• Kfz-Versicherung

    Kfz-Versicherung

    Unser Schutzschirm für Ihr Kraftfahrzeug

    • Umfassender Schadenersatz - bis zu 100 Mio. Euro
    • 30% Startnachlass mit Telematik-Option FahrStil
    • Individuell & flexibel anzupassen
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    Kfz-Versicherung

    Unser Schutzschirm für Ihr Kraftfahrzeug

    • Umfassender Schadenersatz - bis zu 100 Mio. Euro
    • 30% Startnachlass mit Telematik-Option FahrStil
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Kfz-Versicherung abschließen:
Nicht zu bremsen, wenn es um Ihre Sicherheit geht

In Ihrer Garage stehen Auto, Motorrad und/oder Mofa? Wir bieten den Versicherungsschutz, den Sie sich für sich, Ihre Mitfahrer und Fahrzeuge wünschen.

Dabei nehmen Sie den besten Service mit. Ganz gleich, ob Sie Ihre Kfz-Versicherung neu abschließen oder aus purer Freude am Wechseln: Holen Sie sich hier online oder bei einem unserer Berater in Ihrer Nähe das nötige Stück Sicherheit für Ihren sorgenfreien Fahrspaß.

Unsere Kfz-Versicherung: Ihre Vorteile im Überblick

Bis zu 100 Millionen Euro Schadenersatz für Personen-, Sach- und Vermögensschäden
Einfach online berechnen & direkt abschließen
Erweitern Sie den Schutz mit Zusatzbausteinen und/oder einer Kaskoversicherung
Attraktive Zusatzleistungen für Elektro- und Hybridautos in den Kaskotarifen
Bei Bedarf bietet Ihnen unser Schutzbrief zusätzliche Leistungen
Junge Fahrer und Fahrerinnen sparen mit unserer Telematik-Option Kfz Vario FahrStil
SchadenSoforthilfe – für Sie rund um die Uhr erreichbar
Ausgezeichneter Service - vom TÜV wie auch von unseren Kunden bestätigt

Welcher Tarif passt zu mir und meinem Auto?

Unsere Empfehlung
Kfz-Haftpflicht Kfz-Haftpflicht mit TeilkaskoPLUS Kfz-Haftpflicht mit VollkaskoPLUS
100 Mio. Versicherungssumme pauschal für Sach- und Vermögensschäden Icon Ja Icon Ja Icon Ja
15 Mio. Versicherungssumme je geschädigter Person Icon Ja Icon Ja Icon Ja
Mallorca-Police Icon Ja Icon Ja Icon Ja
Unfallschäden durch Hacker- oder Cyberangriffe Icon Ja Icon Ja Icon Ja
Diebstahl des Fahrzeugs oder einzelner Teile Icon Nein Icon Ja Icon Ja
Zusammenstoß mit Tieren aller Art Icon Nein Icon Ja Icon Ja
Glasbruch & Glasreparatur Icon Nein Icon Ja Icon Ja
Schäden am eigenen Fahrzeug bei selbst verschuldeten Unfällen Icon Nein Icon Nein Icon Ja
Vandalismus, z.B. Zerkratzen der Lackierung Icon Nein Icon Nein Icon Ja
24 Monate Neuwert und Kaufwertentschädigung bei Diebstahl oder Totalschaden Icon Nein Icon Nein Icon Ja
Bis 100.000 Euro für Schäden an eigenen Fahrzeugen oder Gebäuden Icon Nein Icon Nein Icon Ja

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Kfz-Haftpflicht

  • 100 Mio. Euro Versicherungssumme pauschal für Sach- und Vermögensschäden
  • 15 Mio. Euro Versicherungssumme je geschädigter Person
  • Mallorca-Police
  • Schäden durch versagende oder fehlerhafte Systeme zum automatisierten oder autonomen Fahren
  • Diebstahl des Fahrzeugs oder einzelner Teile
  • Zusammenstoß mit Tieren aller Art
  • Glasbruch & Glasreparatur
  • Schäden am eigenen Fahrzeug bei selbst verschuldeten Unfällen
  • Vandalismus, z.B. Zerkratzen der Lackierung
  • 36 Monate Neupreisentschädigung bei Beschädigung, Diebstahl oder Totalschaden
  • 24 Monate Kaufwertentschädigung für gebrauchte PKW bei Diebstahl oder Totalschaden
  • Bis 100.000 Euro für Schäden an eigenen Fahrzeugen oder Gebäuden

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Kfz-Haftpflicht

mit TeilkaskoPLUS

  • 100 Mio. Euro Versicherungssumme pauschal für Sach- und Vermögensschäden
  • 15 Mio. Euro Versicherungssumme je geschädigter Person
  • Mallorca-Police
  • Schäden durch versagende oder fehlerhafte Systeme zum automatisierten oder autonomen Fahren
  • Diebstahl des Fahrzeugs oder einzelner Teile
  • Zusammenstoß mit Tieren aller Art
  • Glasbruch & Glasreparatur
  • Schäden am eigenen Fahrzeug bei selbst verschuldeten Unfällen
  • Vandalismus, z.B. Zerkratzen der Lackierung
  • 36 Monate Neupreisentschädigung bei Beschädigung, Diebstahl oder Totalschaden
  • 24 Monate Kaufwertentschädigung für gebrauchte PKW bei Diebstahl oder Totalschaden
  • Bis 100.000 Euro für Schäden an eigenen Fahrzeugen oder Gebäuden

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Unsere Empfehlung

Kfz-Haftpflicht

mit VollkaskoPLUS

  • 100 Mio. Euro Versicherungssumme pauschal für Sach- und Vermögensschäden
  • 15 Mio. Euro Versicherungssumme je geschädigter Person
  • Mallorca-Police
  • Schäden durch versagende oder fehlerhafte Systeme zum automatisierten oder autonomen Fahren
  • Diebstahl des Fahrzeugs oder einzelner Teile
  • Zusammenstoß mit Tieren aller Art
  • Glasbruch & Glasreparatur
  • Schäden am eigenen Fahrzeug bei selbst verschuldeten Unfällen
  • Vandalismus, z.B. Zerkratzen der Lackierung
  • 36 Monate Neupreisentschädigung bei Beschädigung, Diebstahl oder Totalschaden
  • 24 Monate Kaufwertentschädigung für gebrauchte PKW bei Diebstahl oder Totalschaden
  • Bis 100.000 Euro für Schäden an eigenen Fahrzeugen oder Gebäuden

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Gemeinsam zu Ihrer neuen Autoversicherung: So schützen Sie Ihr Fahrzeug

Infografik Autoversicherung im nächsten Schritt online abschließen

Unsere Kfz-Versicherungen: Für jeden die richtige dabei

Autoversicherung Kfz Vario

Ohne sie läuft nichts. Gemeint ist die Kfz-Haftpflichtversicherung, die gesetzlich vorgeschrieben ist. Passen Sie den Grundschutz einfach Ihren Bedürfnissen an. Ob bester Service bei Panne und Unfall oder Kasko mit einzigartigem PLUS-Baustein – Sie haben die Wahl.

Zur Autoversicherung Kfz Vario

E-Auto-Versicherung

Egal ob Sie ein rein elektrisch betriebenes Fahrzeug oder ein Hybridauto haben: Wir bieten Ihnen die passende Versicherung für Ihren Wagen. Erweitern Sie Ihre Kfz-Versicherung jetzt unkompliziert um maßgeschneiderte Zusatz-Optionen.

Zur E-Auto-Versicherung

Motorradversicherung

Vom entspannten Herumfahren bis hin zur mehrtägigen Tour – bei uns bekommen Motorrad-Fans mehr als nur eine ausreichende Schadendeckung. Stellen Sie den Schutz für sich und Ihr Motorrad individuell zusammen, zum fairen Preis.

Zur Motorradversicherung

Mofa- und Mopedversicherung

Online berechnen, abschließen, losfahren: So schnell haben Sie Ihr Versicherungskennzeichen am Moped – und Ihren leistungsstarken, aber preiswerten Versicherungsschutz mit im Gepäck. Starten Sie finanziell gut geschützt in Ihre (neue) Moped-Saison.

Zur Mofa- und Mopedversicherung

E-Scooter-Versicherung

Immer mehr E-Scooter sind auf Deutschlands Straßen unterwegs. Die praktischen Zweiräder sind eine günstige und klimafreundliche Alternative zu Autos oder öffentlichen Verkehrsmitteln. Die Versicherungskammer Bayern bietet Ihnen eine günstige und einfache E-Scooter-Versicherung an. Darüber können Sie auch Segways versichern, die ebenfalls eine Versicherungsplakette benötigen.

Zur E-Scooter-Versicherung

Kfz Vario FahrStil

Unser Tarif Kfz Vario FahrStil mit Telematik-Option belohnt Fahranfänger für sicheres und umsichtiges Fahren. Junge Fahrer und Fahrerinnen unter 25 Jahren erhalten bei Abschluss der Versicherung einen garantierten Startnachlass von 30 Prozent. Ab dem zweiten Jahr können sie je nach Fahrweise sogar bis zu 45 Prozent Nachlass erhalten.

Zur Kfz Vario FahrStil

Fragen und Antworten zur Kfz-Versicherung

Ist die Kfz-Haftpflichtversicherung verpflichtend?
  • Wussten Sie schon, dass die Haftpflichtversicherung für Ihr Fahrzeug in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben ist? Und das aus gutem Grund: Denn im Straßenverkehr passieren Unfall- und/oder Personenschäden leider schneller als man denkt. Eine Kfz-Haftpflichtversicherung schützt Sie in einem solchen Fall vor den finanziellen Folgen.

    Übrigens: Als Nachweis der vorliegenden Kfz-Versicherung brauchen Sie für die Zulassung eine Bestätigung Ihres Versicherers. Dies läuft mittlerweile auf elektronischem Weg ab.

    Wussten Sie schon, dass die Haftpflichtversicherung für Ihr Fahrzeug in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben ist? Und das aus gutem Grund: Denn im Straßenverkehr passieren Unfall- und/oder Personenschäden leider schneller als man denkt. Eine Kfz-Haftpflichtversicherung schützt Sie in einem solchen Fall vor den finanziellen Folgen.

    Übrigens: Als Nachweis der vorliegenden Kfz-Versicherung brauchen Sie für die Zulassung eine Bestätigung Ihres Versicherers. Dies läuft mittlerweile auf elektronischem Weg ab.

Warum ist die Kfz-Haftpflichtversicherung eine Pflichtversicherung?
  • Verursachen Sie einen Unfall, haften Sie für den angerichteten Schaden gegenüber Dritten. Haben Sie eine Kfz-Haftpflicht, können Sie solche Vorfälle allerdings Ihrem Versicherer melden. Die Kfz-Haftpflichtversicherung prüft dann die Schäden, die Sie mit Ihrem Fahrzeug anderen zufügen und reguliert diese bei berechtigtem Anspruch.

    Verursachen Sie einen Unfall, haften Sie für den angerichteten Schaden gegenüber Dritten. Haben Sie eine Kfz-Haftpflicht, können Sie solche Vorfälle allerdings Ihrem Versicherer melden. Die Kfz-Haftpflichtversicherung prüft dann die Schäden, die Sie mit Ihrem Fahrzeug anderen zufügen und reguliert diese bei berechtigtem Anspruch.

Wofür brauche ich eine Kaskoversicherung?
  • Der Abschluss einer Kaskoversicherung ist freiwillig. Sie empfiehlt sich aber in den meisten Fällen, da der Kaskoschutz für Schäden am eigenen Fahrzeug aufkommt.

    Man unterscheidet dabei zwischen einer Teilkasko- und Vollkaskoversicherung.

    Der Abschluss einer Kaskoversicherung ist freiwillig. Sie empfiehlt sich aber in den meisten Fällen, da der Kaskoschutz für Schäden am eigenen Fahrzeug aufkommt.

    Man unterscheidet dabei zwischen einer Teilkasko- und Vollkaskoversicherung.

Was ist bei der Teilkasko versichert?
  • Die Leistungen einer Teilkaskoversicherung greifen auch dann, wenn Sie nicht unterwegs sind. Dabei sind u.a. folgende Schäden versichert:

    • Diebstahl und Raub
    • Brand und Explosion
    • Schäden durch Naturgewalten wie Hagel oder Sturm
    • Zusammenstöße mit Tieren aller Art
    • Glasbruch

    Die Leistungen einer Teilkaskoversicherung greifen auch dann, wenn Sie nicht unterwegs sind. Dabei sind u.a. folgende Schäden versichert:

    • Diebstahl und Raub
    • Brand und Explosion
    • Schäden durch Naturgewalten wie Hagel oder Sturm
    • Zusammenstöße mit Tieren aller Art
    • Glasbruch
Was ist bei der Vollkasko versichert?
  • Die Vollkaskoversicherung enthält alle Leistungen der Teilkasko. Sie zahlt außerdem bei selbst verursachten Unfallschäden und bei Vandalismusschäden am eigenen Fahrzeug.

    Die Vollkaskoversicherung enthält alle Leistungen der Teilkasko. Sie zahlt außerdem bei selbst verursachten Unfallschäden und bei Vandalismusschäden am eigenen Fahrzeug.

Wo finde ich die elektronische Versicherungsbestätigung (eVB)?
  • Die elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) ist für An- und Ummeldung eines Kfz notwendig. Der Versicherer bestätigt damit, dass die gesetzlich vorgeschriebene Kfz-Haftpflichtversicherung vorliegt.

    Hier finden Sie weitere Infos zur Beantragung

    Die elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) ist für An- und Ummeldung eines Kfz notwendig. Der Versicherer bestätigt damit, dass die gesetzlich vorgeschriebene Kfz-Haftpflichtversicherung vorliegt.

    Hier finden Sie weitere Infos zur Beantragung

Wie bekomme ich eine elektronische Versicherungsbestätigung?
  • Sie können die elektronische Versicherungsbestätigung bei Ihrem Kfz-Versicherer anfordern. Bei uns können Sie sie sowohl per Online-Formular als auch telefonisch beantragen.

     

    Sie können die elektronische Versicherungsbestätigung bei Ihrem Kfz-Versicherer anfordern. Bei uns können Sie sie sowohl per Online-Formular als auch telefonisch beantragen.

     

Worauf sollte ich beim Kfz-Versicherungswechsel achten?
  • Ein Kfz-Versicherungswechsel ist für Sie unter verschiedenen Umständen möglich:

    • Sie bekommen ein neues Fahrzeug
    • Sie kündigen Ihren bisherigen Vertrag fristgerecht zum Ablauf
    • Nach einem Schadenfall

    Beachten Sie bei einer regulären Kündigung, dass diese spätestens 1 Monat vor Ablauf des Versicherungsjahres eingehen muss. Oft ist dies noch der 31. Dezember und die Kündigung muss dann bis zum 30. November bei der Versicherung eingehen.

    Beachten Sie außerdem, dass Ihnen die erworbene Schadenfreiheitsklasse erhalten bleibt. Hierfür benötigt der neue Versicherer die Vertragsnummer der aktuellen Versicherung zur Abfrage des bestehenden Schadensfreiheitsrabatts. Selbstverständlich sollten auch die Eckdaten wie die Deckungssummen sowie die Leistungen der neuen Versicherung vergleichbar sein.

    Übrigens: Eine neue eVB-Nummer müssen Sie nur beim Fahrzeugwechsel beantragen. Ansonsten wird diese beim Versicherungswechsel von der neuen Versicherung automatisch an die Zulassungsstelle weitergeleitet.

    Ein Kfz-Versicherungswechsel ist für Sie unter verschiedenen Umständen möglich:

    • Sie bekommen ein neues Fahrzeug
    • Sie kündigen Ihren bisherigen Vertrag fristgerecht zum Ablauf
    • Nach einem Schadenfall

    Beachten Sie bei einer regulären Kündigung, dass diese spätestens 1 Monat vor Ablauf des Versicherungsjahres eingehen muss. Oft ist dies noch der 31. Dezember und die Kündigung muss dann bis zum 30. November bei der Versicherung eingehen.

    Beachten Sie außerdem, dass Ihnen die erworbene Schadenfreiheitsklasse erhalten bleibt. Hierfür benötigt der neue Versicherer die Vertragsnummer der aktuellen Versicherung zur Abfrage des bestehenden Schadensfreiheitsrabatts. Selbstverständlich sollten auch die Eckdaten wie die Deckungssummen sowie die Leistungen der neuen Versicherung vergleichbar sein.

    Übrigens: Eine neue eVB-Nummer müssen Sie nur beim Fahrzeugwechsel beantragen. Ansonsten wird diese beim Versicherungswechsel von der neuen Versicherung automatisch an die Zulassungsstelle weitergeleitet.

Was ist eine Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse)?
  • Schadenfreiheitsklassen (SF-Klassen) sind Teil der Kfz-Haftpflichtversicherung und der Vollkaskoversicherung. In der Teilkaskoversicherung gibt es keinen Schadenfreiheitsrabatt.

    Die SF-Klasse bestimmt den Prozentsatz, den Sie für Ihre Kfz-Versicherung zahlen. Ihr Beitrag zur Kfz-Versicherung sinkt entsprechend, wenn sich Ihre persönliche Schadenfreiheitsklasse erhöht. Eine solche Erhöhung tritt ein

    • mit allen Jahren, in denen Sie unfallfrei bleiben und kein Schadenfall von der Versicherung reguliert werden muss
    • mit Jahren, in denen nur Schäden reguliert werden, die unter einem vereinbarten Rabattschutz bleiben (einen Rabattschutz können Sie mit uns gegen Aufpreis vereinbaren)

    Die wichtigsten Informationen zu den Schadenfreiheitsklassen haben wir in unserem Ratgeber für Sie zusammengefasst.

    Schadenfreiheitsklassen (SF-Klassen) sind Teil der Kfz-Haftpflichtversicherung und der Vollkaskoversicherung. In der Teilkaskoversicherung gibt es keinen Schadenfreiheitsrabatt.

    Die SF-Klasse bestimmt den Prozentsatz, den Sie für Ihre Kfz-Versicherung zahlen. Ihr Beitrag zur Kfz-Versicherung sinkt entsprechend, wenn sich Ihre persönliche Schadenfreiheitsklasse erhöht. Eine solche Erhöhung tritt ein

    • mit allen Jahren, in denen Sie unfallfrei bleiben und kein Schadenfall von der Versicherung reguliert werden muss
    • mit Jahren, in denen nur Schäden reguliert werden, die unter einem vereinbarten Rabattschutz bleiben (einen Rabattschutz können Sie mit uns gegen Aufpreis vereinbaren)

    Die wichtigsten Informationen zu den Schadenfreiheitsklassen haben wir in unserem Ratgeber für Sie zusammengefasst.

Wie kann ich meinen Zweitwagen günstig versichern?
  • Die SF-Klasse ist immer an den Versicherungsvertrag für das jeweilige Fahrzeug gebunden. Besitzen Sie einen Zweitwagen, dann erhält dieser also nicht automatisch die gleiche SF-Klasse wie der Erstwagen.

    Gut zu wissen: Wir bieten „Stammkunden“, die ein weiteres Fahrzeug versichern möchten, in der Regel eine günstige Einstufung an.

    Die SF-Klasse ist immer an den Versicherungsvertrag für das jeweilige Fahrzeug gebunden. Besitzen Sie einen Zweitwagen, dann erhält dieser also nicht automatisch die gleiche SF-Klasse wie der Erstwagen.

    Gut zu wissen: Wir bieten „Stammkunden“, die ein weiteres Fahrzeug versichern möchten, in der Regel eine günstige Einstufung an.

Was ist eine Grüne Versicherungskarte und wie bekomme ich sie?
  • Die Grüne Versicherungskarte (internationale Versicherungskarte) dient im Ausland als Nachweis für die Kfz-Haftpflichtversicherung. In einigen Ländern müssen Sie sie direkt bei der Einreise vorlegen. Führen Sie die Karte nicht mit sich, müssen Sie unter Umständen direkt an der Grenze eine Gebühr zahlen.

    Und es ist generell empfehlenswert, dass Sie die Karte in bestimmten Ländern mit sich führen. Denn wenn Sie in einen Unfall verwickelt werden, könnte ggf. die Polizei danach fragen.

    In den Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums ist die Karte nicht zwingend erforderlich. Hier gilt das gültige amtliche Kfz-Kennzeichen als Versicherungsnachweis.

    Bei uns können Sie die Grüne Versicherungskarte online anfordern. Hier finden Sie auch eine Liste der Länder, in denen die Karte weiterhin Pflicht ist.

    Die Grüne Versicherungskarte (internationale Versicherungskarte) dient im Ausland als Nachweis für die Kfz-Haftpflichtversicherung. In einigen Ländern müssen Sie sie direkt bei der Einreise vorlegen. Führen Sie die Karte nicht mit sich, müssen Sie unter Umständen direkt an der Grenze eine Gebühr zahlen.

    Und es ist generell empfehlenswert, dass Sie die Karte in bestimmten Ländern mit sich führen. Denn wenn Sie in einen Unfall verwickelt werden, könnte ggf. die Polizei danach fragen.

    In den Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums ist die Karte nicht zwingend erforderlich. Hier gilt das gültige amtliche Kfz-Kennzeichen als Versicherungsnachweis.

    Bei uns können Sie die Grüne Versicherungskarte online anfordern. Hier finden Sie auch eine Liste der Länder, in denen die Karte weiterhin Pflicht ist.

Vier gute Gründe, warum wir einer der Marktführer in Bayern und der Pfalz sind
Versicherungskammer Bayern in Zahlen und Fakten