Die Altersteilzeit richtig planen
Entspannter und früher in den Ruhestand – so geht’s
Wer vorzeitig in Rente geht, muss nicht zwingend hohe Abschläge in Kauf nehmen. Die Altersteilzeit bietet hier attraktive Alternativen: Indem Sie sich früher in den Feierabend verabschieden, können Sie auch eher Ihren Ruhestand genießen. Wie genau das funktioniert und was Sie bei der Planung Ihrer Altersteilzeit beachten sollten, erfahren Sie hier.
Endlich wieder mehr Zeit für all die Dinge, die man wegen der Arbeit aufgeschoben hat. Wer an den Ruhestand denkt, dürfte sich darauf wohl am meisten freuen. Aber bis 67 warten, womöglich sogar noch länger? Lieber nicht. Vorzeitig in Rente zu gehen, ist aber für viele trotzdem keine Option. Scheiden Arbeitnehmer aus dem Berufsleben aus, bevor sie die Regelaltersgrenze erreicht haben, mindert das ihre Rente. Pro Monat, den man früher aufhört zu arbeiten, verringert sich so die Rente um 0,3 Prozent. Der Abschlag kann insgesamt bis zu 14,4 Prozent betragen – und er gilt lebenslang. Den Wunsch nach einem früheren Renteneintritt brauchen Sie aber nicht aufzugeben, denn es gibt noch einen anderen Weg: die Altersteilzeit.
Wie funktioniert Altersteilzeit?
Bei der sogenannten Altersteilzeit handelt es sich um ein spezielles Teilzeitmodell, mit dem Arbeitnehmer ihre verbleibende Arbeitszeit vor der Rente halbieren, um früher in den Ruhestand gehen zu können. Das Gehalt wird entsprechend angepasst und je nach Modell auch noch in der Freistellungsphase bis zur Rente weitergezahlt. Der Arbeitgeber stockt dieses reduzierte Gehalt auf (um mindestens 20 Prozent) und zahlt zusätzliche Rentenversicherungsbeiträge. In dieser Zeit wachsen die Ansprüche des Mitarbeiters auf die reguläre Altersrente weiter. Zwar nicht um denselben Betrag wie bei einem regulären Renteneintritt, im Vergleich zur reinen Frührente profitieren Sie aber allemal.
Altersteilzeit: mit Mitte 50 an den Renteneintritt denken
Planung ist für angehende Rentner besonders wichtig. Damit der Übergang in den Ruhestand nahtlos erfolgen kann, sollte das Ende der Altersteilzeit mit dem Beginn der gesetzlichen Altersrente zusammentreffen. So können Sie sich nicht nur auf Gehalts- beziehungsweise Altersbezüge verlassen, Sie bleiben auf diese Weise auch krankenversichert. Um auf der sicheren Seite zu sein, beginnen Sie am besten mit Mitte 50 zu planen. Denn dann erfüllen Sie die erste der beiden Voraussetzungen für Altersteilzeit:
Planung ist für angehende Rentner besonders wichtig. Damit der Übergang in den Ruhestand nahtlos erfolgen kann, sollte das Ende der Altersteilzeit mit dem Beginn der gesetzlichen Altersrente zusammentreffen. So können Sie sich nicht nur auf Gehalts- beziehungsweise Altersbezüge verlassen, Sie bleiben auf diese Weise auch krankenversichert. Um auf der sicheren Seite zu sein, beginnen Sie am besten mit Mitte 50 zu planen. Denn dann erfüllen Sie die erste der beiden Voraussetzungen für Altersteilzeit:
- Vollendung des 55. Lebensjahres
- eine versicherungspflichtige Beschäftigung innerhalb der letzten fünf Jahre vor Beginn der Altersteilzeit von mindestens 1.080 Kalendertagen
Faustregel: Eine versicherungspflichtige Beschäftigung liegt vor, wenn das Arbeitsentgelt aus der Beschäftigung regelmäßig im Monat 450 Euro übersteigt.
Zur Vorbereitung ist ein Gespräch mit dem Arbeitgeber sinnvoll. Denn es besteht prinzipiell kein Rechtsanspruch auf Altersteilzeit – es sei denn, es gibt entsprechende Regelungen in einem Tarifvertrag, der Betriebsvereinbarung oder Ihrem Einzelvertrag. Ansonsten kann Altersteilzeit nur auf freiwilliger Basis zwischen Arbeitgeber und -nehmer vereinbart werden. Im nächsten Schritt kann Ihnen eine Beratung bei der Deutschen Rentenversicherung helfen, den richtigen Zeitrahmen für Ihren Austritt aus dem Unternehmen zu finden.
Welche Altersteilzeitmodelle gibt es?
Prinzipiell werden zwei Altersteilzeitmodelle unterschieden: das Blockmodell und das Gleichverteilungsmodell.
Blockmodell: Bei dieser Variante arbeiten Sie während der ersten Hälfte der Altersteilzeit in Vollzeit weiter und erhalten ein reduziertes Gehalt. Danach beginnt die Freistellungsphase, in der Sie nicht mehr arbeiten müssen, die Bezüge aber weiterhin bekommen.
Gleichverteilungsmodell: Hier wird die halbierte Arbeitszeit über die gesamte Altersteilzeit verteilt. Wie genau das aussieht, können Sie individuell mit Ihrem Arbeitgeber abstimmen. So können Sie neben der klassischen Halbtagsbeschäftigung auch projektbezogen arbeiten. In jedem Fall können Sie sich bei diesem Modell früh über mehr Freizeit freuen. Gleichzeitig beziehen Sie über den gesamten Zeitraum das gleiche reduzierte Gehalt.
Der Altersteilzeitvertrag – worauf Sie achten sollten
Damit Sie nicht nur früher, sondern auch gelassen in den Ruhestand gehen können, sollten Sie mit Ihrem Arbeitgeber wichtige Punkte in Ihrem Altersteilzeitvertrag festhalten:
- Berechnungsmuster: Wie setzt sich das Gehalt zusammen? Wie wird der Aufstockungsbetrag berechnet? Gibt es ein Berechnungsmuster, sollte es als verbindliche Vertragsanlage aufgenommen werden.
- Zeitpunkt der Freistellung: Wie lange arbeite ich noch? Wann werde ich freigestellt? Achten Sie hier auf konkrete Angaben.
- Regelungen für den Krankheitsfall: Was passiert, wenn ich in der aktiven Blockphase krank werde? Diese Frage sollte im Altersteilzeitvertrag klar beantwortet werden, damit sich Ihre Freistellungszeit nicht überraschend verkürzt.
Versicherungsschutz in der Altersteilzeit
Während der Altersteilzeit fallen für Arbeitnehmer wie Arbeitgeber weiterhin Beiträge zur Sozialversicherung an – selbst in der Freistellungsphase. Damit genießen Sie nach wie vor den Schutz der gesetzlichen Versicherungen. Außerdem zahlt der Arbeitgeber in der Regel zusätzliche Beiträge in die Rentenversicherung ein.
Um Ihr Rentenkonto aufzubessern, ist es ratsam, zusätzlich eine private Rentenversicherung abzuschließen. Damit erhöht sich Ihr finanzielles Polster im Alter, und Sie können die leicht verminderten Rentenansprüche durch die Altersteilzeit problemlos ausgleichen. Dabei gilt: Je eher Sie vorsorgen, desto besser.
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