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    Ihr Schutzschirm im Beamtendienst

    Die wichtigsten Versicherungen für Beamtinnen und Beamte

    • Umfassende Absicherung
    • Maßgeschneidert für Ihre Bedürfnisse
    • Ausgezeichneter Schutz

Versicherungen für Beamtinnen und Beamte

Als Beamter oder Beamtin sind einige Versicherungen für Sie besonders sinnvoll. Unsere Angebote sind speziell auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten. Finden Sie passende Versicherungen für Ihre individuelle Lebenssituation als Beamtin bzw. Beamter.

Finanzielle Absicherung für Beamtinnen und Beamte

Unsere EinkommensSicherung mit der Dienstunfähigkeitsabsicherung bietet für Sie als verbeamtete Person einen zuverlässigen Schutz, falls Sie aufgrund einer Krankheit oder eines Unfalls dienstunfähig werden. Auch die private Unfallversicherung stellt eine wichtige Absicherung dar, da die gesetzliche Unfallversicherung nur Unfälle während des Dienstes oder auf dem Arbeitsweg abdeckt. Unfälle im Haushalt oder in der Freizeit sind nicht versichert.
Mit unseren flexiblen Tarifen lässt sich Ihr Schutz individuell an Ihre persönlichen Bedürfnisse anpassen.
Berufsunfähigkeitsversicherung

Finanzielle Sicherheit bei Dienstunfähigkeit

Unsere Berufsunfähigkeitsversicherung mit integrierter Dienstunfähigkeits-Absicherung greift, falls Sie aus gesundheitlichen Gründen dienstunfähig, in den Ruhestand versetzt oder entlassen werden: Sie erhalten eine monatliche DU-Rente, um Ihren Lebensstandard zu sichern. Die optionale Absicherung bei Vollzugsdienstunfähigkeit schützt Sie als Vollzugsbeamter z.B. im Polizeidienst.

Zur Berufsunfähigkeitsversicherung

Private Unfallversicherung

Private Unfallversicherung

Eine private Absicherung für Beamt*innen ist wichtig – vor allem dann, wenn der gesetzliche Unfallschutz nicht greift bzw. nicht ausreicht. Mit unserer privaten Unfallversicherung profitieren Sie von günstigeren Konditionen. Der Kernschutz lässt sich flexibel ausbauen und ganz einfach mit unseren Leistungen im Ergänzungsschutz und anderen Serviceleistungen erweitern.

Zur Unfallversicherung

Ratgeber und Informationen

Berufsunfähigkeitsversicherung: Ist sie sinnvoll?

Berufsunfähigkeitsversicherung: Ist sie sinnvoll?

Junge Beamtinnen und Beamte schätzen das Risiko einer Berufsunfähigkeit oft falsch ein. Ohne Anspruch auf die gesetzliche Erwerbsminderungsrente sind sie jedoch auf eine private Absicherung angewiesen. Wir erklären, warum eine private BU gerade für Ihre Berufsgruppe besonders wichtig ist. 

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Unfallversicherung

Für wen eignet sich eine Unfallversicherung?

70 % der Unfälle passieren in der Freizeit. Als Beamtin oder Beamter ergänzen Sie mit einer privaten Unfallversicherung Ihre gesetzliche Unfallfürsorge – und genießen so umfassenden Schutz. Erfahren Sie hier, weshalb das sinnvoll ist und welcher Tarif am besten zu Ihrem Bedarf passt.

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Sicherheit für Ihre Gesundheit

Mit unserer privaten Krankenversicherung und Pflegezusatzversicherung stärken wir Ihnen den Rücken. Individuell und leistungsstark – damit im Krankheitsfall für alles gesorgt ist.
Beihilfeversicherung für Beamtinnen und Beamte

Beihilfeversicherung für Beamtinnen und Beamte

Passgenau zu Ihrer Beihilfe: Wählen Sie aus unserem Tarifangebot Ihre persönliche PKV (Private Krankenversicherung). 

Zur privaten Krankenversicherung für Beamtinnen und Beamte

Beihilfeversicherung für Beamtenanwärterinnen und -anwärter

Beihilfeversicherung für Beamtenanwärterinnen und -anwärter

Sichern Sie Ihre Gesundheit passend zu Ihrer Beihilfe ab – und profitieren Sie von günstigen Tarifen sowie einer hohen Beitragsrückerstattung.

Zur privaten Krankenversicherung für Beamtenanwärterinnen und -anwärter

BeihilfeOption

BeihilfeOption

Die kleine Anwartschaft für Studierende auf Lehramt, Feuerwehrleute, Soldatinnen und Soldaten auf Zeit sowie Berufssoldatinnen und -soldaten.

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Pflegezusatzversicherung

Pflegezusatzversicherung

Sichern Sie sich als Beamtin oder Beamter im Pflegefall umfassend ab, selbstbestimmt und unabhängig – mit unserer Pflegezusatzversicherung.

Zur Pflegezusatzversicherung

   Gut zu wissen
Die Bayerische Beamtenkrankenkasse, Krankenversicherer der Versicherungskammer Bayern, ist seit jeher ein verlässlicher Partner für Beamte. Als Spezialist für die Krankenversicherung und Pflegezusatzversicherung bieten wir maßgeschneiderte Lösungen, die den spezifischen Bedürfnissen von Beamten gerecht werden. Vertrauen Sie auf unsere langjährige Erfahrung und erstklassigen Service.

Ratgeber und Information

Alles zur Verbeamtung

Alles zur Verbeamtung

Ein nahezu unkündbarer Job, eine ausgezeichnete Bezahlung und die Aussicht auf eine überdurchschnittlich hohe Altersvorsorge: Eine Verbeamtung kann ein sehr attraktives berufliches Ziel sein. Doch was genau bedeutet Verbeamtung eigentlich?

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Amtsärztliche Untersuchung

Amtsärztliche Untersuchung

Für die Verbeamtung ist die amtsärztliche Untersuchung in jedem Fall Pflicht. Damit Sie entspannt in die Untersuchung gehen können, zeigen wir Ihnen, was bei der Gesundheitsprüfung untersucht wird und welche Fragen Sie beantworten müssen.

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Urlaubsanspruch für Beamtinnen und Beamte

Urlaubsanspruch für Beamtinnen und Beamte

Der Urlaub gilt für viele als die schönste Zeit des Jahres und wird gern zur Erholung genutzt. Doch was müssen Verbeamtete beim Thema Urlaubsanspruch beachten? Unser Ratgeber beantwortet alle wichtigen Fragen rund um das Thema.

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Bestens abgesichert mit unserer Haftpflicht- und Rechtsschutzversicherung

Als Beamtin bzw. Beamter tragen Sie im Alltag eine besondere Verantwortung. Mit unserer Privat-Haftpflichtversicherung und der Privat-Rechtsschutzversicherung bieten wir Ihnen den optimalen Schutz für jede Lebenslage.
Privat-Haftpflichtversicherung

Privat-Haftpflichtversicherung

Prüft die Haftungsfrage, reguliert Schäden und wehrt unberechtigte Forderungen ab – für Beamtinnen und Beamte zum vergünstigten Tarif! Mit dem Baustein „ZusatzSchutz“ sichern Sie sich noch mehr Leistungen. 

Zur Privat-Haftpflichtversicherung

Privat-Rechtsschutz

Privat-Rechtsschutz

Ob Schmerzensgeld, Schadenersatz oder Vertragsstreitigkeiten – unser Privat-Rechtsschutz bietet umfangreiche Sicherheit mit unbegrenzter Versicherungssumme. Beamte profitieren dabei von einem ermäßigten Beitrag.

Zum Privat-Rechtsschutz

Häufige Fragen rund um Versicherungen für Beamtinnen und Beamte

Wie können sich Beamtinnen und Beamte krankenversichern?
  • Beamtinnen und Beamte haben die Möglichkeit, sich privat krankenversichern zu lassen, da der Staat durch die sogenannte Beihilfe einen Teil der Krankheitskosten übernimmt. Die private Krankenversicherung (PKV) ergänzt dabei die Beihilfe und deckt die Kosten ab, die nicht durch die staatliche Beihilfe übernommen werden.

    Alternativ steht Beamtinnen und Beamten auch die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) offen, jedoch entfällt dann die Beihilfe und die Beiträge zur GKV müssen selbst getragen werden. In einigen Bundesländern besteht allerdings die Möglichkeit, die sogenannte "pauschale Beihilfe" zu wählen. Dabei handelt es sich um einen Beitragszuschuss, der bis zu 50 % des GKV-Beitrags abdecken kann.

    Beamtinnen und Beamte haben die Möglichkeit, sich privat krankenversichern zu lassen, da der Staat durch die sogenannte Beihilfe einen Teil der Krankheitskosten übernimmt. Die private Krankenversicherung (PKV) ergänzt dabei die Beihilfe und deckt die Kosten ab, die nicht durch die staatliche Beihilfe übernommen werden.

    Alternativ steht Beamtinnen und Beamten auch die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) offen, jedoch entfällt dann die Beihilfe und die Beiträge zur GKV müssen selbst getragen werden. In einigen Bundesländern besteht allerdings die Möglichkeit, die sogenannte "pauschale Beihilfe" zu wählen. Dabei handelt es sich um einen Beitragszuschuss, der bis zu 50 % des GKV-Beitrags abdecken kann.

Was ist Beihilfe und wie muss ich mich zusätzlich versichern?
  • Beihilfe ist eine Unterstützung des Dienstherrn, der einen Teil der Krankheitskosten für Beamtinnen und Beamte übernimmt. Die Höhe des Beihilfesatzes hängt von verschiedenen Faktoren ab, etwa vom Familienstand oder der Anzahl der Kinder. Da die Beihilfe jedoch in der Regel nur einen Teil der anfallenden Kosten übernimmt (50 bis 70 %), benötigen Beamtinnen und Beamte eine zusätzliche Krankenversicherung, um die restlichen Kosten abzudecken. Eine private Krankenversicherung ist hier die gängige Wahl, da sie speziell auf die Beihilfeberechtigung verbeamteter Personen abgestimmt ist.

    Beihilfe ist eine Unterstützung des Dienstherrn, der einen Teil der Krankheitskosten für Beamtinnen und Beamte übernimmt. Die Höhe des Beihilfesatzes hängt von verschiedenen Faktoren ab, etwa vom Familienstand oder der Anzahl der Kinder. Da die Beihilfe jedoch in der Regel nur einen Teil der anfallenden Kosten übernimmt (50 bis 70 %), benötigen Beamtinnen und Beamte eine zusätzliche Krankenversicherung, um die restlichen Kosten abzudecken. Eine private Krankenversicherung ist hier die gängige Wahl, da sie speziell auf die Beihilfeberechtigung verbeamteter Personen abgestimmt ist.

Wer hat Anspruch auf Beihilfe?
  • Anspruch auf Beihilfe haben in der Regel Beamtinnen und Beamte sowie Richterinnen und Richter im Dienst des Bundes oder der Länder. Auch Beamtinnen und Beamte auf Widerruf, Studierende auf Lehramt, Feuerwehrleute, Soldatinnen und Soldaten (sowohl auf Zeit als auch Berufssoldatinnen und -soldaten) können einen Beihilfeanspruch erlangen. Zusätzlich haben Ehepartnerinnen oder -partner und Kinder der genannten Personen unter bestimmten Bedingungen Anspruch auf Beihilfe. Der genaue Umfang und die Höhe der Beihilfe hängen von den Beihilfevorschriften des Dienstherrn ab, die je nach Bundesland und Institution unterschiedlich ausfallen können.

    Anspruch auf Beihilfe haben in der Regel Beamtinnen und Beamte sowie Richterinnen und Richter im Dienst des Bundes oder der Länder. Auch Beamtinnen und Beamte auf Widerruf, Studierende auf Lehramt, Feuerwehrleute, Soldatinnen und Soldaten (sowohl auf Zeit als auch Berufssoldatinnen und -soldaten) können einen Beihilfeanspruch erlangen. Zusätzlich haben Ehepartnerinnen oder -partner und Kinder der genannten Personen unter bestimmten Bedingungen Anspruch auf Beihilfe. Der genaue Umfang und die Höhe der Beihilfe hängen von den Beihilfevorschriften des Dienstherrn ab, die je nach Bundesland und Institution unterschiedlich ausfallen können.

Wie sinnvoll ist eine private Unfallversicherung für Beamtinnen und Beamte?
  • Eine private Unfallversicherung ist für Beamtinnen und Beamte durchaus sinnvoll. Zwar sind sie im Dienst über den Dienstherrn abgesichert, dieser Schutz greift jedoch nur bei Unfällen während der Arbeitszeit oder bei Dienstunfällen. Ein privater Unfallschutz erweitert diese Absicherung auf die Freizeit und das private Umfeld.

    Eine private Unfallversicherung ist für Beamtinnen und Beamte durchaus sinnvoll. Zwar sind sie im Dienst über den Dienstherrn abgesichert, dieser Schutz greift jedoch nur bei Unfällen während der Arbeitszeit oder bei Dienstunfällen. Ein privater Unfallschutz erweitert diese Absicherung auf die Freizeit und das private Umfeld.

Was bringt mir als Beamtin oder Beamter die Dienstunfähigkeitsklausel?
  • Sie erhalten die vereinbarte BU-Rente, wenn Sie berufsunfähig oder dienstunfähig werden. Sie sind dienstunfähig, wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen in den Ruhestand versetzt oder aus dem Beamtenverhältnis entlassen werden.

    Sie erhalten die vereinbarte BU-Rente, wenn Sie berufsunfähig oder dienstunfähig werden. Sie sind dienstunfähig, wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen in den Ruhestand versetzt oder aus dem Beamtenverhältnis entlassen werden.

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