• Berufsunfähigkeitsversicherung

    Unser Schutzschirm für Ihr Einkommen

    Berufs­unfähig­keits­versicherung

    • Flexibel & ausbaufähig
    • 100 % Rente bereits ab 50 % Berufsunfähigkeit
    • Kein Zwang, einen anderen Beruf auszuüben

Finanzielle Sicherheit bei Berufsunfähigkeit

Unsere Berufsunfähigkeitsversicherung (BU-Versicherung) fängt die finanziellen Folgen auf, wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeiten können. 

Passen Sie Ihre Absicherung je nach Lebenssituation mit unseren Bausteinen an. Dabei bestimmen Sie selbst, welche Risiken Sie versichern. Profitieren Sie von finanzieller Sicherheit bei Berufsunfähigkeit – mit dem Schutzschirm der Versicherungskammer Bayern.

Für wen eignet sich eine Berufs­unfähig­keits­versicherung?

Berufseinsteigende und junge Erwachsene
Menschen in körperlich anstrengenden oder risikoreichen Berufen
Selbstständige und freiberuflich Tätige
Eine Berufsunfähigkeitsversicherung ist sinnvoll für alle, die ihre finanzielle Sicherheit langfristig schützen möchten. Sie hilft dabei, Einkommenslücken zu schließen, wenn eine gesundheitliche Beeinträchtigung die weitere Ausübung des Berufs verhindert – im Bürojob ebenso wie im Handwerk.

Berufs­unfähig­keits­versicherung: Ihre Vorteile

Garantiert: 100% der verein­barten Leistung bereits ab 50% Berufs­unfähig­keit – ohne Zwang einen anderen Beruf aus­zuüben

Flexibel: Flexible Anpassung der Absicher­ung bei besonderen Anlässen

Planungs­sicher: Bei Berufs­wechsel bleibt der Beitrag gleich oder wird günstiger

Ausbaufähig: Möglich­keit zur Erhöh­ung der Rente in den ersten fünf Versicher­ungs­jahren
Günstige Ein­steiger­tarife: Junge Leute sparen am Beitrag

Tarifrechner für Grund­fähig­keits­versicherung & Berufs­unfähig­keits­versicherung

Berechnen Sie jetzt Ihre Tarife und wählen Sie zwischen der Berufsunfähigkeitsversicherung
und/oder der Grundfähigkeitsversicherung.

Unsere Empfehlung
für Kunden ab 30 Jahre
EinkommensSicherung StartSchutz

Bis zum 30. Lebensjahr
EinkommensSicherung Beruf
Monatliche Rente
Icon Ja
Icon Ja
Umgruppierung
Icon Ja
Icon Ja
Günstiger Anfangsbeitrag
Icon Ja
Icon Nein
Kein Zwang, einen anderen Beruf auszuüben
Icon Ja
Icon Ja
Erhöhung ohne Gesundheitsprüfung
Icon Ja
Icon Ja
Beitragsfreistellung im Leistungsfall
Icon Ja
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Reha-Maßnahmen
Icon Ja
Icon Ja
Invest-Variante
Icon Ja
Icon Ja

Unsere Tarife im Vergleich

EinkommensSicherung Startschutz

für Studierende & Berufsanfänger

  • Monatliche Rente
  • Umgruppierung
  • Kein Zwang, einen anderen Beruf auszuüben
  • Erhöhung ohne Gesundheitsprüfung
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  • Günstiger Beitrag zum Start

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Unsere Empfehlung für Kunden ab 30 Jahren

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für Pflichtversicherte & Selbstständige

  • Monatliche Rente
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Gemeinsam zu Ihrer Berufs­unfähig­keits­versicherung: So schützen Sie Ihr Einkommen

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EinkommensSicherung StartSchutz

Früh einsteigen lohnt sich: Unsere Berufs­unfähig­keits­versicherung für junge Leute unter 30

Gerade in jungen Jahren ändert sich vieles im Leben. Pass­genau für junge Leute zwischen dem 15. und 30. Lebens­jahr haben wir deswegen die Einkommens­Sicherung Start­Schutz entwickelt. Mit unserem Tarif können Sie ohne Gesund­heits­prüfung auch noch später den Versicher­ungs­­schutz flexibel an Ihre Bedürf­nisse an­passen. Zudem: Die EinkommensSicherung StartSchutz ist zu Beginn rund ein Drittel günstiger als eine normale Berufs­unfähig­keits­­versicherung – und das bei vollem Versicher­ungs­schutz. Erst ab dem fünften Versicher­ungs­jahr und noch­mals nach dem zehnten bzw. ab dem elften Ver­sicher­ungs­jahr steigt der Beitrag.

Warum ist eine Berufs­unfähig­keits­versicherung sinnvoll?

Die private Berufsunfähigkeitsversicherung schützt Sie finanziell, wenn Sie Ihren Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben können – sei es durch Unfall, Krankheit oder psychische Belastung.
Zwar gibt es die gesetzliche Erwerbsminderungsrente, aber diese reicht in den meisten Fällen nicht aus, um den Lebensstandard aufrechtzuerhalten: In der Regel fallen die Zahlungen deutlich geringer aus als Ihr letztes Einkommen. So rutschen Sie schnell in finanzielle Engpässe. Das lässt sich vermeiden.
Mit einer BU sichern Sie sich eine monatliche Rente und damit Ihre finanzielle Unabhängigkeit. So können Sie sich in schwierigen Zeiten auf das Wesentliche konzentrieren – Ihre Gesundheit.

   Hinweis

Eine Alternative zur Berufsunfähigkeitsversicherung bietet die Grundfähigkeitsversicherung, die eine monatliche Rente leistet, sobald eine durch z. B. Unfall oder Krankheit dauerhaft verloren geht.

Absicherung je nach Lebens­situation anpassen –
mit unseren Bausteinen

Die Bausteine der BU für Ihren Lebensweg Familienabsicherung Kapitalleistung Arbeitsunfähigkeit Dienstunfähigkeit Dread-Disease Grundbaustein

Grundbaustein

Egal, was Sie im Leben vorhaben – mit dem Grundbaustein sind Sie und Ihre Familie vollwertig geschützt. Denn sobald bei Ihnen eine Berufsunfähigkeit festgestellt wurde, erhalten Sie von uns Ihre monatliche BU-Rente.
Starten Sie frühzeitig in die Berufsunfähigkeitsversicherung und sichern Sie sich finanzielle Vorteile. Wenn Sie bei Versicherungsabschluss zwischen 15 und 30 Jahren alt sind, erhalten Sie unseren StartSchutz: In den ersten 10 Versicherungsjahren zahlen Sie einen reduzierten Beitrag.
Dank des Umgruppierungsrechts können Sie Ihre Berufsgruppe in den ersten fünf Versicherungsjahren ohne Probleme wechseln und dabei sogar Beiträge sparen. Bis zur Vollendung des 35. Lebensjahres können Sie von diesem Recht Gebrauch machen.
Zusätzliche Flexibilität bieten unsere Ausbauoptionen. Damit lässt sich Ihr Versicherungsschutz ohne erneute Gesundheitsprüfung erhöhen.
  • In den ersten fünf Versicherungsjahren genießen Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine ereignisunabhängige Ausbauoption. Dank ihr können Sie Ihre monatliche Rente um maximal 500 € erhöhen – ohne erneute Gesundheitsprüfung.
  • Mit der Ausbau­option bei be­stimmten An­lässen ist eine Erhöh­ung der BU-Rente auch noch zu einem später­en Zeit­punkt (maxi­mal bis zur Voll­en­dung des 50. Lebens­jahres) mög­lich, zum Bei­spiel bei Hei­rat, Ge­burt oder Ab­schluss einer staat­lich an­er­kannten aka­dem­ischen Weiter­bild­ung. Diese Aus­bau­option können Sie ab Ver­sicher­ungs­beginn wahr­nehmen.
   Gut zu wissen
Übrigens: Sollte die Regel­alters­grenze in der gesetz­lichen Renten­ver­sicher­ung oder im berufs­ständ­ischen Ver­sorg­ungs­werk an­ge­hoben werden, können Sie sel­bst­ver­ständ­lich die Ver­sicher­ungs- und Leis­tungs­dauer an­passen. Ohne er­neu­te Gesund­heits­prüf­ung.
Ein weiterer Tipp: Ob Eltern­zeit, Kurz­arbeit, Pflege­zeit, Pflege­be­dürftig­keit oder beruf­liche Weiter­bild­ung – Sie haben die Mög­lich­keit, Ihre Bei­träge bis zu zwölf Mo­nate zins­los zu stunden.
Bestimmen Sie selbst, welchen zusätz­lichen Schutz Sie brauchen und fügen Sie Ihrer Berufs­un­fähig­keits­ver­sicher­ung wei­tere Bau­steine hinzu.
Familien­absicherung
  • Familienabsicherung Berufsunfähigkeitsversicherung

    Familienabsicherung

    Dieser Baustein greift bei schwerer Erkrankung eines Kindes und bei der Pflegebedürftigkeit der Lebenspartnerin oder des Lebenspartners, sodass Sie sich hundertprozentig auf die Genesung Ihrer Liebsten konzentrieren können: Ihre BU unter­stützt Sie mit einer Ein­mal­zahl­ung in Höhe von zwölf Monats­renten.

    Folgen­de Krank­heiten deckt die Familien­absicherung bei Krankheit eines Kindes ab: Krebs, Lähm­ung, Taub­heit, gut­artige Tu­more und Ent­zünd­ungen im Ge­hirn.

Kapitalleistung
  • Kapitalleistung Berufsunfähigkeitsversicherung

    Kapitalleistung

    Viele berufsunfähige Menschen möchten möglichst schnell wieder am Arbeitsleben teilhaben. Der Baustein Kapitalleistung unterstützt bei der individuellen Gestaltung Ihrer beruflichen Zukunft:

    • Mit der Anfangshilfe erhalten Sie zu Beginn Ihrer Berufsunfähigkeit eine einmalige Auszahlung von drei Monatsrenten.
    • Bei der Wiedereingliederungshilfe zahlen wir Ihnen beim Start in den Beruf einmalig weitere sechs Monatsrenten, etwa für Weiterbildungsmaßnahmen oder eine Haushaltshilfe.
    • Wer selbstständig ist und für den Wiedereinstieg sein Unternehmen neu organisieren muss, erhält eine Umorganisationshilfe von ebenfalls sechs Monatsrenten. In diesem Fall wird die Wiedereingliederungshilfe auch nochmals gezahlt.
Arbeitsunfähig­keit
  • Arbeitsunfähigkeit Berufsunfähigkeitsversicherung

    Arbeitsunfähigkeit

    Eine längere Erkrankung muss nicht direkt die Berufsunfähigkeit bedeuten. Es kann sich auch um eine vorübergehende Arbeitsunfähigkeit handeln. Berufsunfähig sind Sie, wenn Sie dauerhaft nicht in Ihrem zuletzt ausgeübten Beruf arbeiten können (= mindestens sechs Monate ununterbrochen zu mindestens 50 %). Erst dann springt Ihre Berufsunfähigkeitsversicherung ein.

    Mit der Option Arbeits­un­fähig­keit zahlen wir Ihnen Ihre BU-Rente schon früher. Und zwar dann, wenn Sie mindes­tens drei Mo­nate un­unter­brochen arbeits­un­fähig sind und Ihre ärztliche Fachkraft eine Krank­schrei­bung von ins­ge­samt sechs Mo­naten prog­nos­ti­ziert. Die Leist­ung können Sie rück­wirk­end ab dem ersten Tag der Krank­schrei­bung be­kommen (Melde­frist 12 Mo­nate).

Dienstunfähigkeit (DU)
  • Dienstunfähigkeit (DU) Berufsunfähigkeitsversicherung

    Dienstunfähigkeit (DU)

    Anders als Ange­stell­te und Selbst­stän­dige brau­chen Beamtinnen und Beamte, Richterinnen und Richter sowie Berufssoldatinnen und -­sol­daten einen Ver­trag, der sie ge­gen Dienst­un­fähig­keit ab­sich­ert. Die ist bereits im Grund­bau­stein enthalten, sodass Sie im Fall der Dienstunfähigkeit Leist­ungen aus Ihrer Berufs­un­fähig­keits­ver­sicher­ung erhalten und sich so gegen finan­zielle Fol­gen schützen. Sie sind dienstunfähig, wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt oder aus dem Beamtenverhältnis entlassen werden.

    Besonders wichtig ist das während des Berufseinstiegs, etwa für etwa Beamtinnen und Beamte auf Probe. Recht auf ein staatliches Ruhegehalt haben diese nämlich erst nach ihrer Verbeamtung auf Lebenszeit und fünf Jahren Dienstzeit.

    Gut zu wissen: Sie werden nach Abschluss der BU in den Vollzugsdienst versetzt? In diesem Fall können Sie innerhalb der ersten sechs Monate nach Erhalt der Ernennungsurkunde eine Vollzugsdienstunfähigkeits-Klausel ohne erneute Gesundheitsprüfung einschließen. Sind Sie bei Abschluss der BU bereits im Vollzugsdienst tätig, können Sie dies selbstverständlich von Anfang an tun.

Leistung bei einer schweren Erkrankung (Dread-Disease-Leistung)
  • Dread-Disease-Leistung

    Leistung bei einer schweren Erkrankung (Dread-Disease-Leistung)

    Im Falle einer schweren Erkrankung (beispielsweise Herzinfarkt) müssen Sie unter Umständen beruflich kürzertreten oder benötigen vorübergehend Unterstützung zu Hause. Hierbei schafft unsere Dread-Disease-Leistung eine finanzielle Entlastung in Höhe von zwölf Monatsrenten.

    Folgende Krankheiten deckt die Dread-Disease-Leistung ab: Krebs, Herzinfarkt, Multiple Sklerose, Schlaganfall, Nierenversagen, Blindheit, Gehörverlust, Querschnittslähmung

Was führt zur Berufsunfähigkeit?

Ursachen Berufsunfähigkeit Grafik
Berufsunfähigkeit trifft jede vierte Person in Deutschland – unabhängig davon, welche offensichtlichen Risiken der Arbeitsalltag birgt.
Denn: In nur 7 % aller Fälle ist der Auslöser ein Unfall. Rund ein Drittel der Betroffenen können ihrem Beruf hingegen infolge einer psychischen Erkrankung nicht mehr nachgehen.

Was kostet die Berufs­unfähig­keits­versicherung?

Die Kosten einer BU sind individuell. Sie richten sich nach verschiedenen Faktoren:
  • Eintrittsalter
    Je jünger Sie bei Vertragsabschluss sind, desto günstiger ist meist der Beitrag. Das Risiko einer Berufsunfähigkeit steigt mit zunehmendem Alter, und das spiegelt sich in den Beiträgen wider. Eine frühzeitige Absicherung kann also langfristig die Kosten senken.

  • Ausgeübter Beruf
    Das Berufsrisiko hat großen Einfluss auf die Prämie. Personen in Berufen mit körperlicher Belastung zahlen häufig höhere Beiträge als solche in Büroberufen, da das Risiko einer Berufsunfähigkeit unterschiedlich bewertet wird.

  • Vereinbarte Auszahlungssumme
    Die Höhe der monatlichen Rente, die im Fall der Berufsunfähigkeit gezahlt wird, bestimmt ebenfalls die Kosten. Je höher die Absicherungssumme, desto höher fallen die monatlichen Beiträge aus. Hier sollten Sie überlegen, wie viel Sie zur Absicherung Ihres Lebensstandards benötigen.

Was ist der Unterschied zwischen einer Berufsunfähigkeits- und einer Unfallversicherung?

Der Hauptunterschied zwischen einer Berufsunfähigkeits- und einer Unfallversicherung liegt darin, dass die BU umfassend schützt, wenn Sie Ihren Beruf aufgrund von Krankheit, Unfall oder psychischen Beeinträchtigungen dauerhaft nicht mehr ausüben können: Sie zahlt eine monatliche Rente, unabhängig davon, ob die Berufsunfähigkeit durch einen Unfall oder eine Krankheit entstanden ist.
Die Unfallversicherung hingegen leistet nur, wenn eine dauerhafte Beeinträchtigung aufgrund eines Unfalls eintritt. Erkrankungen oder psychische Ursachen sind hier nicht abgedeckt. Die bietet also einen eingeschränkten Schutz und ist weniger umfangreich als die Berufsunfähigkeitsversicherung.

Warum zur Versicherungskammer Bayern?

Die BU der Versicherungskammer Bayern sichert Ihren Lebensstandard und den Ihrer Familie, wenn Sie durch Krankheit oder Unfall mindestens sechs Monate lang Ihren Beruf zu mindestens 50 % nicht mehr ausüben und auch keine andere Tätigkeit übernehmen können. Als regionaler Marktführer mit einem dichten Netz von 4.000 Beratungsstellen sind wir immer in Ihrer Nähe – und damit auch im Ernstfall schnell an Ihrer Seite.
Unsere Services für Sie:
  • Günstige Einsteigertarife für junge Menschen zwischen
  • Persönliche Beratung vor Ort zur passgenauen Absicherung
  • Individuelle Risikoanalyse für Ihre Bedürfnisse
  • Möglichkeit der vorübergehenden Stundung von Beiträgen
  • Service-Apps für eine einfache Verwaltung Ihrer Versicherung

Wann zahlt die Berufs­unfähig­keits­versicherung, wann nicht?

Häkchen | für Produkttabelle in BTT
Bei dauerhafter Berufsunfähigkeit aufgrund von Krankheit oder Unfall, wenn die Arbeitsfähigkeit mindestens sechs Monate lang um 50 % oder mehr eingeschränkt ist.
Nicht erwerbsbezogene Erkrankungen, bei denen der Beruf weiterhin ohne Einschränkung ausgeübt werden kann.
Psychische Erkrankungen wie Depressionen oder Burnout, die zur Berufsunfähigkeit führen.
Vorübergehende Erkrankungen oder Unfälle, die nur zu einer kurzfristigen Arbeitsunfähigkeit führen.
Chronische Erkrankungen oder Verschlechterungen bestehender Krankheiten, wenn sie eine dauerhafte Berufsunfähigkeit nach sich ziehen.
Vorerkrankungen, die bei Abschluss der Versicherung nicht angegeben wurden (je nach Vertragsbedingungen).
Verlust der Arbeitskraft aufgrund eines Unfalls oder körperlicher Einschränkungen, wie z. B. Verlust von Gliedmaßen.
Selbstverschuldete Berufsunfähigkeit durch grob fahrlässiges Verhalten oder strafbare Handlungen.
Berufsunfähigkeit durch altersbedingte oder gesundheitliche Verschlechterungen, wenn die versicherten Voraussetzungen erfüllt sind.
Unzureichender Nachweis der Berufsunfähigkeit, wenn die benötigten ärztlichen oder behördlichen Bescheinigungen fehlen.
Krebserkrankungen oder andere schwere Diagnosen, wenn sie zu einer dauerhaften Berufsunfähigkeit führen.
Krankheiten oder Einschränkungen, die durch riskante Freizeitaktivitäten ohne entsprechenden Versicherungsschutz verursacht wurden.

So hilft unsere Einkommens­Sicherung im Fall einer Berufs­unfähigkeit

  • Leistungsbeispiel Bürokauffrau in Ausbildung

    Bürokauffrau in Ausbildung

    Lena, 18 Jahre*

    Lena zieht sich bei einem Fahrrad­unfall mehr­ere kompli­zierte Brüche zu. Es folgen Opera­tionen und ein Reha-Auf­ent­halt. Die Genes­ung dauert fast ein Jahr. Lena ist froh, dass ihre Eltern zu Aus­bildungs­beginn eine BU für sie ab­ge­schlossen haben: Sie er­hält eine monat­liche BU-Rente und muss sich um ihre Finanzen keine Sorgen machen.

    *hierbei handelt es sich um beispielhafte Leistungsfälle

  • Leistungsbeispiel Schreinerin

    Schreinerin

    Frau Böhm, 42 Jahre*

    Frau Böhm arbeitet seit eini­gen Jahren als Schrein­erin in einer Werk­statt, die Fenster und Türen her­stellt. Sie er­hält die Diag­nose Asth­ma und kann in ihrem Be­ruf nicht mehr ar­beiten. Sie be­kommt eine BU-Rente. Bei ihrer Rück­kehr ins Arbeits­leben er­hält sie eine Wieder­ein­glieder­ungs­hilfe als Ein­mal­zahl­ung in Höhe von sechs Mon­ats­renten. Sie er­hält durch den Kapi­tal­bau­stein be­reits bei ein­tret­en­der BU eine An­fangs­hilfe in Höhe von 3 Monats­renten.

    *hierbei handelt es sich um beispielhafte Leistungsfälle

  • Leistungsbeispiel Lehrer

    Lehrer

    Herr Sander, 35 Jahre*

    Herr Sander ist 35 Jahre alt und ar­beitet als Lehr­er. Seit Kurz­­em ist er Be­amter auf Lebens­­zeit. Wegen einer De­­press­ion be­­schein­­igt ihm der Amts­­arzt Dienst­­un­­fähig­­keit (DU) und sein Dienst­­herr schickt ihn in den Ruhe­­stand. Nun er­­hält er durch seine Berufs­­un­fähig­keits­ver­­sicher­ung mit DU-Bau­­stein eine Monats­­rente für die ge­­samte Dau­er seiner Dienst­­un­­fähig­keit.

    *hierbei handelt es sich um beispielhafte Leistungsfälle

Häufig gestellte Fragen rund um die Berufs­unfähig­keits­versicherung

Was leistet der Staat bei Berufsunfähigkeit und wann erhalte ich eine Erwerbsminderungsrente?
  • In voller Höhe erhalten Sie die Erwerbsminderungsrente-Rente (EM-Rente) nur, wenn Sie wegen körperlichen oder geistigen Beeinträchtigungen gar nicht mehr oder nur stark eingeschränkt arbeiten können.

    Wenn Sie mehr als sechs Stunden pro Tag in einem anderen Beruf arbeiten können, sind Sie nicht erwerbsunfähig und haben da­her auch keinen Anspruch auf Erwerbsminderungsrente. Können Sie zwischen drei und sechs Stunden einer Arbeit nachgehen, erhalten Sie die halbe EM-Rente. Nur wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen weniger als drei Stunden pro Tag einen Beruf ausüben können, erhalten Sie die volle Erwerbsminderungsrente.

    Der Gesetzgeber hat das Recht, Sie auf einen anderen als den erlernten und bislang ausgeübten Beruf zu verweisen. Somit ist man aus Sicht des Gesetzgebers nicht erwerbsunfähig und hat keinen Anspruch auf Leistung. Das gilt zum Beispiel für eine Schreinerin, die in ihrem ursprünglichen Beruf durch eine Asthma-Krankheit dauerhaft nicht mehr arbeiten kann.

    Der Gesetzgeber hat das Recht, sie auf einen anderen Beruf zu verweisen z.B. als Gärtnerin. Somit ist die ehemalige Schreinerei nicht erwerbsunfähig und hat keinen Anspruch auf gesetzliche Leistung. Sie ist aber berufsunfähig. Weil sie frühzeitig eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen hat, ist ihre finanzielle Existenz gesichert, bis sie wieder voll ins Arbeitsleben einsteigen kann.

    In voller Höhe erhalten Sie die Erwerbsminderungsrente-Rente (EM-Rente) nur, wenn Sie wegen körperlichen oder geistigen Beeinträchtigungen gar nicht mehr oder nur stark eingeschränkt arbeiten können.

    Wenn Sie mehr als sechs Stunden pro Tag in einem anderen Beruf arbeiten können, sind Sie nicht erwerbsunfähig und haben da­her auch keinen Anspruch auf Erwerbsminderungsrente. Können Sie zwischen drei und sechs Stunden einer Arbeit nachgehen, erhalten Sie die halbe EM-Rente. Nur wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen weniger als drei Stunden pro Tag einen Beruf ausüben können, erhalten Sie die volle Erwerbsminderungsrente.

    Der Gesetzgeber hat das Recht, Sie auf einen anderen als den erlernten und bislang ausgeübten Beruf zu verweisen. Somit ist man aus Sicht des Gesetzgebers nicht erwerbsunfähig und hat keinen Anspruch auf Leistung. Das gilt zum Beispiel für eine Schreinerin, die in ihrem ursprünglichen Beruf durch eine Asthma-Krankheit dauerhaft nicht mehr arbeiten kann.

    Der Gesetzgeber hat das Recht, sie auf einen anderen Beruf zu verweisen z.B. als Gärtnerin. Somit ist die ehemalige Schreinerei nicht erwerbsunfähig und hat keinen Anspruch auf gesetzliche Leistung. Sie ist aber berufsunfähig. Weil sie frühzeitig eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen hat, ist ihre finanzielle Existenz gesichert, bis sie wieder voll ins Arbeitsleben einsteigen kann.

Zahlt der Staat, wenn ich als Berufseinsteigerin oder -einsteiger berufsunfähig werde?
  • Als Berufseinsteiger sind Sie gesetzlich nicht gegen die Folgen einer Berufsunfähigkeit geschützt. Nur eine staatliche Erwerbsminderungsrente könnte für Sie infrage kommen. Diese wird jedoch nur in Abhängigkeit davon gezahlt, wie viele Stunden am Tag man noch arbeiten kann: Egal in welchem Beruf, selbst wenn er unter Ihrer Qualifizierung liegt. Neben den medizinischen Voraussetzungen müssen Sie außerdem auch Auflagen erfüllen:

    - Eine Wartezeit von fünf Jahren muss eingehalten werden.

    - Sie müssen bei Eintritt einer Erwerbsunfähigkeit nachweisen, dass Sie in den letzten fünf Jahren drei Jahre Pflichtbeiträge geleistet haben.

    Als Berufseinsteiger sind Sie gesetzlich nicht gegen die Folgen einer Berufsunfähigkeit geschützt. Nur eine staatliche Erwerbsminderungsrente könnte für Sie infrage kommen. Diese wird jedoch nur in Abhängigkeit davon gezahlt, wie viele Stunden am Tag man noch arbeiten kann: Egal in welchem Beruf, selbst wenn er unter Ihrer Qualifizierung liegt. Neben den medizinischen Voraussetzungen müssen Sie außerdem auch Auflagen erfüllen:

    - Eine Wartezeit von fünf Jahren muss eingehalten werden.

    - Sie müssen bei Eintritt einer Erwerbsunfähigkeit nachweisen, dass Sie in den letzten fünf Jahren drei Jahre Pflichtbeiträge geleistet haben.

Ist es sinnvoll, die Berufsunfähigkeitsversicherung bereits im Studium abzuschließen?
  • Bei Studierenden steht der angestrebte Beruf bereits annähernd fest. Sollte während des Studiums der Fall eintreten, schwer zu erkranken, besteht keine gesetzliche Absicherung. Der Einstieg in die BU-Versicherung ist meist problemlos möglich, da noch keine gesundheitlichen Beschwerden zu erwarten sind. So kann frühzeitig die Arbeitskraft abgesichert werden.

    Eine Berufsunfähigkeitsversicherung ist für Schüler und Schülerinnen, Studierende, Azubis sowie Berufseinsteiger und Berufseinsteigerinnen sinnvoll. Mit der EinkommensSicherung StartSchutz sichern sich junge Menschen den vollen Versicherungsschutz zu günstigen Beiträgen. Das Angebot mit dem guten Preis-Leistungs-Verhältnis gilt für alle ab 14 bis 30 Jahren.

    Bei Studierenden steht der angestrebte Beruf bereits annähernd fest. Sollte während des Studiums der Fall eintreten, schwer zu erkranken, besteht keine gesetzliche Absicherung. Der Einstieg in die BU-Versicherung ist meist problemlos möglich, da noch keine gesundheitlichen Beschwerden zu erwarten sind. So kann frühzeitig die Arbeitskraft abgesichert werden.

    Eine Berufsunfähigkeitsversicherung ist für Schüler und Schülerinnen, Studierende, Azubis sowie Berufseinsteiger und Berufseinsteigerinnen sinnvoll. Mit der EinkommensSicherung StartSchutz sichern sich junge Menschen den vollen Versicherungsschutz zu günstigen Beiträgen. Das Angebot mit dem guten Preis-Leistungs-Verhältnis gilt für alle ab 14 bis 30 Jahren.

In welcher Höhe sollte ich die BU abschließen?
  • Empfehlenswert ist eine Berufsunfähigkeitsrente bei angestellten Arbeitnehmern in Höhe von 80 % des Nettoeinkommens bzw. 60 % des Bruttoeinkommens und bei Selbstständigen in Höhe von 60 % des Gewinns vor Steuern. Gehen Sie dabei davon aus, dass im Falle der Berufsunfähigkeit auch hohe Nebenkosten wegfallen, wie z.B. der tägliche Weg zur Arbeit.

    Empfehlenswert ist eine Berufsunfähigkeitsrente bei angestellten Arbeitnehmern in Höhe von 80 % des Nettoeinkommens bzw. 60 % des Bruttoeinkommens und bei Selbstständigen in Höhe von 60 % des Gewinns vor Steuern. Gehen Sie dabei davon aus, dass im Falle der Berufsunfähigkeit auch hohe Nebenkosten wegfallen, wie z.B. der tägliche Weg zur Arbeit.

Bis zu welchem Alter sollte die Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen werden?
  • Sinnvoll ist der Abschluss mit einer Laufzeit bis zum regulären Renteneintrittsalter von 67 Jahren. Erst da beginnt Ihre Altersrente.

    Die Mindestlaufzeit sollte bis zum Alter von 63 Jahren festgelegt sein, da Sie zu diesem Zeitpunkt frühestens Ihre gesetzliche Rente erhalten können.

    Gut zu wissen: Sollte der Gesetzgeber das Eintrittsalter für die gesetzliche Altersrente zwischenzeitlich auf beispielsweise 70 Jahre herausgeschoben haben, können Sie ohne erneute Gesundheitsprüfung den Vertrag verlängern.

    Sinnvoll ist der Abschluss mit einer Laufzeit bis zum regulären Renteneintrittsalter von 67 Jahren. Erst da beginnt Ihre Altersrente.

    Die Mindestlaufzeit sollte bis zum Alter von 63 Jahren festgelegt sein, da Sie zu diesem Zeitpunkt frühestens Ihre gesetzliche Rente erhalten können.

    Gut zu wissen: Sollte der Gesetzgeber das Eintrittsalter für die gesetzliche Altersrente zwischenzeitlich auf beispielsweise 70 Jahre herausgeschoben haben, können Sie ohne erneute Gesundheitsprüfung den Vertrag verlängern.

Um mich vor den Folgen der Berufsunfähigkeit abzusichern, muss ich erst eine Gesundheitsprüfung machen – warum?
  • Ihr Gesundheitszustand ist bares Geld wert. Wenn Sie sich für eine BU entscheiden, fragen wir nach Ihrem Gesundheitszustand, da bestimmte Vorerkrankungen ein höheres Berufsunfähigkeits-Risiko mit sich bringen. Gesunde Menschen erhalten deshalb einen günstigeren Beitrag. Je früher Sie also mit Ihrer Vorsorge beginnen, desto mehr profitieren Sie von Ihrem guten Gesundheitszustand.

    Mehr Schutz ohne erneute Gesundheitsprüfung: Sie können Ihre Berufsunfähigkeitsschutz über die Jahre ausbauen, zum Beispiel wenn Ihr Einkommen steigt.

    Ihr Gesundheitszustand ist bares Geld wert. Wenn Sie sich für eine BU entscheiden, fragen wir nach Ihrem Gesundheitszustand, da bestimmte Vorerkrankungen ein höheres Berufsunfähigkeits-Risiko mit sich bringen. Gesunde Menschen erhalten deshalb einen günstigeren Beitrag. Je früher Sie also mit Ihrer Vorsorge beginnen, desto mehr profitieren Sie von Ihrem guten Gesundheitszustand.

    Mehr Schutz ohne erneute Gesundheitsprüfung: Sie können Ihre Berufsunfähigkeitsschutz über die Jahre ausbauen, zum Beispiel wenn Ihr Einkommen steigt.

Wie beantrage ich Leistungen wegen Berufsunfähigkeit?
  • Sie können uns den Leistungsfall telefonisch (+49 89 6236 5310), schriftlich oder per E-Mail (bu-leistung@vkb.de) melden. Telefonisch sind wir von Montag bis Freitag von 8:00 bis 18:00 Uhr für Sie da. Selbstverständlich können Sie sich auch an unsere Außendienstmitarbeitenden vor Ort wenden.

    Sie erhalten dann von uns einen Fragebogen, der alle notwendigen Informationen sowie den Namen und die Telefondurchwahl einer festen Ansprechperson enthält. Diese steht Ihnen während der gesamten Prüfung zur Verfügung.

    Sie können uns den Leistungsfall telefonisch (+49 89 6236 5310), schriftlich oder per E-Mail (bu-leistung@vkb.de) melden. Telefonisch sind wir von Montag bis Freitag von 8:00 bis 18:00 Uhr für Sie da. Selbstverständlich können Sie sich auch an unsere Außendienstmitarbeitenden vor Ort wenden.

    Sie erhalten dann von uns einen Fragebogen, der alle notwendigen Informationen sowie den Namen und die Telefondurchwahl einer festen Ansprechperson enthält. Diese steht Ihnen während der gesamten Prüfung zur Verfügung.

Wie läuft die Leistungsfallprüfung ab?
  • Nach Erhalt der Leistungsfallmeldung senden wir Ihnen binnen 48 Stunden den Fragebogen zur Beantragung der Leistungen zu. Darauf finden Sie Name und Telefondurchwahl Ihres persönlichen Leistungssachbearbeiters.

    In dem Fragebogen werden alle Informationen und Unterlagen abgefragt, welche wir für die weitere Bearbeitung benötigen. Sobald wir diese Unterlagen von Ihnen vorliegen haben, ist es unser Anspruch diese innerhalb von acht Arbeitstagen auszuwerten. Wir teilen Ihnen daraufhin mit, ob und welche Unterlagen wir noch benötigen. Gerne kümmern wir uns um die Anforderung noch benötigter ärztlicher Unterlagen von Ihren behandelnden Ärzten selbst.

    Liegen uns alle notwendigen Unterlagen vor, bearbeiten wir Ihren Antrag binnen acht Arbeitstagen abschließend. Die Entscheidung erhalten Sie schriftlich.

    Nach Erhalt der Leistungsfallmeldung senden wir Ihnen binnen 48 Stunden den Fragebogen zur Beantragung der Leistungen zu. Darauf finden Sie Name und Telefondurchwahl Ihres persönlichen Leistungssachbearbeiters.

    In dem Fragebogen werden alle Informationen und Unterlagen abgefragt, welche wir für die weitere Bearbeitung benötigen. Sobald wir diese Unterlagen von Ihnen vorliegen haben, ist es unser Anspruch diese innerhalb von acht Arbeitstagen auszuwerten. Wir teilen Ihnen daraufhin mit, ob und welche Unterlagen wir noch benötigen. Gerne kümmern wir uns um die Anforderung noch benötigter ärztlicher Unterlagen von Ihren behandelnden Ärzten selbst.

    Liegen uns alle notwendigen Unterlagen vor, bearbeiten wir Ihren Antrag binnen acht Arbeitstagen abschließend. Die Entscheidung erhalten Sie schriftlich.

Bekomme ich auch eine Berufsunfähigkeitsrente, wenn ich theoretisch einen anderen Beruf ausüben möchte?
  • Wenn Sie nicht mehr arbeiten können, dann sollen Sie auch nicht mehr arbeiten müssen. Wir verweisen Sie nicht auf einen anderen Beruf, den Sie mit Ihrer Erkrankung/Beeinträchtigung noch ausüben könnten. Entsprechend werden Sie in Ihrem BU-Vertrag keine Klausel zur "abstrakten Verweisung" finden. In den BU-Tarifen der Versicherungskammer Bayern besteht kein Zwang einen anderen Beruf auszuüben – selbst wenn Sie es theoretisch könnten.

    Wenn Sie nicht mehr arbeiten können, dann sollen Sie auch nicht mehr arbeiten müssen. Wir verweisen Sie nicht auf einen anderen Beruf, den Sie mit Ihrer Erkrankung/Beeinträchtigung noch ausüben könnten. Entsprechend werden Sie in Ihrem BU-Vertrag keine Klausel zur "abstrakten Verweisung" finden. In den BU-Tarifen der Versicherungskammer Bayern besteht kein Zwang einen anderen Beruf auszuüben – selbst wenn Sie es theoretisch könnten.

Wie lange wird die Berufsunfähigkeitsrente gezahlt?
  • Wenn Sie berufsunfähig werden, bekommen Sie Ihre Leistung unbefristet. Ihr Rentenanspruch besteht während der vereinbarten Leistungsdauer so lange, wie die Voraussetzungen dafür erfüllt sind.

    Sie erhalten Ihre vereinbarte Rente für die Dauer der Berufsunfähigkeit. Es wird bis zum Ende der vereinbarten Vertragslaufzeit gezahlt, d.h. maximal bis zur Erreichung des gesetzlichen Renteneintrittsalters. Als Rentner können Sie keine Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung beziehen.

    Wenn Sie berufsunfähig werden, bekommen Sie Ihre Leistung unbefristet. Ihr Rentenanspruch besteht während der vereinbarten Leistungsdauer so lange, wie die Voraussetzungen dafür erfüllt sind.

    Sie erhalten Ihre vereinbarte Rente für die Dauer der Berufsunfähigkeit. Es wird bis zum Ende der vereinbarten Vertragslaufzeit gezahlt, d.h. maximal bis zur Erreichung des gesetzlichen Renteneintrittsalters. Als Rentner können Sie keine Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung beziehen.

Bekomme ich neben der Berufsunfähigkeitsrente weitere Unterstützung?
  • Bei uns bekommen Sie die notwendige finanzielle Hilfe und mehr: Wir helfen Ihnen zum Beispiel bei der Wahl der richtigen Reha-Maßnahmen oder bei einer Umorganisation Ihres Betriebes.

    Bei uns bekommen Sie die notwendige finanzielle Hilfe und mehr: Wir helfen Ihnen zum Beispiel bei der Wahl der richtigen Reha-Maßnahmen oder bei einer Umorganisation Ihres Betriebes.

Muss ich die Versicherung informieren, wenn sich mein Gesundheitszustand verbessert?
  • Sie sind nicht verpflichtet, von sich aus im Leistungsfall eine gesundheitliche Verbesserung zu melden.

    Sie sind nicht verpflichtet, von sich aus im Leistungsfall eine gesundheitliche Verbesserung zu melden.

Was passiert mit meinen Beiträgen, wenn die Versicherung ausläuft?
  • Ob Sie in Ihrem Arbeitsleben berufsunfähig werden oder nicht – Ihre Berufsunfähigkeitsversicherung ist in jedem Fall eine gute Investition. Eingezahlte Überschüsse legen wir kapitalmarktorientiert an. Läuft Ihre Versicherung aus, erhalten Sie das Fondsvermögen einkommensteuerfrei. Trotzdem bleiben Sie flexibel, denn Auszahlungen sind auch schon während der Laufzeit möglich.

    Ob Sie in Ihrem Arbeitsleben berufsunfähig werden oder nicht – Ihre Berufsunfähigkeitsversicherung ist in jedem Fall eine gute Investition. Eingezahlte Überschüsse legen wir kapitalmarktorientiert an. Läuft Ihre Versicherung aus, erhalten Sie das Fondsvermögen einkommensteuerfrei. Trotzdem bleiben Sie flexibel, denn Auszahlungen sind auch schon während der Laufzeit möglich.

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Nachhaltigkeit im Blick

Der Versicherungs­kammer Bayern ist es ein An­liegen, eine ver­trauens­würdige Berat­ung in Versicher­ungs­fragen zu gewähr­leisten. Insbe­sondere die Berück­sichti­gung des Faktors Nach­haltig­keit gemäß der ESG-Kriterien (Environ­mental Social Gover­nance) soll zu einer trans­pa­renten Kommuni­kation bei­tragen.

Sie fragen, wir antworten: BU-Versicherung

Guter Überblick für alle, die es eilig haben. Wichtige Fragen rund um die BU beantworten unsere Experten und Expertinnen der Versicherungskammer Bayern.
Grundfaehigkeitsversicherung

Mit der Grund­fähig­keits­versicherung einzelne körper­liche und geistige Fähig­keiten absichern

Mit unserer Grund­fähig­keits­versicherung EinkommensSicherung Aktiv können Sie jetzt auch einzelne Fähig­keiten, wie Sehen, Gehen und Sprechen, ab­sichern. Fällt eine der Grund­fähig­keiten weg oder ist stark einge­schränkt, erhalten Sie eine monat­liche Rente. Das gilt auch bei psy­chischen Krank­heiten. Sie wählen dabei selbst, welche Grund­fähig­keiten Sie ver­sichern wollen.

Übrigens: Die EinkommensSicherung Aktiv kann auch schon für Kinder ab 5 Jahren abge­schlossen werden.

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