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Winterdienst: Ein Nebeneinkommen mit Tücken

06. Dezember 2013: Der Winterdienst lohnt sich häufig für Landwirte – aber nur bei passendem Versicherungsschutz

Im Winter lasten immer mehr Landwirte ihre Maschinen aus, indem sie für Kommunen oder private Unternehmen den Winterdienst übernehmen. Durch diese Tätigkeit können sie sich einen guten Nebenverdienst sichern. Dabei ist es aber wichtig, auf eine umfassende Absicherung zu achten – sonst wird das Zubrot schnell zum Verlustgeschäft.

Eine der wichtigsten Versicherungen für Landwirte ist die Betriebshaftpflicht, die Schadenersatzansprüche geschädigter Personen absichert. Auch für den Winterdienst spielt dieser Schutz eine entscheidende Rolle. Markus Bergaentzle, Abteilungsleiter Kundengruppenmanagement Landwirtschaft bei der Versicherungskammer Bayern: „Landwirte, die eigenverantwortlich oder als Subunternehmer den Winterdienst ausüben, haften persönlich mit ihrem gesamten Vermögen für Personen- und Sachschäden. Denn die Verkehrssicherungspflicht obliegt in vollem Umfang dem Landwirt. Gefährlich wird es für den Landwirt also, wenn er seine Räumpflicht nicht oder nur unvollständig erfüllen kann, beispielsweise wegen Krankheit oder Unfall. Schadenersatzforderungen von gestürzten und verletzten Personen sind häufig die Folge – und diese bergen natürlich ein hohes finanzielles Risiko.“
Betriebshaftpflicht gilt auch für Winterdienst – unter bestimmten Voraussetzungen
Bei der Versicherungskammer Bayern können sich Landwirte im Rahmen der Betriebshaftpflicht auch für den Winterdienst absichern. Da es sich dabei aber nicht um eine typische landwirtschaftliche Tätigkeit handelt, muss dieser unbedingt gemeldet werden. Landwirtschaftsexperte Bergaentzle empfiehlt außerdem, im Rahmen des Winterdienstes eine ausreichende Versicherungssumme für Personenschäden zu vereinbaren: „Drei Millionen Euro sollten es mindestens sein.“ Insbesondere Landwirte mit älteren Verträgen sollten dies überprüfen. Bergaentzle rät, für den Fall der Verhinderung eine Ersatzperson einzulernen. Dadurch könne man den Winterdienst sicherstellen und Schadenersatzforderungen ausschließen.
Auch auf passenden Kfz-Versicherungsschutz achten
Für den Winterdienst verwenden Landwirte in der Regel eine landwirtschaftliche Zugmaschine. Diese ist im Rahmen der Kraftfahrtversicherung jedoch nur für landwirtschaftliche Arbeiten versichert. Deshalb muss der Versicherer unbedingt über das zusätzliche Risiko informiert werden – nur dann gilt der Versicherungsschutz. Bei der Versicherungskammer Bayern ist der Winterdienst für kommunale Auftraggeber ohne Beitragszuschlag mitversichert. Der Versicherungsschutz gilt außerdem für die mit dem Schlepper fest verbundenen Teile wie Räumschild und Salzstreuer, wenn Dritte durch diese Anbauten geschädigt werden. Wird der Winterdienst für private Auftraggeber oder Firmen durchgeführt, ist die Mitversicherung gegen Zusatzbeitrag möglich.
Konzern Versicherungskammer
Der Konzern Versicherungskammer ist bundesweit der größte öffentliche Versicherer und unter den Top Ten der Erstversicherer. Im Geschäftsjahr 2012 erzielte er Beitragseinnahmen von 6,85 Mrd. Euro. Mit seinen regional tätigen Gesellschaften ist das Unternehmen in Bayern, der Pfalz, im Saarland sowie in Berlin und Brandenburg tätig; im Krankenversicherungsgeschäft zusammen mit den anderen öffentlichen Versicherern bundesweit. Der Konzern Versicherungskammer ist mit dem Zertifikat „Beruf und Familie“ als familienfreundliches Unternehmen ausgezeichnet und beschäftigt rund 6.800 Mitarbeiter.
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