Rundum-Schutz für Ihr Eigenheim
Wohngebäude-, Hausrat-, Risikolebensversicherung: Immobilienbesitzer können die verschiedensten Versicherungen für ihr Haus abschließen. Dabei wissen viele Eigentümer gar nicht genau, welche Absicherung wirklich nötig ist und welche Risiken mit welcher Police abgedeckt sind. Erfahren Sie hier, wie Sie Ihr Eigenheim ausreichend absichern.
Auch wenn es keine gesetzliche Verpflichtung für Immobilienbesitzer zum Abschluss einer Gebäudeversicherung gibt, sollten Sie dennoch eine solche Police haben. Der Grund dafür ist ganz einfach: Ihr Eigenheim, ob Haus oder Wohnung, gehört zu den größten Investitionen in Ihrem Leben. In Ihren eigenen vier Wänden stecken oft das gesamte Ersparte und viele Monatsgehälter. Vielleicht sind Sie sogar gerade noch dabei, Ihren Immobilienkredit zurückzuzahlen.
Ohne Versicherungsschutz kann der Traum vom Eigenheim jäh enden, zum Beispiel, wenn ein Wasserschaden oder ein Feuer Ihre Wohnräume unbewohnbar macht oder ein Sturm das Dach abdeckt. Die Kosten für die Reparatur oder Instandsetzung können je nach Immobilie schnell die Grenze von 100.000 Euro überschreiten. Mit einer Wohngebäudeversicherung sind Sie gegen hohe Kosten bei Schäden an Ihrem Haus und am sogenannten „festen Inventar“ abgesichert. Natürlich kommt die Wohngebäudeversicherung auch für Klein- und Kleinstschäden auf, wenn zum Beispiel bei einem Sturm nur drei Dachziegel abgedeckt werden.
Aus diesen Bausteinen besteht die Wohngebäudeversicherung
- Feuerversicherung: Damit sind Sie bei Schäden an Ihrem Haus und an festen Bauteilen versichert, die durch einen Blitzschlag, einen Brand, eine Explosion oder Implosion entstehen.
- Leitungswasserversicherung: Dieser Baustein greift bei Schäden, die durch Leitungswasser entstehen. Ursache kann zum Beispiel ein Rohrbruch sein, wenn kaltes Wasser im Winter in den Wasserleitungen gefriert, sich dabei ausdehnt und die Leitungen zum Bersten bringt.
- Sturmversicherung: Dieser Baustein der Gebäudeversicherung übernimmt Schäden, die durch Sturm ab Windstärke 8 sowie Hagel an Ihrem Haus entstehen. Auch Folgeschäden sind damit abgedeckt. Wer sich an das Sturmtief „Xavier“ aus dem Oktober 2017 oder „Friederike“ aus dem Januar 2018 erinnert, weiß, welche verheerende Wirkung Stürme haben können.
Welche Kosten übernimmt die Wohngebäudeversicherung?
Mit einer Wohngebäudeversicherung sind Sie rundum abgesichert. Wenn nötig wird Ihr Haus vollständig und gleichwertig wieder hergestellt.
Manchmal fallen nach einem Schadensfall Aufwände für provisorische Maßnahmen an wie das Abdichten eines Dachs nach einem Sturmschaden, um die Zeit zu überbrücken, bis das Dach komplett repariert wird. Auch diese Kosten sind enthalten. Sind die Bewohner gezwungen, nach einem Schaden in einem Hotel zu wohnen, übernimmt die Wohngebäudeversicherung diese Rechnung ebenso. Mehr Infos über die Leistungen der Wohngebäudeversicherung.
Fakten zur Gebäudeversicherung in Deutschland
Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) hat im Jahr 2017 insgesamt 200.000 Feuerschäden gezählt, die von einer Wohngebäudeversicherung reguliert wurden. Hierfür haben die deutschen Versicherungsgesellschaften über eine Milliarde Euro an Kosten erstattet. Die Spitzenposition nehmen Schäden durch Leitungswasser ein. Demnach wurden laut Daten des GDV insgesamt 1,14 Millionen Schäden gemeldet, die durch Leitungswasser entstanden sind. Für diese Schadensfälle haben die Versicherer über 2,7 Milliarden Euro an die Geschädigten gezahlt.
2,3 Millionen Schädenwurden 2017 laut GDV an die Versicherer gemeldet.
In der Statistik des GDV zeichnete sich in den letzten Jahren ein deutlicher Anstieg der gemeldeten Elementarschäden ab. Gleichzeitig erreichte die erstattete Schadenssumme im Vergleichszeitraum einen bisherigen Höchststand.
Insgesamt wurden laut GDV im Jahr 2017 fast 2,3 Millionen Schäden an die Versicherer gemeldet.
Quelle: GDV
Tipp:
Mitversicherung von weiteren Gebäudeteilen und Photovoltaik
Mit einer Gebäudeversicherung können Sie übrigens nicht nur Ihr Haus absichern. Auch Schäden an weiteren Gebäudeteilen wie Terrassenanbauten, Wintergärten oder Garagen sowie Schäden an Photovoltaikanlagen können von der Police gedeckt werden.
Elementarschadenversicherung – die sinnvolle Ergänzung zur Gebäudeversicherung
Mit einer Wohngebäudeversicherung können Sie einen weitreichenden Versicherungsschutz für Ihr Eigenheim erhalten. Allerdings sind bei den meisten Policen noch keine Schäden abgedeckt, die durch Naturgewalten entstanden sind. Hierzu zählen zum Beispiel Schäden durch Starkregen, Hochwasser, Schneedruck, Lawinen oder Erdbeben.
Auch wenn Sie nicht in der Nähe von Gewässern oder Bergen wohnen – Starkregen kann jeden jederzeit treffen. Schon allein aus diesem Grund ist eine Elementarschadenversicherung als Ergänzung zur Wohngebäudeversicherung sinnvoll. Wohnen Sie in Regionen, wo im Winter viel Schnee liegt, sollten Sie auf diesen Zusatzschutz keinesfalls verzichten.
Wichtig: Vor dem Abschluss einer Elementarschadenversicherung prüft der Versicherer, ob Ihr Haus in einem potentiellen Gefährdungsgebiet liegt. Damit wird das Versicherungsrisiko abgeschätzt, manche Lagen gelten sogar als nicht versicherbar. Aber: Bei der Versicherungskammer Bayern sind über 99 Prozent der Gebäude in Deutschland versicherbar!
Schon gewusst? Seit 1. Juli 2019 sind die staatlichen Soforthilfen für Hochwasseropfer in Bayern weggefallen, wenn die Schäden versicherbar gewesen wären. Auch bis dahin gibt es keinen rechtlichen Anspruch auf staatliche Hilfe.
Hausratversicherung – sinnvoller Schutz für Ihr Inventar
Stellen Sie sich vor, nach einem Einbruch wären alle wertvollen Gegenstände gestohlen. Zudem hätten die Einbrecher randaliert und Schäden am Mobiliar hinterlassen. Alles, was den Betroffenen bliebe, wären ein großer Schock und ein hoher finanzieller Verlust.
In Fällen wie diesem springt eine Hausratversicherung ein. Sie deckt Schäden am Inventar, die durch Einbruchdiebstahl, Blitzschlag, Feuer, Leitungswasser oder Sturm entstehen. Zusammen mit der Wohngebäudeversicherung ist diese Versicherung fürs Haus eine optimale Kombination für einen perfekten Rundumschutz. Eine Hausratversicherung gehört ohnehin zu den Policen, die jeder Hausbesitzer abschließen sollte.
Vorsicht: Auf Unterversicherung achten
Damit Ihre Hausratversicherung die Kosten für entstandene Schäden am Inventar vollständig ersetzen kann, sollte die Deckungssumme für Ihren Hausrat ausreichend hoch angesetzt werden. Um sicherzugehen, dass keine Unterversicherung besteht, sollten Sie die Kosten Ihres Inventars auflisten und die Summe als Deckungssumme für Ihre Hausratversicherung wählen.
Einfacher ist es, wenn Sie eine Versicherungssumme wählen, die pauschal 650 Euro je Quadratmeter Wohnfläche entspricht. Damit sind Sie auf der sicheren Seite, denn in diesem Fall verzichten wir vertraglich auf den Einwand der Unterversicherung.
Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht – wichtig für Vermieter
Nutzen Sie Ihr Haus nur teilweise selbst und vermieten Wohnraum? Dann sollten Sie über eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung nachdenken. Denn damit schützen Sie sich vor hohen Folgekosten bei allen Schäden, die auf Ihre „Verkehrssicherungspflicht“ zurückgehen.
Rutscht zum Beispiel ein Passant auf dem Gehweg vor Ihrem Haus im Winter aus und verletzt sich, weil der Weg nicht gestreut ist, haften Sie. Stürzt ein Baum nach einem Sturm auf das Gebäude Ihres Nachbarn und verursacht einen Schaden, haften Sie auch. Mit einer Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung sind Sie abgesichert. Bewohnen Sie Ihr Eigenheim selbst, benötigen Sie keine separate Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung. Dann reicht eine Privat-Haftpflichtversicherung aus.
Risiko-Lebensversicherung & Berufsunfähigkeitsversicherung – Absicherung für die Immobilienfinanzierung
An den Tod oder eine Berufsunfähigkeit denkt niemand gerne. Doch im Fall der Fälle muss die Finanzierung für Ihr Haus weiterhin bedient werden. Mit einer Risiko-Lebensversicherung und/oder einer Berufsunfähigkeitsversicherung können Sie sich und Ihre Angehörigen für den Ernstfall schützen und sicherstellen, dass das Haus auch ohne Ihr Einkommen abbezahlt werden kann.