• Krankentagegeldversicherung

    Krankentagegeldversicherung

    Sichern Sie Ihr Einkommen im Krankheitsfall

    • Finanzielle Absicherung bei Krankheit
    • Für Selbstständige, Freiberufler und Angestellte
    • Jetzt Einkommenslücke schließen

Krankentagegeldversicherung

Die Dauer einer Krankheit oder die Folgen eines Unfalls sind in der Regel nur schwer planbar. Müssen Sie auf der Arbeit für einen längeren Zeitraum ausfallen, zahlt Ihr Arbeitgeber Ihnen normalerweise für sechs Wochen Ihr volles Gehalt weiter. Aber was ist dann? Ob gesetzlich oder privat versichert, Freiberufler oder selbstständig – wer für längere Zeit nicht arbeiten kann, muss mit einer mehr oder weniger großen Einkommenslücke rechnen.

Krankentagegeldversicherung: Unser Leistungsumfang

Finanziell abgesichert bei längerer Krankheit
Flexibel und auf Ihre Situation zugeschnitten – in der passenden Höhe, für privat oder gesetzlich Versicherte
Leistungsbeginn und -höhe ganz nach Bedarf
Geschlossene Versicherungslücke durch Ausgleich des fehlenden Einkommens
Krankentagegeld ohne steuerliche Abzüge erhalten
Passende Lösungen für Arbeitnehmer, Selbständige und Freiberufler

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Krankentagegeld

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Krankentagegeld SKG Krankentagegeld TA Krankentagegeld TAF Krankentagegeld TAG
Tarif TA TAF TAG
Krankentagegeld pro Tag/pro Monat
i
€ / € / € / € /
Monatlicher Gesamtbeitrag
Leistungsbeginn
i
ab der 7. Woche
Vereinfachte Gesundheitsprüfung
i
ja nein nein nein
Beitragserhöhung im Alter
i
ja nein nein nein

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So funktioniert's: Krankentagegeld für...

Arbeitnehmer

  • Im Krankheitsfall zahlt Ihnen Ihr Arbeitgeber Ihr Gehalt mindestens die ersten sechs Wochen normal weiter.
  • In der Regel bekommen Sie als gesetzlich Versicherter durch Ihre Krankenkasse danach ein Krankengeld von gerade mal 70 % des Bruttogehalts und maximal 90 % des Nettoentgelts. Sind Sie privat versichert, müssen Sie den entsprechenden Verdienstausfall ab dem 43. Tag ohnehin selbst absichern. Für angestellte Arbeitnehmer entsteht dann eine Einkommenslücke.
  • Die Lösung: Ein Krankentagegeld bei einer privaten Krankenversicherung, wie zum Beispiel unsere Krankentagegeld-Tarife S-KG oder TA. Arbeitnehmer erhalten die Krankentagegeldleistung unmittelbar nach Abschluss der Lohnfortzahlung seitens des Arbeitgebers.
  • Privat Krankenversicherte erhalten das Krankentagegeld nicht automatisch. Doch ein Verdienstausgleich ist unabdingbar, wenn die Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber endet.

Freiberufler und Selbstständige

  • Wenn Sie freiberuflich arbeiten oder selbstständig sind und ein Anspruch auf Lohnfortzahlung nicht gegeben ist, ist eine längere Krankheit fast immer mit einem erheblichen Verdienstausfall verbunden. Bei längerfristiger Arbeitsunfähigkeit wird das schnell zur Existenzbedrohung. Denn während ein großer Teil Ihrer Einnahmen wegfällt, müssen laufende Kosten, wie beispielsweise für Miete, private Lebenshaltung und Versicherungen, weiter gezahlt werden.
  • Gesetzlich Krankenversicherte können das Krankengeld bei ihrer Versicherung gegen einen Aufpreis versichern. Doch auch hier entsteht unter Umständen eine Versorgungslücke.
  • Die Lösung: Ein Krankentagegeld in der privaten Krankenversicherung, wie unsere Krankentagegeld-Tarife TAF für Freiberufler oder TAG für Selbstständige. Alternativ versichern Sie Ihr Krankentagegeld direkt im Rahmen der privaten Krankenversicherung. Die Höhe sowie den Leistungsbeginn legen Sie selbst fest.
  • Wer privat krankenversichert ist, erhält das Krankentagegeld nicht automatisch. Ein Verdienstausgleich ist allerdings sinnvoll, um die Einkommenslücke zu schließen. Darum sollten Sie eine zusätzliche Krankentagegeldversicherung abschließen. Über die Höhe des Krankentagegelds entscheiden Sie selbst.

Häufige Fragen zur Krankentagegeldversicherung

Wann gelte ich als arbeitsunfähig?
  • Eine Arbeitsunfähigkeit liegt vor, wenn Sie Ihre berufliche Tätigkeit nach medizinischem Befund vorübergehend oder in keiner Weise (zu 100 %) ausüben und auch keiner anderweitigen Erwerbstätigkeit nachgehen können.

    Eine Arbeitsunfähigkeit liegt vor, wenn Sie Ihre berufliche Tätigkeit nach medizinischem Befund vorübergehend oder in keiner Weise (zu 100 %) ausüben und auch keiner anderweitigen Erwerbstätigkeit nachgehen können.

Wann wird Krankentagegeld gezahlt?
  • Die Krankentagegeldleistung beginnt für Arbeitnehmer mit dem Ende der Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber. Das ist normalerweise nach sechs Wochen der Fall.

    Freiberufler und Selbstständige bestimmen selbst, ab wann sie das Krankentagegeld ausgezahlt bekommen. Vor allem bei Selbstständigen bricht das Einkommen schon früh weg und es kommt zu erheblichen Verdienstausfällen.

    Die Krankentagegeldleistung beginnt für Arbeitnehmer mit dem Ende der Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber. Das ist normalerweise nach sechs Wochen der Fall.

    Freiberufler und Selbstständige bestimmen selbst, ab wann sie das Krankentagegeld ausgezahlt bekommen. Vor allem bei Selbstständigen bricht das Einkommen schon früh weg und es kommt zu erheblichen Verdienstausfällen.

Was muss ich bei Eintritt einer Arbeitsunfähigkeit tun?
  • Die Meldung der Arbeitsunfähigkeit muss bis zu einem bestimmten Zeitpunkt schriftlich oder telefonisch erfolgen. Wann dieser Zeitpunkt ist, ist variabel. Spätestens muss die Arbeitsunfähigkeit an dem Tag gemeldet werden, an dem die Tagegeldzahlung nach dem von Ihnen gewählten Tarif erfolgen soll. Man spricht hier auch von der sogenannten Karenzzeit.

    Bitte beachten Sie dies unbedingt, da Sie bei einer verspäteten Anzeige keinen Anspruch auf Krankentagegeld bis zum Tag der Meldung haben.

    Hier können Sie Ihre Arbeitsunfähigkeit online melden.

    Die Meldung der Arbeitsunfähigkeit muss bis zu einem bestimmten Zeitpunkt schriftlich oder telefonisch erfolgen. Wann dieser Zeitpunkt ist, ist variabel. Spätestens muss die Arbeitsunfähigkeit an dem Tag gemeldet werden, an dem die Tagegeldzahlung nach dem von Ihnen gewählten Tarif erfolgen soll. Man spricht hier auch von der sogenannten Karenzzeit.

    Bitte beachten Sie dies unbedingt, da Sie bei einer verspäteten Anzeige keinen Anspruch auf Krankentagegeld bis zum Tag der Meldung haben.

    Hier können Sie Ihre Arbeitsunfähigkeit online melden.

Und wenn ich wieder arbeitsfähig bin – was dann?
  • Wenn Sie wieder arbeitsfähig sind, bitten wir Sie, uns innerhalb von drei Tagen zu informieren. Der Eintritt der teilweisen oder vollständigen Arbeitsfähigkeit ist auf dem „Antrag auf Krankentagegeld“ von Ihrem Arzt zu bestätigen.

    Wenn Sie innerhalb der tariflichen Karenzzeit arbeitsfähig werden, genügt eine kurze telefonische oder schriftliche Nachricht.

    Wenn Sie wieder arbeitsfähig sind, bitten wir Sie, uns innerhalb von drei Tagen zu informieren. Der Eintritt der teilweisen oder vollständigen Arbeitsfähigkeit ist auf dem „Antrag auf Krankentagegeld“ von Ihrem Arzt zu bestätigen.

    Wenn Sie innerhalb der tariflichen Karenzzeit arbeitsfähig werden, genügt eine kurze telefonische oder schriftliche Nachricht.

Wie viel Krankengeld bekomme ich?
  • Arbeitgeber leisten die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall mindestens sechs Wochen. Im Anschluss kommt die gesetzliche Krankenversicherung für 70 % des Bruttogehalts, maximal jedoch für 90 % des Nettoentgelts auf. Als Freiberufler oder Selbstständiger müssen Sie ab dem ersten Krankheitstag Ihre Verdienstausfälle ausgleichen. Vor allem bei längeren und schweren Krankheiten führt das mitunter zu ernsthaften finanziellen Problemen. Mit einer Krankentagegeldversicherung schließen Sie diese Versorgungslücke.

    Arbeitgeber leisten die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall mindestens sechs Wochen. Im Anschluss kommt die gesetzliche Krankenversicherung für 70 % des Bruttogehalts, maximal jedoch für 90 % des Nettoentgelts auf. Als Freiberufler oder Selbstständiger müssen Sie ab dem ersten Krankheitstag Ihre Verdienstausfälle ausgleichen. Vor allem bei längeren und schweren Krankheiten führt das mitunter zu ernsthaften finanziellen Problemen. Mit einer Krankentagegeldversicherung schließen Sie diese Versorgungslücke.

Wie hoch sollte das Krankentagegeld gewählt werden?
  • Die Höhe des Krankentagegeldes bestimmen Sie selbst. Sie können mit Ihrem Tarif 80, 90 oder 100 % Ihres Nettoeinkommens absichern. Sie entscheiden, was Ihnen sinnvoll erscheint. Die Obergrenze ist Ihr aktuelles Nettoeinkommen. Relevant ist hierbei die Höhe des durchschnittlichen Nettoeinkommens der letzten 12 Monate.

    Die Höhe des Krankentagegeldes bestimmen Sie selbst. Sie können mit Ihrem Tarif 80, 90 oder 100 % Ihres Nettoeinkommens absichern. Sie entscheiden, was Ihnen sinnvoll erscheint. Die Obergrenze ist Ihr aktuelles Nettoeinkommen. Relevant ist hierbei die Höhe des durchschnittlichen Nettoeinkommens der letzten 12 Monate.

Kann ich mein Krankentagegeld bei niedrigerem Einkommen auch wieder verringern?
  • Ja, sollte sich Ihr Einkommen verringern, können wir Ihr Tagegeld anpassen. Schicken Sie uns hierfür einfach einen Verdienstnachweis über Ihr altes und Ihr neues Einkommen.

    Ja, sollte sich Ihr Einkommen verringern, können wir Ihr Tagegeld anpassen. Schicken Sie uns hierfür einfach einen Verdienstnachweis über Ihr altes und Ihr neues Einkommen.

Was kostet mich die Krankentagegeldversicherung?
  • Wie hoch die Beiträge für Ihre Krankentagegeldversicherung sind, hängt von verschiedenen Faktoren ab:

    • Höhe des gewählten Krankentagegeldes
    • Gewählte Karenzzeit
    • Alter bei Versicherungsabschluss
    • Gesundheitszustand bei Versicherungsabschluss

    Wie hoch die Beiträge für Ihre Krankentagegeldversicherung sind, hängt von verschiedenen Faktoren ab:

    • Höhe des gewählten Krankentagegeldes
    • Gewählte Karenzzeit
    • Alter bei Versicherungsabschluss
    • Gesundheitszustand bei Versicherungsabschluss
Wie lange zahlt mir die Versicherung das Krankentagegeld?
  • Die Leistung des Krankentagegelds ist zeitlich unbegrenzt. Es gibt keine festgelegte Höchstdauer für die Zahlung. Somit erhalten Sie so lange das vereinbarte Krankentagegeld, wie Sie arbeitsunfähig geschrieben sind. Sollte Ihr Arzt offiziell feststellen, dass Sie dauerhaft erwerbsunfähig sind, wird geprüft, ob eine Berufsunfähigkeit vorliegt. Ist das der Fall, sichern Sie sich am besten mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung ab.

    Die Leistung des Krankentagegelds ist zeitlich unbegrenzt. Es gibt keine festgelegte Höchstdauer für die Zahlung. Somit erhalten Sie so lange das vereinbarte Krankentagegeld, wie Sie arbeitsunfähig geschrieben sind. Sollte Ihr Arzt offiziell feststellen, dass Sie dauerhaft erwerbsunfähig sind, wird geprüft, ob eine Berufsunfähigkeit vorliegt. Ist das der Fall, sichern Sie sich am besten mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung ab.

Wer zahlt die Rentenversicherung bei Krankentagegeld?
  • Wenn Sie aus der Lohnfortzahlung herausfallen, sind Sie auch nicht mehr versicherungspflichtig in der gesetzlichen Rentenversicherung. Sie können sich allerdings unter der Voraussetzung, dass Sie vorher für mindestens ein Jahr versicherungspflichtig waren, für maximal 18 Monate pflichtversichern. Den entsprechenden Antrag stellen Sie beim Rentenversicherungsträger, der für Sie zuständig ist. Auf diese Weise können Sie eine Lücke im Rentenverlauf vermeiden.

    Wenn Sie aus der Lohnfortzahlung herausfallen, sind Sie auch nicht mehr versicherungspflichtig in der gesetzlichen Rentenversicherung. Sie können sich allerdings unter der Voraussetzung, dass Sie vorher für mindestens ein Jahr versicherungspflichtig waren, für maximal 18 Monate pflichtversichern. Den entsprechenden Antrag stellen Sie beim Rentenversicherungsträger, der für Sie zuständig ist. Auf diese Weise können Sie eine Lücke im Rentenverlauf vermeiden.

Erhalte ich die Leistungen direkt nach Vertragsabschluss oder gibt es Wartezeiten?
  • Es gelten folgende Wartezeiten:

    • Die allgemeine Wartezeit beträgt drei Monate.
    • Die besondere Wartezeit für Zahnbehandlungen, Zahnersatz, Kieferorthopädie, Psychotherapie oder Entbindung beträgt acht Monate.

    Bei Unfall entfallen die Wartezeiten.

    Es gelten folgende Wartezeiten:

    • Die allgemeine Wartezeit beträgt drei Monate.
    • Die besondere Wartezeit für Zahnbehandlungen, Zahnersatz, Kieferorthopädie, Psychotherapie oder Entbindung beträgt acht Monate.

    Bei Unfall entfallen die Wartezeiten.

Brauche ich als Beamter auch ein zusätzliches Krankentagegeld?
  • Nein. Als Beamter sind Sie auf den Schutz durch Krankentagegeld nicht angewiesen. Im Krankheitsfall zahlt Ihnen Ihr Dienstherr die gewohnten Bezüge in vollem Umfang. Sie müssen also keinerlei Einkommenseinbußen befürchten, die eine Versicherung für Krankentagegeld erforderlich machen.

    Nein. Als Beamter sind Sie auf den Schutz durch Krankentagegeld nicht angewiesen. Im Krankheitsfall zahlt Ihnen Ihr Dienstherr die gewohnten Bezüge in vollem Umfang. Sie müssen also keinerlei Einkommenseinbußen befürchten, die eine Versicherung für Krankentagegeld erforderlich machen.

Ich beginne demnächst meine Ausbildung. Lohnt sich eine Absicherung für mich?
  • Auf jeden Fall. Auch wenn Ihr Einkommen noch niedrig ist: Gerade dann zählt jeder Euro! Sollten Sie ausfallen, zum Beispiel durch eine Krankheit, zahlt Ihnen Ihr Ausbildungsbetrieb den Lohn zunächst für sechs Wochen. Mit dem Krankentagegeld sichern Sie Ihr Einkommen auch darüber hinaus ab. Schließlich müssen Sie weiterhin laufende Kosten wie die Miete bezahlen können.

    Auf jeden Fall. Auch wenn Ihr Einkommen noch niedrig ist: Gerade dann zählt jeder Euro! Sollten Sie ausfallen, zum Beispiel durch eine Krankheit, zahlt Ihnen Ihr Ausbildungsbetrieb den Lohn zunächst für sechs Wochen. Mit dem Krankentagegeld sichern Sie Ihr Einkommen auch darüber hinaus ab. Schließlich müssen Sie weiterhin laufende Kosten wie die Miete bezahlen können.

Was muss ich beim Ausfüllen des „Antrag auf Krankentagegeld“ beachten?
  • Im „Antrag auf Krankentagegeld“ ist besonders darauf zu achten, dass die prozentuale Angabe Ihrer Arbeitsunfähigkeit vom Arzt angegeben wird.

    Im „Antrag auf Krankentagegeld“ ist besonders darauf zu achten, dass die prozentuale Angabe Ihrer Arbeitsunfähigkeit vom Arzt angegeben wird.

Muss ich das Krankentagegeld versteuern?
  • Nein, das Krankentagegeld unterliegt bei Arbeitnehmern keiner Steuerpflicht.

    Nein, das Krankentagegeld unterliegt bei Arbeitnehmern keiner Steuerpflicht.

Ich habe bereits eine Private Krankenversicherung abgeschlossen. Lohnt sich eine zusätzliche Krankentagegeldversicherung für mich überhaupt?
  • Im Normalfall haben Sie mit Abschluss der Privaten Krankenversicherung bereits ein Krankentagegeld versichert. Prüfen Sie hier, ob die Absicherungshöhe passt oder Sie diese anpassen müssen.

    Im Normalfall haben Sie mit Abschluss der Privaten Krankenversicherung bereits ein Krankentagegeld versichert. Prüfen Sie hier, ob die Absicherungshöhe passt oder Sie diese anpassen müssen.

Was ist, wenn ich arbeitslos werde?
  • Wenn Sie arbeitslos sind, haben Sie die Möglichkeit, Ihre Versicherung vorübergehend ruhen zu lassen. Sie zahlen dann lediglich einen geringen Beitrag weiter.

    Wenn Sie arbeitslos sind, haben Sie die Möglichkeit, Ihre Versicherung vorübergehend ruhen zu lassen. Sie zahlen dann lediglich einen geringen Beitrag weiter.

Was passiert, wenn ich in Rente gehe?
  • In der Rente ist ein zusätzlicher Versicherungsschutz nicht mehr nötig. Unser Tarif endet darum mit Rentenbeginn.

    In der Rente ist ein zusätzlicher Versicherungsschutz nicht mehr nötig. Unser Tarif endet darum mit Rentenbeginn.

Downloads

Hier können Sie sich die Tarife sowie die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) als PDF herunterladen:

Tarif TA (PDF)

Tarif TAF (PDF)

Tarif TAG (PDF)

AVB (PDF)

Tarif S-KG (PDF)

AVB (PDF)

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