• JuniorRente

    JuniorRente

    Unser Schutzschirm für die Zukunft Ihrer Kinder

    • Flexible Kinderpolice als finanzielle Vorsorge
    • Lebenslang garantierte Rente
    • Hohe Renditechancen & Steuervorteile

Finanzielle Zukunftsvorsorge mit unserer Kinderpolice

Gestalten Sie eine sorgenfreie Zukunft für Ihr Kind und legen Sie jetzt den ersten Grundstein dafür. Die Versicherungskammer Bayern unterstützt Sie dabei. Mit unserer Kinderpolice sorgen Sie finanziell für Ihre Lieben vor und stellen sicher, dass es Ihren Kindern, Enkelkindern oder Patenkindern gut geht – und das sogar bis ins Rentenalter. Als moderne Alternative zu Sparbüchern bieten unsere JuniorRenten eine flexible Zukunftsvorsorge mit einer lebenslang garantierten Rente. Je nach Bedarf können Sie die JuniorRente als eine Art Ausbildungsversicherung für Ihre Kinder oder Enkelkinder oder als Vorsorge für den Ruhestand nutzen.

Unsere Produkte: Ihre Vorteile im Überblick

Anlagekonzepte erstellt von hochqualifizierten Experten
Herausragende Kapitalstärke bei Deutschlands größtem öffentlichen Versicherer
Ausgezeichneter Service – vom TÜV wie auch von unseren Kunden bestätigt
Vermögen sichern – vor Krisen und Inflation
Chancen, Sicherheit, Nachhaltigkeit, Flexibilität - für alle Anlagewünsche die richtige Lösung
Von steuerlichen Vorteilen profitieren

Unsere Produkte im Überblick

Infografik JuniorRenten der Versicherungskammer Bayern
Wussten Sie schon, dass die Renditechancen umso höher sind, je früher die Vorsorge beginnt? Erhöhen Sie die Chancen für Ihre Lieben und wählen Sie den passenden Tarif abgestimmt auf Ihre Bedürfnisse.

Ist die JuniorRente als Kinderpolice sinnvoll?

Als Eltern oder Großeltern, oder auch als Pate oder Patin, wollen wir von Anfang an eine gute und nachhaltige Basis für unsere Kinder, Enkelkinder oder Patenkinder schaffen. Egal ob Führerschein, Studium, Ausbildung, eine eigene Wohnung oder vielleicht sogar ein Auslandsaufenthalt: Mit fortschreitendem Alter wünschen sich Kinder unabhängig zu sein. Spätestens dann ist es hilfreich, wenn Ihr Kind auf eine finanzielle Grundlage zurückgreifen kann.
Haben Sie mit einer Kinderpolice vorgesorgt, ist das ein hilfreicher finanzieller Vorsprung für das ganze Leben Ihres Kindes, Enkelkindes oder Patenkindes.
Deshalb ist es empfehlenswert, sich schon frühzeitig für einen effektiven und sicheren Kindersparplan zu entscheiden.
Unsere JuniorRenten bieten Ihnen flexible Möglichkeiten, um für Ihr Kind oder Enkelkind zu sparen und ihm ein Stück finanzielle Freiheit zu ermöglichen – mit einer lebenslang garantierten Rente.

JuniorRente NachhaltigkeitInvest

JuniorRente NachhaltigkeitInvest
  • Anlegen mit gutem Ge­wissen – entscheiden Sie sich für eine renditestarke Zukunftsvorsorge für Ihre Kinder.

  • Auf Nachhaltigkeit ausgerichtetes Invest­ment – wählen Sie aus einem umfangreichen Portfolio an Investmentfonds mit nachhaltigen Merkmalen in ausgezeichneter Qualität. 

  • Individuelle Anpassung – ändern Sie jederzeit kosten­frei Ihre gewählte Anlage.


  • Maximale Ertrags­chance – profitieren Sie von maxi­malen Ertrags­chancen des Kapitalmarkts.

Mehr Infos zur JuniorRente NachhaltigkeitInvest

Was, warum, wieso?

Basisinformationsblatt

Für die einen Verordnung, für uns Service: Erstellen Sie Ihr BiB für den ge­wünschten Alters­vorsorge-Tarif.

Basisinformationsblatt anzeigen

JuniorRente FlexInvest

  • Zu 100 Prozent investmentorientiert – nutzen Sie bei der Zukunftsvorsorge Ihrer Kinder maximal die Chancen des Kapitalmarkts.

  • Hohe Chancen – starten Sie früh. Bereits mit kleinen Beiträgen bauen Sie ein Vermögen für Ihre Kinder auf.
  • Ein Leben lang – passen Sie Ihren Schutz flexibel an jede Lebenssituation Ihres Kindes an.

  • Breite Fondsauswahl – wählen Sie zwischen ausgewählten Einzelfonds oder unseren renditeoptimierten Kapitalanlagen (ROK).

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Was, warum, wieso?

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JuniorRente FlexVario

JuniorRente FlexVario
  • Flexibel für die Zukunft – sichern Sie Ihrem Nachwuchs eine Zukunftsvorsorge, die sich an alle Lebenssituationen anpasst.

  • Hochwertiges Angebot – wählen Sie zwischen einem breiten Angebot ausgewählter Einzel­fonds, der renditeoptimierten Kapitalanlage (ROK) oder der nachhaltig orientierten Anlage (NOA).
  • Individuelles Chance-Profil – wählen Sie das passende Chance-Profil für Ihr Kind, je nach persönlichem Bedürfnis.

  • Teilertragssicherung – profitieren Sie von guten Kapital­markt­entwicklungen bei gleich­zeitigem Schutz vor Börsen­rückgängen bis Ende Ihrer Vertragslaufzeit.

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Was, warum, wieso?

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Häufig gestellte Fragen rund um die JuniorRente

Was ist eine Ausbildungsversicherung und was ist der Unterschied zur Kinderpolice?
  • Eine Ausbildungsversicherung schließt man – wie der Name schon sagt – speziell für die Finanzierung der Ausbildung oder des Studiums eines Kindes ab und zahlt während der Laufzeit regelmäßig Beiträge ein. Zum Ende der Laufzeit wird das Geld dann als einmalige Summe ausgezahlt. In manchen Fällen kann man sich das Geld auch als monatliche Rente, z. B. über 6 Jahre, auszahlen lassen.

    Unsere JuniorRente ist dagegen eine Kinderpolice und als Rentenversicherung für Ihr Kind, Enkelkind oder Patenkind noch langfristiger ausgerichtet. Der große Vorteil: Mit der Kinderpolice können Sie Ihre Lieben bis in den Ruhestand finanziell absichern und so einen soliden Grundstein für die spätere Rente legen. Bei der Kinderpolice kann das Kapital  zu einem bestimmten Zeitpunkt (wie z. B. dem Ausbildungsstart) ausgezahlt werden, oder  kann  als monatlichen Rente flexibel verwendet werden. Ganz egal, ob es sich dabei um  das erste  eigene Auto, eine Hochzeit oder auch das Studium handelt, die JuniorRente kann also sowohl als lebenslange Rente als auch wie eine Art Ausbildungsversicherung verwendet werden.

    Eine Ausbildungsversicherung schließt man – wie der Name schon sagt – speziell für die Finanzierung der Ausbildung oder des Studiums eines Kindes ab und zahlt während der Laufzeit regelmäßig Beiträge ein. Zum Ende der Laufzeit wird das Geld dann als einmalige Summe ausgezahlt. In manchen Fällen kann man sich das Geld auch als monatliche Rente, z. B. über 6 Jahre, auszahlen lassen.

    Unsere JuniorRente ist dagegen eine Kinderpolice und als Rentenversicherung für Ihr Kind, Enkelkind oder Patenkind noch langfristiger ausgerichtet. Der große Vorteil: Mit der Kinderpolice können Sie Ihre Lieben bis in den Ruhestand finanziell absichern und so einen soliden Grundstein für die spätere Rente legen. Bei der Kinderpolice kann das Kapital  zu einem bestimmten Zeitpunkt (wie z. B. dem Ausbildungsstart) ausgezahlt werden, oder  kann  als monatlichen Rente flexibel verwendet werden. Ganz egal, ob es sich dabei um  das erste  eigene Auto, eine Hochzeit oder auch das Studium handelt, die JuniorRente kann also sowohl als lebenslange Rente als auch wie eine Art Ausbildungsversicherung verwendet werden.

Kann ich eine Rentenversicherung für meine Enkel oder Patenkinder abschließen?
  • Ja, unsere JuniorRente können auch Großeltern für ihre Enkelkinder abschließen – sozusagen als Enkelpolice. Auch als Pate können Sie Ihren Patenkindern mit der JuniorRente eine solide finanzielle Unterstützung ermöglichen.

    Grundsätzlich kann jeder die JuniorRente für einen geliebten Menschen abschließen. Eine Verwandtschaft ist keine Voraussetzung.

    Ja, unsere JuniorRente können auch Großeltern für ihre Enkelkinder abschließen – sozusagen als Enkelpolice. Auch als Pate können Sie Ihren Patenkindern mit der JuniorRente eine solide finanzielle Unterstützung ermöglichen.

    Grundsätzlich kann jeder die JuniorRente für einen geliebten Menschen abschließen. Eine Verwandtschaft ist keine Voraussetzung.

Wann kann mein Kind den Versicherungsvertrag übernehmen?
  • Ist Ihr Kind oder Enkelkind volljährig, kann es den Versicherungsvertrag übernehmen und somit zum Versicherungsnehmer werden. Außerdem kann es dann auch selbst die Beiträge zahlen.

    Ist Ihr Kind oder Enkelkind volljährig, kann es den Versicherungsvertrag übernehmen und somit zum Versicherungsnehmer werden. Außerdem kann es dann auch selbst die Beiträge zahlen.

Welche Steuervorteile bietet die Kinderpolice?
  • In der Ansparphase sind sämtliche erzielten Erträge aus den Investmentfonds und renditeoptimierten Kapitalanlagen (ROK) steuerfrei, denn eine Versteuerung erfolgt erst bei der Auszahlung. Sie können sogar Ihre Anlagestrategie ändern, ohne dass eine Abgeltungssteuer anfällt.

    Nach einer zwölfjährigen Laufzeit des Vertrags sowie nach dem 62. Geburtstag werden Kapitalzahlungen nur zur Hälfte versteuert. Bei lebenslanger privater Rente muss nur der Ertragsanteil versteuert werden. Hierbei gilt: Je höher das Renteneintrittsalter desto geringer der Ertragsanteil. Beispiel: Mit einem Renteneintrittsalter von 63 liegt der Ertragsanteil bei 20 %.

    Außerdem gibt es hohe Schenkungssteuer-Freibeträge für nahe Verwandte. Diese können bei der Übertragung des Vertrags auf das volljährige Kind genutzt werden.

    In der Ansparphase sind sämtliche erzielten Erträge aus den Investmentfonds und renditeoptimierten Kapitalanlagen (ROK) steuerfrei, denn eine Versteuerung erfolgt erst bei der Auszahlung. Sie können sogar Ihre Anlagestrategie ändern, ohne dass eine Abgeltungssteuer anfällt.

    Nach einer zwölfjährigen Laufzeit des Vertrags sowie nach dem 62. Geburtstag werden Kapitalzahlungen nur zur Hälfte versteuert. Bei lebenslanger privater Rente muss nur der Ertragsanteil versteuert werden. Hierbei gilt: Je höher das Renteneintrittsalter desto geringer der Ertragsanteil. Beispiel: Mit einem Renteneintrittsalter von 63 liegt der Ertragsanteil bei 20 %.

    Außerdem gibt es hohe Schenkungssteuer-Freibeträge für nahe Verwandte. Diese können bei der Übertragung des Vertrags auf das volljährige Kind genutzt werden.

Wie funktioniert die Auszahlung der Kinderpolice?
  • Möglich ist eine Altersvorsorge mit lebenslanger monatlicher Rente oder eine einmalige Auszahlung des Kapitals. Auch eine Kombination beider Optionen in Form von Teilkapitalauszahlungen / -entnahmen während des Rentenbezug ist mit der JuniorRente denkbar.

    Möglich ist eine Altersvorsorge mit lebenslanger monatlicher Rente oder eine einmalige Auszahlung des Kapitals. Auch eine Kombination beider Optionen in Form von Teilkapitalauszahlungen / -entnahmen während des Rentenbezug ist mit der JuniorRente denkbar.

Können andere Versicherungen integriert werden?
Was passiert, wenn ich die Beiträge nicht mehr zahlen kann oder möchte?
  • Es gibt viele Gründe, warum ein Versicherungsnehmer seine Beiträge nicht mehr zahlen will oder kann: z. B. wegen einer Scheidung oder aufgrund von Arbeitslosigkeit.

    Gut zu wissen:

    • Nach 3 Jahren Vertragslaufzeit kann die Beitragszahlung maximal für 2 Jahre am Stück unterbrochen werden.
    • Bei Elternzeit können die Beiträge sogar bis zu 3 Jahre ausgesetzt werden.

    Es gibt viele Gründe, warum ein Versicherungsnehmer seine Beiträge nicht mehr zahlen will oder kann: z. B. wegen einer Scheidung oder aufgrund von Arbeitslosigkeit.

    Gut zu wissen:

    • Nach 3 Jahren Vertragslaufzeit kann die Beitragszahlung maximal für 2 Jahre am Stück unterbrochen werden.
    • Bei Elternzeit können die Beiträge sogar bis zu 3 Jahre ausgesetzt werden.
Was passiert, wenn die versicherte Person vor Rentenbeginn verstirbt?
  • Die Todesfallleistung ist in jedem Fall bis zur Vollendung des 7. Lebensjahres der versicherten Person auf 8.000€ begrenzt. 
    Diese Begrenzung endet mit Vollendung des 7. Lebensjahres, sofern die Eltern (bzw. gesetzliche Vertreter) Versicherungsnehmer sind. Sind Dritte (z. B. Großeltern) Versicherungsnehmer, so entfällt die Begrenzung nach dem 7. Lebensjahr, wenn die Eltern (bzw. gesetzlichen Vertreter) dem Vertrag schriftlich zugestimmt haben. Andernfalls bleibt die Begrenzung der Todesfallleistung so lange bestehen, bis die versicherte Person nach Eintritt der Volljährigkeit den Vertrag selbst übernimmt.

    Die Todesfallleistung ist in jedem Fall bis zur Vollendung des 7. Lebensjahres der versicherten Person auf 8.000€ begrenzt. 
    Diese Begrenzung endet mit Vollendung des 7. Lebensjahres, sofern die Eltern (bzw. gesetzliche Vertreter) Versicherungsnehmer sind. Sind Dritte (z. B. Großeltern) Versicherungsnehmer, so entfällt die Begrenzung nach dem 7. Lebensjahr, wenn die Eltern (bzw. gesetzlichen Vertreter) dem Vertrag schriftlich zugestimmt haben. Andernfalls bleibt die Begrenzung der Todesfallleistung so lange bestehen, bis die versicherte Person nach Eintritt der Volljährigkeit den Vertrag selbst übernimmt.

Vier gute Gründe, warum wir einer der Marktführer in Bayern und der Pfalz sind
Versicherungskammer Bayern in Zahlen und Fakten