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Eine Zahnzusatzversicherung (ZZV) kommt – abhängig vom Tarif – für Zahnarztkosten auf, die von der gesetzlichen Krankenasse (GKV) nicht oder nur zum Teil übernommen werden. Diese unterstützt die Regelversorgung beim Zahnarzt mit einem Festzuschuss von 60 %. Die Regelversorgung ist jedoch häufig nicht optimal und die zusätzlichen Kosten für bessere Versorgungsleistungen müssen die Behandelten selbst tragen. Indem man ein Bonusheft nutzt und regelmäßig zur Prophylaxe geht, kann man den Festzuschuss nach fünf Jahren auf 70 % und nach zehn Jahren auf 75 % erhöhen. Der Eigenanteil bleibt jedoch trotzdem hoch. Eine Zahnzusatzversicherung setzt an dieser Stelle an und übernimmt je nach Tarif einen Anteil des restlichen Betrags – meistens 50 bis 90 % der Behandlungskosten. Damit lässt sich das finanzielle Risiko durch Zahnverlust oder andere Zahnprobleme vermindern oder ganz vermeiden.
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