Privaten Unfallschaden melden
– digital, telefonisch oder per Post
Sie hatten einen privaten Unfall? Sie sind beispielsweise mit dem Fahrrad gestürzt oder haben sich bei einem schweren Sturz im Bad das Bein gebrochen? Und Sie haben bei uns eine Unfallversicherung?
Dann sind Sie hier richtig!
Melden Sie Ihren Unfallschaden digital, klassisch per Post oder telefonisch.
Melden Sie Ihren Unfallschaden digital, klassisch per Post oder telefonisch.
Unser Tipp
Damit wir Ihnen rasch helfen und Ihren Schaden zügig bearbeiten können, bitten wir Sie, Ihren Schaden idealerweise innerhalb von 24 Stunden zu melden.
Unser Service ist ausgezeichnet
1
Dokument herunterladen
Schadenmeldung
(PDF, ca. 133 KB)
(PDF, ca. 133 KB)
2
Ausfüllen &
unterschreiben
Sie können das Dokument online ausfüllen und direkt mittels digitaler Signatur unterschreiben.
(Tipps wie Sie ein PDF signieren können, finden Sie in den FAQs – es ist leichter als vielleicht gedacht.)
3
Upload Ihrer
Unfallmeldung
Jetzt das ausgefüllte und unterschriebene/signierte PDF hochladen. Fertig!
1
Dokument herunterladen
2
Ausfüllen
Entweder direkt am PC oder ausdrucken und handschriftlich.
(Tipp: Möglicherweise müssen Sie das PDF abspeichern, um es bearbeiten zu können.)
3
Ausdrucken & unterschreiben
Formular ausdrucken und Unterschrift nicht vergessen.
4
Verschicken
Formular eintüten und per Post an uns senden.
SchadenSoforthilfe
Im Schadensfall brauchen Sie einen Partner, auf den Sie sich hundertprozentig verlassen können. Deshalb ist uns eine schnelle und unbürokratische SchadenSoforthilfe besonders wichtig.
Montag - Sonntag, 24 Stunden erreichbar
Wichtige Fragen und Antworten zu den Leistungen der Unfallversicherung:
- Was ist ein Unfall?
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- Wann ist ein Unfall zu melden?
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- Haben Sie Krankenhaustagegeld versichert?
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- Was bedeutet Invalidität?
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- Welche Fristen sind für die Invaliditätsleistung zu beachten?
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- Was müssen Sie tun, wenn Sie von einer Invalidität ausgehen?
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- Welche Bedeutung haben die Fristen?
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- Wie kann ich ein PDF-Formular mittels digitaler Signatur unterschreiben?
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Bei den Angaben auf dieser Seite handelt es sich lediglich um Auszüge aus den Allgemeinen Unfallversicherungs-Bedingungen (AUB).