Gebäude- und Hausratsschaden melden
Unser Versprechen
Im Schadenfall für Sie da. Sie melden uns den Schaden, danach übernehmen wir!
Von der Schadenbegutachtung bis zur Wiederherstellung – auf Wunsch steht Ihnen unser eigenes Handwerkernetz zur Verfügung. Entdecken Sie zudem unsere Zusatzleistungen, die Ihren Alltag erleichtern.
Von der Schadenbegutachtung bis zur Wiederherstellung – auf Wunsch steht Ihnen unser eigenes Handwerkernetz zur Verfügung. Entdecken Sie zudem unsere Zusatzleistungen, die Ihren Alltag erleichtern.
Unser Gebäudeschaden-Service hilft Ihnen bei den Reparaturen
Unsere Serviceleistungen:
- Unser Kundenservice hilft Ihnen bei Schäden durch Brand, Rohrbruch, Hagel oder Sturm und Hochwasser an und in Gebäuden.
- Fachkompetente Betreuung durch qualifizierte Ingenieure und Architekten.
- Kompetente und schnelle Durchführung von Instandsetzungs-, Sanierungs- und Baumaßnahmen.
- Flächendeckendes, bundesweites und qualitätsgesichertes Netzwerk von 2.500 Meister-Handwerksbetrieben aller Gewerke.
- Ausschließlich qualitätsgesicherte Handwerker mit Gewährleistung bis zu 5 Jahre auf Handwerkerleistung.
- Mehr als 10.000 weitere Handwerksbetriebe als Reservedienstleister, die Kosten der Schadenbehebung werden vorab von der Versicherungskammer Bayern übernommen.

Kundenstimme im O-Ton

Kundenstimme im O-Ton

Kundenstimme im O-Ton

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Kundeninterview

Erfahrungsbericht

Kundeninterview

Kundeninterview
- Wann sollte ich den Schaden melden?
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Melden Sie den Schaden so schnell wie möglich, idealerweise innerhalb von 24 Stunden, entweder telefonisch oder online. Unsere SchadenSoforthilfe ist rund um die Uhr unter der Telefonnummer +49 800 6236-6236 erreichbar.
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- Welche Informationen werden für die Schadensmeldung benötigt?
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Die telefonische Beratung oder das Online-Formular führt Sie durch alle notwendigen Angaben, wie z.B. Datum, Ort und Beschreibung des Schadens.
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- Was mache ich, wenn ich nicht alle Informationen zum Schaden habe?
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Kein Problem. Melden Sie den Schaden trotzdem so schnell wie möglich und reichen Sie fehlende Informationen nach.
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- Welche Schäden sind durch die Hausratversicherung abgedeckt?
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Stellen Sie gedanklich Ihr Haus auf den Kopf! Alles, was jetzt herausfällt, gehört zu Ihrem Hausrat: Möbel, Kleidung, Wertsachen und noch einiges mehr.
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- Ist Fahrraddiebstahl in der Hausratversicherung versichert?
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Fahrräder gehören grundsätzlich zum Hausrat. Sie sind also immer mitversichert, wenn sie z. B. aus der verschlossenen Wohnung gestohlen werden. Oder aus einer zum Versicherungsort gehörenden abgesperrten Garage.
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- Was ist im Rahmen der Kernschutz- und Ergänzungsschutz-Bausteine der Wohngebäudeversicherung bei Schäden abgedeckt?
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Kernschutz:
- Baukörper des Gebäudes
- Einbauten (z. B. fest verlegte Fußbodenbeläge, Zentralheizung)
- Zubehör zur Instandhaltung des Gebäudes (z. B. Antennen- und Beleuchtungsanlagen außen am Gebäude)
Ergänzungsschutz:- Grundstück
- Garten-/Geräteschuppen
- Carports
- Gewächshäuser
- Schwimmbecken
- Und vieles mehr
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- Kann ich als Angehörige einen Schaden melden?
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Ja, Sie können den Schaden auch als Angehörige melden. Nach der Meldung prüfen wir den Schadensfall und setzen uns schnellstmöglich mit Ihnen in Verbindung.
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