Generalagentur Manfred Behammer

Pfarrerfeld 3
94530 Auerbach

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Warum eine Wohngebäudeversicherung ein Muss für Hausbesitzer ist

Ein einziges heftiges Unwetter kann genügen – und Ihr Haus ist nicht mehr bewohnbar. Mit unserer flexiblen Wohngebäude­versicherung sichern Sie Ihr Haus und Grund­stück indivi­duell nach Ihren Bedürfnissen ab.

Wählen Sie aus verschiedenen Leistungsbausteinen. Sie bestimmen selbst, welche Risiken Sie versichern. Denken Sie bei der Zusammenstellung Ihrer Immobilienversicherung unbedingt auch an einen erweiterten Schutz gegen Elementarschäden. Versichern Sie Haus und Grundstück zukunftssicher – mit der Wohngebäudeversicherung und der Elementarschadenversicherung der Versicherungskammer Bayern.

Leistungsumfang: Das bietet Ihnen unsere Wohngebäudeversicherung

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Individuelle, bedarfsgerechte Absicherung für jedes Haus
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Zusätzlicher Versicherungsschutz (Elementarschäden)
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Individuelle Beitragsgestaltung
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Gebäudeservices und Top-Leistungen
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Hohe Sicherheit
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Schadenfreiheits-Bonus

Ist Ihr Zuhause in Gefahr?

Extreme Wetterereignisse treten immer häufiger auf und in den letzten drei Jahren haben Unwetter so hohe Schäden verursacht wie noch nie. Sturm, Hagel und vor allem Starkregenereignisse nehmen zu und selbst vermeintlich sichere Gegenden sind inzwischen gefährdet. Möchten Sie wissen, ob Ihr Gebäude in einem gefährdeten Gebiet liegt?

Mit unserem hausnummer-genauen Risiko-Check wissen Sie sofort wie hoch die Gefährdung durch Unwetter & Starkregen in Ihrer Region ist.

Welcher Tarif passt zu mir?

Unsere Empfehlung
Kernschutz
Kernschutz & Ergänzungsschutz
Leistungsdetails
Schäden durch Feuer, z.B. durch Brand, Blitzschlag, Explosion, Implosion, Seng- und Schmorschäden, Rauch- und Rußschäden, „Blindgängerschäden“
Icon Ja
Icon Ja
Schäden durch Leitungswasser (Nässeschäden und Rohrbrüche)
Icon Ja
Icon Ja
Sturm- und Hagelschäden
Icon Ja
Icon Ja
Weitere Elementargefahren, z.B. durch Überschwemmung, Rückstau in wasserführenden Systemen, Erdbeben, Erdfall, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen
Icon Ja
Icon Ja
20% Schadenfreiheitsbonus - wenn Sie in den vergangenen 5 Jahren keinen Vorschaden hatten
Icon Ja
Icon Ja
Hotelkosten bis 200 € / Tag für 200 Tage
Icon Ja
Icon Ja
Aufräumungs- und Abbruchkosten
Icon Ja
Icon Ja
Bewegungs- und Schutzkosten
Icon Ja
Icon Ja
Kosten für Verkehrssicherungsmaßnahmen
Icon Ja
Icon Ja
Kosten für provisorische Maßnahmen
Icon Ja
Icon Ja
Kosten für die Dekontamination von Erdreich
Icon Ja
Icon Ja
Rückreisekosten auf Urlaubs- und Dienstreisen (wenn der Schaden voraussichtlich 5.000 € übersteigt)
Icon Ja
Icon Ja
Mehrkosten durch umweltfreundliche Baustoffe (wenn der Schaden 20.000 € übersteigt)
Icon Ja
Icon Ja
Mietausfall/Mietwert von Wohnräumen
Icon Ja
Icon Ja
Sondergefahren, zB. böswillige Beschädigungen durch Dritte, Diebstahl von fest mit Gebäuden/Anlagen verbundenen Sachen
soweit möglich unbegrenzt,
ansonsten bis 2.000 € oder 20.000 €
soweit möglich unbegrenzt,
ansonsten bis 2.000 € oder 20.000 €
Grundstück und seine Bestandteile, zB. Carports, Gewächshäuser, Pools & Geräteschuppen eingeschlossen
Icon Nein
soweit möglich unbegrenzt,
ansonsten bis 2.000 € oder 20.000 €
Photovoltaikanlagen (Gesamt-Nennleistung maximal 25 kW) und Anlagen der Solarthermie, sowie sonstige Wärmepumpen- und Kleinwindkraftanlagen inklusive Ertragsausfall
Icon Nein
soweit möglich unbegrenzt,
ansonsten bis 2.000 € oder 20.000 €
Ableitungsrohre (Bruchschäden an Ableitungsrohren der Wasserversorgung außerhalb von Gebäuden)
Icon Nein
bis 20.000 € je Versicherungsjahr
Gewerblicher Mietausfall / Mietwert
Icon Nein
bis 24 Monate, max. 200.000 €
Aufräumungs- und Wiederaufforstungskosten für umgestürzte Bäume
Icon Nein
Icon Ja
Wiederherstellungskosten für Gartenbepflanzung
Icon Nein
Icon Ja
Mietausfall bei nicht nutzbaren Gewerberäumen
Icon Nein
Icon Ja
Unser Leistungsversprechen
Gleitender Neuwert
Icon Ja
Icon Ja
Unterversicherung ausgeschlossen
Icon Ja
Icon Ja
Leistung zum ortsüblichen Neubauwert
Icon Ja
Icon Ja
Versicherungsschutz auch bei grob fahrlässiger Herbeiführung des Versicherungsfalls (losgelöst von der Schadenhöhe)
Icon Ja
Icon Ja
Flexibler Selbstbehalt – wählbar in 50 Euro-Schritten von 150 Euro bis 10.000 Euro
Icon Ja
Icon Ja
Änderungen der Versicherungsbedingungen nur zu Ihrem Vorteil
Icon Ja
Icon Ja

Kernschutz

  • Schäden durch Brand
  • Rohrbruch- und Nässeschäden
  • Sturm- und Hagelschäden
  • Elementarschäden
  • 20% Schadenfreiheitsbonus
  • Hotelkosten bis 200 € / Tag für 200 Tage
  • Solarthermie- und Photo­voltaik­anlagen
  • Bruchschäden an Zu- und Ableitungs­rohren der Wasser­versorgung
  • Carports, Gewächs­häuser, Pools & Geräte­schuppen einge­schlossen
  • Aufräumungs- und Wieder­aufforstungs­kosten für umge­stürzte Bäume
  • Wiederherstellungs­kosten für Garten­bepflanzung
  • Mietausfall bei nicht nutz­baren Gewerbe­räumen

Jetzt kontaktieren

Leistungsdetails anzeigen

Unsere Empfehlung

Kernschutz & Ergänzungsschutz

  • Schäden durch Brand
  • Rohrbruch- und Nässeschäden
  • Sturm- und Hagelschäden
  • Elementarschäden
  • 20% Schadenfreiheitsbonus
  • Hotelkosten bis 200 € / Tag für 200 Tage
  • Solarthermie- und Photo­voltaik­anlagen
  • Bruchschäden an Zu- und Ableitungs­rohren der Wasser­versorgung
  • Carports, Gewächs­häuser, Pools & Geräte­schuppen einge­schlossen
  • Aufräumungs- und Wieder­aufforstungs­kosten für umge­stürzte Bäume
  • Wiederherstellungs­kosten für Garten­bepflanzung
  • Mietausfall bei nicht nutz­baren Gewerbe­räumen

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Gemeinsam zu Ihrer Wohngebäude-Versicherung: Los gehts!

Der nächste Schritt: Produkt gefunden und jetzt von uns beraten lassen

Was soll schon groß passieren?

Kernschutz Ergänzungs-Schutz

Grundstück

Umgestürzte Bäume verwüsten bei einem Sturm den Garten. Bäume stürzen auf Gewächshaus, Schuppen und Gartenzaun. Neben dem Sachschaden entstehen auch Aufräumungs-, Entsorgungs- und Wiederaufforstungskosten.

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Photovoltaikanlage

Bei einem Gewitter schlägt ein Blitz in die auf dem Dach montierte Photovoltaikanlage ein.

Zusätzlich zu dem kostspieligen Austausch der Module entgehen auch die Einnahmen der Einspeisvergütung.

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Weitere alternative Energieanlagen

Ein Sturm fegt Teile der Solaranlage vom Dach.

Auch die Kleinwindkraftanlage im Garten wird stark in Mitleidenschaft gezogen.

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Ableitungsrohre

An dem durch den Vorgarten verlegten Abwasserrohr werden mehrere Bruchschäden festgestellt.

Für die Reparatur der Rohre muss der Vorgarten aufgegraben werden. Dies bewirkt zusätzliche Kosten für den Aushub des Erdreichs.

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Gewerblicher Mietausfall

Durch einen Leitungswasserschaden stellt der gewerbliche Mieter zu Recht die Mietzahlung ein, weil die Verkaufsflächen über Monate nicht nutzbar sind.

Kosten für Mietausfall einschließlich der fortlaufenden Betriebskosten fallen an.

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Feuer

Eine Pfanne fängt Feuer. Das Feuer breitet sich schnell aus und das Dachgeschoss brennt. Durch Löschwasser entstehen zusätzlich erhebliche Nässeschäden im Haus.

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Leitungswasser

Ein korrosionsbedingter Rohrbruchschaden im Bad bleibt über das Wochenende unbemerkt. Wasseraustritt in den sanitären Anlagen (Bad) führt zu Schäden am Parkett und langwieriger Trocknung im Haus.

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Sturm

Ein orkanartiger Wintersturm deckt Teile des Dachs ab. Der Starkregen mit Hagel führt zusätzlich zu Nässeschäden im freigelegten Dachgeschoss.

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Weitere Elementar- und Naturgefahren

Ein Starkregenereignis überfordert die Kanalisation und überflutet Straßen. Die Rückstausicherung versagt. Das Abwasser wird durch die Rohre zurück in den Keller gedrückt.

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Sondergefahren

Unbekannte sprühen über Nacht Graffiti auf die Hauswand und zerstören ein Fenster am Geräteschuppen.

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Klicken Sie auf die Symbole über unserem Beispiel-Haus.

Mit unserer flexiblen Wohngebäudeversicherung sichern Sie Ihr Haus und Grundstück individuell nach Ihren Bedürfnissen ab. Wählen Sie aus verschiedenen Leistungsbausteinen. Sie bestimmen selbst, welche Risiken Sie versichern.
Welche Versicherungen für Ihr Haus wirklich nötig sind und welche Police welche Risiken ab­deckt, lesen Sie auch in unserem Wohngebäude-Ratgeber.

Starkregen kann jeden treffen

Die Folgen von Elementarschäden können existenzbedrohend sein.
Informieren Sie sich jetzt über die Absicherung gegen Elementargefahren von Ihrem Haus und Hausrat.
Achtung, seit dem 1. Juli 2019 ist die staatliche Soforthilfe für versicherbare Elementarschäden weggefallen. Sind Sie ausreichend abgesichert?

   Unser Tipp

Um auch das Inventar wie Möbel und Elektro­geräte bei Schäden abzu­sichern, sollten Sie zusätzlich eine Hausrat­versicherung abschließen. Mit der Kombination aus Wohn­gebäude­versicherung und Hausrat­versicherung ist Ihr Hab und Gut rundum geschützt.

Ihre Fragen – Die ehrlichen Antworten unserer Experten

Was ist eine Wohngebäudeversicherung – und wer braucht sie?
  • Eine Wohngebäudeversicherung ist zwar gesetzlich nicht vorgeschrieben, für Hausbesitzer dennoch ein absolutes Muss. Die Versicherung schützt Sie vor immensen finanziellen Verlusten, die durch die Beschädigung oder Zerstörung Ihrer Immobilen entstehen können. Im Schadensfall übernehmen wir die Kosten für Reparaturen oder den Neuaufbau. Ob als Feuerversicherung, Leitungswasser-Versicherung oder Elementarschutz – die Wohngebäudeversicherung sichert den Wert Ihrer Immobilie ab.

    Optimale Hilfe bei Gebäudeschäden bietet zudem unser Gebäudeschaden-Service: Übergeben Sie die Handwerkersuche einfach in qualifizierte Hände – für eine schnelle und unkomplizierte Schadenbehebung. Damit Sie sich schnell wieder wohlfühlen und Ihr Eigenheim in dem Zustand ist, wie sie es sich vorstellen.

     

     

    Eine Wohngebäudeversicherung ist zwar gesetzlich nicht vorgeschrieben, für Hausbesitzer dennoch ein absolutes Muss. Die Versicherung schützt Sie vor immensen finanziellen Verlusten, die durch die Beschädigung oder Zerstörung Ihrer Immobilen entstehen können. Im Schadensfall übernehmen wir die Kosten für Reparaturen oder den Neuaufbau. Ob als Feuerversicherung, Leitungswasser-Versicherung oder Elementarschutz – die Wohngebäudeversicherung sichert den Wert Ihrer Immobilie ab.

    Optimale Hilfe bei Gebäudeschäden bietet zudem unser Gebäudeschaden-Service: Übergeben Sie die Handwerkersuche einfach in qualifizierte Hände – für eine schnelle und unkomplizierte Schadenbehebung. Damit Sie sich schnell wieder wohlfühlen und Ihr Eigenheim in dem Zustand ist, wie sie es sich vorstellen.

     

     

Was kostet eine Wohngebäudeversicherung?
  • Den Schaden kann eine Versicherung zwar nicht verhindern, aber sie kann die finanziellen Risiken abdecken. Die Kosten sind vergleichsweise günstig. So kostet der umfangreiche Versicherungsschutz für ein Einfamilienhaus im Wert von rund 300.000 Euro in einer wenig hochwassergefährdeten Zone circa 300 Euro im Jahr. Damit zahlt man für eine günstige Gebäudeversicherung meist nicht mehr als für die Kfz-Versicherung eines Autos mit einem Neuwert von rund 30.000 Euro.

    Die Wohngebäudeversicherung ist aber mindestens so wichtig.

     

    Wohngebäude Vario

    Den Schaden kann eine Versicherung zwar nicht verhindern, aber sie kann die finanziellen Risiken abdecken. Die Kosten sind vergleichsweise günstig. So kostet der umfangreiche Versicherungsschutz für ein Einfamilienhaus im Wert von rund 300.000 Euro in einer wenig hochwassergefährdeten Zone circa 300 Euro im Jahr. Damit zahlt man für eine günstige Gebäudeversicherung meist nicht mehr als für die Kfz-Versicherung eines Autos mit einem Neuwert von rund 30.000 Euro.

    Die Wohngebäudeversicherung ist aber mindestens so wichtig.

     

    Wohngebäude Vario

Wohngebäudeversicherung: Was ist versichert?
  • Der Versicherungsschutz der Wohngebäudeversicherung erstreckt sich im Kernschutz nicht nur auf den reinen Baukörper Ihres Gebäudes. Auch verschiedene Einbauten, wie z.B. fest verlegte Fußbodenbeläge oder eine Zentralheizung, zählen zu den versicherten Sachen. Ebenso ist Zubehör versichert, welches zur Instandhaltung des Gebäudes notwendig ist oder das dessen Nutzung erst möglich macht; so z.B. außen am Gebäude angebrachte Antennen- und Beleuchtungsanlagen. Darüber hinaus können Sie den Versicherungsumfang durch unsere Ergänzungsschutz-Bausteine erweitern, so sind m Ergänzungsschutz Grundstück Garten-/Geräteschuppen, Carports, Gewächshäuser, Schwimmbecken und vieles mehr versichert. Außerdem kommen wir für Aufräumungs- und Wiederaufforstungskosten von Bäumen sowie für die Wiederherstellung von Gartenbepflanzungen auf.

    Wer sein Haus mit Photovoltaik ausgerüstet hat, kann zudem die PV-Anlage inklusive Ertragsausfall mitversichern.

    Für Anlagen der Solarthermie, der oberflächennahen Geothermie und sonstige Wärmepumpenanlagen bis hin zu Kleinwindkraftanlagen steht unser Ergänzungsschutz „Weitere alternative Energieanlagen“ zur Verfügung.

    Im Ergänzungsschutz Ableitungsrohre leisten wir für Bruchschäden an Ableitungsrohren der Wasserversorgung außerhalb des Gebäudes auf und außerhalb des Versicherungsgrundstücks.

    Folgende Gefahren sind von der Wohngebäudeversicherung abgedeckt:

    • Feuer – die enthaltene Brandschutzversicherung ersetzt Schäden durch Brand, Blitzschlag, Überspannung durch Blitz, Explosion, Verpuffung, Implosion und auch durch sogenannte „Blindgängerschäden“
    • Leitungswasser – in der Leitungswasserversicherung sind Nässeschäden durch bestimmungswidrig ausgetretenes Leitungswasser versichert. Außerdem beispielsweise Bruchschäden an Zu- und Ableitungsrohren der Wasserversorgung innerhalb des Gebäudes.
    • Naturgefahren – Die Versicherung gegen Naturgefahren leistet bei Schäden durch Sturm und Hagel sowie weiteren Elementargefahren. Das sind u.a. Schäden durch Überschwemmung des Versicherungsgrundstücks infolge Ausuferung oberirdischer Gewässer oder Witterungsniederschlägen, Rückstau in wasserführenden Systemen, Erdbeben, Erdfall, Erdrutsch und Lawinen.
    • Sondergefahren – Manche Gefahren sind einem gar nicht so bewusst. Die Versicherung gegen Sondergefahren leistet unter anderem bei:
      - Anprall oder Absturz von Luft-, Raum-, Kraft-, Schienen- oder Wasserfahrzeugen und unbemannten Flugkörpern
      - Diebstahl von fest mit dem Gebäude verbundenen Sachen
      - Böswillige Beschädigungen durch unbefugte Dritte
      - Graffitischäden

    Der Versicherungsschutz der Wohngebäudeversicherung erstreckt sich im Kernschutz nicht nur auf den reinen Baukörper Ihres Gebäudes. Auch verschiedene Einbauten, wie z.B. fest verlegte Fußbodenbeläge oder eine Zentralheizung, zählen zu den versicherten Sachen. Ebenso ist Zubehör versichert, welches zur Instandhaltung des Gebäudes notwendig ist oder das dessen Nutzung erst möglich macht; so z.B. außen am Gebäude angebrachte Antennen- und Beleuchtungsanlagen. Darüber hinaus können Sie den Versicherungsumfang durch unsere Ergänzungsschutz-Bausteine erweitern, so sind m Ergänzungsschutz Grundstück Garten-/Geräteschuppen, Carports, Gewächshäuser, Schwimmbecken und vieles mehr versichert. Außerdem kommen wir für Aufräumungs- und Wiederaufforstungskosten von Bäumen sowie für die Wiederherstellung von Gartenbepflanzungen auf.

    Wer sein Haus mit Photovoltaik ausgerüstet hat, kann zudem die PV-Anlage inklusive Ertragsausfall mitversichern.

    Für Anlagen der Solarthermie, der oberflächennahen Geothermie und sonstige Wärmepumpenanlagen bis hin zu Kleinwindkraftanlagen steht unser Ergänzungsschutz „Weitere alternative Energieanlagen“ zur Verfügung.

    Im Ergänzungsschutz Ableitungsrohre leisten wir für Bruchschäden an Ableitungsrohren der Wasserversorgung außerhalb des Gebäudes auf und außerhalb des Versicherungsgrundstücks.

    Folgende Gefahren sind von der Wohngebäudeversicherung abgedeckt:

    • Feuer – die enthaltene Brandschutzversicherung ersetzt Schäden durch Brand, Blitzschlag, Überspannung durch Blitz, Explosion, Verpuffung, Implosion und auch durch sogenannte „Blindgängerschäden“
    • Leitungswasser – in der Leitungswasserversicherung sind Nässeschäden durch bestimmungswidrig ausgetretenes Leitungswasser versichert. Außerdem beispielsweise Bruchschäden an Zu- und Ableitungsrohren der Wasserversorgung innerhalb des Gebäudes.
    • Naturgefahren – Die Versicherung gegen Naturgefahren leistet bei Schäden durch Sturm und Hagel sowie weiteren Elementargefahren. Das sind u.a. Schäden durch Überschwemmung des Versicherungsgrundstücks infolge Ausuferung oberirdischer Gewässer oder Witterungsniederschlägen, Rückstau in wasserführenden Systemen, Erdbeben, Erdfall, Erdrutsch und Lawinen.
    • Sondergefahren – Manche Gefahren sind einem gar nicht so bewusst. Die Versicherung gegen Sondergefahren leistet unter anderem bei:
      - Anprall oder Absturz von Luft-, Raum-, Kraft-, Schienen- oder Wasserfahrzeugen und unbemannten Flugkörpern
      - Diebstahl von fest mit dem Gebäude verbundenen Sachen
      - Böswillige Beschädigungen durch unbefugte Dritte
      - Graffitischäden
Sind Photovoltaikanlagen mitversichert?
  • Eine PV-Anlage kann im Ergänzungsschutz mitversichert werden, wenn ihre Gesamt-Nennleistung maximal 25 kW beträgt. Darin sind auch Ertragsausfälle, also entgangene Einspeisevergütungen, versichert.

    Eine PV-Anlage kann im Ergänzungsschutz mitversichert werden, wenn ihre Gesamt-Nennleistung maximal 25 kW beträgt. Darin sind auch Ertragsausfälle, also entgangene Einspeisevergütungen, versichert.

Welche Gefahren sind in der Wohngebäudeversicherung versichert?
  • Folgende Gefahren sind von der Wohngebäudeversicherung abgedeckt:

    • Feuer – die enthaltene Brandschutzversicherung ersetzt Schäden durch Brand, Blitzschlag, Überspannung durch Blitz, Explosion, Verpuffung, Implosion und auch durch sogenannte „Blindgängerschäden“
    • Leitungswasser – in der Leitungswasserversicherung sind Nässeschäden durch bestimmungswidrig ausgetretenes Leitungswasser versichert. Außerdem beispielsweise Bruchschäden an Zu- und Ableitungsrohren der Wasserversorgung innerhalb des Gebäudes.
    • Naturgefahren – Die Versicherung gegen Naturgefahren leistet bei Schäden durch Sturm und Hagel sowie weiteren Elementargefahren. Das sind u.a. Schäden durch Überschwemmung des Versicherungsgrundstücks infolge Ausuferung oberirdischer Gewässer oder Witterungsniederschlägen, Rückstau in wasserführenden Systemen, Erdbeben, Erdfall, Erdrutsch und Lawinen.
    • Sondergefahren – Manche Gefahren sind einem gar nicht so bewusst. Die Versicherung gegen Sondergefahren leistet unter anderem bei:
      • Anprall oder Absturz von Luft-, Raum-, Kraft-, Schienen- oder Wasserfahrzeugen und unbemannten Flugkörpern
      • Diebstahl von fest mit dem Gebäude verbundenen Sachen
      • Böswillige Beschädigungen durch unbefugte Dritte
      • Graffitischäden

    Folgende Gefahren sind von der Wohngebäudeversicherung abgedeckt:

    • Feuer – die enthaltene Brandschutzversicherung ersetzt Schäden durch Brand, Blitzschlag, Überspannung durch Blitz, Explosion, Verpuffung, Implosion und auch durch sogenannte „Blindgängerschäden“
    • Leitungswasser – in der Leitungswasserversicherung sind Nässeschäden durch bestimmungswidrig ausgetretenes Leitungswasser versichert. Außerdem beispielsweise Bruchschäden an Zu- und Ableitungsrohren der Wasserversorgung innerhalb des Gebäudes.
    • Naturgefahren – Die Versicherung gegen Naturgefahren leistet bei Schäden durch Sturm und Hagel sowie weiteren Elementargefahren. Das sind u.a. Schäden durch Überschwemmung des Versicherungsgrundstücks infolge Ausuferung oberirdischer Gewässer oder Witterungsniederschlägen, Rückstau in wasserführenden Systemen, Erdbeben, Erdfall, Erdrutsch und Lawinen.
    • Sondergefahren – Manche Gefahren sind einem gar nicht so bewusst. Die Versicherung gegen Sondergefahren leistet unter anderem bei:
      • Anprall oder Absturz von Luft-, Raum-, Kraft-, Schienen- oder Wasserfahrzeugen und unbemannten Flugkörpern
      • Diebstahl von fest mit dem Gebäude verbundenen Sachen
      • Böswillige Beschädigungen durch unbefugte Dritte
      • Graffitischäden
Was zahlt die Gebäudeversicherung?
  • Egal ob leicht beschädigt oder komplett zerstört – unsere Gebäudeversicherung federt alle Kosten ab, die in der Folge eines Schadenereignisses entstanden sind.

    Wir ersetzen

    • bei beschädigten Gebäuden die erforderlichen Reparaturkosten
    • bei zerstörten Gebäuden die ortsüblichen Wiederherstellungskosten

    Wir übernehmen zudem eine Vielzahl von Folgekosten, die ein versichertes Schadenereignis auslöst. Dazu zählen beispielsweise Aufräumungs- und Abbruchkosten, Kosten für Verkehrssicherungs- und provisorische Maßnahmen (z.B. Notverschalungen), Mehrkosten durch behördliche Wiederherstellungsbeschränkungen oder der Ersatz des Mietausfalls oder ortsüblichen Mietwerts von Wohnräumen, wenn diese wegen eines versicherten Schadens nicht mehr genutzt werden können.

    Egal ob leicht beschädigt oder komplett zerstört – unsere Gebäudeversicherung federt alle Kosten ab, die in der Folge eines Schadenereignisses entstanden sind.

    Wir ersetzen

    • bei beschädigten Gebäuden die erforderlichen Reparaturkosten
    • bei zerstörten Gebäuden die ortsüblichen Wiederherstellungskosten

    Wir übernehmen zudem eine Vielzahl von Folgekosten, die ein versichertes Schadenereignis auslöst. Dazu zählen beispielsweise Aufräumungs- und Abbruchkosten, Kosten für Verkehrssicherungs- und provisorische Maßnahmen (z.B. Notverschalungen), Mehrkosten durch behördliche Wiederherstellungsbeschränkungen oder der Ersatz des Mietausfalls oder ortsüblichen Mietwerts von Wohnräumen, wenn diese wegen eines versicherten Schadens nicht mehr genutzt werden können.

Was ist nicht versichert?
  • Nicht alle Risiken können über die Wohngebäudeversicherung abgedeckt werden, so beispielsweise Schäden durch Krieg oder auch Schäden, die Sie vorsätzlich verursacht haben. Diese Ausschlüsse beschreiben eine Gefahr, eine Schadenart oder eine Sache, für die kein Versicherungsschutz besteht. Sie dienen der Abgrenzung des Leistungsversprechens und gewährleisten, dass der Versicherungsschutz kalkulierbar bleibt. Sie finden sie in den Versicherungsbedingungen entweder als generelle Ausschlüsse (z.B. Krieg) oder in den Bestimmungen zu den einzelnen Gefahren und Schäden sowie bei der Beschreibung der versicherten Sachen.

    Nicht alle Risiken können über die Wohngebäudeversicherung abgedeckt werden, so beispielsweise Schäden durch Krieg oder auch Schäden, die Sie vorsätzlich verursacht haben. Diese Ausschlüsse beschreiben eine Gefahr, eine Schadenart oder eine Sache, für die kein Versicherungsschutz besteht. Sie dienen der Abgrenzung des Leistungsversprechens und gewährleisten, dass der Versicherungsschutz kalkulierbar bleibt. Sie finden sie in den Versicherungsbedingungen entweder als generelle Ausschlüsse (z.B. Krieg) oder in den Bestimmungen zu den einzelnen Gefahren und Schäden sowie bei der Beschreibung der versicherten Sachen.

Bin ich versichert, wenn in meiner Immobilie oder auf meinem Grundstück Personen zu Schaden kommen?
  • Nein, die Wohngebäudeversicherung sichert keine Personenschäden ab, die auf Ihrem Grundstück entstanden sind.

    Da Sie als Besitzer eines Grundstückes aber für Unfälle auf eben diesem haften, benötigen Sie unbedingt eine Haftpflichtversicherung. Welche Haftpflichtversicherung Sie für ihr Eigentum benötigen, hängt wesentlich von der Nutzung ab:

    • Eigennutzung – Sie nutzen Ihre Immobilie selbst? Dann überprüfen Sie Ihre bestehende private Haftpflichtversicherung – im Idealfall sind Sie bereits ausreichend geschützt.
    • Eigentümergemeinschaft/Vermietung – wenn Sie eine Wohnung als Teil einer Eigentümergemeinschaft bewohnen oder Immobilien vermieten, benötigen Sie eine Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung – das gilt auch für Grundstücke, die noch unbebaut sind.
    • Bauvorhaben: Eine Bauherrenhaftpflichtversicherung schützt Sie als Bauherr während der Bauzeit vor finanziellen Schäden.

    Nein, die Wohngebäudeversicherung sichert keine Personenschäden ab, die auf Ihrem Grundstück entstanden sind.

    Da Sie als Besitzer eines Grundstückes aber für Unfälle auf eben diesem haften, benötigen Sie unbedingt eine Haftpflichtversicherung. Welche Haftpflichtversicherung Sie für ihr Eigentum benötigen, hängt wesentlich von der Nutzung ab:

    • Eigennutzung – Sie nutzen Ihre Immobilie selbst? Dann überprüfen Sie Ihre bestehende private Haftpflichtversicherung – im Idealfall sind Sie bereits ausreichend geschützt.
    • Eigentümergemeinschaft/Vermietung – wenn Sie eine Wohnung als Teil einer Eigentümergemeinschaft bewohnen oder Immobilien vermieten, benötigen Sie eine Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung – das gilt auch für Grundstücke, die noch unbebaut sind.
    • Bauvorhaben: Eine Bauherrenhaftpflichtversicherung schützt Sie als Bauherr während der Bauzeit vor finanziellen Schäden.
Kann ich mein Haus gegen Schäden durch Hochwasser versichern?
  • Das hängt von der Lage des Versicherungsgrundstücks ab. Die gute Nachricht: Mit der Versicherungskammer Bayern lassen sich über 99 Prozent aller Gebäude in Bayern und der Pfalz auch gegen die finanziellen Folgen von Elementarschäden versichern. Unser Leistungsbaustein „weitere Elementar- und Naturgefahren“ enthält nicht nur unbegrenzten Versicherungsschutz bei Überschwemmungsschäden durch Ausuferung von Gewässern oder wegen Starkregens. Ebenso versichert sind daraus resultierende Rückstauschäden sowie die Gefahren Erdbeben, Erdfall, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen und Vulkanausbruch.

    Das hängt von der Lage des Versicherungsgrundstücks ab. Die gute Nachricht: Mit der Versicherungskammer Bayern lassen sich über 99 Prozent aller Gebäude in Bayern und der Pfalz auch gegen die finanziellen Folgen von Elementarschäden versichern. Unser Leistungsbaustein „weitere Elementar- und Naturgefahren“ enthält nicht nur unbegrenzten Versicherungsschutz bei Überschwemmungsschäden durch Ausuferung von Gewässern oder wegen Starkregens. Ebenso versichert sind daraus resultierende Rückstauschäden sowie die Gefahren Erdbeben, Erdfall, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen und Vulkanausbruch.

Hilft der Staat bei Naturkatastrophen?
  • Ein Elementarschaden kann existenzgefährdend sein. Trotzdem haben 76 Prozent der Wohngebäude keinen Schutz gegen extreme Wetterkonstellationen. Im Schadensfall ist die staatliche Hilfe wichtig und richtig. Die staatliche Soforthilfe deckt jedoch nur einen Bruchteil der entstandenen Schäden ab, sie wird nur unter bestimmten Bedingungen gezahlt und ist damit kein Ersatz für eine Versicherung.

    Wichtig: Seit Juli 2019 gibt es für Hochwasseropfer in Bayern keine staatlichen Soforthilfen mehr, wenn die Schäden versicherbar gewesen wären.

    Ein Elementarschaden kann existenzgefährdend sein. Trotzdem haben 76 Prozent der Wohngebäude keinen Schutz gegen extreme Wetterkonstellationen. Im Schadensfall ist die staatliche Hilfe wichtig und richtig. Die staatliche Soforthilfe deckt jedoch nur einen Bruchteil der entstandenen Schäden ab, sie wird nur unter bestimmten Bedingungen gezahlt und ist damit kein Ersatz für eine Versicherung.

    Wichtig: Seit Juli 2019 gibt es für Hochwasseropfer in Bayern keine staatlichen Soforthilfen mehr, wenn die Schäden versicherbar gewesen wären.

Wann ist eine Elementarschadenversicherung sinnvoll?
  • Schäden bei Überschwemmungen durch Hochwasser oder Starkregen zahlt eine Elementarschadenversicherung, die in der Regel ergänzend zu einer Wohngebäude- oder Hausratversicherung abgeschlossen wird. Vielen Hausbesitzern ist es nicht bewusst, dass ihr Gebäude gegen viele Naturgewalten nicht versichert ist. Die meisten haben zwar für Feuer, Hagel, Sturm und Leitungswasser eine Police abgeschlossen, aber nicht z.B. für Überschwemmungen, Rückstau und Schneedruck.

    Beim Abschluss einer aktuellen Wohngebäudeversicherung der Versicherungskammer Bayern sind Elementar- und Naturgefahren im Kernschutz mitversichert.

    Wählen Sie die für Sie optimale Absicherung, am besten nach einer professionellen Analyse durch Ihren Berater in der Nähe.

    Schäden bei Überschwemmungen durch Hochwasser oder Starkregen zahlt eine Elementarschadenversicherung, die in der Regel ergänzend zu einer Wohngebäude- oder Hausratversicherung abgeschlossen wird. Vielen Hausbesitzern ist es nicht bewusst, dass ihr Gebäude gegen viele Naturgewalten nicht versichert ist. Die meisten haben zwar für Feuer, Hagel, Sturm und Leitungswasser eine Police abgeschlossen, aber nicht z.B. für Überschwemmungen, Rückstau und Schneedruck.

    Beim Abschluss einer aktuellen Wohngebäudeversicherung der Versicherungskammer Bayern sind Elementar- und Naturgefahren im Kernschutz mitversichert.

    Wählen Sie die für Sie optimale Absicherung, am besten nach einer professionellen Analyse durch Ihren Berater in der Nähe.

Ist die Feuer-Rohbauversicherung inklusive?
  • Die Feuer-Rohbauversicherung bieten wir beitragsfrei bis zur Bezugsfertigkeit an (maximal 24 Monate). Nicht nur der Rohbau an sich, sondern auch die zur Errichtung des Gebäudes notwendigen Baustoffe und Bauteile auf dem versicherten Grundstück sind gegen Schäden versichert.

    Die Feuer-Rohbauversicherung bieten wir beitragsfrei bis zur Bezugsfertigkeit an (maximal 24 Monate). Nicht nur der Rohbau an sich, sondern auch die zur Errichtung des Gebäudes notwendigen Baustoffe und Bauteile auf dem versicherten Grundstück sind gegen Schäden versichert.

Wann sollte ich den Versicherungsschutz für mein Haus überprüfen?
  • Wenn Sie etwa einen Wintergarten oder eine Garage anbauen, im Keller eine Sauna installieren oder das Dachgeschoss ausbauen, erhöht sich der Wert Ihrer Immobilie. Bei wertsteigernden baulichen Maßnahmen ist es zur Vermeidung einer etwaigen Unterversicherung notwendig, die Versicherungssumme an den neuen Wert anzupassen.

    Auch bei Veränderungen wie der Installation einer Photovoltaik-Anlage, sollten Sie überprüfen, wie Sie Ihr bestehendes Versicherungspaket erweitern müssen, um im Schadensfall sicher zu sein.

    Wenn Sie etwa einen Wintergarten oder eine Garage anbauen, im Keller eine Sauna installieren oder das Dachgeschoss ausbauen, erhöht sich der Wert Ihrer Immobilie. Bei wertsteigernden baulichen Maßnahmen ist es zur Vermeidung einer etwaigen Unterversicherung notwendig, die Versicherungssumme an den neuen Wert anzupassen.

    Auch bei Veränderungen wie der Installation einer Photovoltaik-Anlage, sollten Sie überprüfen, wie Sie Ihr bestehendes Versicherungspaket erweitern müssen, um im Schadensfall sicher zu sein.

Wer zahlt die Wohngebäudeversicherung, wenn der Besitzer wechselt?
  • Bei einem Eigentümerwechsel geht auch die Gebäudeversicherung zunächst automatisch mit Datum der Eintragung der Auflassung im Grundbuch auf den neuen Eigentümer über – inklusive der im Versicherungsvertrag festgelegten Rechte und Pflichten.

    Sonderkündigungsrecht bei Hauskauf
    Käufer haben ein Sonderkündigungsrecht für die übernommene Gebäudeversicherung. Spätestens wenn Sie als Eigentümer in das Grundbuch eingetragen sind, sollten Sie die Konditionen überprüfen, um die Wohngebäudeversicherung ggf. zu kündigen und eine neue Police abzuschließen. Innerhalb eines Monats ist eine außerordentliche Kündigung möglich.

    Kein Recht auf Sonderkündigung für Erben
    Erben, die ihre Wohngebäudeversicherung kündigen möchten, können Ihren Vertrag nur zum vereinbarten Ablauf beenden. Eine ordentliche Kündigung der Gebäudeversicherung ist bis zu drei Monate vor Vertragsende möglich.

    Wichtig: Damit alles reibungslos abläuft, sollte die Versicherung so schnell wie möglich über den Eigentümerwechsel informiert werden.

    Bei einem Eigentümerwechsel geht auch die Gebäudeversicherung zunächst automatisch mit Datum der Eintragung der Auflassung im Grundbuch auf den neuen Eigentümer über – inklusive der im Versicherungsvertrag festgelegten Rechte und Pflichten.

    Sonderkündigungsrecht bei Hauskauf
    Käufer haben ein Sonderkündigungsrecht für die übernommene Gebäudeversicherung. Spätestens wenn Sie als Eigentümer in das Grundbuch eingetragen sind, sollten Sie die Konditionen überprüfen, um die Wohngebäudeversicherung ggf. zu kündigen und eine neue Police abzuschließen. Innerhalb eines Monats ist eine außerordentliche Kündigung möglich.

    Kein Recht auf Sonderkündigung für Erben
    Erben, die ihre Wohngebäudeversicherung kündigen möchten, können Ihren Vertrag nur zum vereinbarten Ablauf beenden. Eine ordentliche Kündigung der Gebäudeversicherung ist bis zu drei Monate vor Vertragsende möglich.

    Wichtig: Damit alles reibungslos abläuft, sollte die Versicherung so schnell wie möglich über den Eigentümerwechsel informiert werden.

Wann sollte man die Wohngebäudeversicherung bei einem Neubau abschließen?
  • Vom Grundstückskauf bis zum Einzug kann viel Unvorhergesehenes passieren. Als Häuslebauer sollten Sie sich deshalb frühzeitig um den Versicherungsschutz Ihrer Immobilie kümmern. In der Bauphase benötigen Sie verschiedene Versicherungen, um gut vor finanziellen Schäden geschützt zu sein. Bei uns können Sie die Versicherungen so abschließen, dass sie sich lückenlos ergänzen. Dabei löst die Gebäudeversicherung in der Regel erst bei Einzug die Versicherungen der Bauphase ab.

    Wohngebäudeversicherung sichert Immobilienfinanzierung ab
    Eine Wohngebäudeversicherung ist zwar keine Pflicht für Hauseigentümer, aber dennoch äußerst sinnvoll. Denn im schlimmsten Fall droht Ihnen der Totalverlust der Immobilie.

    Deshalb ist auch eine Baufinanzierung in vielen Fällen nicht ohne den Abschluss einer Wohngebäudeversicherung möglich. Schließlich dient das Gebäude als Sicherheit für den Kredit. Nahezu alle Banken fordern zumindest eine Feuer-Rohbauversicherung, die ein Bestandteil der Gebäudeversicherung ist.

    Vom Grundstückskauf bis zum Einzug kann viel Unvorhergesehenes passieren. Als Häuslebauer sollten Sie sich deshalb frühzeitig um den Versicherungsschutz Ihrer Immobilie kümmern. In der Bauphase benötigen Sie verschiedene Versicherungen, um gut vor finanziellen Schäden geschützt zu sein. Bei uns können Sie die Versicherungen so abschließen, dass sie sich lückenlos ergänzen. Dabei löst die Gebäudeversicherung in der Regel erst bei Einzug die Versicherungen der Bauphase ab.

    Wohngebäudeversicherung sichert Immobilienfinanzierung ab
    Eine Wohngebäudeversicherung ist zwar keine Pflicht für Hauseigentümer, aber dennoch äußerst sinnvoll. Denn im schlimmsten Fall droht Ihnen der Totalverlust der Immobilie.

    Deshalb ist auch eine Baufinanzierung in vielen Fällen nicht ohne den Abschluss einer Wohngebäudeversicherung möglich. Schließlich dient das Gebäude als Sicherheit für den Kredit. Nahezu alle Banken fordern zumindest eine Feuer-Rohbauversicherung, die ein Bestandteil der Gebäudeversicherung ist.

Was ist der Schadenfreiheits-Bonus?
  • Ist das zu versichernde Anwesen zum Zeitpunkt der Antragsstellung mindestens fünf Jahre schadenfrei, erhalten Kunden einen Schadenfreiheitsbonus von 20 Prozent. Der Bonus entfällt erst nach einem zweiten Schaden innerhalb von fünf Jahren.

    Ihr zusätzlicher Vorteil: Treten während der Laufzeit Schäden bis zu 100 Euro auf, rechnen wir diese nicht mit.

    Ist das zu versichernde Anwesen zum Zeitpunkt der Antragsstellung mindestens fünf Jahre schadenfrei, erhalten Kunden einen Schadenfreiheitsbonus von 20 Prozent. Der Bonus entfällt erst nach einem zweiten Schaden innerhalb von fünf Jahren.

    Ihr zusätzlicher Vorteil: Treten während der Laufzeit Schäden bis zu 100 Euro auf, rechnen wir diese nicht mit.

Kann ich einen Selbstbehalt vereinbaren – und dadurch meine Beiträge reduzieren?
  • Durch unseren flexiblen Selbstbehalt können Sie Ihre Beiträge reduzieren. Über die Höhe der Selbstbeteiligung entscheiden Sie selbst – sie ist wählbar in 50 Euro-Schritten von 150 Euro bis 10.000 Euro.

    Durch unseren flexiblen Selbstbehalt können Sie Ihre Beiträge reduzieren. Über die Höhe der Selbstbeteiligung entscheiden Sie selbst – sie ist wählbar in 50 Euro-Schritten von 150 Euro bis 10.000 Euro.

Warum zur Versicherungskammer Bayern?
  • Als regionaler Marktführer und moderner Versicherungskonzern mit über 200 Jahren Tradition in der Gebäude-Brandversicherung, bieten wir Ihnen eine leistungsstarke Wohngebäudeversicherung, die exakt auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten wird.

    Dafür halten wir selbst in unserem digitalen Zeitalter den persönlichen Kontakt für sehr wichtig. Mit über 4.000 Beratungsstellen sind wir auch überall dort, wo Sie sind. Und im Schadensfall haben Sie einen Ansprechpartner, der sich um alles kümmert. Sie melden uns den Schaden – wir übernehmen bei Bedarf die gesamte Abwicklung von der Beauftragung der Handwerker bis zur Rechnung. Sie profitieren von unserem besonderen Gebäudeschaden-Service.

    Als regionaler Marktführer und moderner Versicherungskonzern mit über 200 Jahren Tradition in der Gebäude-Brandversicherung, bieten wir Ihnen eine leistungsstarke Wohngebäudeversicherung, die exakt auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten wird.

    Dafür halten wir selbst in unserem digitalen Zeitalter den persönlichen Kontakt für sehr wichtig. Mit über 4.000 Beratungsstellen sind wir auch überall dort, wo Sie sind. Und im Schadensfall haben Sie einen Ansprechpartner, der sich um alles kümmert. Sie melden uns den Schaden – wir übernehmen bei Bedarf die gesamte Abwicklung von der Beauftragung der Handwerker bis zur Rechnung. Sie profitieren von unserem besonderen Gebäudeschaden-Service.

Wir begleiten Sie ein Hausleben lang: Nutzen Sie unsere kostenlosen Services
    • Qualitative Wertermittlung vor Ort (mit Unterversicherungsverzicht)
    • Beratung zum Einsatz von Rauchmeldern, die seit 2018 in allen Häusern Pflicht sind
    • GebäudeSchadenService
    • Professionelle Brandschutzberatung
    • Beratung zum Einsatz von Rauchwarnmeldern
    • Überprüfung der Hochwassergefährdung
    • Beratung zu Einbruchdiebstahlschutz
    • Kostenlose Service-Apps
    • Alles rund um Finanzierung und Investmentschutz

    Übersicht Services 

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Vier gute Gründe, warum wir einer der Marktführer in Bayern und der Pfalz sind
Versicherungskammer Bayern in Zahlen und Fakten