• Mopedversicherung

    Unser Schutzschirm für Ihr Zweirad

    Rollerversicherung

    • Umfassender Schadenersatz – bis zu 100 Mio. €
    • Versicherungskennzeichen ab 39,90 €*
    • Online abschließen – Kennzeichen per Post erhalten

Freiheit, gute Laune und Flexibilität: Das bietet Ihnen Ihr Roller, Moped oder Mofa. Gut, wenn Ihre Versicherung das auch kann. Die Rollerversicherung der Versicherungskammer Bayern leistet dann, wenn Sie anderen Personen oder deren Eigentum im Verkehr Schaden zufügen.

Mit einer Teilkasko sind Sie sogar noch besser abgesichert, etwa bei Schäden durch Unwetter, Diebstahl oder Kurzschluss. Bleiben Sie sicher unterwegs – mit der Versicherungskammer Bayern!
*Ihr Einmal-Beitrag vom 1. März 2025 bis 28. Februar 2026 für Moped, Mofa und Roller, Versicherungsnehmer und Fahrer über 23 Jahre.

Für wen eignet sich die Rollerversicherung?

Junge Fahrer*innen unter und über 23 Jahren
motorisierte Fahrzeuge bis 50 ccm oder 45 km/h
Die Roller- bzw. Mofa- oder Mopedversicherung ist für Zweiräder bis 50 ccm geeignet. Hierzu zählen auch Elektrozweiräder wie E-Bikes und weitere Kleinstfahrzeuge.

Ihre Vorteile mit der Rollerversicherung

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Bis zu 100 Mio. Euro Schadenersatz
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Teilkasko für noch mehr Schutz
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Los geht's zu Ihrer Rollerversicherung!

Mit nur zwei Angaben finden Sie Ihren persönlichen Tarif!

Bitte überprüfen Sie Ihre Eingabe.
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Euro

   Unser Tipp

Ergänzen Sie die gesetzlich vorgeschriebene Haftpflicht­versicherung einfach mit der Teilkasko­versicherung. So sind Sie bestens abgesichert.

Roller- und Mofaversicherung: Welcher Tarif passt zu mir?

Eine Haftpflicht für den Roller ist gesetzlich vorgeschrieben. Auf Wunsch ergänzen Sie Ihren Versicherungsschutz mit einer freiwilligen Teilkasko, die Schäden an Ihrem Fahrzeug absichert.

Haftpflicht

nur Haftpflicht

ab 39,90 €

  • 100 Millionen € Deckungssumme
  • Brand und Explosion
  • Diebstahl und Raub
  • Schäden durch Naturgewalten
  • Zusammenstoß mit Tieren aller Art
  • Schäden an der Verkabelung
  • Glasbruch am Fahrzeug
  • Selbstbeteiligungsoption (ohne oder mit 100€)

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Unsere Empfehlung

Kombi-Schutz

Haftpflicht inkl. Teilkasko
mit 100 € SB

ab 59,80 €

  • 100 Millionen € Deckungssumme
  • Brand und Explosion
  • Diebstahl und Raub
  • Schäden durch Naturgewalten
  • Zusammenstoß mit Tieren aller Art
  • Schäden an der Verkabelung
  • Glasbruch am Fahrzeug
  • Selbstbeteiligungsoption (ohne oder mit 100€)

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Kombi-Schutz: Haftpflicht und Teilkasko mit 100 € SB
Ihr Einmal-Beitrag
ab 39,90 €
ab 59,89 €
100 Millionen € Deckungssumme
Icon Ja
Icon Ja
Brand und Explosion
Icon Nein
Icon Ja
Diebstahl und Raub
Icon Nein
Icon Ja
Schäden durch Naturgewalten wie zum Beispiel Hagel
Icon Nein
Icon Ja
Zusammenstoß mit Tieren aller Art
Icon Nein
Icon Ja
Schäden an der Verkabelung durch Kurzschluss und Folgeschäden
Icon Nein
Icon Ja
Glasbruch am Fahrzeug
Icon Nein
Icon Ja
Selbstbeteiligungsoption (ohne oder mit 100 €)
Icon Nein
Icon Ja

Gemeinsam zu Ihrer neuen Roller- und Mopedversicherung – jetzt absichern!

Infografik Mopedversicherung im nächsten Schritt online abschließen

Versicherungspflicht für Roller, Mopeds & Co: Welche Fahrzeuge brauchen Versicherungskennzeichen?

Wer im Straßenverkehr unterwegs ist, muss das Fahrzeug nicht in jedem Fall anmelden, eine Versicherungspflicht besteht jedoch. Bei Kleinkrafträdern wie Rollern, Mofas oder Mopeds reicht das Versicherungskennzeichen als Nachweis für die Haftpflichtversicherung aus. 
Nach den Vorgaben der Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV) § 52 sind Versicherungskennzeichen für folgende Fahrzeuge vorgeschrieben.
  • Welche Fahrzeuge brauchen ein Versicherungskennzeichen?
    • Mopeds, Mofas, Mokicks, Leichtmofas und Roller bis 50 ccm und/oder 4 kW
    • E-Bikes und Pedelecs bis 45 km/h
    • Krankenfahrstühle mit Motor
    • dreirädrige Kleinkrafträder bis 50 ccm und/oder 4 kW
    • vierrädrige Fahrzeuge wie Quads oder Microcars maximal 6 kW

    Auf den Straßen sind zunehmend sogenannte Elektrokleinstfahrzeuge unterwegs, die nach § 56 FZV ebenfalls mit einer Versicherungsplakette versehen sein müssen: 

    • E-Scooter ohne Sitzplatz bis 20 km/h
    • Segways bis 20 km/h

Wo bekomme ich mein Rollerkennzeichen?

Mopeds und Roller bis 50 ccm sind zulassungsfrei, Sie bekommen Ihr Kennzeichen also nicht bei der Zulassungsstelle. Das gilt auch für E-Bikes und Kleinfahrzeuge mit begrenzter Geschwindigkeit.
Ihr Versicherungskennzeichen bzw. Ihre Versicherungsplakette bekommen Sie nach Abschluss einer Haftpflichtversicherung direkt per Post. Auf Wunsch bestellen Sie das Kennzeichen bei Ihrem Versicherungsberater und holen es dort ab.

Welche Angaben benötige ich für die Rollerversicherung?

Zusätzlich zu Ihren persönlichen Daten sind bei Beantragung der Mopedversicherung verschiedene Fahrzeugdaten, die Sie in der Allgemeinen Betriebserlaubnis (ABE) finden, notwendig:
  • Höchstgeschwindigkeit 
  • vierstellige Hersteller-Schlüsselnummer 
  • Herstellername 
  • ID-Nummer (Fahrgestellnummer) 

Rollerversicherung: Was ist versichert, was ist nicht versichert

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Häkchen | für Produkttabelle in BTT
Schäden, die Dritte durch das versicherte Fahrzeug erleiden Bei Haftpflicht ohne Teilkasko: Schäden am eigenen Fahrzeug
Regulierung berechtigter Ansprüche und Abwehr unberechtigter Forderungen Bei Teilkasko: Schäden am eigenen Fahrzeug durch Unfall oder Vandalismus
Bei Teilkasko: Schadenersatz am eigenen Fahrzeug z. B. durch Diebstahl, Hagel, Sturm oder Glasbruch Vorsätzlich herbeigeführte Schäden und Schäden an der Ladung des Zweirads

Häufig gestellte Fragen rund um die Rollerversicherung

Was kostet die Rollerversicherung?
  • Wir bieten Ihnen ein Versicherungskennzeichen für Ihr Moped, Mofa oder Ihren Roller schon ab günstigen 39,90 € jährlich für einen E-Scooter ab 49,90 € jährlich.

    Sie haben auch die Option, zusätzlich eine Teilkaskoversicherung abzuschließen. Mit dieser können Sie Ihr Fahrzeug gegen weitere Gefahren absichern.

    Wir bieten Ihnen ein Versicherungskennzeichen für Ihr Moped, Mofa oder Ihren Roller schon ab günstigen 39,90 € jährlich für einen E-Scooter ab 49,90 € jährlich.

    Sie haben auch die Option, zusätzlich eine Teilkaskoversicherung abzuschließen. Mit dieser können Sie Ihr Fahrzeug gegen weitere Gefahren absichern.

Von wann bis wann gilt die Rollerversicherung?
  • Das Verkehrsjahr der Rollerversicherung startet jedes Jahr ab dem 1. März, das Versicherungskennzeichen ist dann jeweils bis zum Ende Februar des folgenden Jahres gültig. Schließen Sie die Rollerversicherung nach dem 1. März ab, besteht der Versicherungsschutz ab Vertragsbeginn und gilt bis Ende Februar des gleichen oder folgenden Jahres – je nachdem, wann die Versicherung startet. Sie bezahlen in diesem Fall nur einen anteiligen Beitrag. 

    Das Verkehrsjahr der Rollerversicherung startet jedes Jahr ab dem 1. März, das Versicherungskennzeichen ist dann jeweils bis zum Ende Februar des folgenden Jahres gültig. Schließen Sie die Rollerversicherung nach dem 1. März ab, besteht der Versicherungsschutz ab Vertragsbeginn und gilt bis Ende Februar des gleichen oder folgenden Jahres – je nachdem, wann die Versicherung startet. Sie bezahlen in diesem Fall nur einen anteiligen Beitrag. 

Verlängert sich meine Rollerversicherung automatisch?
  • Nein, eine Mopedversicherung verlängert sich nicht. Wir sprechen hier von einer „Verfallspolice“. Das liegt vor allem daran, dass die Mopedversicherung an das Versicherungskennzeichen bzw. die Versicherungsplakette geknüpft ist. Deshalb müssen Sie jedes Verkehrsjahr aufs Neue eine Mopedversicherung abschließen und Ihr neues Kennzeichen bzw. Ihre neue Plakette an Moped und Co. anbringen.

    Nein, eine Mopedversicherung verlängert sich nicht. Wir sprechen hier von einer „Verfallspolice“. Das liegt vor allem daran, dass die Mopedversicherung an das Versicherungskennzeichen bzw. die Versicherungsplakette geknüpft ist. Deshalb müssen Sie jedes Verkehrsjahr aufs Neue eine Mopedversicherung abschließen und Ihr neues Kennzeichen bzw. Ihre neue Plakette an Moped und Co. anbringen.

Wer darf das versicherte Moped fahren?
  • Haben Sie Ihr Moped versichert, darf es jeder fahren, der die entsprechende Fahrerlaubnis hat und zum angegebenen Fahrerkreis (Fahreralter) gehört.

    Haben Sie Ihr Moped versichert, darf es jeder fahren, der die entsprechende Fahrerlaubnis hat und zum angegebenen Fahrerkreis (Fahreralter) gehört.

Welche Farbe hat das Rollerkennzeichen in diesem Jahr?
  • Die Farbe der Kennzeichen/Plaketten wechselt jährlich immer zum 1. März und gilt bis Ende Februar des Folgejahres, damit die Polizei schneller sieht, ob Ihr Fahrzeug auch wirklich mit dem aktuellen Versicherungsschutz fährt. Es gelten die Schriftfarben in der Reihenfolge von Blau (ab 1. März 2024), nach Grün (ab 1. März 2025) und danach Schwarz (ab 1. März 2026) usw.

    Die Farbe der Kennzeichen/Plaketten wechselt jährlich immer zum 1. März und gilt bis Ende Februar des Folgejahres, damit die Polizei schneller sieht, ob Ihr Fahrzeug auch wirklich mit dem aktuellen Versicherungsschutz fährt. Es gelten die Schriftfarben in der Reihenfolge von Blau (ab 1. März 2024), nach Grün (ab 1. März 2025) und danach Schwarz (ab 1. März 2026) usw.

Gilt der Versicherungsschutz auch für ein „frisiertes“ Mofa?
  • Jede technische Änderung am Fahrzeug, führt zum Erlöschen der Betriebserlaubnis. Zahlreiche Mofas fahren mit einer deutlich höheren Geschwindigkeit als zugelassen; in der Regel wurden die Fahrzeuge dafür unerlaubt „getuned“ bzw. „frisiert“. Durch diese technischen Kniffe erreichen Mofas Höchstgeschwindigkeiten von bis zu 80 km/h – und das trotz ihres vergleichsweise kleinen Hubraums.

    Entscheidet man sich für ein solches „Aufmotzen“ seines Fahrzeugs, gilt es versicherungstechnisch einige Dinge zu beachten. Fährt ein Mofa nach dem Tuning schneller als 25 km/h, erlischt der Versicherungsschutz zwar nicht direkt. Allerdings können Sie als Versicherungsnehmer vom Versicherer in Regress genommen werden: Im Anschluss an die Schadensregulierung infolge eines Unfalls kann es also sein, dass man Geld von Ihnen zurückfordert.

    Da durch die Geschwindigkeitserhöhung beim Frisieren auch die Unfallgefahr zunimmt, kann die Versicherung dem Versicherungsnehmer dann auch kündigen.

    Werden Sie mit einem „frisierten“ Mofa beim zu schnellen Fahren erwischt, entzieht man Ihnen die Betriebserlaubnis und die Versicherungspapiere.

    Wollen Sie die Betriebserlaubnis zurückerhalten, dann müssen Sie beim Prüfdienst nachweisen, dass Ihr Mofa wieder gedrosselt wurde.

    Jede technische Änderung am Fahrzeug, führt zum Erlöschen der Betriebserlaubnis. Zahlreiche Mofas fahren mit einer deutlich höheren Geschwindigkeit als zugelassen; in der Regel wurden die Fahrzeuge dafür unerlaubt „getuned“ bzw. „frisiert“. Durch diese technischen Kniffe erreichen Mofas Höchstgeschwindigkeiten von bis zu 80 km/h – und das trotz ihres vergleichsweise kleinen Hubraums.

    Entscheidet man sich für ein solches „Aufmotzen“ seines Fahrzeugs, gilt es versicherungstechnisch einige Dinge zu beachten. Fährt ein Mofa nach dem Tuning schneller als 25 km/h, erlischt der Versicherungsschutz zwar nicht direkt. Allerdings können Sie als Versicherungsnehmer vom Versicherer in Regress genommen werden: Im Anschluss an die Schadensregulierung infolge eines Unfalls kann es also sein, dass man Geld von Ihnen zurückfordert.

    Da durch die Geschwindigkeitserhöhung beim Frisieren auch die Unfallgefahr zunimmt, kann die Versicherung dem Versicherungsnehmer dann auch kündigen.

    Werden Sie mit einem „frisierten“ Mofa beim zu schnellen Fahren erwischt, entzieht man Ihnen die Betriebserlaubnis und die Versicherungspapiere.

    Wollen Sie die Betriebserlaubnis zurückerhalten, dann müssen Sie beim Prüfdienst nachweisen, dass Ihr Mofa wieder gedrosselt wurde.

Was zahlt die Kfz-Haftpflichtversicherung?
  • Verursachen Sie einen Unfall, dann haften Sie gegenüber Dritten für den angerichteten Schaden. Vor allem Personenschäden können schnell sehr teuer werden.

    Unsere Haftpflichtversicherung schützt Sie vor den finanziellen Folgen bei Schadenersatzforderungen.

    Verursachen Sie einen Unfall, dann haften Sie gegenüber Dritten für den angerichteten Schaden. Vor allem Personenschäden können schnell sehr teuer werden.

    Unsere Haftpflichtversicherung schützt Sie vor den finanziellen Folgen bei Schadenersatzforderungen.

Was ist in der Teilkasko versichert?
  • Die Teilkasko greift auch dann, wenn Sie nicht unterwegs sind. Unter anderem sind die folgenden Schäden durch die Versicherung abgedeckt:

    • Diebstahl und Raub
    • Brand und Explosion
    • Schäden durch Naturgewalten wie Hagel oder Sturm
    • Zusammenstöße mit Tieren aller Art
    • Glasbruch

    Die Teilkasko greift auch dann, wenn Sie nicht unterwegs sind. Unter anderem sind die folgenden Schäden durch die Versicherung abgedeckt:

    • Diebstahl und Raub
    • Brand und Explosion
    • Schäden durch Naturgewalten wie Hagel oder Sturm
    • Zusammenstöße mit Tieren aller Art
    • Glasbruch
Wie kann ich meinen Roller gegen Diebstahl versichern?
  • Wenn Sie zur Haftpflichtversicherung eine Teilkaskoversicherung abschließen, ist Ihr Moped auch gegen Diebstahl versichert.

    Wenn Sie zur Haftpflichtversicherung eine Teilkaskoversicherung abschließen, ist Ihr Moped auch gegen Diebstahl versichert.

Ich fahre mein Moped erst ab Sommer – sinkt mein Beitrag?
  • Das Verkehrsjahr für Mopeds beginnt immer am 1. März und endet am 28. oder in einem Schaltjahr am 29. Februar des nächsten Jahres. Wer sein Nummernschild später holt, zahlt nicht drauf: Wenn Sie Ihr Versicherungskennzeichen beispielsweise erst ab Juni brauchen, bezahlen Sie nur einen anteiligen Beitrag.

    Das Verkehrsjahr für Mopeds beginnt immer am 1. März und endet am 28. oder in einem Schaltjahr am 29. Februar des nächsten Jahres. Wer sein Nummernschild später holt, zahlt nicht drauf: Wenn Sie Ihr Versicherungskennzeichen beispielsweise erst ab Juni brauchen, bezahlen Sie nur einen anteiligen Beitrag.

Podcast zum Unfallrisiko für Mopeds
Podcast zum Unfallrisiko für Mopeds | 12,2 MB
Vier gute Gründe, warum wir einer der Marktführer in Bayern und der Pfalz sind
Versicherungskammer Bayern in Zahlen und Fakten