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    Änderungen zum 1. Januar und zum 1. Juli 2025:

    Private Pflegepflicht­versicherung: Leistungs­höhen, Pflege-/Hilfs­mittel­verzeichnis und Allgemeine Versicherungs­bedingungen

Als Folge des Pflege­unterstützungs- und -entlastungs­gesetzes (PUEG) kommt es ab 1. Januar 2025 nochmals zu Verbesserungen in der Privaten Pflege­pflicht­versicherung. Die Leistungs­beträge, sowohl im häuslichen als auch im teil- und voll­stationären Bereich, steigen um 4,5 Prozent an.
Ebenso gilt ab 1. Januar 2025 ein aktualisiertes Pflege-/Hilfs­mittel­verzeichnis.
Weitere Verbesserungen erfolgen zum 1. Juli 2025. Ab diesem Zeitpunkt werden die Leistungsbeträge für Verhinderungs­pflege und Kurz­zeit­pflege zu einem gemeinsamen Jahres­betrag von 3.539 Euro zusammengefasst. Diesen Betrag können die Anspruchs­berechtigten nach ihrer Wahl flexibel für beide Leistungs­arten nutzen. Die zeitliche Höchst­dauer der Verhinderungs­pflege wird auf bis zu acht Wochen im Kalender­jahr angehoben und damit der Höchst­dauer der Kurz­zeit­pflege angeglichen.
Zum 1. Juli 2025 werden auch die Allgemeinen Versicherungs­bedingungen der Privaten Pflege­pflicht­versicherung sowie die Besonderen Bedingungen für die kleine und große Anwartschafts­versicherung in der Privaten Pflege­pflicht­versicherung angepasst.

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