Lechler & Kaschütza GbR

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  • Rooming-in: Wann und wie kann ich mein Kind ins Krankenhaus begleiten?

    Rooming-in: Wann und wie kann ich mein Kind ins Krankenhaus begleiten? – Das sagt die Expertin

Manchmal geht’s schneller, als man denkt: Das Kind stürzt vom Fahrrad oder steckt sich mit dem Norovirus an, der in der Kinder­tages­stätte gerade die Runde macht. Muss das Kleinkind dann ins Kranken­haus, leiden Eltern mindestens genauso stark wie der kleine Patient. Deshalb haben viele Mütter und Väter den Wunsch, das Kind während des Kranken­haus­aufent­haltes zu begleiten. Das ist verständlich, denn vor allem Klein­kinder brauchen in dieser besonderen Situation vertraute Personen an ihrer Seite. Deswegen bieten Kranken­häuser das sogenannte Rooming-in an: Es ermöglicht einem Elternteil, als Begleit­person im Kranken­haus zu bleiben – auch außer­halb der Besuchs­zeiten.

Wir schauen uns an, was Rooming-in genau bedeutet und fragen Sabrina Oppermann vom Bundes­verband Aktionskomitee Kind im Kranken­haus, was Eltern beachten müssen, wenn das Kleinkind ins Kranken­haus muss.

Definition: Was ist Rooming-in und wer darf es nutzen?

Eltern kennen den Begriff „Rooming-in“ vielleicht noch vom Kranken­haus­aufenthalt nach der Geburt des eigenen Kindes. In den meisten deutschen Kliniken ist es mittlerweile Normalität, dass Mütter nach der Geburt gemeinsam mit ihrem Baby in einem Zimmer untergebracht werden. So können sie von Beginn an eine enge Beziehung zueinander aufbauen und sich kennenlernen. Die Definition von Rooming-in umfasst aber auch Kranken­haus­aufent­halte des Kindes, bei dem ein Elternteil als Begleit­person im selben Zimmer untergebracht wird. So können Mütter und Väter ihr Kind sowohl am Tag betreuen als auch nachts an dessen Seite bleiben. Bis zu welchem Alter Eltern mit ins Kranken­haus dürfen, legen die gesetzlichen Kranken­kassen fest. Diese übernehmen regulär die Kosten für eine Begleitperson für Babys und Kleinkinder unter neun Jahren. Voraussetzung ist, dass der Kranken­haus­arzt die medizinische Not­wendig­keit der Mit­auf­nahme vorab attestiert. In Aus­nahme­situationen erstatten Kranken­kassen die Kosten für das Rooming-in im Krankenhaus aber auch bei älteren Kindern. Deswegen macht es Sinn, sich über den Leistungsumfang der eigenen Krankenkasse genau zu informieren. Gut zu wissen: Wer über das Kinder-Sorglos-Paket der VKB versichert ist, bekommt die Kosten fürs Rooming-in problemlos erstattet. Voraussetzung ist, dass der stationäre Aufenthalt vor dem 16. Geburtstag des Kindes beginnt.

Was kostet ein Rooming-in?

Die Kosten für die Unterbringung und die Verpflegung einer Begleitperson im Krankenhaus werden je nach Einrichtung unterschiedlich berechnet. In der Regel liegen die Kosten für das Rooming-in von Begleitpersonen jedoch bei etwa 50 Euro pro Tag. Dass Kind und Elternteil ein Einzelzimmer im Krankenhaus bekommen, ist in diesem Fall nicht garantiert. Je nach Belegung der Station kann auch ein Mehrbettzimmer zugewiesen werden, in dem eine zusätzliche Schlafmöglichkeit für die Mutter oder den Vater geschaffen wird.

Finanzen und Recht: Das müssen Eltern zum Rooming-in wissen

Der Krankenhausaufenthalt eines Kindes ist nicht nur eine emotionale Herausforderung, sondern auch eine organisatorische. Die folgenden Informationen helfen Ihnen bei der finanziellen Planung Ihres Klinikaufenthaltes.

Freistellung unter Entgeltfortsetzung: Wer hat Anspruch?

Arbeitgeber sind gemäß § 616 BGB dazu verpflichtet, Mütter oder Väter unter Entgeltfortzahlung freizustellen, wenn sie ein Kind ins Krankenhaus begleiten müssen. Pro Kind und Elternteil stehen dafür jährlich zehn bis maximal 25 Tage zur Verfügung. Alleinerziehende haben Anspruch auf 20 Tage pro Jahr und Kind. Bei mehreren Kindern sind es maximal 50 Tage. Wichtig: Der Arbeitgeber muss umgehend informiert werden. Auch ein ärztliches Attest sollte ab dem ersten Krankheitstag vorliegen.
Tipp: Ihr Anspruch auf bezahlte Freistellung kann durch individuelle arbeitsvertragliche oder tarifvertragliche Regelungen ausgeschlossen sein. Prüfen Sie deswegen vorab Ihren Arbeitsvertrag.

Kinderkrankengeld: Was ist das?

Wenn Sie keinen Anspruch auf bezahlte Freistellung haben oder Ihr Kontingent an Kranktagen bereits ausgeschöpft ist, bleibt die Option des Kinderkrankengeldes: Lässt sich ein Elternteil gemäß § 45 SGB V unbezahlt freistellen, kann er Kinderkrankengeld beantragen.  Voraussetzung ist, dass er Mitglied in einer gesetzlichen Krankenkasse ist und grundsätzlich Anspruch auf Krankengeld hat. Bei der Krankenkasse des Kindes wird dann ein Antrag auf Kostenerstattung gestellt. Zu den notwendigen Unterlagen gehören:
  • Nachweise über den entstandenen Verdienstausfall 
  • Bescheinigung der behandelnden Ärzte über die notwendige Dauer des Krankenaufenthalts

Expertinnen-Interview: Tipps für Eltern, die ihr Kind ins Krankenhaus begleiten wollen

Sabrina Oppermann
Quelle: Sabrina Oppermann
Wie finde ich ein geeignetes Kranken­haus, in dem es eine Rooming-in-Option für Eltern gibt? Und wie bereite ich mein Kind auf den stationären Kranken­haus­aufent­halt vor? Diese Fragen beantwortet Sabrina Oppermann, Bundes­vor­sitzende des Bundes­verbandes Aktions­komitee Kind im Kranken­haus AKIK e.V.

Liebe Frau Oppermann, wie be­rei­ten Eltern ihr Kind am besten auf einen Kran­ken­haus­auf­ent­halt vor?

Die beste Vorbereitung beginnt schon lange, bevor es wirklich zu einem Krankenhausaufenthalt kommt. Wir empfehlen, jedes Kind für das Thema Krankenhaus zu sensibilisieren. Das kann ganz spielerisch geschehen – zum Beispiel über thematisch passende Bilder- oder Ausmalbücher. Es gibt auch viele Kliniken, die zu Sommerfesten, dem Weltkindertag oder einem Tag der offenen Tür besucht werden können. Dann dürfen die Kinder in einer völlig harmlosen Situation in einen Krankenwagen steigen und das Blaulicht anmachen. Ich bin an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg im Breisgau tätig und dort organisieren Medizinstudierende regelmäßig ein Teddybär-Krankenhaus. Hier können Kinder ihren Teddy verarzten lassen. Solche Aktionen nehmen dem Kind die Berührungsängste und schaffen positive Erinnerungen.

Und was können Eltern in einer akuten Situation tun?

Das Allerwichtigste ist, dass Eltern die Ruhe bewahren, da Kinder automatisch das Verhalten und die Emotionen der Eltern spiegeln. Wir empfehlen, dem Kind zu erklären, was passiert und nah an ihm dranzubleiben. Eltern tendieren dazu, Ängste und Sorgen vom Kind fernzuhalten oder die Situation zu verharmlosen. „Das tut gar nicht weh“ ist ein häufiger Satz, der dann fällt. Wenn es dann aber doch weh tut, erschüttert das das Vertrauen in die Eltern und natürlich auch in die Ärzte. Das Kind kann sich dann nicht mehr sicher sein, was als nächstes kommt. Je nach Altersstufe sollte die Situation also so offen und ehrlich wie möglich besprochen werden.

Checkliste: Was muss fürs Kind mit ins Krankenhaus?

  • Altersgerechte Hygieneartikel (z. B. Windeln, Feuchttücher, Zahnbürste)
  • Bequeme Kleidung für mehrere Tage
  • Waschartikel
  • Hausschuhe
  • Spielzeug und Bücher
  • Kuscheltier oder Kuschelkissen
  • Gegebenenfalls Schnuller
  • Spieluhr zum Einschlafen

Wann empfehlen Sie ein Rooming-in?

Grundsätzlich empfehlen wir, dass jedes Kind bis zum neunten Lebensjahr im Krankenhaus durch Rooming-in begleitet wird. Bis wann Eltern mit im Krankenhaus bleiben sollten, hängt zusätzlich von der individuellen Situation des Kindes und der Eltern sowie vom Entwicklungsstand des Kindes ab. Wenn ein Kind geistig behindert ist, kann es sinnvoll sein, dass es auch mit zehn oder elf Jahren begleitet wird. Es gibt keine einheitlichen Bundesregeln zum Rooming-in. Deshalb lohnt es sich immer, bei der eigenen Krankenkasse anzufragen. Letztlich muss der behandelnde Arzt den Rooming-in-Bedarf testieren. Wir würden es am liebsten sehen, wenn Eltern, Kind und Arzt gemeinsam entscheiden könnten, ob eine Begleitung sinnvoll ist.

Checkliste: Was für Unterlagen braucht man für den Krankenhausaufenthalt?

  • Einweisungsschein des behandelnden Arztes
  • Kranken­versicherungs­karte, wenn Sie gesetzlich kranken­versichert sind oder Angaben zur Privat­kranken­versicherung
  • Impfbuch und Gelbes Kinder­untersuchungs­heft
  • Gegebenenfalls Unterlagen über bereits durch­geführte Unter­suchungen (z. B. Röntgen­bilder)

Was sollten Eltern bei der Entscheidung für oder gegen Rooming-in bedenken?

Kinderkliniken sind meist darauf eingestellt, dass Eltern ihr Kind begleiten. Aber auch dort sind die Raum­verhältnisse nicht immer optimal. Deshalb ist es nicht selbst­verständlich, dass für das Rooming-in ein Einzel­zimmer zur Verfügung steht. Eltern müssen sich dann darauf einstellen, mit anderen Kindern und deren Eltern das Zimmer zu teilen. Das kann zu inter­kulturellen Schwierig­keiten führen. Außerdem beobachten wir, dass es oft Bedenken gibt, wenn ein männlicher Elternteil das Rooming-in in einem Mehr­bett­zimmer in Anspruch nimmt. Darüber hinaus haben insbesondere Allein­erziehende die Schwierigkeit, die Betreuung von Geschwister­kindern während eines Kranken­haus­aufenthaltes sicher­zustellen. Dann entscheidet die individuelle Situation darüber, ob der Elternteil Anspruch auf Betreuung und Versorgung über einen freien Träger der Kinder- und Jugend­hilfe hat. Bei Geschwister­kindern bis zu zwölf Jahren, die während des Krankenhaus­aufenthalts allein zu Hause bleiben, übernehmen die Kranken­kassen in vielen Fällen die Kosten für eine Haushalts­hilfe.

Wie finden Eltern ein geeignetes Krankenhaus mit Rooming-in-Option?

Wenn ein Kranken­haus­aufenthalt ansteht, empfehle ich immer, in eine Kinder­klinik zu gehen und nicht in eine Klinik ohne pädiatrisches Fach­personal. Die Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugend­medizin bietet dafür auf ihrer Website eine Suche an. Außerdem gibt es das Qualitätssiegel „Ausgezeichnet für Kinder“, mit dem Kinderkliniken sich zertifizieren lassen können. In einem Akutfall bleibt natürlich nicht viel Zeit für die Kranken­haussuche. Das Rettungs­dienst­personal weiß aber in der Regel, welche die nächste geeignete Klinik ist. Wenn Eltern bei kleineren Unfällen selbst entscheiden können, wo sie ihr Kind hinbringen, lohnt es sich, vorher im Krankenhaus anzurufen und abzuklären, ob es geeignet ist und ob es eine Kinderabteilung mit stationärer Mitaufnahme gibt.

Checkliste: Was brauchen Eltern im Krankenhaus?

  • Bequeme Kleidung (Tages- und Nachtwäsche)
  • Hygiene- und Waschartikel
  • Hausschuhe
  • Handy und Geldbeutel
  • Unterhaltungsmöglichkeiten wie Buch oder Magazine
  • Knabbereien für Zwischendurch
Wenn Sie sicherstellen wollen, dass Sie Ihr Kind jederzeit während eines Krankenhausaufenthalts begleiten können, ist unser Kinder-Sorglos-Paket genau das richtige für Sie. Hier steckt nämlich unsere Krankenhauszusatzversicherung KlinikPRIVAT Premium drin, die Ihnen nicht nur die Rooming-in-Kosten erstattet, sondern auch beste Versorgung im Krankenhaus für Ihr Kind garantiert. Voraussetzung ist, dass der stationäre Aufenthalt vor dem 16. Geburtstag des Kindes beginnt. Hier finden Sie alle Leistungen auf einen Blick.