch die Geschwindigkeitserhöhung beim Frisieren auch die Unfallgefahr zunimmt, kann die Versicherung dem Versicherungsnehmer dann auch kündigen.

    Werden Sie mit einem „frisierten“ Mofa beim zu schnellen Fahren erwischt, entzieht man Ihnen die Betriebserlaubnis und die Versicherungspapiere.

    Wollen Sie die Betriebserlaubnis zurückerhalten, dann müssen Sie beim Prüfdienst nachweisen, dass Ihr Mofa wieder gedrosselt wurde.

Podcast zum Unfallrisiko für Mopeds
Podcast zum Unfallrisiko für Mopeds | 12,2 MB
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