Weiß-blau, festlich geschmückt und gerne auch mal 30 Meter lang : Am 1. Mai werden in Bayern wieder Maibäume aufgestellt. Aber was passiert eigentlich, wenn der Baum umfällt? Kann man alles und alle in der Umgebung durch eine Maibaumversicherung absichern?
Von Dreitonnern und Klettermaxen: 9 Fakten rund um den Maibaum zum Durchklicken
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Wir haben einen Mann gefragt, der sich mit der versicherungsrechtlichen Seite des Maibaum-Aufstellens bestens auskennt: Klaus Leuthner von der Versicherungskammer Bayern. Er ist zuständig für den Bereich „Haftpflicht Großschaden“ – und damit auch für die Maibaumversicherung.
Wer haftet denn, wenn ein Maibaum umfällt und beispielsweise ein Auto trifft?
Grundsätzlich gilt: der, der ihn aufstellt. Aber ganz so einfach ist es dann doch nicht. Entscheidend ist nämlich die Frage, wer die Verkehrssicherungspflicht für den Maibaum trägt. Einfacher ausgedrückt: Wer ist verantwortlich dafür, dass kein Dritter durch den Maibaum zu Schaden kommt? Das kann die Gemeinde sein, ein Burschenverein oder ein Gastwirt. Ist es die Gemeinde, ist die Sache ganz einfach. Denn sie hat ohnehin eine sogenannte kommunale Haftpflichtversicherung, die auch einen Maibaum mit einschließt. Alle anderen müssen ihre vorhandenen Haftpflichtversicherungen checken – und im Zweifel eine Maibaum-Versicherung abschließen.
Man kann also wirklich eine Maibaumversicherung abschließen?
Ja, das sollte man sogar unbedingt machen. Denn die Verkehrssicherungspflicht besteht nicht nur, wenn der Maibaum aufgestellt wird, sondern schon weit vorher und lange danach. Und da kann einiges schiefgehen. Ein Baum hat beispielsweise während des Transports die Windschutzscheibe eines überholenden Autos durchbohrt. Die meisten Schadensfälle ereignen sich aber mit bereits aufgestellten Maibäumen, die umstürzen, weil sich Pilze in ihrem Stamm breitgemacht haben. Und da grenzt es ja dann schon fast an ein Wunder, wenn nichts und niemand getroffen werden.
Dann kann man den Maibaum ja auch gleich noch gegen Diebstahl versichern.
Nein, das geht nicht. Schon allein deshalb, weil es sich beim Maibaum-Stehlen nicht um einen Diebstahl im strafrechtlichen Sinn handelt. Denn die „Diebe“ wollen den entwendeten Maibaum ja eben nicht für sich behalten, sondern gegen Bier und eine Brotzeit wieder herausgeben. Sie werden keine Versicherung finden, die die Kosten dafür übernimmt.
Wie lange darf ein Maibaum eigentlich stehen bleiben?
Ein einmal aufgestellter Maibaum muss einmal pro Jahr auf seine Standsicherheit getestet werden. Dabei gibt es genaue rechtliche Vorgaben: Im ersten Jahr darf ein Fachmann in Sachen Holz, also zum Beispiel ein Schreiner, den Zustand des Baumes checken. Im zweiten Jahr muss ein Holz-Sachkundiger anrücken. Das ist jemand, der eine spezielle Maibaum-Fortbildung mitgemacht hat. Ab dem dritten Jahr ist die Kontrolle dann nur noch durch einen öffentlich bestellten Sachverständigen zulässig. Und nach fünf Jahren muss der Maibaum abgebaut werden.
Es klingt etwas absurd, aber es soll tatsächlich eine wissenschaftliche Maibaum-Untersuchung geben. Richtig?
Ja, die gibt es. An der FH Rosenheim wurde versucht, eine Formel für die Maibaum-Statik zu finden. Dazu wurde unter anderem das Schwingungsverhalten unter Windbeanspruchung getestet. Es hat sich allerdings herausgestellt, dass das Objekt Maibaum sowie die Naturkräfte, denen er ausgesetzt ist, derart viele Variablen aufweisen, dass die verlässliche Berechnung nicht möglich ist.
Zum Reinhören: Im Interview mit Radio Trausnitz erklärt Klaus Leuthner, warum die Maibaumversicherung so wichtig ist
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