Beitragsrückerstattung
BRE: Bekommen Sie Geld zurück?
Grit Läuter-Lüttig, Chefmathematikerin unserer Versicherung, erklärt, was es mit der Beitragsrückerstattung in der Krankenversicherung auf sich hat und wie Sie davon profitieren.
Was verbirgt sich hinter dem Kürzel BRE?
Grit Läuter-Lüttig: Ein ziemliches Wortungetüm: BRE steht für Beitragsrückerstattung. Dahinter steckt aber eine tolle Sache. Einige unserer krankenvollversicherten Kunden bekommen nämlich Geld zurück. Das geht, weil wir als Unternehmen Überschüsse erwirtschaften – etwa aus dem Versicherungsgeschäft und unseren Kapitalanlagen. Damit sind wir schon bei der nächsten Abkürzung: Diese Rücklagen fließen zu etwa 90 Prozent in die RfB, die Rückstellung für Beitragsrückerstattung. Dieses Geld verwenden wir, um Beitragsanpassungen moderat zu halten oder eben einen Teil der Beiträge zurückzuerstatten.
Grit Läuter-Lüttig: Ein ziemliches Wortungetüm: BRE steht für Beitragsrückerstattung. Dahinter steckt aber eine tolle Sache. Einige unserer krankenvollversicherten Kunden bekommen nämlich Geld zurück. Das geht, weil wir als Unternehmen Überschüsse erwirtschaften – etwa aus dem Versicherungsgeschäft und unseren Kapitalanlagen. Damit sind wir schon bei der nächsten Abkürzung: Diese Rücklagen fließen zu etwa 90 Prozent in die RfB, die Rückstellung für Beitragsrückerstattung. Dieses Geld verwenden wir, um Beitragsanpassungen moderat zu halten oder eben einen Teil der Beiträge zurückzuerstatten.
Welche Kunden bekommen Geld zurück?
Im Wesentlichen Krankenvollversicherte, die ihre Beiträge bezahlt und keine Leistungen in Anspruch genommen haben. Der genaue Betrag richtet sich nach dem Tarif und der Dauer der Leistungsfreiheit des Versicherten. Jemand, der durch höhere Beiträge oder durch eine längere Zeit, in der er keine Leistungen in Anspruch genommen hat, stärker zum Gewinn beiträgt, bekommt fairerweise auch mehr zurück.
Keine Leistungen? Darf man also nicht zum Arzt gehen?
Natürlich kann man zum Arzt gehen. Die meisten Vorsorgeuntersuchungen berühren den Anspruch auf BRE nicht. Außerdem haben fast alle Tarife einen gewissen Selbstbehalt, der einige Arztbesuche deckt. Leider haben manche Kunden ihre BRE nicht im Blick. Ein Beispiel: Wer tariflich 300 Euro Selbstbehalt, aber am Ende des Jahres Kosten in Höhe von 350 Euro hat, sollte schlau sein. Reichen Sie die 50-Euro-Rechnung ein, bekommen Sie diesen Betrag von uns zurück. Ihr Anspruch auf die BRE verfällt jedoch, weil Sie Leistungen geltend machen. Zahlen Sie die Rechnung hingegen selbst, bekommen Sie durch die BRE deutlich mehr als 50 Euro ausbezahlt. Bei kleineren Rechnungen sollte man also abwägen, ob man diese einreicht.
Was kann man als Kunde noch tun, um die Beiträge niedrig zu halten und Geld zurückzubekommen?
Letztlich geht es um gesundheits- und kostenbewusstes Verhalten. Wer beispielsweise einen Schnupfen auch mal mit Hausmitteln und etwas mehr Schlaf auskuriert, in der Apotheke nach Generika – also nach wirkstoffgleichen Kopien etablierter Arzneimitteln, die aber günstiger sind – fragt, bei Hilfsmitteln unsere Kooperationen in Anspruch nimmt und kleine Rechnungen selbst begleicht, trägt viel dazu bei.
Woher weiß ich, ob ich eine BRE bekomme?
Wir schreiben im Februar alle vollversicherten Kunden an, die Geld zurückbekommen können. Der Betrag wird dann im August überwiesen.