• Krankenhaustagegeld KHT

    Krankenhaus­tagegeld KHT

    Schließen Sie Ihre Versorgungs­lücke.

    Nutzen Sie das Krankenhaus­tagegeld, um sich den Klinik-Aufenthalt komfortabler zu gestalten und so schneller wieder gesund zu werden.

Die richtige Entscheidung für Ihre Gesundheit

Profitieren Sie mit dem Krankenhaustagegeld-Tarif KHT von folgenden Leistungen:
  • Krankenhaustagegeld: Frei verfügbar
  • Leistungsumfang: Sie erhalten das Krankenhaustagegeld auch am Aufnahme- nicht aber am Entlassungstag.
  • Höhe des Krankenhaustagegeldes: Frei wählbar nach Ihrem individuellen Bedarf

Downloads

Hier können Sie sich die Tarife sowie die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) als PDF herunterladen:

Tarif KHT

Allgemeine Versicherungsbedingungen gültig für KHT

KHT

-,-- €
monatlicher Beitrag

KHT

-,-- €
monatlicher Beitrag

Die Leistungen des Krankenhaus­tagegeld-Tarifs KHT im Detail:

Krankenhaustagegeld für jeden stationären Tag im Krankenhaus

Tagegeld bei vollstationärem Krankenhausaufenthalt

Zur freien Verfügung

100% des vereinbarten Tagegeldes bei vollstationärer Behandlung

Die Hälfte des versicherten Krankenhaustagegeldes wird gezahlt
a) bei stationärer Behandlung in einem Revier für Personen mit freier Heilfürsorge
b) bei psychotherapeutischer und psychosomatischer stationärer Behandlung in einem nach den AVB anerkannten Krankenhaus.


Falls Sie gesetzlich versichert sind, können Sie das Krankenhaustagegeld beispielsweise für gesetzliche Zuzahlungen nutzen. Sie erhalten das Krankenhaustagegeld auch am Aufnahme- nicht aber am Entlassungstag.

Die Leistungen des Krankenhaus­tagegeld-Tarifs KHT im Detail:

Krankenhaustagegeld für jeden stationären Tag im Krankenhaus

Tagegeld bei vollstationärem Krankenhausaufenthalt

100% des vereinbarten Tagegeldes bei vollstationärer Behandlung

Zur freien Verfügung

Die Hälfte des versicherten Krankenhaustagegeldes wird gezahlt
a) bei stationärer Behandlung in einem Revier für Personen mit freier Heilfürsorge
b) bei psychotherapeutischer und psychosomatischer stationärer Behandlung in einem nach den AVB anerkannten Krankenhaus.


Falls Sie gesetzlich versichert sind, können Sie das Krankenhaustagegeld beispielsweise für gesetzliche Zuzahlungen nutzen. Sie erhalten das Krankenhaustagegeld auch am Aufnahme- nicht aber am Entlassungstag.

Grundlage für Ihren Versicherungsschutz sind die geltenden Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) und Tarife (Tarifauszüge: Stand 04.2016).

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