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Gebäude- und Hausratsschaden melden

Unser Tipp

Melden Sie uns sofort Ihren Schaden. Wir helfen Ihnen schon an der Unfallstelle. Wir geben Ihnen wertvolle Hinweise zu den nächsten Schritten und bieten Ihnen zusätzliche Services an, etwa den Werkstatt-Service mit attraktiven Mobilitätsextras (darunter ein Hol- und Bringservice).

Unser Service ist ausgezeichnet

Zu den Ratings und Auszeichnungen

Unsere SchadenSoforthilfe ist 24 Stunden für Sie erreichbar.

Montag - Sonntag, 24 Stunden erreichbar
International

Schaden online melden

Unser Gebäudeschaden-Service hilft Ihnen bei den Reparaturen

Unsere Serviceleistungen:

  • Unser Kundenservice hilft Ihnen bei Schäden durch Brand, Rohrbruch, Hagel oder Sturm und Hochwasser an und in Gebäuden.
  • Fachkompetente Betreuung durch qualifizierte Ingenieure und Architekten.
  • Kompetente und schnelle Durchführung von Instandsetzungs-, Sanierungs- und Baumaßnahmen.
  • Flächendeckendes, bundesweites und qualitätsgesichertes Netzwerk von 2.500 Meister-Handwerksbetrieben aller Gewerke.
  • Ausschließlich qualitätsgesicherte Handwerker mit Gewährleistung bis zu 5 Jahre auf Handwerkerleistung.
  • Mehr als 10.000 weitere Handwerksbetriebe als Reservedienstleister, die Kosten der Schadenbehebung werden vorab von der Versicherungskammer Bayern übernommen.

Kundenerfahrungen mit unserer Schadensabwicklung

Heike Mallad Heike Mallad
Kundenstimme im O-Ton
„Herr Stöcklein von der Versicherungskammer Bayern hat mir in einer einfühlsamen Art und Weise die Sorge genommen, dass große Kosten auf mich zukommen könnten.“
Rudolf Faber Rudolf Faber
Kundenstimme im O-Ton
„Ich hatte erst vor zwei Jahren meine Versicherung aufgestockt, um gegen Hagel, Sturm und andere Wetterschäden abgesichert zu sein, aber beispielsweise auch gegen Wasserschäden.“
Hartmut Boehm Hartmut Boehm
Kundenstimme im O-Ton
„Ich komme aus dem Bereich, mir war es wichtig, eine Fünf-Sterne-Versicherung zu haben. Auch, wenn das natürlich nicht ganz billig ist.“
Daniel Wagner Daniel Wagner
Kundenstimme im O-Ton
„Erst kam ein Rettungswagen, dann noch die Polizei. Wir waren im ersten Moment ziemlich überfordert.“
Weiblicher Avatar Anne Scherer
Kundeninterview
„Der Installateur hat mir empfohlen, direkt die Versicherung zu kontaktieren (...)“
Mallad und Stöcklein Kundin Malad und Schadens­regulierer Stöcklein
Erfahrungsbericht
„(...) für den Fall der Fälle weiß ich jetzt: Es kann mir nichts passieren.“
Markus Gritzner Markus Gritzner
Kundeninterview
„Es ist Sonntag und sie rufen den Notdienst, der zur Sicherheit das gesamte Wasser im Haus abstellt (...)“
Johannes Herold Johannes Herold
Kundeninterview
„An einem Sonntagabend bekommt Johannes Herold von seiner Tochter Bescheid, dass der Strom ausgefallen ist (...)“

Rauchmelder: Wenn ein Piepton Leben rettet

Die meisten Brand­unfälle ereig­nen sich nachts in den eigen­en vier Wänden. Wir geben Ihnen Tipps, wie Sie die Rauch­melder­pflicht er­füllen und für mehr Sicher­heit sorgen.

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Die besten Tipps zum Um­gang mit Feuer­löschern

Schon ein ver­gesse­nes Bügel­eisen oder eine um­ge­kippte Kerze kann einen Brand in der Wohn­ung ver­ur­sachen. Was ist bei der Hand­hab­ung von Feuer­löschern zu be­achten? Mit diesen Tipps ver­hal­ten Sie sich im Brand­fall richtig.

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Häufig gestellte Fragen rund um die Gebäude- und Hausratsschadensmeldung

Wann sollte ich den Schaden melden?
  • Melden Sie den Schaden so schnell wie möglich, idealerweise innerhalb von 24 Stunden, entweder telefonisch oder online. Unsere SchadenSoforthilfe ist rund um die Uhr unter der Telefonnummer +49 800 6236-6236 erreichbar.
Welche Informationen werden für die Schadensmeldung benötigt?
  • Die telefonische Beratung oder das Online-Formular führt Sie durch alle notwendigen Angaben, wie z.B. Datum, Ort und Beschreibung des Schadens.
Was mache ich, wenn ich nicht alle Informationen zum Schaden habe?
  • Kein Problem. Melden Sie den Schaden trotzdem so schnell wie möglich und reichen Sie fehlende Informationen nach.
Welche Schäden sind durch die Hausratversicherung abgedeckt?
  • Stellen Sie gedanklich Ihr Haus auf den Kopf! Alles, was jetzt herausfällt, gehört zu Ihrem Hausrat: Möbel, Kleidung, Wertsachen und noch einiges mehr.
Ist Fahrraddiebstahl in der Hausratversicherung versichert?
  • Fahrräder gehören grundsätzlich zum Hausrat. Sie sind also immer mitversichert, wenn sie z. B. aus der verschlossenen Wohnung gestohlen werden. Oder aus einer zum Versicherungsort gehörenden abgesperrten Garage.
Was ist im Rahmen der Kernschutz- und Ergänzungsschutz-Bausteine der Wohngebäudeversicherung bei Schäden abgedeckt?
  • Kernschutz:
    • Baukörper des Gebäudes
    • Einbauten (z. B. fest verlegte Fußbodenbeläge, Zentralheizung)
    • Zubehör zur Instandhaltung des Gebäudes (z. B. Antennen- und Beleuchtungsanlagen außen am Gebäude)
    Ergänzungsschutz:
    • Grundstück
    • Garten-/Geräteschuppen
    • Carports
    • Gewächshäuser
    • Schwimmbecken
    • Und vieles mehr
Kann ich als Angehörige einen Schaden melden?
  • Ja, Sie können den Schaden auch als Angehörige melden. Nach der Meldung prüfen wir den Schadensfall und setzen uns schnellstmöglich mit Ihnen in Verbindung.
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