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Todesfall-Checkliste
für Angehörige
Was tun im Todesfall?
Wenn ein geliebter Mensch stirbt, ist das Geld erst einmal nicht wichtig. Doch eine Bestattung ist teuer und geht schnell in die Tausende. Da ist es gut, wenn man sich vorher finanziell abgesichert hat. Um was Sie sich bei einem Todesfall sonst noch kümmern müssen, zeigt Ihnen unsere Checkliste.
Wer einen nahen Angehörigen verliert, möchte sich meist zurückziehen und zuerst in aller Ruhe trauern. Doch leider sind viele Dinge zu erledigen. Sie müssen Verwandte und Freunde des Verstorbenen informieren, die Bestattung vorbereiten, Todesanzeigen schalten und die Behörden informieren. Vielen Hinterbliebenen hilft die konkrete Beschäftigung, da sie ihnen Struktur und Ablenkung gibt. Trotzdem übersehen sie in dieser Ausnahmesituation oft wichtige Details.
Ein Bestattungsunternehmen nimmt Ihnen viele Aufgaben ab. Es erledigt etwa die Überführung des Toten, hilft Ihnen beim Aussuchen des Sarges oder auch bei der Planung der Beerdigung. Es gibt allerdings Angelegenheiten, um die Sie sich persönlich kümmern müssen. Wir haben einige der wichtigsten Punkte für Sie zusammengestellt:
Ein Bestattungsunternehmen nimmt Ihnen viele Aufgaben ab. Es erledigt etwa die Überführung des Toten, hilft Ihnen beim Aussuchen des Sarges oder auch bei der Planung der Beerdigung. Es gibt allerdings Angelegenheiten, um die Sie sich persönlich kümmern müssen. Wir haben einige der wichtigsten Punkte für Sie zusammengestellt:
Checkliste für wichtige To-dos bei einem Todesfall
- Beantragen Sie beim Standesamt eine Sterbeurkunde. Diese bekommen Sie gegen Vorlage des Totenscheins, den der Hausarzt oder Notarzt ausgestellt hat.
- Suchen Sie nach Verfügungen des Verstorbenen, z. B. nach einem Organspendeausweis oder eventuelle Bestattungswünsche.
- Hat der Tote zu Lebzeiten ein Testament gemacht? Wenn ja, geben Sie es beim Nachlassgericht ab. Dabei handelt es sich immer um das Amtsgericht. Sollte das Testament schon bei einem Notar hinterlegt sein, wird dieser alle nötigen Schritte in die Wege leiten.
- Informieren Sie die Krankenkasse und gegebenenfalls den Arbeitgeber oder die Angestellten des Verstorbenen.
- Informieren Sie die Versicherungen. Dabei ist zu unterscheiden zwischen:
- Versicherungen, die automatisch enden.
- Versicherungen, die auf Hinterbliebene übergehen. Diese können später gekündigt werden. Teilweise gibt es ein Sonderkündigungsrecht.
- Versicherungen, gegenüber denen Leistungen beansprucht werden.
- Beauftragen Sie ein Bestattungsinstitut mit der Überführung des Leichnams.
- Die Bestattung muss zeitnah organisiert werden, da der Verstorbene innerhalb einer Frist von vier bis zehn Tagen beigesetzt werden muss. Machen Sie sich Gedanken darüber, welche Wünsche Sie für die Bestattung haben und was der Wille des Verstorbenen gewesen ist. Das gilt z. B. für die Bestattungsart sowie Ort und Ablauf der Trauerfeier. Je besser Sie den Bestatter über Ihre Vorstellungen informieren können, desto angemessener wird der Abschied organisiert werden.
- Zudem gilt es, Angehörige zu benachrichtigen.
- Klären Sie die Mietverhältnisse. Prinzipiell gilt: Alle Personen, mit denen der Verstorbene einen gemeinsamen Haushalt geführt hat, übernehmen automatisch den Mietvertrag. Sie sind aber nicht dazu verpflichtet.
- Falls der Haushalt nicht weitergeführt wird, gilt:
- Eine Kündigung der Mietwohnung des Verstorbenen ist erforderlich. Gemäß § 580 BGB gilt: „Stirbt der Mieter, so ist sowohl der Erbe als auch der Vermieter berechtigt, das Mietverhältnis innerhalb eines Monats, nachdem sie vom Tod des Mieters Kenntnis erlangt haben, außerordentlich mit der gesetzlichen Frist zu kündigen.“ Die gesetzliche Kündigungsfrist von drei Monaten bleibt davon jedoch unberührt
- Eine Wohnungsauflösung muss organisiert werden.
- Melden Sie Auto, Telefon, Zeitungsabonnements, Internet etc. ab.
- Mittlerweile muss auch der digitale Nachlass geregelt werden.
Wann ein Erbschein sinnvoll ist
Daueraufträge und Einzugsermächtigungen laufen auch nach dem Tod weiter. Um diese zu kündigen oder auch um möglicherweise die Bestattungskosten über das Konto des Toten zu bezahlen, brauchen Sie als Hinterbliebener eine Kontovollmacht. Am besten ist es, wenn der Verstorbene noch zu Lebzeiten ein entsprechendes Dokument aufgesetzt hat.
Ist dies aber nicht der Fall und sind Sie vielleicht nicht der einzige Erbe, ist es empfehlenswert, beim Nachlassgericht einen Erbschein zu beantragen. Dieser führt alle Personen auf, die einen Anteil an der Erbschaft haben, und enthält auch Regelungen wie etwa die Informationen zu einer möglichen Testamentsvollstreckung. Gerade bei einer Erbengemeinschaft könnte sonst theoretisch die Situation eintreten, dass alle Miterben einen Überweisungsträger ausfüllen müssen. Bitte beachten Sie: Das Nachlassgericht stellt einen Erbschein frühestens sechs Wochen nach dem Erbfall aus.
Versicherungen: Was ist im Todesfall zu tun?
Ein besonderes Augenmerk verdienen im Trauerfall die unterschiedlichen Versicherungen.
- Die Krankenversicherung endet im Todesfall automatisch. Wenn Familienmitglieder über den Verstorbenen mitversichert waren, müssen sich diese innerhalb von zwei Monaten bei der entsprechenden Versicherung melden, um den Vertrag fortführen zu können.
- Die Privathaftpflichtversicherung endet automatisch mit dem Tod des Versicherten. Bei einem Einzelvertrag müssen die Erben die Versicherung lediglich informieren. Im Familientarif sind der Ehegatte oder eingetragene Lebenspartner, der Partner einer nicht ehelichen Lebensgemeinschaft und deren Kinder automatisch mitversichert. Eine Familienversicherung läuft weiter. Durch die Zahlung des nächsten Jahresbeitrages wird man selbst Versicherungsnehmer.
- Die Hausratversicherung läuft maximal zwei Monate weiter, sie muss nicht gekündigt werden. Falls die Erben das Haus oder die Wohnung übernehmen, läuft der Vertrag weiter.
Kündigung der Versicherungen im Todesfall
Einige Versicherungen müssen gekündigt werden, beispielsweise das Versorgungswerk, die Haftpflicht- oder die Kraftfahrzeugversicherung.
- Eine Kfz-Versicherung geht im Todesfall direkt auf die Erben über, da sie nicht an eine Person, sondern an das versicherte Fahrzeug gebunden ist. Die Versicherung kann den Beitrag nachträglich anpassen. Will man wechseln, ist eine reguläre Kündigung erforderlich. Ein außerordentliches Kündigungsrecht besteht hierbei nicht.
- Die Wohngebäudeversicherung geht auf die Erben über. Die Erben können den Vertrag zum Ablauf mit einer Frist von drei Monaten kündigen.
- Die Rechtsschutzversicherung geht ebenfalls auf die Erben über.
Wie sichere ich meine Familie am besten ab?
Grundlegende Überlegung für die Absicherung
Die Todesfallabsicherung ist wichtig, falls Sie eine Familie gegründet haben, denn die staatlichen Leistungen für Hinterbliebene sind gering:
- Kinder haben lediglich Anspruch auf eine Waisenrente in geringer Höhe.
- Ehepartner erhalten Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Zudem wird in den ersten drei Monaten nach dem Tod die Altersrente weitergezahlt, anschließend kann Witwen- oder Witwerrente beantragt werden. Dies gilt allerdings nur für verheiratete Paare.
Folgende Bereiche sollten bei der Planung der Absicherung berücksichtigt werden:
- Absicherung des Partners und der Kinder
- Absicherung von Finanzierungen und Darlehen, z. B. für Wohneigentum
- Absicherung der Beerdigungskosten
Mit einer Risiko-Lebensversicherung oder einer Sterbegeldversicherung ist ihre Familie abgesichert, sodass im Sterbefall die vereinbarte Summe an die Hinterbliebenen ausgezahlt wird. Hier finden Sie eine Übersicht der von uns angebotenen Lebensversicherungen. Alternativ kann auch eine Unfallversicherung inklusive einer Todesfallleistung abgeschlossen werden.
Risiko-Lebensversicherung
Gibt es in der Familie einen Hauptverdiener, kann dessen Tod schnell die Existenz der ganzen Familie bedrohen.
- Mit einer Risiko-Lebensversicherung können Sie Ihre Familie nicht nur über die Bestattungskosten hinaus umfassend absichern, sondern auch Kosten der Lebenshaltung und offene Kreditforderungen können dadurch gedeckt werden.
- Eine Risiko-Lebensversicherung kann in der Regel nur bis zu einem bestimmten Alter abgeschlossen werden. Bei der VKB ist dies abhängig vom gewählten Tarif.
Die Risiko-Lebensversicherung gilt für eine fest vereinbarte Vertragslaufzeit. Tritt der Tod nach Ende der Laufzeit ein, erfolgt keine Auszahlung mehr an die Angehörigen. Sie können den Vertrag allerdings ohne Probleme bis drei Jahre vor Ablauf der vereinbarten Versicherungsdauer ohne neue Gesundheitsprüfung verlängern.
- Beim Abschluss müssen Gesundheitsfragen beantwortet werden. Bei unserem Einsteigertarif „RisikoLeben Basis“ beispielsweise sind nur verkürzte Gesundheitsfragen notwendig.
Gibt es ein gesetzliches Sterbegeld?
Seit 2004 wird seitens der gesetzlichen Krankenkassen kein Sterbegeld mehr ausgezahlt.
Wozu eine Sterbegeldversicherung abschließen?
Mit dem Erlös aus der Sterbegeldversicherung können Sie in der Regel die oft immens hohen Kosten der Bestattung vollständig abdecken.
- Durch eine Sterbegeldversicherung decken Sie im Vergleich zur Risiko-Lebensversicherung eine relativ geringe Versicherungssumme ab. Sie schaffen den Rahmen für eine würdige Beisetzung und entlasten damit zugleich Ihre Familie finanziell. Die Versicherung sollte die Kosten der Beerdigung und Trauerfeier decken.
- Eine Sterbegeldversicherung können Sie bei uns noch bis zu ihrem 75. Geburtstag abschließen. Ab einem Alter von 85 Jahren ist unsere Sterbegeldversicherung sogar beitragsfrei.
Es müssen keine Gesundheitsfragen beantwortet werden.
Muss mit Wartezeiten gerechnet werden?
Bei der Risiko-Lebensversicherung gibt es üblicherweise keine Wartezeiten. Sollte der Fall eintreten, dass die versicherte Person in den ersten drei Jahren Selbstmord begeht, zahlt die Risiko-Lebensversicherung in der Regel nicht.
Bei einer Sterbegeldversicherung zahlen wir bei Tod innerhalb der ersten drei Versicherungsjahre maximal die eingezahlten Beiträge bzw. den Einmalbeitrag – sollten Sie die Sterbegeldversicherung nicht mit monatlichen Beiträgen, sondern mit Einmalbeitrag gewählt haben – zurück. Im Falle eines Unfalltodes gibt es die vereinbarte Versicherungssumme auch schon innerhalb der ersten drei Jahre.
Den Todesfall der Versicherung melden
Folgende personenbezogenen Versicherungen enden automatisch mit dem Ableben des Versicherten:
- Risiko-Lebensversicherung
- Sterbegeldversicherung
- Unfallversicherung
Für Lebensversicherungen und Sterbegeldversicherungen gilt, dass im Todesfall die Versicherungsansprüche durch die Bezugsberechtigten geltend gemacht werden müssen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Versicherungsschein
- Geburtsurkunde
- Sterbeurkunde
- Ärztliche oder amtliche Bescheinigung über die Todesursache
Melden Sie den Sterbefall unverzüglich Ihrem Versicherungsunternehmen. Der Versicherer benötigt das Original des Versicherungsscheins und eine Sterbeurkunde. Üblicherweise wird auch eine Bescheinigung über die Todesursache abgewartet. Bei Tod durch einen Unfall wird eine kurze Schilderung des Unfallhergangs verlangt.
Generell überprüfen Sie am besten schon beizeiten, bei welchen Versicherungen eine Anzeigepflicht besteht und wo Sie unter Umständen vorgegebene Fristen einhalten müssen. Bei einer Unfallversicherung müssen Sie zum Beispiel der Versicherungsgesellschaft den Todesfall innerhalb von acht Wochen nach dem Tod melden.
Was muss noch gekündigt werden?
Im Todesfall müssen zudem Verträge mit Netzanbietern gekündigt werden, hierzu zählen beispielsweise: Telefon, Handy, Internet, Strom, Wasser, Gas, GEZ etc. Hier gilt dann meist ein Sonderkündigungsrecht.
Auch bestellte Dienste, Mitgliedschaften in Vereinen und Clubs sowie Abonnements müssen gekündigt werden.
Wie wird der „digitale Nachlass“ geregelt?
Der „digitale Nachlass“ setzt sich aus einer Vielzahl von Hinterlassenschaften zusammen. Viele wichtige Daten und Informationen finden sich heute nicht mehr in Aktenordnern, sondern bei Cloud-Services und in sozialen Netzwerken.Erben haben dabei ein berechtigtes Interesse daran, Zugang zu den Daten des Verstorbenen zu erhalten, denn sie müssen den digitalen Nachlass verwalten.
- Nutzerkonten bei sozialen Netzwerken und Online-Versandhändlern enden nicht automatisch mit dem Tod, sondern die Hinterbliebenen müssen diese kündigen. Eine Legitimierung als Erbe, um die Zugangsdaten des Verstorbenen durch den Anbieter zu erhalten, erfolgt zum Beispiel durch die Sterbeurkunde, den Erbschein und einen Identitätsnachweis. Es gelten die vereinbarten Kündigungsfristen.
Was kann ich bereits selbst regeln?
- Legen Sie eine Liste mit Accounts und den zugehörigen Zugangsdaten an, um den Hinterbliebenen unnötige Mühen zu ersparen.
- Zudem können Sie in dieser Liste bereits vermerken, was mit den entsprechenden Accounts und Daten nach Ihrem Tod geschehen soll.
- Teilweise kann schon zu Lebzeiten ein Nachlassverwalter bestimmt werden.
- Facebook bietet wie viele andere soziale Netzwerke bereits heute eine sogenannte Nachlassfunktion an. Man hat die Möglichkeit, sein Nutzerkonto nach dem Tod automatisch löschen oder es in einen „Gedenkzustand“ versetzen zu lassen.
- Alternativ kann man im Profil „Einen Nachlasskontakt auswählen“.
Wenn nichts hinterlegt ist: Wie bekommen die Hinterbliebenen Zugriff auf die Nutzerkonten?
- Sollten keine Zugangsdaten hinterlegt sein, müssen sich die Hinterbliebenen an den Provider wenden. Dieser ist im Todesfall dazu verpflichtet, die Zugangsdaten herauszugeben.
Ein Nachlassverwalter für das „digitale Erbe“ kann per Testament oder Vollmacht bestimmt werden.
Fazit
Die größte finanzielle Absicherung für Ihre Familie erreichen Sie mit dem Abschluss einer Risiko-Lebensversicherung. Eine Sterbegeldversicherung und die Todesfallleistung der Unfallversicherung decken meist nur die Beerdigungskosten.