Travel-Paket: Ihre Reiseversicherung als Komplettpaket

Mit der Reiseplanung für den nächsten Urlaub kommt Vorfreude auf. Für den Fall der Fälle gehört eine gute Absicherung zur Planung dazu: Was ist beispielsweise, wenn Sie die Reise doch nicht antreten können? Oder wenn unterwegs etwas passiert? Damit Sie nicht auf den Kosten sitzen bleiben, ist ein guter Versicherungsschutz unverzichtbar. Mit dem Travel-Paket der Versicherungskammer Bayern ist für alles gesorgt. Sie müssen sich nicht um mehrere Einzelversicherungen kümmern, sondern haben mit einem Reiseversicherungspaket für alles gesorgt. Das Rundum-Sorglos-Paket besteht aus einer Reiserücktrittsversicherung, Reiseabbruchversicherung und Auslandsreise-Krankenversicherung. Auch der 24-h-Notfallservice ist in der Reiseversicherung inbegriffen.

Schließen Sie das Travel-Paket für jede einzelne Reise für eine Dauer von bis zu 56 Tagen ab und profitieren Sie von unserem zuverlässigen Komplettschutz. Sie können das Travel-Paket sowohl als Einzelpolice für sich selbst oder als Familienpolice für die ganze Familie abschließen.

Die Vorteile des Travel-Pakets auf einen Blick

Reiseversicherung-Komplettpaket: Weltweiter Schutz
Ohne Selbstbehalt: Keine Eigenbeteiligung
Individuell abgesichert: Reiseversicherungspaket nach Ihrem Bedarf
24-Stunden-Notfall-Service für umfassenden Reiseschutz

Reiseversicherungspaket: Unsere Leistungen für eine sichere Reise

Travel-Paket
Reise-Rücktrittskosten-Versicherung
Stornokosten
Icon Ja
Rückreise-Schutz
Icon Ja
Umbuchungsschutz
Icon Ja
Auslandsreise-Krankenversicherung
Ambulante Behandlungen
Icon Ja
Stationäre Behandlungen
Icon Ja
Heilmittel und unfallbedingte Hilfsmittel
Icon Ja
Zahnbehandlungen, Füllungen und Reparaturen von Prothesen
Icon Ja
Krankenrücktransport
Icon Ja
Transportkosten
Icon Ja
Bestattungen im Ausland oder Überführung im Todesfall
Icon Ja
Notfall-Service-Versicherung
24-Stunden - rund um die Uhr
Icon Ja
Reise-Abbruch
Zahlung nicht genutzter Reiseleistungen
Icon Ja

Travel-Paket

  • Stornokosten
  • Rückreise-Schutz
  • Umbuchungsschutz
  • Ambulante Behandlungen
  • Stationäre Behandlungen
  • Heilmittel und unfallbedingte Hilfsmittel
  • Zahnbehandlungen, Füllungen und Reparaturen von Prothesen
  • Krankenrücktransport
  • Transportkosten
  • 24-Stunden - rund um die Uhr
  • Zahlung nicht genutzter Reiseleistungen

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Ihr einmaliger Beitrag für alle Reisenden insgesamt
Ihr einmaliger Beitrag für alle Reisenden insgesamt
Tarifleistungen
Selbstbehalt
20% (mind. 25 EUR)
Reiserücktrittversicherung
Rückreise Schutz
Auslandsreisekrankenschutz
Notfall-Service
Reiseabbruch
Es handelt sich um Tarifauszüge. Grundlage für Ihren Versicherungsschutz sind die geltenden Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) und der Tarif (Stand:06.2024).

Gemeinsam zu Ihrem neuen Travel-Paket: Auf Reisen abgesichert

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Häufige Fragen zum Travel-Paket

Welche Versicherungen sind im Reiseversicherungspaket inklusive?
  • Mit dem Travel-Paket der Versicherungskammer Bayern sind Sie auf Ihrer Reise rundum abgesichert. Folgende Reiseversicherungen sind inklusive:

    • Auslandsreise-Krankenversicherung: Zahlungen von medizinischen Behandlungen im Ausland und Rücktransport
    • Reiserücktrittsversicherung: Schutz vor Stornokosten und zusätzlichen Kosten bei vorzeitiger bzw. verspäteter Rückreise
    • Reiseabbruchversicherung: Zahlung nicht genutzter Reiseleistungen

    Alle drei Versicherungen bieten dir während deiner Reise einen zuverlässigen Rundum-Schutz.

    Mit dem Travel-Paket der Versicherungskammer Bayern sind Sie auf Ihrer Reise rundum abgesichert. Folgende Reiseversicherungen sind inklusive:

    • Auslandsreise-Krankenversicherung: Zahlungen von medizinischen Behandlungen im Ausland und Rücktransport
    • Reiserücktrittsversicherung: Schutz vor Stornokosten und zusätzlichen Kosten bei vorzeitiger bzw. verspäteter Rückreise
    • Reiseabbruchversicherung: Zahlung nicht genutzter Reiseleistungen

    Alle drei Versicherungen bieten dir während deiner Reise einen zuverlässigen Rundum-Schutz.

Warum lohnt es sich, ein Versicherungspaket abzuschließen?
  • Ganz einfach: Statt eine Reihe von Reiseversicherungen einzeln abzuschließen, bietet Ihnen das Travel-Paket einen Rundum-Versicherungsschutz, in dem alle wichtige Versicherungen für den Zeitraum Ihrer Reise enthalten sind. Auf diese Weise sparen Sie sich Mühe und Zeit. Stattdessen können Sie sich auf das konzentrieren, was wirklich wichtig ist: Ihren Urlaub.

    Ganz einfach: Statt eine Reihe von Reiseversicherungen einzeln abzuschließen, bietet Ihnen das Travel-Paket einen Rundum-Versicherungsschutz, in dem alle wichtige Versicherungen für den Zeitraum Ihrer Reise enthalten sind. Auf diese Weise sparen Sie sich Mühe und Zeit. Stattdessen können Sie sich auf das konzentrieren, was wirklich wichtig ist: Ihren Urlaub.

Welche Abschlussfristen gelten für das Travel-Paket?
  • Sie können Ihr Versicherungspaket bei Ihrer Reisebuchung abschließen oder spätestens 30 Tage vor Ihrem geplanten Reiseantritt. Bei Reisebuchung weniger als 30 Tage vor dem Antritt Ihrer Reise können Sie das Travel-Paket bis zu 7 Tage nach der Reisebuchung abschließen.

    Sie können Ihr Versicherungspaket bei Ihrer Reisebuchung abschließen oder spätestens 30 Tage vor Ihrem geplanten Reiseantritt. Bei Reisebuchung weniger als 30 Tage vor dem Antritt Ihrer Reise können Sie das Travel-Paket bis zu 7 Tage nach der Reisebuchung abschließen.

Für welchen Zeitraum bin ich abgesichert?
  • In der Reise-Rücktrittskosten-Versicherung sind Sie vom Tag des Versicherungsabschlusses bis zur geplanten Rückkehr abgesichert.

    Der Versicherungsschutz der Auslandsreise-Krankenversicherung startet mit Überschreitung der Grenze ins Ausland und gilt bis zu Ihrer Rückkehr (maximal 56 Tage).

    In der Reise-Rücktrittskosten-Versicherung sind Sie vom Tag des Versicherungsabschlusses bis zur geplanten Rückkehr abgesichert.

    Der Versicherungsschutz der Auslandsreise-Krankenversicherung startet mit Überschreitung der Grenze ins Ausland und gilt bis zu Ihrer Rückkehr (maximal 56 Tage).

Gilt das Travel-Paket auch für Geschäftsreisen?
  • Der Versicherungsschutz des Travel-Pakets besteht sowohl auf privaten als auch auf dienstlichen Reisen.

    Der Versicherungsschutz des Travel-Pakets besteht sowohl auf privaten als auch auf dienstlichen Reisen.

Wie sichere ich meine Familie ab?
  • Sie können das Travel-Paket entweder als Einzelpolice für sich oder als Familienpolice für Sie und Ihre Familie abschließen.

    Sie können das Travel-Paket entweder als Einzelpolice für sich oder als Familienpolice für Sie und Ihre Familie abschließen.

Ich möchte im Süden überwintern – wie sichere ich mich am besten ab?
  • Im Travel-Paket sind nur Reisen mit einer Dauer von maximal 56 Tagen abgesichert. Planen Sie einen längeren Auslandsaufenthalt, ist unsere Langzeit-Auslandskrankenversicherung die bessere Wahl. Hiermit genießen Sie bis zu 5 Jahre lang weltweiten Versicherungsschutz.

    Im Travel-Paket sind nur Reisen mit einer Dauer von maximal 56 Tagen abgesichert. Planen Sie einen längeren Auslandsaufenthalt, ist unsere Langzeit-Auslandskrankenversicherung die bessere Wahl. Hiermit genießen Sie bis zu 5 Jahre lang weltweiten Versicherungsschutz.

Wie schnell muss ich Rechnungen zu Hause einreichen?
  • Für das Travel-Paket gelten die normalen Verjährungsfristen aus dem Versicherungsvertragsgesetz (VVG). Die Frist beginnt am Ende des Jahres, in dem Ihr Versicherungsanspruch entstanden ist, und läuft für 3 Jahre.

    Für das Travel-Paket gelten die normalen Verjährungsfristen aus dem Versicherungsvertragsgesetz (VVG). Die Frist beginnt am Ende des Jahres, in dem Ihr Versicherungsanspruch entstanden ist, und läuft für 3 Jahre.

Ich bin im Ostasien-Urlaub, in Deutschland ist es mitten in der Nacht. Wie erreiche ich meinen Versicherer?
  • Bei Notfällen auf Reisen steht Ihnen unser 24-Stunden-Notruf-Service zur Seite. Unser Servicetelefon ist an 365 Tagen im Jahr unter der Nummer: +49 (211) 53 63-4 39 erreichbar. Handelt es sich nicht um einen Notfall, erreichen Sie uns für weitere Fragen oder Anregungen auch über das Online-Formular.

    Bei Notfällen auf Reisen steht Ihnen unser 24-Stunden-Notruf-Service zur Seite. Unser Servicetelefon ist an 365 Tagen im Jahr unter der Nummer: +49 (211) 53 63-4 39 erreichbar. Handelt es sich nicht um einen Notfall, erreichen Sie uns für weitere Fragen oder Anregungen auch über das Online-Formular.

Kann ich meinen Versicherungsvertrag kündigen?
  • Eine Kündigungsfrist für das Travel-Paket gibt es nicht, da es lediglich für eine Reise abgeschlossen wird. Es endet automatisch.

    Eine Kündigungsfrist für das Travel-Paket gibt es nicht, da es lediglich für eine Reise abgeschlossen wird. Es endet automatisch.

Muss ich vor Vertragsabschluss Gesundheitsfragen beantworten?
  • Nein, Sie müssen bei Abschluss der Reiseversicherung keine Gesundheitsfragen beantworten.

    Nein, Sie müssen bei Abschluss der Reiseversicherung keine Gesundheitsfragen beantworten.

Ich habe meinen Job gewechselt und der gebuchte Urlaub fällt in die Probezeit – kann ich deswegen von der Reise zurücktreten?
  • In folgenden Fällen greift der Versicherungsschutz und Sie können von der Reise zurücktreten:

    ✓ Arbeitsplatzwechsel

    ✓ Arbeitsplatzverlust durch betriebsbedingte Kündigung durch den Arbeitgeber

    ✓ Aufnahme eines neuen Ausbildungs- oder Arbeitsverhältnisses aus der Arbeitslosigkeit heraus (auch für Ein-Euro-Jobs gültig) bzw. Aufnahme einer Ausbildung, wenn die versicherte Person als arbeitssuchend gemeldet war

    ✓ Konjunkturbedingte Kurzarbeit

    In folgenden Fällen greift der Versicherungsschutz und Sie können von der Reise zurücktreten:

    ✓ Arbeitsplatzwechsel

    ✓ Arbeitsplatzverlust durch betriebsbedingte Kündigung durch den Arbeitgeber

    ✓ Aufnahme eines neuen Ausbildungs- oder Arbeitsverhältnisses aus der Arbeitslosigkeit heraus (auch für Ein-Euro-Jobs gültig) bzw. Aufnahme einer Ausbildung, wenn die versicherte Person als arbeitssuchend gemeldet war

    ✓ Konjunkturbedingte Kurzarbeit

Kann ich meine Reise abbrechen, wenn zu Hause etwas passiert?
  • Ja, der Rückreiseschutz und eine Reiseabbruchversicherung sind inklusive. Müssen Sie Ihre Reise aus einem versicherten Grund abbrechen, erstatten wir neben den Mehrkosten der Rückreise auch die Kosten der nicht genutzten Reiseleistungen. Ein versicherter Abbruchgrund liegt beispielsweise vor, wenn Ihnen während Ihrer Reisezeit bei einem Einbruch ein Schaden von über 2.500 Euro entstanden ist.

    Ja, der Rückreiseschutz und eine Reiseabbruchversicherung sind inklusive. Müssen Sie Ihre Reise aus einem versicherten Grund abbrechen, erstatten wir neben den Mehrkosten der Rückreise auch die Kosten der nicht genutzten Reiseleistungen. Ein versicherter Abbruchgrund liegt beispielsweise vor, wenn Ihnen während Ihrer Reisezeit bei einem Einbruch ein Schaden von über 2.500 Euro entstanden ist.

Wie sollte ich im Schadenfall vorgehen?
  • Grundsätzlich ist es richtig, wenn Sie uns möglichst schnell über einen Schaden- oder Leistungsfall informieren. Nehmen Sie im besten Fall unverzüglich mit uns Kontakt auf, wenn Sie durch einen versicherten Grund eine Reise stornieren müssen oder eine ärztliche Behandlung erforderlich wird.

    Wir wissen: Insbesondere eine Stornierung ist nicht immer so leicht, wie es auf den ersten Blick klingt. Oft ist nicht klar, wie sich eine Situation entwickelt und wie gefährdet Ihre Reise tatsächlich ist. In diesem Fall unterstützt Sie unsere telefonische Stornoberatung – und nimmt Ihnen zwar nicht die Sorgen aber zumindest die Ungewissheit. Machen Sie sich das Leben einfach und kontaktieren Sie im Zweifelsfall unsere Service-Mitarbeiter vom Stornokompass.

    Erfahren Sie mehr über den Stornokompass | Reiseversicherung für Privatkunden.

    Wenn der Schaden- oder Leistungsfall eingetreten ist, dann ist es erforderlich, dass Sie als versicherte Person die Situation schildern und nachweisen, damit wir Ihre Ansprüche aus der Versicherung regulieren können. Hierbei ist auch der Schadensumfang darzulegen und soweit möglich nachzuweisen. Unsere online Schadenmeldungen führen Sie hier Schritt für Schritt zum Ziel.

    Reiserücktritt – Schaden melden | Reiseversicherung für Privatkunden

    Leistungsantrag Auslandskrankenversicherung | Reiseversicherung für Privatkunden

    Grundsätzlich ist es richtig, wenn Sie uns möglichst schnell über einen Schaden- oder Leistungsfall informieren. Nehmen Sie im besten Fall unverzüglich mit uns Kontakt auf, wenn Sie durch einen versicherten Grund eine Reise stornieren müssen oder eine ärztliche Behandlung erforderlich wird.

    Wir wissen: Insbesondere eine Stornierung ist nicht immer so leicht, wie es auf den ersten Blick klingt. Oft ist nicht klar, wie sich eine Situation entwickelt und wie gefährdet Ihre Reise tatsächlich ist. In diesem Fall unterstützt Sie unsere telefonische Stornoberatung – und nimmt Ihnen zwar nicht die Sorgen aber zumindest die Ungewissheit. Machen Sie sich das Leben einfach und kontaktieren Sie im Zweifelsfall unsere Service-Mitarbeiter vom Stornokompass.

    Erfahren Sie mehr über den Stornokompass | Reiseversicherung für Privatkunden.

    Wenn der Schaden- oder Leistungsfall eingetreten ist, dann ist es erforderlich, dass Sie als versicherte Person die Situation schildern und nachweisen, damit wir Ihre Ansprüche aus der Versicherung regulieren können. Hierbei ist auch der Schadensumfang darzulegen und soweit möglich nachzuweisen. Unsere online Schadenmeldungen führen Sie hier Schritt für Schritt zum Ziel.

    Reiserücktritt – Schaden melden | Reiseversicherung für Privatkunden

    Leistungsantrag Auslandskrankenversicherung | Reiseversicherung für Privatkunden

Reiseversicherer ist die URV
Vier gute Gründe, warum wir einer der Marktführer in Bayern und der Pfalz sind
Versicherungskammer Bayern in Zahlen und Fakten