Versicherungsbüro Christopher Dornhecker

Säntisstr. 48
81825 München

  • Auslandsreisekrankenversicherung Versicherungskammer Bayern

    Auslandsreise­kranken­versicherung

    Für Ihre gute Reise-Laune

    • Weltweiter Versicherungsschutz
    • Inklusive Krankenrücktransport
    • Für Auslandsreisen bis zu jeweils 56 Tagen Dauer

Unser Schutz für Ihre Reise

Von der Magenverstimmung bis zum Sturz beim Wandern: Auch im Urlaub können Sie erkranken. Mit dem Auslandsreiseschutz packen Sie Ihre Koffer entspannter. Sie wissen, dass Sie im Fall der Fälle ärztliche Hilfe bekommen. Und: Sie müssen keine Angst vor Krankenhausrechnungen haben.

Leistungsumfang: Das sichert Ihre neue Auslandsreisekrankenversicherung ab

Behandlung

  • Ambulante Behandlungen (inkl. freier Arztwahl)
  • Stationäre Aufenthalte
  • Arzneimittel, Heilmittel und Hilfsmittel
  • Schmerzstillende Zahnbehandlung
  • Behandlung durch Heilpraktiker, Osteopath oder Chiropraktiker

Betreuung

  • Medizinisch sinnvolle Transporte nach Hause oder zur Verlegung ins nächste Krankenhaus
  • Notfallbetreuung Ihrer Kinder
  • Bestattung oder Überführung im Todesfall

Beratung

  • Medizinische Auskünfte vor und während der Reise
  • Recherche von Ärzten und Krankenhäusern in Ihrer Nähe
  • Übersetzung ausländischer Diagnosen
  • Notruf-Service rund um die Uhr erreichbar

Welcher Tarif passt zu mir?

Bei unserer Auslandsreisekrankenversicherung können Sie zwischen zwei Tarifen wählen: der Einzelpolice für einzelne Reisen (AKE) und der Jahrespolice für alle Reisen in einem Jahr (AKD). Mit dem Einmalschutz sichern Sie einen einzelnen Urlaub ab. Und zwar auf den Tag genau: Ihr Vertrag endet mit dem letzten versicherten Tag bzw. mit Grenzüberschreitung ins Inland. Der Dauerschutz sichert alle Auslandsreisen ab, die Sie innerhalb eines Jahres machen: Er gilt für die ersten 56 Tage jeder Reise ins Ausland. Der Vertrag verlängert sich automatisch um ein Jahr, wenn Sie vorher nicht fristgemäß kündigen.
Vergleichen Sie die beiden Tarife im Detail:

Los gehts

Bitte überprüfen Sie Ihre Eingabe.
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AKD
AKE
Ihr Beitrag
Tarif
AKD
AKE
Anzahl Urlaubs­tage
max. 56 Tage je Reise
Beratung und Behandlung
Medi­kamente und Verband­mittel
Heilmittel
Hilf­smittel (Ohne Seh­hilfen und Hörgeräte)
Kranken­haus
Transport­kosten
Es handelt sich um Tarifauszüge; Grundlage für den Versicherungsschutz sind die Allgemeinen Versicherungsbedingungen und die Tarife.

Was fragen andere Kunden? Häufige Fragen zum AKD und AKE

Wo besteht Versicherungsschutz?
  • Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf das Ausland. Nicht als Ausland gilt die Bundesrepublik Deutschland.

    Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf das Ausland. Nicht als Ausland gilt die Bundesrepublik Deutschland.

Wie lange ist die Vertragslaufzeit und wie sind die Kündigungsfristen?
  • Der Versicherungsvertrag wird zunächst bis zum Ende des nächsten Kalenderjahres abgeschlossen. Er verlängert sich stillschweigend um ein Kalenderjahr, wenn Sie ihn nicht mit einer Frist von drei Monaten zum Jahresende kündigen.

    Der Versicherungsvertrag wird zunächst bis zum Ende des nächsten Kalenderjahres abgeschlossen. Er verlängert sich stillschweigend um ein Kalenderjahr, wenn Sie ihn nicht mit einer Frist von drei Monaten zum Jahresende kündigen.

Was ist ein Versicherungsfall?
  • Versicherungsfall ist:

    1. die medizinisch notwendige Heilbehandlung einer versicherten Person wegen Krankheit oder Unfallfolgen
    2. medizinisch notwendige Behandlung von Schwangerschaftskomplikationen einschließlich Frühgeburten, notfallbedingten Schwangerschaftsabbrüchen und Fehlgeburten
    3. eine medizinisch sinnvoller und vertretbarer Krankenrücktransport sowie der Tod.

    Der Versicherungsfall beginnt mit der Heilbehandlung; er endet, wenn nach medizinischem Befund keine Behandlungsbedürftigkeit mehr besteht. Muss die Heilbehandlung auf eine Krankheit oder Unfallfolge ausgedehnt werden, die mit der bisher behandelten nicht ursächlich zusammenhängt, entsteht insoweit ein neuer Versicherungsfall.

    Versicherungsfall ist:

    1. die medizinisch notwendige Heilbehandlung einer versicherten Person wegen Krankheit oder Unfallfolgen
    2. medizinisch notwendige Behandlung von Schwangerschaftskomplikationen einschließlich Frühgeburten, notfallbedingten Schwangerschaftsabbrüchen und Fehlgeburten
    3. eine medizinisch sinnvoller und vertretbarer Krankenrücktransport sowie der Tod.

    Der Versicherungsfall beginnt mit der Heilbehandlung; er endet, wenn nach medizinischem Befund keine Behandlungsbedürftigkeit mehr besteht. Muss die Heilbehandlung auf eine Krankheit oder Unfallfolge ausgedehnt werden, die mit der bisher behandelten nicht ursächlich zusammenhängt, entsteht insoweit ein neuer Versicherungsfall.

Wie sichere ich meine Familie ab?
  • Die Auslandsreise-Krankenversicherung muss für jede Person einzeln abgeschlossen werden. Online können Sie jedoch bis zu fünf Personen in einem Einzelvertrag versichern, mit dem Papierantrag bis zu vier Personen. Nur wenn Sie mehr als fünf bzw. vier Personen versichern wollen, brauchen Sie einen zweiten Antrag.

    Die Auslandsreise-Krankenversicherung muss für jede Person einzeln abgeschlossen werden. Online können Sie jedoch bis zu fünf Personen in einem Einzelvertrag versichern, mit dem Papierantrag bis zu vier Personen. Nur wenn Sie mehr als fünf bzw. vier Personen versichern wollen, brauchen Sie einen zweiten Antrag.

Was ist, wenn ich mich im Aktiv-Urlaub verletze? Zahlt der Versicherer trotzdem?
  • Grundsätzlich ja, denn in der Auslandsreise-Krankenversicherung ist jede Urlaubsreise bis 56 Tage abgesichert – egal ob Städtereise, Strand- oder Aktivurlaub – selbst der Tauchurlaub.

    Grundsätzlich ja, denn in der Auslandsreise-Krankenversicherung ist jede Urlaubsreise bis 56 Tage abgesichert – egal ob Städtereise, Strand- oder Aktivurlaub – selbst der Tauchurlaub.

Muss ich alle Kosten vorstrecken? Wie wird abgerechnet?
  • In der Regel strecken Sie die Kosten vor, wir erstatten sie Ihnen nachträglich. In Ausnahmefällen bezahlen wir Rechnungen auch direkt. Rufen Sie im Fall des Falles einfach unseren 24-Stunden-Notruf-Service an. Hier erfahren Sie auch, ob Sie die Kosten vorstrecken müssen oder nicht.

Wie unterscheidet sich der Tarif AKD vom Tarif ZGplus?
  • Der Tarif ZGplus befindet sich nicht mehr im Verkauf, ist aber, wenn bereits abgeschlossen, weiterhin gültig. ZGplus umfasst neben Leistungen für Zahnersatz sowie Brillen/Kontaktlinsen auch eine Auslandsreise-Krankenversicherung. Die Auslandsreise-Krankenversicherung könnten Sie alternativ auch über den Tarif AKD abdecken. Sie profitieren von einem weltweiten Versicherungsschutz, von Krankenrücktransporten, freier Arztwahl und von der Kostenübernahme für Verpflegung und Unterkunft im Krankenhaus.

    Wenn Sie weitere Informationen über die Leistungen Ihres ZGplus-Tarifs wünschen oder wissen wollen, ob sich ein Tarifwechsel lohnt, rufen Sie uns bitte unter der +49 89 2160-6900 an.

    Der Tarif ZGplus befindet sich nicht mehr im Verkauf, ist aber, wenn bereits abgeschlossen, weiterhin gültig. ZGplus umfasst neben Leistungen für Zahnersatz sowie Brillen/Kontaktlinsen auch eine Auslandsreise-Krankenversicherung. Die Auslandsreise-Krankenversicherung könnten Sie alternativ auch über den Tarif AKD abdecken. Sie profitieren von einem weltweiten Versicherungsschutz, von Krankenrücktransporten, freier Arztwahl und von der Kostenübernahme für Verpflegung und Unterkunft im Krankenhaus.

    Wenn Sie weitere Informationen über die Leistungen Ihres ZGplus-Tarifs wünschen oder wissen wollen, ob sich ein Tarifwechsel lohnt, rufen Sie uns bitte unter der +49 89 2160-6900 an.

Unser Krankenversicherer ist die UKV - Union Krankenversicherung AG,
Peter-Zimmer-Str. 2, 66123 Saarbrücken,
HRB: 7184, Registergericht Saarbrücken.
www.ukv.de

 

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Tarif AKD

Tarif AKE

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Peter-Zimmer-Str. 2 D-66123 Saarbrücken
Telefon: +49 681 844-7000, www.ukv.de, service@ukv.de
AG Saarbrücken, HRB: 7184

Vier gute Gründe, warum wir einer der Marktführer in Bayern und der Pfalz sind
Versicherungskammer Bayern in Zahlen und Fakten