Mehr zum Verkehrs-Rechtsschutz erfahren Sie in unserem Film
Hier wird ein Video nicht angezeigt
Mit Klick auf den Button „Zustimmen“ willigen Sie ein, dass eine Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten durch YouTube auch in Drittstaaten außerhalb der EU und EWR erfolgt, auch wenn diese Drittstaaten über kein nach EU-Standards ausreichendes Datenschutzniveau verfügen. Weitere Informationen zum Datentransfer durch YouTube finden Sie hier. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen.
Sie haben einer Datenübertragung zu YouTube auf unserer Homepage nicht zugestimmt. Mit Klick auf den Link werden Sie aus diesem Grund direkt weitergeleitet zu YouTube. Betreiber von YouTube ist die Google Ireland Limited („Google“), Gordon House, Barrow Street, Dublin 4, Irland. Weitere Informationen über Datenschutz bei YouTube finden Sie hier in deren Datenschutzerklärung.
Weiter zu YouTubeBeispiele für Ihren Verkehrs-Rechtsschutz
- Bei einem Verkehrsunfall bestreitet die gegnerische Unfallpartei jegliche Schuld und es kommt zu einem Prozess.
- Die Verwaltungsbehörde weigert sich, Ihnen die entzogene Fahrerlaubnis wieder zu erteilen.
- Sie sollen eine auf Rot geschaltete Ampel passiert haben. Sie wehren sich gegen diesen Vorwurf.
- Bei Ihrem Neuwagen treten Elektronikfehler auf, die sich auch nach mehrfachen Nachbesserungsversuchen nicht beheben lassen. Sie wollen vom Vertrag zurücktreten, doch der Händler verweigert die Rücknahme.
- Sie erhalten einen Kfz-Steuerbescheid, mit dem Sie nicht einverstanden sind, und legen Widerspruch ein.
- Sie sollen an einer Feuerwehrzufahrt Ihr Fahrzeug so abgestellt haben, dass ein Rettungseinsatz behindert wurde.
- Ihnen wird vorgeworfen, mit Ihrem E-Scooter auf dem Fußweg gefahren zu sein und passierende Personen gefährdet zu haben.
Versicherte Personen und Objekte
- Versicherungsnehmer*in als:
- Eigentümer*in
- Halter*in
- Mieter*in
- Leasingnehmer*in
- Erwerber*in
- Veräußer*in
- Fahrer*in
- Fahrgast
- Fußgänger*in
- Radfahrer*in
- Berechtigte Fahrer*innen und Insass*innen der auf den versicherten Personenkreis zugelassenen Kraftfahrzeuge.
- Versicherungsnehmer*in
- Ehepartner*in²
- Lebenspartner*in im selben Haushalt²
- Minderjährige Kinder²
- Minderjährige Enkelkinder in Obhut²
- Volljährige Kinder und Enkelkinder (unverheiratet, nicht in einer Lebenspartnerschaft lebend, bis zur ersten auf Dauer angelegten beruflichen Tätigkeit)²
- Familienangehörige, die im selben Haushalt oder in der Einliegerwohnung leben²
- Eltern in einem Pflegeheim²
- Alle Kraftfahrzeuge des im Verkehrs-Rechtsschutz versicherten Personenkreises zu Lande und zu Wasser²
Was zahlt Ihr Verkehrs-Rechtsschutz?
Auf Wunsch online abschließen
Leistungen im Überblick
Auf Wunsch online abschließen
Immer inklusive: MEINRECHT
- Erste Hilfe im Rechtsschutzfall
Sofortige Prüfung der Kostenübernahme, schnelle und kompetente Einschätzung der Erfolgsaussichten und Planung der weiteren Vorgehensweise. Unter meinrecht.de finden Sie außerdem Ratgeber zu wichtigen rechtlichen Themen sowie nützliche Mustervorlagen. - Telefonische Rechtsberatung
eines Rechtsanwalts zur Erstberatung² in allen rechtlichen Fragen. Unabhängig davon, ob der Fall versichert ist oder nicht, und immer ohne Selbstbeteiligung. - Kanzlei-Empfehlung
Kompetente Unterstützung bei der Regelung Ihrer rechtlichen Angelegenheit durch die Empfehlung von ausgesuchten und unabhängigen Rechtsanwält*innen in der Nähe Ihres Wohnortes.³ - Mediation
Vermittlung einer Mediatorin oder eines Mediators für eine professionelle Konfliktlösung. Immer ohne Selbstbeteiligung. - Servicepaket
Unter meinrecht.de bieten wir Ihnen ein Servicepaket rund um die private Vorsorge und die Themen Beruf und Mobilität: inklusive RadMobilSchutz, digitaler Testamentsgestaltung und weiterer attraktiver Serviceleistungen.
² Im Single-Rechtsschutz ist nur der Versicherungsnehmer bzw. die Versicherungsnehmerin versichert.
³ Telefonische Erstberatung durch in Deutschland zugelassene Rechtsanwält*innen für Rechtsangelegenheiten, bei denen die Erstberatung ohne Prüfung von Unterlagen durchgeführt werden kann und deutsches Recht anwendbar ist.
⁴ Ihre Selbstbeteiligung im Rechtsschutzfall, sofern Sie eine von uns für diesen konkreten Rechtsschutzfall empfohlene Rechtsanwaltskanzlei beauftragen.
Downloads und weitere Informationen
Haben Sie Fragen?
Das könnte Sie auch interessieren
Die dargestellten Informationen und Leistungsbeschreibungen sind kein Vertragsbestandteil. Rechtlich verbindlich sind nur die allgemeinen Versicherungsbedingungen.