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Unser Schutzschirm für Ihr Zweirad
Rollerversicherung
- Umfassender Schadenersatz – bis zu 100 Mio. €
- Versicherungskennzeichen ab 39,90 €*
- Online abschließen – Kennzeichen per Post erhalten
Freiheit, gute Laune und Flexibilität: Das bietet Ihnen Ihr Roller, Moped oder Mofa. Gut, wenn Ihre Versicherung das auch kann. Die Rollerversicherung der Versicherungskammer Bayern leistet dann, wenn Sie anderen Personen oder deren Eigentum im Verkehr Schaden zufügen.
Mit einer Teilkasko sind Sie sogar noch besser abgesichert, etwa bei Schäden durch Unwetter, Diebstahl oder Kurzschluss. Bleiben Sie sicher unterwegs – mit der Versicherungskammer Bayern!
*Ihr Einmal-Beitrag vom 1. März 2025 bis 28. Februar 2026 für Moped, Mofa und Roller, Versicherungsnehmer und Fahrer über 23 Jahre.
Los geht's zu Ihrer Rollerversicherung!
Mit nur zwei Angaben finden Sie Ihren persönlichen Tarif!
Unser Tipp
Ergänzen Sie die gesetzlich vorgeschriebene Haftpflichtversicherung einfach mit der Teilkaskoversicherung. So sind Sie bestens abgesichert.
Unsere Empfehlung
Haftpflicht
Kombi-Schutz: Haftpflicht und Teilkasko mit 100 € SB
Ihr Einmal-Beitrag
InfoGesamtbeitrag für 12 Monate (1. März 2023 bis 29. Februar 2024) für Moped, Mofa oder Roller. Versicherungsnehmer und Fahrer über 23 Jahre.
ab 39,90 €
ab 59,89 €
100 Millionen € Deckungssumme
InfoWir bieten Ihnen eine hohe Versicherungssumme von 100 Millionen Euro für Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Bei Personenschäden bis zu 15 Millionen Euro je geschädigte Person. Wir prüfen die Haftpflichtfrage für Sie und wehren unberechtigte Ansprüche ab – auch vor Gericht.
Brand und Explosion
InfoAusgenommen sind Schmor- und Sengschäden, da diese nicht als Brand gelten.
Diebstahl und Raub
InfoVersichert ist der Diebstahl und Raub Ihres Fahrzeuges.
Schäden durch Naturgewalten wie zum Beispiel Hagel
InfoVersichert sind Schäden durch Naturgewalten wie zum Beispiel Sturm, Hagel, Blitzschlag, Lawinen, Überschwemmung oder Erdbeben.
Zusammenstoß mit Tieren aller Art
InfoVersichert sind nicht nur Zusammenstöße mit (Haar-)Wild, sondern mit Tieren aller Art.
Schäden an der Verkabelung durch Kurzschluss und Folgeschäden
InfoIhr Schutz für Kabelschäden durch Kurzschluss und Folgeschäden an angrenzenden Aggregaten wie Lichtmaschine, Batterie und Anlasser sind bis 1.500 Euro versichert.
Glasbruch am Fahrzeug
InfoZum Beispiel Schäden an der Moped-Windschutzscheibe, Rückleuchte, am Spiegel oder an den Blinker- und Scheinwerfergläsern.
Selbstbeteiligungsoption (ohne oder mit 100 €)
InfoEine Selbstbeteiligung bringt Ihnen eine Beitrags-Ersparnis. Dafür bezahlen Sie aber pro Schadensfall die vereinbarte Selbstbeteiligung – 100 Euro – aus eigener Tasche.
Gemeinsam zu Ihrer neuen Roller- und Mopedversicherung – jetzt absichern!
Versicherungspflicht für Roller, Mopeds & Co: Welche Fahrzeuge brauchen Versicherungskennzeichen?
Wer im Straßenverkehr unterwegs ist, muss das Fahrzeug nicht in jedem Fall anmelden, eine Versicherungspflicht besteht jedoch. Bei Kleinkrafträdern wie Rollern, Mofas oder Mopeds reicht das Versicherungskennzeichen als Nachweis für die Haftpflichtversicherung aus.
Nach den Vorgaben der Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV) § 52 sind Versicherungskennzeichen für folgende Fahrzeuge vorgeschrieben.
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- Mopeds, Mofas, Mokicks, Leichtmofas und Roller bis 50 ccm und/oder 4 kW
- E-Bikes und Pedelecs bis 45 km/h
- Krankenfahrstühle mit Motor
- dreirädrige Kleinkrafträder bis 50 ccm und/oder 4 kW
- vierrädrige Fahrzeuge wie Quads oder Microcars maximal 6 kW
Auf den Straßen sind zunehmend sogenannte Elektrokleinstfahrzeuge unterwegs, die nach § 56 FZV ebenfalls mit einer Versicherungsplakette versehen sein müssen:
- E-Scooter ohne Sitzplatz bis 20 km/h
- Segways bis 20 km/h
Mopeds und Roller bis 50 ccm sind zulassungsfrei, Sie bekommen Ihr Kennzeichen also nicht bei der Zulassungsstelle. Das gilt auch für E-Bikes und Kleinfahrzeuge mit begrenzter Geschwindigkeit.
Ihr Versicherungskennzeichen bzw. Ihre Versicherungsplakette bekommen Sie nach Abschluss einer Haftpflichtversicherung direkt per Post. Auf Wunsch bestellen Sie das Kennzeichen bei Ihrem Versicherungsberater und holen es dort ab.
- Höchstgeschwindigkeit
- vierstellige Hersteller-Schlüsselnummer
- Herstellername
- ID-Nummer (Fahrgestellnummer)
Schäden, die Dritte durch das versicherte Fahrzeug erleiden | Bei Haftpflicht ohne Teilkasko: Schäden am eigenen Fahrzeug |
Regulierung berechtigter Ansprüche und Abwehr unberechtigter Forderungen | Bei Teilkasko: Schäden am eigenen Fahrzeug durch Unfall oder Vandalismus |
Bei Teilkasko: Schadenersatz am eigenen Fahrzeug z. B. durch Diebstahl, Hagel, Sturm oder Glasbruch | Vorsätzlich herbeigeführte Schäden und Schäden an der Ladung des Zweirads |
- Was kostet die Rollerversicherung?
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- Von wann bis wann gilt die Rollerversicherung?
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- Verlängert sich meine Rollerversicherung automatisch?
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- Wer darf das versicherte Moped fahren?
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- Welche Farbe hat das Rollerkennzeichen in diesem Jahr?
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- Gilt der Versicherungsschutz auch für ein „frisiertes“ Mofa?
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- Was zahlt die Kfz-Haftpflichtversicherung?
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- Was ist in der Teilkasko versichert?
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- Wie kann ich meinen Roller gegen Diebstahl versichern?
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- Ich fahre mein Moped erst ab Sommer – sinkt mein Beitrag?
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Podcast zum Unfallrisiko für Mopeds | 12,2 MB