Lechler & Kaschütza GbR

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  • Reise stornieren

    Urlaub stornieren
    Hinweise für den Reiserücktritt

Zurecht ist die Vorfreude auf den anstehenden Urlaub oftmals groß. Leider kommt es trotzdem immer wieder vor, dass eine Reise storniert werden muss: Ein gebrochener Arm, ein Trauerfall in der Familie, betriebsbedingte Kündigung. Manche Dinge lassen sich eben nicht verhindern. Damit bei der Reisestornierung alles glatt läuft, zeigen wir Ihnen, worauf Sie achten müssen, wann Sie mit welchen Stornogebühren rechnen sollten und wie Sie sich vor unnötigen Kosten schützen können.

Reiserücktritt: Diese Gründe werden anerkannt

Die Gründe für einen Reiserücktritt sind vielfältig und zahlreich. Muss der Urlaub ausfallen, übernimmt die Reiserücktrittsversicherung in bestimmten Fällen die Kosten, die durch eine Stornierung entstehen. Ein Blick in die individuellen Versicherungsbedingungen Ihres Vertrages verrät Ihnen, welche Gründe von Ihrem Versicherer anerkannt werden.
Generell gibt es drei Bereiche von Gründen, die von vielen Versicherungsanbietern akzeptiert werden:

Gesundheitliche Gründe:

  • Schwere Erkrankung/Unfallverletzung
  • Todesfall in der Familie
  • Impfunverträglichkeit und starke Impfreaktion
  • Schwangerschaft
  • Bruch von Prothesen/Lockerungen implantierter Gelenke
  • Empfang bzw. Spende von Organen bzw. Gewebe

Schulische bzw. berufliche Gründe:

  • Betriebsbedingte Kündigung
  • Arbeitgeberwechsel
  • Beginn eines neuen Ausbildungs-/Arbeitsverhältnisses
  • Prüfungswiederholung in der (Berufs-/Hoch-) Schule
  • Nichtversetzung in der Schule bzw. Klassenverbandsaustritt vor Beginn der Reise

Andere Gründe:

  • Gerichtliche Vorladung
  • Einreichung der Scheidungsklage
  • Schaden am Eigentum (z. B. durch Feuer, Sturm, Blitzeinschlag, Erdbeben, Hochwasser oder Einbruch)
Für alle Gründe gilt grundsätzlich, dass sie vor oder bei der Reisebuchung noch nicht bekannt gewesen sein dürfen. Akzeptiert Ihr Versicherer den von Ihnen angegebenen Grund, werden bis zu 100 % der Stornierungskosten erstattet. Manche Verträge schließen einen Selbstbehalt ein. Dieser festgelegte Betrag muss im Stornierungsfall dann vom Versicherungsnehmer selbst bezahlt werden. Passen Sie also bei der Tarifwahl gut auf.
Für die Stornierung Ihrer Reise benötigen Sie folgende Unterlagen:
  • Versicherungsnachweis
  • Buchungsbestätigung der Reise
  • Nachweis über Stornierungsgrund (z. B. ärztliches Attest bei Krankheit, Sterbeurkunde beim Todesfall, Schul- oder Arbeitgeberbescheinigung)
  • Die Stornorechnung der Reise

Reise stornieren: Mit diesen Kosten müssen Sie rechnen

Zwar können Sie Ihre Reise jederzeit stornieren, jedoch darf der Reiseveranstalter dann eine Entschädigung einfordern, die ihm vertraglich zusteht. In der Regel finden Sie Informationen über die Höhe der Stornogebühren in den Allgemeinen Reisebedingungen Ihres Vertrages. Die Stornokosten können entweder einen Teil der Reisekosten ausmachen oder sogar genauso hoch sein. Pauschal kann man das aber nicht sagen.
Folgende Faktoren beeinflussen die Höhe der Entschädigungspauschale:
  • Zeitraum zwischen Stornierung und geplantem Reiseantritt
  • Ersparnis des Veranstalters durch Ihren Reiserücktritt
  • Einnahme des Veranstalters durch anderweitige Nutzung der Reise
Der Reiseveranstalter muss bei der Berechnung der Entschädigungspauschale und des Reisepreises transparent sein – nur so kann versichert werden, dass die Kosten auch angemessen sind. Je nachdem, was für eine Reise Sie gebucht haben, können die Stornokosten unterschiedlich hoch sein. In der Regel gilt jedoch: Je früher die Reisestornierung stattfindet, desto geringer sind die Stornokosten.
Häufig bieten Reiseveranstalter sogenannte Flextarife, die bis 14 Tage vor Reisebeginn verschiedene Möglichkeiten bieten, kurzfristige Änderungen an Ihrer Reise vorzunehmen. Die meisten Stornierungen erfolgen jedoch sehr kurzfristig innerhalb der letzten 14 Tage, in denen die Flextarife nicht mehr greifen. Wir bieten Ihnen maßgeschneiderte Lösungen, um sich vor Stornogebühren zu schützen - unabhängig davon, ob Sie eine Reise mit Flex-Tarif gebucht haben oder nicht. Unsere Lösungen bieten ihnen auch Schutz vor zusätzlichen Kosten bei vorzeitigem Abbruch oder unverschuldet verspäteter Rückreise. Dies passiert öfter als gehofft und selbst die besten Flextarife bieten hier keinen Schutz.

Urlaub kostenlos stornieren – ist das möglich?

Ohne eine Reiserücktrittsversicherung ist es schwierig, einen Urlaub kostenlos zu stornieren. Dann müssen in der Regel „schwerwiegende Gründe“ vorliegen. Darunter fallen Gründe höherer Gewalt, wie Naturkatastrophen (Erdbeben, Überschwemmungen) oder terroristische Anschläge. Nach § 651h BGB „kann der Reiseveranstalter keine Entschädigung verlangen, wenn am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen.“ Tritt ein solcher Fall ein, gibt das Auswärtige Amt in der Regel auch eine Reisewarnung heraus.
Eine kostenlose Stornierung ist auch möglich, wenn der Reiseverlauf wesentlich geändert wurde, z. B. bei gravierenden Änderungen des Ankunftsortes, der Unterkunft oder der Flugzeiten. Je nachdem, was der Grund für Ihren Reiserücktritt ist, können Sie auch mit dem Reiseveranstalter in Verhandlung gehen und evtl. eine Umbuchung aushandeln. Das kann sich lohnen, wenn der Reisezeitpunkt das Problem ist. Es können auch hier Umbuchungskosten entstehen. Darum sollten Sie Ihren Veranstalter so früh wie möglich kontaktieren.
Eine andere Möglichkeit ist es, eine Ersatzperson für Ihre Reise zu finden, wenn Sie sie nicht antreten können oder wollen. Auch dann muss der Veranstalter im Falle einer Pauschalreise rechtzeitig informiert werden. Er kann hier nur widersprechen, falls die Person nicht alle Voraussetzungen erfüllt (z. B. fehlende Tropentauglichkeit). Eine Umbuchungsgebühr kann trotzdem fällig werden. Stornieren müssen Sie die Reise dann allerdings nicht mehr.

Individualreise und Pauschalreise stornieren – wie gehe ich vor?

In den meisten Fällen ist die Stornierung einer Pauschalreise günstiger und unkomplizierter als die einer Individualreise. Wichtig ist dennoch, dass Sie sich so früh es geht an den Reiseveranstalter wenden und das Geld zurückfordern. Vergessen Sie dabei nicht, eine Rückzahlungsfrist anzugeben. Die sollte mindestens 3 Wochen betragen. Versenden Sie den Brief per Einschreiben. Nur so können Sie sichergehen, dass er auch zugestellt wird.
Die Stornierung einer Individualreise ist hingegen meist komplizierter. Hier wurden einzelne Bausteine wie z.B. Hotel und Flüge nämlich separat gebucht und müssen dementsprechend auch einzeln storniert werden. Die Bedingungen und Kosten hängen dann vom jeweiligen Anbieter ab. Wer seinen Flug stornieren möchte, muss je nach Airline und Reiseklasse mit einer unterschiedlich hohen Entschädigungspauschale rechnen. Bei Billigflügen erhalten Sie in der Regel kein Geld zurück, sondern das Ticket verfällt. Business-Class-Flüge können evtl. umgebucht oder gegen eine Gebühr storniert werden.
Auch bei der Stornierung eines Hotels kann es knifflig werden, denn jedes Hotel hat andere Regeln und Bedingungen. Ohne Stornogebühren kommen Sie aber auch hier selten davon.

Bis wann kann man eine Reise stornieren?

Grundsätzlich ist die Stornierung einer Reise jederzeit möglich. Allerdings gilt: Je früher man von der Reise zurücktritt, desto niedriger fallen die Stornokosten aus. Nehmen Sie die Stornierung also vor, sobald es einen festen Grund gibt, und warten Sie nicht unnötig lange. Sie sind krank und hoffen, noch vor Reiseantritt wieder fit zu sein? Werden die Hoffnungen nicht erfüllt, müssen Sie vermutlich mit höheren Kosten rechnen. In einem solchen Fall kann der Anbieter Ihrer Reiserücktrittsversicherung sogar auch die Versicherungsleistung kürzen. Klären Sie solche Fälle also unbedingt vorher mit Ihrem Versicherer.
Die URV - der Reiseversicherer der Versicherungskammer Bayern - bietet mit dem Stornokompass einen Service, der Reisenden dabei hilft, die bestmögliche Lösung zu identifizieren und Kosten durch eine spätere Stornierung zu vermeiden.

Unterschied zwischen Reiserücktritt und Reiseabbruch

Ob es um einen Reiserücktritt oder einen Reiseabbruch geht, hängt vom Zeitpunkt ab, wann der Grund eintritt, der eine (Weiter-)Reise unmöglich macht. In beiden Fällen brauchen Sie eine separate Absicherung:
  • Die Reiserücktrittversicherung greift, wenn Sie Ihren Urlaub vor Reisebeginn stornieren müssen. Aus diesem Grund können Sie sie meistens auch schon bei der Buchung mit abschließen.
  • Die Reiseabbruchversicherung zahlt für nicht genutzte Reiseleistungen, wenn während der Reise ein Grund aufkommt, der Sie zu einer frühzeitigen Rückreise zwingt. Werden Sie z. B. krank und die Reiseapotheke kann nicht ausreichend helfen, ist es gut, eine Reiseabbruchversicherung in der Tasche zu haben.

Unser Tipp: Abgesichert gegen hohe Stornokosten

Bei einer Reisestornierung kommen Sie ohne Reiserücktrittsversicherung nur selten ohne hohe Gebühren davon. Je kurzfristiger Sie stornieren, desto höher sind die Kosten dafür. Darum sollten Sie bei einer teuren Reise oder bei einem hohen Stornorisiko (z. B. bei einer Schwangerschaft, hohem Alter oder beim Urlaub mit kleinen Kindern) nicht darauf verzichten. Wer sich zusätzlich noch für eine Abbruchversicherung entscheidet, erhält zudem eine Erstattung für nicht genutzte Reiseleistungen im Falle eines Reiseabbruchs.
Die Reiserücktrittsversicherung der Versicherungskammer Bayern bietet Ihnen weltweiten Versicherungsschutz. Wir kümmern uns um eine schnelle Reisekostenerstattung, wenn es einmal zur Stornierung kommt. Bei uns haben Sie die Wahl: Entschieden Sie sich für den Tarif, der zu Ihnen und Ihrer Reise passt – entweder nur für den nächsten Urlaub oder gleich für das ganze Jahr.
Besonders praktisch: Das Travel-Paket der Versicherungskammer Bayern – Reiserücktritt- und Reiseabbruchversicherung zusammen mit einer Auslandskrankenversicherung in einem Paket.
 
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