LIGA-Gassenhuber Versicherungsagentur GmbH

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  • Skifahren aber sicher

    Wer zahlt bei einem Skiunfall?

    Gut vorbereitet auf die Piste

Skifahren? Aber sicher!

Sie wollen nur Ihren wohlverdienten Skiurlaub genießen und dann passiert es: Ein Skiunfall. Aber wer übernimmt eigentlich die Kosten für Personen- und Sachschäden und wie können Sie sich dagegen absichern? Hier finden Sie alles Wissenswerte rund um den optimalen Schutz beim Skifahren und Snowboarden. Genießen Sie Ihren Urlaub – wir kümmern uns um den Rest.

Wie bereite ich mich auf den Skiurlaub vor?

Egal ob Skilanglauf, Snowboarden oder Skifahren: Jede dieser Sportarten macht nicht nur Spaß, sondern birgt auch gewisse Risiken. Wintersportler kennen die Unfallgefahr. Deswegen sollten Sie sich vor Urlaubsantritt unbedingt darüber informieren, wie Sie sich selbst und Ihre Familie im Fall der Fälle am besten schützen.
In unserem Ratgeber erfahren Sie, welche Versicherungen Sie in einigen Ländern verpflichtend benötigen. Außerdem geben wir Ihnen einen Überblick über wichtige Regelungen in den bekanntesten Skigebieten. Darüber hinaus lesen Sie hier, welche Versicherungen für Skifahrer, Snowboarder und andere Wintersportler wichtig sind.
So sind Sie bestens auf Ihren Winterurlaub vorbereitet und können ihn entspannt genießen.

Welche Versicherungen sind beim Skifahren Pflicht?

Skifahren 2
Seit dem 01.01.2022 ist in Italien und Südtirol eine Privathaftpflichtversicherung Pflicht, wenn es auf die Piste gehen soll. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie einen Nachweis über eine aktuell bestehende private Haftpflichtversicherung vorlegen oder bei der Beantragung des Skipasses eine Tages-Police abschließen. Wichtig ist: Wenn Sie nicht versichert sind, droht ein Bußgeld von bis zu 150 €.

Sind Sie bereits Kunde bei der Versicherungskammer Bayern? Dann wenden Sie sich für eine Versicherungsbestätigung einfach an Ihren Berater. Gerne stellen wir Ihnen Ihren Nachweis als PDF-Datei zur Verfügung.

Warum brauche ich eine private Haftpflichtversicherung?

Einmal kurz auf der Piste nicht aufgepasst und schon ist ein Skiunfall passiert. Fahrfehler und Unachtsamkeit sind die häufigsten Unfallursachen beim Wintersport. Wenn dabei Dritte geschädigt werden, kann das unter Umständen teuer werden. Mit unserer Privathaftpflichtversicherung sind Sie weltweit gegen Schadenersatzansprüche und Schmerzensgeldforderungen Dritter abgesichert. Natürlich auch in Italien und Südtirol.

Welche Regelungen muss ich vor Ort außerdem beachten?

Um Unfälle auf der Piste zu vermeiden, gelten in den meisten Skigebieten bestimmte Regelungen. In Italien und Südtirol sollten Sie sich an diese Regeln halten, um Skiunfälle zu reduzieren:

0,5 Promille Grenze beim Skifahren

Alkohol und Skier vertragen sich genauso wenig wie Alkohol und jedes andere Fahrzeug. Wer auf der Skipiste mit mehr als 0,5 Promille im Blut erwischt wird, muss mit hohen Geldbußen rechnen. Ab 0,8 Promille gilt die Alkoholisierung sogar als Straftat und wird mit entsprechenden Sanktionen bestraft.
Skihelmpflicht bei Kindern

Helmpflicht für Kinder und Jugendliche

Da für Kinder und Jugendliche ein erhöhtes Unfallrisiko besteht, ist das Tragen eines Skihelms auf der Piste bis 18 Jahre Pflicht. Das gilt beim Skifahren, Snowboarden und Rodeln. Außerdem muss der Helm CE-zertifiziert sein.

Weitere Länder mit Skihelmpflicht

  • Österreich in den meisten Bundesländern: bis 15 Jahre
  • Slowenien und Kroatien: bis 14 Jahre
  • Polen: bis 16 Jahre
  • Slowakei: bis 15 Jahre

Wer zahlt bei einem Skiunfall im Ausland?

Beim Wintersport kann es nicht nur sein, dass Sie Sach- oder Personen­schäden verur­sachen: Sie können sich auch selbst ver­letzen. Deswegen sollten Sie neben der Privathaft­pflicht auch mit einer Unfall­versicherung vorsorgen. Vor allem die Kosten für eine Berg­rettung inklusive Hub­schrauber können schnell in die Tausende gehen, bei den Bergungs­kosten kann Ihnen eine besteh­ende private Unfall­versicherung ent­scheidend weiter­helfen.
Für echte Notfälle ist außerdem eine Auslands­reise­kranken­versicherung empfehlens­wert. Denn diese wird vor allem dann wichtig, wenn zum Bei­spiel eine Notfall­behand­lung vor Ort not­wendig sein sollte. Dies gilt auch für einen Rück­transport nach Deutschland. Deswegen sollten Sie sich für den Fall der Fälle absichern.

   Gut zu wissen

Unsere Reiseversicherungen gibt es auch kombiniert als Travel-Paket.

Private Unfallversicherung

Ihre gesetzliche Unfallversicherung deckt in der Regel nur Unfälle am Arbeitsplatz und auf dem Weg dorthin ab. Da dies bei einem Skiurlaub nicht zutrifft, ist hier eine separate private Unfallversicherung nötig.

Diese deckt Such-, Rettungs- oder Bergungseinsätze bis 100.000 Euro ab und beinhaltet auch ärztlich angeordnete Transporte in ein Krankenhaus oder eine Spezialklinik. Auch Folgeerkrankungen wie Invalidität nach dem Unfall deckt die Versicherung ab.

Zur privaten Unfallversicherung

Auslandsreisekrankenversicherung

Wenn Sie im Ausland eine ärzt­liche Behand­lung benötigen, über­nimmt Ihre gesetz­liche Kranken­kasse in der Regel nur die Kosten in der Höhe, die in Deutsch­land üblich ist. Einen even­tuellen Mehr­betrag müssen Sie selbst zahlen. Eine private Zusatz­versicherung wie unsere Auslands­reise­kranken­versicherung sichert Sie bei Erkrank­ungen und Unfällen im Aus­land vor mög­lichen Kosten ab – auch im Aktiv­urlaub.

Wir übernehmen:

  • (Zusätzliche) Kosten einer ambu­lanten oder statio­nären Behand­lung. Werden die Kosten einer statio­nären Kranken­haus­behand­lung von einem anderen Kosten­träger ganz oder teil­weise über­nommen, zahlen wir ein Kranken­haus­tagegeld.
  • Den Kranken­rück­transport nach Deutsch­land für Sie und eine Begleit­person, wenn die Begleitung medizin­isch sinnvoll ist.

Zur Auslandsreisekrankenversicherung

Reiserücktrittversicherung

Eine Reiserücktritts- und Reiseabbruchversicherung kommt immer dann zum Einsatz, wenn Sie Ihren Urlaub nicht antreten können oder vorzeitig abbrechen müssen.

Wenn Sie Ihre Reise bereits lange vorher geplant haben, ist sie besonders sinnvoll, denn in der Zeit bis zum Reiseantritt kann einiges passieren. Die Versicherung hilft im Ernstfall gegen mögliche Storno- oder Umbuchungskosten.

Auch, wenn Sie nach einem Unfall den Urlaub nicht fortsetzen können oder wollen erstattet die Abbruchversicherung nicht genutzte Reiseleistungen und die Mehrkosten der Rückreise.

Zur Reiserücktrittversicherung

Tipps zur Vorbereitung auf Ihren Skiurlaub

Um Ihr eigenes Verletzungsrisiko und das Ihrer Miturlauber möglichst gering zu halten, ist es wichtig gut vorbereitet in den Skiurlaub zu starten.
Selbstverständlich spielen die persönliche Fitness und das richtige Equipment auf der Piste eine Rolle. Mindestens ebenso wichtig ist es aber, sich an die vorgegebenen Verhaltensregeln zu halten und sich vorab darüber zu informieren. Daher sollten Sie sich bereits vor der Abreise mit den allgemeinen Verhaltensregeln des Internationalen Ski-Verbandes FIS für Skifahrer und Snowboarder vertraut machen.

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