Versicherungsbüro Christopher Dornhecker

Säntisstr. 48
81825 München

  • E-Scooter-Versicherung

    E-Scooter-Versicherung

    Unser Schutzschirm für Ihren E-Scooter

    • Umfassender Schadenersatz - bis zu 100 Mio. Euro
    • Teilkaskoversicherung optional möglich
    • Online abschließen - Kennzeichen per Post erhalten

E-Scooter-Versicherung – Versicherungskennzeichen schon ab 42,90 €

Ob in großen oder kleineren Städten: Immer mehr E-Scooter sind auf Deutschlands Straßen unterwegs. Die praktischen Zweiräder sind eine günstige und klimafreundliche Alternative zu Autos oder öffentlichen Verkehrsmitteln.

Bedenken sollte man aber: Für E-Scooter, mit denen man Straßen befahren will, muss man eine Kfz-Haftpflicht abschließen. Nachgewiesen wird die Versicherung über die Versicherungsplakette (ein Aufkleber auf dem Fahrzeug).
Die Versicherungskammer Bayern bietet Ihnen eine günstige und einfache E-Scooter-Versicherung an. Darüber können Sie auch Segways versichern, die ebenfalls eine Versicherungsplakette benötigen.

Günstiger Schutz für Sie: Die Vorteile unserer E-Scooter-Versicherung

Bis zu 100 Millionen Euro Schadenersatz
Optional: Teilkasko für noch mehr Schutz
Einfach online abschließen
Anteilige Beitragszahlung möglich

Welcher E-Scooter Tarif ist der richtige für mich?

Der Abschluss einer Kfz-Haftpflicht ist auch für E-Scooter gesetzlich vorgeschrieben. Sie deckt z. B. Schäden ab, die der Versicherungsnehmer an fremdem Eigentum oder anderen Personen verschuldet. Eine Teilkasko erweitert den Schutz für das eigene Fahrzeug und greift z. B., wenn der E-Scooter gestohlen oder durch einen Brand beschädigt wird.

Haftpflicht

nur Haftpflicht

ab 42,90 €

    • 100 Millionen € Deckungssumme
    • Brand und Explosion
    • Diebstahl und Raub
    • Schäden durch Naturgewalten
    • Zusammenstoß mit Tieren aller Art
    • Schäden an der Verkabelung
    • Glasbruch am Fahrzeug
    • Selbstbeteiligungsoption (ohne oder mit 100€)

Online abschließen

Unsere Empfehlung

Kombi-Schutz

Haftpflicht inkl. Teilkasko
mit 100 € SB

ab 62,80 €

    • 100 Millionen € Deckungssumme
    • Brand und Explosion
    • Diebstahl und Raub
    • Schäden durch Naturgewalten
    • Zusammenstoß mit Tieren aller Art
    • Schäden an der Verkabelung
    • Glasbruch am Fahrzeug
    • Selbstbeteiligungsoption (ohne oder mit 100€)

Online abschließen

Unsere Empfehlung
Haftpflicht
Kombi-Schutz: Haftpflicht inkl. Teilkasko mit 100 € SB
Ihr Einmal-Beitrag
ab 49,90 €
ab 69,89 €
100 Millionen € Deckungssumme
Icon Ja
Icon Ja
Brand und Explosion
Icon Nein
Icon Ja
Diebstahl und Raub
Icon Nein
Icon Ja
Schäden durch Naturgewalten
Icon Nein
Icon Ja
Zusammenstoß mit Tieren aller Art
Icon Nein
Icon Ja
Schäden an der Verkabelung
Icon Nein
Icon Ja
Glasbruch am Fahrzeug
Icon Nein
Icon Ja
Selbstbeteiligungsoption (ohne oder mit 100 €)
Icon Nein
Icon Ja

Wussten Sie schon?

Die Versicherungsplakette für E-Scooter oder Segway ist ab dem 1.3.2024 blau. Kunden können die Plakette bequem online bestellen und bekommen sie dann per Post geliefert.

Gemeinsam zu Ihrer E-Scooter-Versicherung: So geht’s!

Infografik E-Scooterversicherung im nächsten Schritt online abschließen

FAQ: Häufige Fragen zur E-Scooter Versicherung

Wer darf E-Scooter fahren?
  • Personen ab 14 Jahren dürfen E-Scooter fahren. Weitere Einschränkungen in Bezug auf eine Fahrerlaubnis gibt es nicht.

    Mit 0,5 Promille gilt die gleiche Promillegrenze wie für Autofahrer. Allerdings gilt hinsichtlich der Promillegrenze: Fahrer unter 21 Jahren und Führerscheinneulinge in der Probezeit dürfen unter Alkoholeinfluss kein E-Scooter fahren: Man darf nur mit 0,0 Promille hinter den Roller-Lenker.

    Personen ab 14 Jahren dürfen E-Scooter fahren. Weitere Einschränkungen in Bezug auf eine Fahrerlaubnis gibt es nicht.

    Mit 0,5 Promille gilt die gleiche Promillegrenze wie für Autofahrer. Allerdings gilt hinsichtlich der Promillegrenze: Fahrer unter 21 Jahren und Führerscheinneulinge in der Probezeit dürfen unter Alkoholeinfluss kein E-Scooter fahren: Man darf nur mit 0,0 Promille hinter den Roller-Lenker.

Für welche E-Scooter ist eine Versicherung Pflicht?
  • In Deutschland darf man nur zugelassene und geprüfte E-Scooter auf der Straße bewegen. Dies wird in einer Allgemeinen Betriebserlaubnis (ABE) festgelegt, die dann für alle Fahrzeuge eines speziellen Typs gilt.

    Eine Alternative dazu stellt eine Einzelbetriebserlaubnis für ein individuelles Fahrzeug dar. Diese E-Scooter müssen dann zwingend versichert werden, um am Straßenverkehr teilnehmen zu dürfen. Voraussetzungen dafür sind:

    o    Abmessungen:

    • Maximale Länge: 200 cm
    • Maximale Breite: 70 cm
    • Maximale Höhe: 140 cm
    • Maximales Gewicht: 55 kg

    o    E-Scooter haben keinen Sitzplatz

    o    Höchstgeschwindigkeit mindestens 6, höchstens 20 km/h

    o    Leistung: Maximal 500 Watt für E-Scooter und -Tretroller, maximal 1.400 Watt für Segways

    o    Verkehrssichere Ausstattung: Lenker, Bremsen, Beleuchtung, Reflektoren und eine Klingel

    In Deutschland darf man nur zugelassene und geprüfte E-Scooter auf der Straße bewegen. Dies wird in einer Allgemeinen Betriebserlaubnis (ABE) festgelegt, die dann für alle Fahrzeuge eines speziellen Typs gilt.

    Eine Alternative dazu stellt eine Einzelbetriebserlaubnis für ein individuelles Fahrzeug dar. Diese E-Scooter müssen dann zwingend versichert werden, um am Straßenverkehr teilnehmen zu dürfen. Voraussetzungen dafür sind:

    o    Abmessungen:

    • Maximale Länge: 200 cm
    • Maximale Breite: 70 cm
    • Maximale Höhe: 140 cm
    • Maximales Gewicht: 55 kg

    o    E-Scooter haben keinen Sitzplatz

    o    Höchstgeschwindigkeit mindestens 6, höchstens 20 km/h

    o    Leistung: Maximal 500 Watt für E-Scooter und -Tretroller, maximal 1.400 Watt für Segways

    o    Verkehrssichere Ausstattung: Lenker, Bremsen, Beleuchtung, Reflektoren und eine Klingel

Kann ich mein Segway versichern?
  • Ja, auch eine Versicherung für Segways können Sie bei der Versicherungskammer Bayern abschließen.

    Ja, auch eine Versicherung für Segways können Sie bei der Versicherungskammer Bayern abschließen.

Welche Fahrzeuge können nicht versichert werden?
  • Eine Versicherung für Hoverboards kann man nicht abschließen, da diese keinen Lenker haben. Gleiches gilt auch für E-Skateboards und Monowheels, die darüber hinaus auch zu schnell sind. In der Regel besitzen solche Fahrzeuge auch keine Betriebserlaubnis.

    Eine Versicherung für Hoverboards kann man nicht abschließen, da diese keinen Lenker haben. Gleiches gilt auch für E-Skateboards und Monowheels, die darüber hinaus auch zu schnell sind. In der Regel besitzen solche Fahrzeuge auch keine Betriebserlaubnis.

Was zahlt die Haftpflichtversicherung?
  • Sollten Sie mit Ihrem E-Scooter einen Unfall verursachen und dabei einen Schaden anrichten, haften Sie gegenüber Geschädigten dafür. Teuer wird es vor allem dann, wenn durch den Unfall Personen zu Schaden kommen.

    Haben Sie eine Kfz-Haftpflicht der Versicherungskammer Bayern abgeschlossen, übernehmen wir die Kosten im Rahmen von Schadensersatzforderungen.

    Sollten Sie mit Ihrem E-Scooter einen Unfall verursachen und dabei einen Schaden anrichten, haften Sie gegenüber Geschädigten dafür. Teuer wird es vor allem dann, wenn durch den Unfall Personen zu Schaden kommen.

    Haben Sie eine Kfz-Haftpflicht der Versicherungskammer Bayern abgeschlossen, übernehmen wir die Kosten im Rahmen von Schadensersatzforderungen.

E-Scooter versichern: Was zahlt die Teilkasko?
  • Sie sind nicht unterwegs, aber Ihr E-Scooter wird trotzdem beschädigt? Auch dann schützt Sie die Teilkasko-Versicherung vor den finanziellen Folgen entstandener Schäden, wie etwa:

    • Hagel- und Sturmschäden
    • Zusammenstöße mit Tieren
    • Explosion und Brand
    • Raub und Diebstahl
    • Glasbruch

    Sie sind nicht unterwegs, aber Ihr E-Scooter wird trotzdem beschädigt? Auch dann schützt Sie die Teilkasko-Versicherung vor den finanziellen Folgen entstandener Schäden, wie etwa:

    • Hagel- und Sturmschäden
    • Zusammenstöße mit Tieren
    • Explosion und Brand
    • Raub und Diebstahl
    • Glasbruch
Wie versichere ich meinen E-Scooter gegen Diebstahl?
  • Schließen Sie eine Teilkasko zusätzlich zur Kfz-Haftpflicht ab, ist Ihr E-Scooter durch diese Versicherung auch gegen Diebstahl finanziell abgesichert.

    Schließen Sie eine Teilkasko zusätzlich zur Kfz-Haftpflicht ab, ist Ihr E-Scooter durch diese Versicherung auch gegen Diebstahl finanziell abgesichert.

Wie hoch sind die Kosten für die E-Scooter-Versicherung?
  • Eine E-Scooter-Versicherung können Sie bei der Versicherungskammer Bayern ab 49,90 Euro im Jahr abschließen.

    Eine E-Scooter-Versicherung können Sie bei der Versicherungskammer Bayern ab 49,90 Euro im Jahr abschließen.

Kann ich meine Versicherung sofort abschließen?
  • Ja, Ihre E-Scooter Versicherung können Sie sofort online abschließen. Die Versicherungsplakette senden wir Ihnen dann schnellstmöglich per Post zu.

    Ja, Ihre E-Scooter Versicherung können Sie sofort online abschließen. Die Versicherungsplakette senden wir Ihnen dann schnellstmöglich per Post zu.

Wann beginnt und endet mein E-Scooter Versicherungsschutz?
  • Jährlich am 1. März beginnt der Versicherungsschutz für folgende Fahrzeuge:

    • E-Bikes und E-Scooter
    • Mofas
    • Mopeds
    • Roller
    • Segways

    Allerdings ist dieser Zeitpunkt nicht für alle Fälle gültig. Angenommen Sie bestellen Ihre Versicherungsplakette oder das -kennzeichen nach dem 1. März im Laufe des Verkehrsjahres: Je nachdem, wann Ihr Vertrag beginnt, haben Versicherung und Versicherungsplakette (bzw. -kennzeichen) bis Ende Februar des gleichen oder folgenden Jahres Gültigkeit. Zahlen müssen Sie Ihren Versicherungsbeitrag dann auch nur anteilsmäßig.

    Jährlich am 1. März beginnt der Versicherungsschutz für folgende Fahrzeuge:

    • E-Bikes und E-Scooter
    • Mofas
    • Mopeds
    • Roller
    • Segways

    Allerdings ist dieser Zeitpunkt nicht für alle Fälle gültig. Angenommen Sie bestellen Ihre Versicherungsplakette oder das -kennzeichen nach dem 1. März im Laufe des Verkehrsjahres: Je nachdem, wann Ihr Vertrag beginnt, haben Versicherung und Versicherungsplakette (bzw. -kennzeichen) bis Ende Februar des gleichen oder folgenden Jahres Gültigkeit. Zahlen müssen Sie Ihren Versicherungsbeitrag dann auch nur anteilsmäßig.

Ich fahre meinen E-Scooter erst ab Sommer – zahle ich weniger Beitrag?
  • Ja. Benötigen Sie Ihr Versicherungskennzeichen z. B. erst ab Juli, müssen Sie Ihren Versicherungsbeitrag auch nur anteilsmäßig bezahlen und nicht für das gesamte Jahr.

    Gut zu wissen: Der 1. März markiert den Beginn des Versicherungsjahres für E-Scooter. Es endet am 28. Februar des Folgejahres (bzw. am 29. Februar in einem Schaltjahr).

    Ja. Benötigen Sie Ihr Versicherungskennzeichen z. B. erst ab Juli, müssen Sie Ihren Versicherungsbeitrag auch nur anteilsmäßig bezahlen und nicht für das gesamte Jahr.

    Gut zu wissen: Der 1. März markiert den Beginn des Versicherungsjahres für E-Scooter. Es endet am 28. Februar des Folgejahres (bzw. am 29. Februar in einem Schaltjahr).

Verlängert sich meine E-Scooter-Versicherung automatisch?
  • Nein, automatisch verlängert sich die Versicherung nicht. Die Laufzeit ist an die Versicherungsplakette gebunden, die Sie jedes Jahr neu am Fahrzeug anbringen müssen.

    Nein, automatisch verlängert sich die Versicherung nicht. Die Laufzeit ist an die Versicherungsplakette gebunden, die Sie jedes Jahr neu am Fahrzeug anbringen müssen.

Welche Farbe hat die Versicherungsplakette dieses Jahr?
  • In den kommenden Jahren haben die Versicherungsplaketten die Farben

    • Schwarz (ab 1.3.2023)
    • Blau (ab 1.3.2024)
    • Grün (ab 1.3.2025)

    Jedes Jahr zum ersten März gibt es Versicherungskennzeichen bzw. -plakette in einer anderen Farbe, die dann bis Ende Februar des nächsten Jahres gültig ist. So kann die Polizei einen aktuellen Versicherungsschutz Ihres E-Scooters auf einen Blick erkennen.

    In den kommenden Jahren haben die Versicherungsplaketten die Farben

    • Schwarz (ab 1.3.2023)
    • Blau (ab 1.3.2024)
    • Grün (ab 1.3.2025)

    Jedes Jahr zum ersten März gibt es Versicherungskennzeichen bzw. -plakette in einer anderen Farbe, die dann bis Ende Februar des nächsten Jahres gültig ist. So kann die Polizei einen aktuellen Versicherungsschutz Ihres E-Scooters auf einen Blick erkennen.

Wo soll ich den Aufkleber der E-Scooter-Versicherung anbringen?
  • Die Versicherungsplakette können Sie auf der vorgesehenen Fläche am E-Scooter anbringen.

    Die Versicherungsplakette können Sie auf der vorgesehenen Fläche am E-Scooter anbringen.

Was passiert, wenn ich E-Scooter ohne Kennzeichen fahre?
  • Ein Fahren ohne Kennzeichen und gültige Kfz-Haftpflichtversicherung stellt einen Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz dar. Hier muss man mit Geldstrafen von 150 bis 500 Euro rechnen. Außerdem ist eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr möglich.

    Ein Fahren ohne Kennzeichen und gültige Kfz-Haftpflichtversicherung stellt einen Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz dar. Hier muss man mit Geldstrafen von 150 bis 500 Euro rechnen. Außerdem ist eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr möglich.

Kann ich meinen E-Scooter in meine Kfz-Versicherung einschließen?
  • Nein, da der E-Scooter ein separates Fahrzeug ist, wird eine eigene Versicherung benötigt.

    Nein, da der E-Scooter ein separates Fahrzeug ist, wird eine eigene Versicherung benötigt.

Vier gute Gründe, warum wir einer der Marktführer in Bayern und der Pfalz sind
Versicherungskammer Bayern in Zahlen und Fakten