Versicherungen absetzen – Tipps für Ihre nächste Steuererklärung
Spätestens beim Erstellen der Steuererklärung fragen sich viele Verbraucher, welche Versicherungen sich absetzen lassen. Schließlich können je nach Umfang und Anzahl der Versicherungspolicen jedes Jahr mehrere hundert Euro steuerlich geltend gemacht werden. Hier finden Sie alle Versicherungen, die in Deutschland auch von Privatpersonen abgesetzt werden können.
Vorsorgeaufwendungen können in der Regel immer abgesetzt werden
Zu den Versicherungen, die Privatpersonen bei der Steuer angeben können, gehören alle Vorsorgeaufwendungen. Hierzu zählen Beiträge zur Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Haftpflichtversicherung, Risikolebensversicherung, Unfallversicherung sowie Leistungen zur Zusatzversorgung wie die Riester-Rente. Außerdem können Sie die Beiträge für eine private Lebensversicherung bei der Steuer angeben, wenn die Versicherung vor 2005 abgeschlossen wurde.
Diese Versicherungen lassen sich absetzen:
Risikoversicherungen und Zusatzversicherungen
Die Beiträge für Risikolebensversicherungen, zu selbstständigen Berufs- und Erwerbsunfähigkeitsversicherungen sowie zu Zusatzversicherungen gegen Tod, Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit – sofern letztere separat ausgewiesen sind – stellen Sonderausgaben dar und sind als solche steuerlich absetzbar.
Der absetzbare Maximalbetrag liegt bei Selbstständigen bei 2.800 Euro, bei Angestellten, mitversicherten Familienangehörigen und Beamten bei 1.900 Euro.
Wichtig: Auf diesen Höchstbetrag werden aber auch die Beiträge weiterer Versicherungen angerechnet.
Krankenversicherungen (Basiskrankenversicherung)
Hier kann nur eine Basisabsicherung der Gesetzlichen Krankenversicherung ohne Wahlleistungen aufgeführt werden. Beiträge für die Private Krankenversicherung können nur anteilig bis zur Höhe der Basisabsicherung abgesetzt werden.
Die Beiträge werden in der Anlage Vorsorgeaufwand unter „Beiträge zur inländischen privaten Kranken- und Pflegeversicherung“ eingetragen.
Wo wird das in der Steuererklärung eingetragen?
Lebensversicherungen (mit oder ohne Kapitalwahlrecht)
Anlage Vorsorgeaufwand unter „Weitere sonstige Vorsorgeaufwendungen“
Wo wird das in der Steuererklärung eingetragen?
Die Beiträge zu Lebensversicherungen, die vor dem 1.1.2005 abgeschlossen wurden (sog. Altverträge), sind steuerlich als Sonderausgaben absetzbar.
Es gilt der Höchstbetrag von 2.800 Euro für Selbstständige sowie 1.900 Euro für Angestellte, mitversicherte Familienangehörige oder Beamte. Auf diesen Höchstbetrag werden auch die Zahlungen für weitere Versicherungen angerechnet.
Kranken- und Pflegeversicherungen, die über den Basis-Versicherungsschutz hinausgehen
Hierbei handelt es sich um Sonderausgaben und als solche sind diese seit der Einführung des Bürgerentlastungsgesetzes grundsätzlich steuerlich absetzbar. Zu diesen Versicherungen gehören Krankenzusatzversicherungen, Pflegezusatzversicherungen oder Krankentagegeldversicherungen.
Anlage Vorsorgeaufwand
Wo wird das in der Steuererklärung eingetragen?
Berufliche Rechtsschutzversicherung
Anlage N Werbungskosten
Wo wird das in der Steuererklärung eingetragen?
Die Beiträge für eine beruflich bedingte Rechtsschutzversicherung lassen sich als Werbungskosten in der Steuererklärung geltend machen. Deckt eine allgemeine Rechtsschutzversicherung auch einen beruflichen Teil ab, können Sie den Tarif anteilig von der Steuer absetzen.
KFZ-Haftpflicht oder Private Haftpflichtversicherung
Anlage Vorsorgeaufwand unter „Weitere sonstige Vorsorgeaufwendungen“
Wo wird das in der Steuererklärung eingetragen?
Die Kosten für KFZ-Haftpflicht und Private Haftpflichtversicherung können im Rahmen der Sonderausgaben steuerlich geltend gemacht werden. Die Höchstgrenzen gelten auch hierfür.
Wichtig: Wenn Sie Ihre KFZ-Haftpflicht für Ihr Unternehmen benötigen, werden die Kosten üblicherweise als Werbungskosten geltend gemacht.
Diese Formen der Altersvorsorge können sie absetzen:
Basis-Rente und Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung
Die Beiträge können als Altersvorsorgeaufwendungen steuerlich geltend gemacht werden. Die Regelung greift schrittweise. Volle Abzugsfähigkeit besteht ab dem Jahr 2025. 2024 sind beispielsweise 84 Prozent der Maximalbeträge anrechenbar. Der Höchstbetrag liegt für die Steuererklärung 2023 bei 27.565 Euro für Alleinstehende, für zusammenveranlagte Paare sind es 55.130 Euro.
Wichtig: Der steuerfreie Arbeitgeberanteil muss von den anrechenbaren Beiträgen abgezogen werden.
Anlage Vorsorgeaufwand
Wo wird das in der Steuererklärung eingetragen?
Betriebliche Altersversorgung (bAV)
Im Rahmen einer Direktversicherung sind Beiträge bis zu 8 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung steuer- und sozialversicherungsfrei.
Beiträge, die nach § 3 Nr. 63 EStG einkommensteuerfrei sind, werden automatisch vom Arbeitgeber in der Lohnsteuererklärung berücksichtigt (vermindertes Arbeitsentgelt) und müssen nicht mehr in der Steuererklärung eingetragen werden.
Wo wird das in der Steuererklärung eingetragen?
Welche Versicherungen sind in der Steuererklärung für 2024 absetzbar?
Häufig gestellte Fragen
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