Gebäude- und Hausratsschaden melden
Unser Tipp
Melden Sie uns sofort Ihren Schaden. Wir helfen Ihnen schon an der Unfallstelle. Wir geben Ihnen wertvolle Hinweise zu den nächsten Schritten und bieten Ihnen zusätzliche Services an, etwa den Werkstatt-Service mit attraktiven Mobilitätsextras (darunter ein Hol- und Bringservice).
Unser Service ist ausgezeichnet
Unser Gebäudeschaden-Service hilft Ihnen bei den Reparaturen
Unsere Serviceleistungen:
- Unser Kundenservice hilft Ihnen bei Schäden durch Brand, Rohrbruch, Hagel oder Sturm und Hochwasser an und in Gebäuden.
- Fachkompetente Betreuung durch qualifizierte Ingenieure und Architekten.
- Kompetente und schnelle Durchführung von Instandsetzungs-, Sanierungs- und Baumaßnahmen.
- Flächendeckendes, bundesweites und qualitätsgesichertes Netzwerk von 2.500 Meister-Handwerksbetrieben aller Gewerke.
- Ausschließlich qualitätsgesicherte Handwerker mit Gewährleistung bis zu 5 Jahre auf Handwerkerleistung.
- Mehr als 10.000 weitere Handwerksbetriebe als Reservedienstleister, die Kosten der Schadenbehebung werden vorab von der Versicherungskammer Bayern übernommen.
- Wann sollte ich den Schaden melden?
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Melden Sie den Schaden so schnell wie möglich, idealerweise innerhalb von 24 Stunden, entweder telefonisch oder online. Unsere SchadenSoforthilfe ist rund um die Uhr unter der Telefonnummer +49 800 6236-6236 erreichbar.
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- Welche Informationen werden für die Schadensmeldung benötigt?
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Die telefonische Beratung oder das Online-Formular führt Sie durch alle notwendigen Angaben, wie z.B. Datum, Ort und Beschreibung des Schadens.
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- Was mache ich, wenn ich nicht alle Informationen zum Schaden habe?
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Kein Problem. Melden Sie den Schaden trotzdem so schnell wie möglich und reichen Sie fehlende Informationen nach.
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- Welche Schäden sind durch die Hausratversicherung abgedeckt?
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Stellen Sie gedanklich Ihr Haus auf den Kopf! Alles, was jetzt herausfällt, gehört zu Ihrem Hausrat: Möbel, Kleidung, Wertsachen und noch einiges mehr.
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- Ist Fahrraddiebstahl in der Hausratversicherung versichert?
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Fahrräder gehören grundsätzlich zum Hausrat. Sie sind also immer mitversichert, wenn sie z. B. aus der verschlossenen Wohnung gestohlen werden. Oder aus einer zum Versicherungsort gehörenden abgesperrten Garage.
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- Was ist im Rahmen der Kernschutz- und Ergänzungsschutz-Bausteine der Wohngebäudeversicherung bei Schäden abgedeckt?
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Kernschutz:
- Baukörper des Gebäudes
- Einbauten (z. B. fest verlegte Fußbodenbeläge, Zentralheizung)
- Zubehör zur Instandhaltung des Gebäudes (z. B. Antennen- und Beleuchtungsanlagen außen am Gebäude)
Ergänzungsschutz:- Grundstück
- Garten-/Geräteschuppen
- Carports
- Gewächshäuser
- Schwimmbecken
- Und vieles mehr
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- Kann ich als Angehörige einen Schaden melden?
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Ja, Sie können den Schaden auch als Angehörige melden. Nach der Meldung prüfen wir den Schadensfall und setzen uns schnellstmöglich mit Ihnen in Verbindung.
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