• Mopedversicherung

    Unser Schutzschirm für Ihr Zweirad

    Mopedversicherung

    • Umfassender Schadenersatz – bis zu 100 Mio. €
    • Versicherungskennzeichen ab 42,90 €*
    • Online abschließen – Kennzeichen per Post erhalten

Mopedversicherung – Versicherungskennzeichen schon ab 42,90 €

Freiheit, gute Laune und Flexibilität: Das bietet Ihnen Ihr Roller, Moped oder Mofa. Gut, wenn Ihre Versicherung das auch kann. Die Mopedversicherung der Versicherungskammer Bayern leistet dann, wenn Sie anderen Personen oder deren Eigentum im Verkehr Schaden zufügen.

Mit einer Teilkasko sind Sie sogar noch besser abgesichert, etwa bei Schäden durch Unwetter, Diebstahl oder Kurzschluss. Bleiben Sie sicher unterwegs – mit der Versicherungskammer Bayern!
*Ihr Einmal-Beitrag vom 1. März 2025 bis 28. Februar 2026 für Moped, Mofa und Roller, Versicherungsnehmer und Fahrer über 23 Jahre.

Für wen eignet sich die Mopedversicherung?

Junge Fahrer*innen unter und über 23 Jahren
motorisierte Fahrzeuge bis 50 ccm oder 45 km/h
Die Roller- bzw. Mofa- oder Mopedversicherung ist für Zweiräder bis 50 ccm geeignet. Hierzu zählen auch Elektrozweiräder wie E-Bikes und weitere Kleinstfahrzeuge.

Ihre Vorteile mit der Mopedversicherung

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Bis zu 100 Mio. Euro Schadenersatz
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Teilkasko für noch mehr Schutz
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Einfach online abschließen

Roller- und Mofaversicherung: Welcher Tarif passt zu mir?

Eine Haftpflicht für den Roller ist gesetzlich vorgeschrieben. Auf Wunsch ergänzen Sie Ihren
Versicherungsschutz mit einer freiwilligen Teilkasko, die Schäden an Ihrem Fahrzeug absichert.

Haftpflicht

nur Haftpflicht

ab 42,90 €

  • 100 Millionen € Deckungssumme
  • Brand und Explosion
  • Diebstahl und Raub
  • Schäden durch Naturgewalten
  • Zusammenstoß mit Tieren aller Art
  • Schäden an der Verkabelung
  • Glasbruch am Fahrzeug
  • Selbstbeteiligungsoption (mit 150 €)

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Unsere Empfehlung

Kombi-Schutz

Haftpflicht inkl. Teilkasko
mit 150 € SB

ab 63,80 €

  • 100 Millionen € Deckungssumme
  • Brand und Explosion
  • Diebstahl und Raub
  • Schäden durch Naturgewalten
  • Zusammenstoß mit Tieren aller Art
  • Schäden an der Verkabelung
  • Glasbruch am Fahrzeug
  • Selbstbeteiligungsoption (mit 150 €)

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Kombi-Schutz: Haftpflicht und Teilkasko mit 150 € SB
Ihr Einmal-Beitrag
ab 42,90 €
ab 63,80 €
100 Millionen € Deckungssumme
Icon Ja
Icon Ja
Brand und Explosion
Icon Nein
Icon Ja
Diebstahl und Raub
Icon Nein
Icon Ja
Schäden durch Naturgewalten wie zum Beispiel Hagel
Icon Nein
Icon Ja
Zusammenstoß mit Tieren aller Art
Icon Nein
Icon Ja
Schäden an der Verkabelung durch Kurzschluss und Folgeschäden
Icon Nein
Icon Ja
Glasbruch am Fahrzeug
Icon Nein
Icon Ja
Selbstbeteiligungsoption (mit 150 €)
Icon Nein
Icon Ja

Gemeinsam zu Ihrer neuen Roller- und Mopedversicherung – jetzt absichern!

Infografik Mopedversicherung im nächsten Schritt online abschließen

Versicherungspflicht für Roller, Mopeds & Co: Welche Fahrzeuge brauchen Versicherungskennzeichen?

Wer im Straßenverkehr unterwegs ist, muss das Fahrzeug nicht in jedem Fall anmelden, eine Versicherungspflicht besteht jedoch. Bei Kleinkrafträdern wie Rollern, Mofas oder Mopeds reicht das Versicherungskennzeichen als Nachweis für die Haftpflichtversicherung aus. 
Nach den Vorgaben der Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV) § 52 sind Versicherungskennzeichen für folgende Fahrzeuge vorgeschrieben.
  • Welche Fahrzeuge brauchen ein Versicherungskennzeichen?
    • Mopeds, Mofas, Mokicks, Leichtmofas und Roller bis 50 ccm und/oder 4 kW
    • E-Bikes und Pedelecs bis 45 km/h
    • Krankenfahrstühle mit Motor
    • dreirädrige Kleinkrafträder bis 50 ccm und/oder 4 kW
    • vierrädrige Fahrzeuge wie Quads oder Microcars maximal 6 kW

    Auf den Straßen sind zunehmend sogenannte Elektrokleinstfahrzeuge unterwegs, die nach § 56 FZV ebenfalls mit einer Versicherungsplakette versehen sein müssen: 

    • E-Scooter ohne Sitzplatz bis 20 km/h
    • Segways bis 20 km/h

Wo bekomme ich mein Rollerkennzeichen?

Mopeds und Roller bis 50 ccm sind zulassungsfrei, Sie bekommen Ihr Kennzeichen also nicht bei der Zulassungsstelle. Das gilt auch für E-Bikes und Kleinfahrzeuge mit begrenzter Geschwindigkeit.
Ihr Versicherungskennzeichen bzw. Ihre Ver­sicherungs­plaket­te bekommen Sie nach Abschluss einer Haft­pflicht­ver­sicherung direkt per Post. Auf Wunsch bestellen Sie das Kenn­zeichen bei Ihrem Versicherungsberater und holen es dort ab.

Welche Angaben benötige ich für die Mopedversicherung?

Zusätzlich zu Ihren persönlichen Daten sind bei Beantragung der Moped­versicherung ver­schiedene Fahrzeugdaten, die Sie in der Allgemeinen Betriebserlaubnis (ABE) finden, notwendig:
  • Höchstgeschwindigkeit 
  • vierstellige Hersteller-Schlüsselnummer 
  • Herstellername 
  • ID-Nummer (Fahrgestellnummer) 

Mopedversicherung: Was ist versichert, was ist nicht versichert

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Schäden, die Dritte durch das versicherte Fahrzeug erleiden Bei Haftpflicht ohne Teilkasko: Schäden am eigenen Fahrzeug
Regulierung berechtigter Ansprüche und Abwehr unberechtigter Forderungen Bei Teilkasko: Schäden am eigenen Fahrzeug durch Unfall oder Vandalismus
Bei Teilkasko: Schadenersatz am eigenen Fahrzeug z. B. durch Diebstahl, Hagel, Sturm oder Glasbruch Vorsätzlich herbeigeführte Schäden und Schäden an der Ladung des Zweirads

Häufig gestellte Fragen rund um die Mopedversicherung

Was kostet die Mopedversicherung?
  • Die jährlichen Kosten der Roller- bzw. Mopedversicherung ergeben sich aus Ihrem gewählten Versicherungsschutz und dem Alter der Fahrenden. Bei der Versicherungskammer Bayern bekommen Sie das Versicherungskennzeichen beispielsweise schon ab 42,90 € jährlich. Auf Wunsch ergänzen Sie Ihren Versicherungsschutz mit einer Teilkasko, für die weitere Kosten anfallen. 

    Die jährlichen Kosten der Roller- bzw. Mopedversicherung ergeben sich aus Ihrem gewählten Versicherungsschutz und dem Alter der Fahrenden. Bei der Versicherungskammer Bayern bekommen Sie das Versicherungskennzeichen beispielsweise schon ab 42,90 € jährlich. Auf Wunsch ergänzen Sie Ihren Versicherungsschutz mit einer Teilkasko, für die weitere Kosten anfallen. 

Von wann bis wann gilt die Mopedversicherung?
  • Das Verkehrsjahr der Mopedversicherung startet jedes Jahr ab dem 1. März, das Versicherungs­kenn­zeichen ist dann jeweils bis zum Ende Februar des folgenden Jahres gültig. Schließen Sie die Moped­versicherung nach dem 1. März ab, besteht der Versicherungs­schutz ab Vertrags­beginn und gilt bis Ende Februar des gleichen oder folgenden Jahres – je nachdem, wann die Versicherung startet. Sie bezahlen in diesem Fall nur einen anteiligen Beitrag.

    Das Verkehrsjahr der Mopedversicherung startet jedes Jahr ab dem 1. März, das Versicherungs­kenn­zeichen ist dann jeweils bis zum Ende Februar des folgenden Jahres gültig. Schließen Sie die Moped­versicherung nach dem 1. März ab, besteht der Versicherungs­schutz ab Vertrags­beginn und gilt bis Ende Februar des gleichen oder folgenden Jahres – je nachdem, wann die Versicherung startet. Sie bezahlen in diesem Fall nur einen anteiligen Beitrag.

Verlängert sich meine Mopedversicherung automatisch?
  • Nein, Ihre Mopedversicherung verlängert sich nicht automatisch. Diese Absicherung nennt sich „Verfallspolice“. Damit Sie jedes Jahr ein neues Versicherungskennzeichen für Ihren Roller bekommen, ist der Abschluss einer neuen Versicherung nötig. 

    Nein, Ihre Mopedversicherung verlängert sich nicht automatisch. Diese Absicherung nennt sich „Verfallspolice“. Damit Sie jedes Jahr ein neues Versicherungskennzeichen für Ihren Roller bekommen, ist der Abschluss einer neuen Versicherung nötig. 

Wer darf das versicherte Moped fahren?
  • Jede*r, der bzw. die eine gültige Fahrerlaubnis hat, darf mit dem Roller unterwegs sein. Wichtig ist, dass die Person über das entsprechende Alter verfügt, für das die Versicherung abgeschlossen wurde. Entscheidend ist das vor allem bei Personen unter 23 Jahren. Gilt die Versicherungspolice für einen Personenkreis über 23 Jahren, sind jüngere Fahrer*innen nicht abgesichert. 

    Jede*r, der bzw. die eine gültige Fahrerlaubnis hat, darf mit dem Roller unterwegs sein. Wichtig ist, dass die Person über das entsprechende Alter verfügt, für das die Versicherung abgeschlossen wurde. Entscheidend ist das vor allem bei Personen unter 23 Jahren. Gilt die Versicherungspolice für einen Personenkreis über 23 Jahren, sind jüngere Fahrer*innen nicht abgesichert. 

Welche Farbe hat das Moped-Kennzeichen in diesem Jahr?
  • Damit auf einen Blick zu erkennen ist, ob ein Mofa oder Roller haftpflichtversichert ist, wechselt die Farbe der Kennzeichen und Plaketten in jedem Jahr. Vorgesehen sind folgende Schriftfarben: Grün ab dem 1. März 2025, schwarz ab dem 1. März 2026 und Blau ab dem 1. März 2027. 

    Damit auf einen Blick zu erkennen ist, ob ein Mofa oder Roller haftpflichtversichert ist, wechselt die Farbe der Kennzeichen und Plaketten in jedem Jahr. Vorgesehen sind folgende Schriftfarben: Grün ab dem 1. März 2025, schwarz ab dem 1. März 2026 und Blau ab dem 1. März 2027. 

Gilt der Versicherungsschutz auch für ein „frisiertes“ Mofa?
  • Eine technische Änderung am Fahrzeug führt zum Erlöschen der Betriebserlaubnis. Viele Mofas sind mit einer deutlich höheren Geschwindigkeit als erlaubt unterwegs und wurden unerlaubt „getuned“. 

    Wenn Sie Ihr Fahrzeug „frisieren“, sollten Sie für die Versicherung einige Dinge bedenken: Fährt ein Mofa nach dem Tuning schneller als 25 km/h, erlischt der Versicherungsschutz zwar nicht direkt, Sie können jedoch von Ihrer Versicherung in Regress genommen werden. Es kann also passieren, dass nach der Regulierung des Schadens Geld von Ihnen zurückgefordert wird. Die Versicherung kann nach einem solchen Vorfall eine Kündigung aussprechen. 

    Eine technische Änderung am Fahrzeug führt zum Erlöschen der Betriebserlaubnis. Viele Mofas sind mit einer deutlich höheren Geschwindigkeit als erlaubt unterwegs und wurden unerlaubt „getuned“. 

    Wenn Sie Ihr Fahrzeug „frisieren“, sollten Sie für die Versicherung einige Dinge bedenken: Fährt ein Mofa nach dem Tuning schneller als 25 km/h, erlischt der Versicherungsschutz zwar nicht direkt, Sie können jedoch von Ihrer Versicherung in Regress genommen werden. Es kann also passieren, dass nach der Regulierung des Schadens Geld von Ihnen zurückgefordert wird. Die Versicherung kann nach einem solchen Vorfall eine Kündigung aussprechen. 

Was zahlt die Kfz-Haftpflichtversicherung?
  • Die Haftpflicht greift, wenn Sie einen Unfall verursachen, und reguliert Schäden Dritter. Vor allem Personenschäden können schnell sehr teuer werden, sodass die Haftpflicht Sie vor finanziellem Schaden bewahrt. 

    Die Haftpflicht greift, wenn Sie einen Unfall verursachen, und reguliert Schäden Dritter. Vor allem Personenschäden können schnell sehr teuer werden, sodass die Haftpflicht Sie vor finanziellem Schaden bewahrt. 

Was ist in der Teilkasko versichert?
  • Die Teilkasko greift auch dann, wenn Sie nicht mit Ihrem Roller unterwegs sind. Der Versicherungsschutz gilt unter anderem bei folgenden Schäden: 

    • Diebstahl und Raub
    • Brand und Explosion
    • Schäden durch Hagel oder Sturm
    • Zusammenstöße mit Tieren
    • Glasbruch

    Die Teilkasko greift auch dann, wenn Sie nicht mit Ihrem Roller unterwegs sind. Der Versicherungsschutz gilt unter anderem bei folgenden Schäden: 

    • Diebstahl und Raub
    • Brand und Explosion
    • Schäden durch Hagel oder Sturm
    • Zusammenstöße mit Tieren
    • Glasbruch
Wie kann ich meinen Roller gegen Diebstahl versichern?
  • Wenn Sie Ihr Moped oder Ihren Roller gegen Diebstahl versichern möchten, ist der Abschluss einer Teilkaskoversicherung erforderlich. Die Teilkasko schließen Sie als Ergänzung der Haftpflichtversicherung ab. 

    Wenn Sie Ihr Moped oder Ihren Roller gegen Diebstahl versichern möchten, ist der Abschluss einer Teilkaskoversicherung erforderlich. Die Teilkasko schließen Sie als Ergänzung der Haftpflichtversicherung ab. 

Ich fahre mein Moped erst ab Sommer – sinkt mein Beitrag?
  • Das Verkehrsjahr beginnt immer am 1. März eines jeden Jahres und endet Ende Februar des folgenden Jahres. Wenn Sie Ihre Versicherung erst später abschließen, zahlen Sie einen anteiligen Beitrag.​​​​​​ 

    Das Verkehrsjahr beginnt immer am 1. März eines jeden Jahres und endet Ende Februar des folgenden Jahres. Wenn Sie Ihre Versicherung erst später abschließen, zahlen Sie einen anteiligen Beitrag.​​​​​​ 

Podcast zum Unfallrisiko für Mopeds
Podcast zum Unfallrisiko für Mopeds | 12,2 MB
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Versicherungskammer Bayern in Zahlen und Fakten