Bei Freiberuflern und Selbstständigen fällt der Arbeitgeber, der im Falle einer Krankheit den Lohn weiterzahlen kann, weg. Wer sich zudem gegen einen Krankengeld-Wahltarif entschieden hat, hat auch keinen Anspruch auf das gesetzliche Krankengeld, das die Krankenkasse nach 6 Wochen zahlt.
Selbstständige und Freiberufler sind bei einer zeitweiligen Arbeitsunfähigkeit im Krankheitsfall auf sich allein gestellt und müssen auf ihr Einkommen verzichten. Es sei denn, sie treffen eine entsprechende Vorsorge. Schutz bietet hier eine Zusatzversicherung: Das Krankentagegeld.