• Tipps bei einem Haftpflichtschaden

    Sie, Ihr Partner oder Ihr Kind haben jemanden geschädigt?

    Wir sind für Sie da!

Tipps bei einem Haftpflichtschaden

Tipps für die Meldung eines Haftpflichtschadens

KameraMachen Sie Fotos, bevor Sie etwas verändern:

  • Fotos des gesamten Schadens sowie Über­sichts­auf­nahmen der Schaden­ört­lich­keit und der Unfall­situation.
  • Aufnahmen aller Beschä­di­gungen und der ge­samten be­schä­dig­ten Sache/n (Über­sicht und Detail).
  • Aufnahmen der konk­reten Schaden­ursache.

 

KameraMachen Sie Fotos, bevor Sie etwas verändern:
  • Fotos des gesamten Schadens sowie Über­sichts­auf­nahmen der Schaden­ört­lich­keit und der Unfall­situation.
  • Aufnahmen aller Beschä­di­gungen und der ge­samten be­schä­dig­ten Sache/n (Über­sicht und Detail).
  • Aufnahmen der konk­reten Schaden­ursache.
Wichtige FragenWichtig ist die Beantwortung folgender Fragen:

  • Was ist passiert?
  • Wie? Durch welche Hand­lung? Gege­ben­en­falls Skizze bei­fügen.
  • Wer hat den Schaden ver­ur­sacht?
  • In welchem Ver­hält­nis steht der Ver­ur­sacher zu Ihnen?
  • Geburts­datum des Ver­ur­sachers?
  • Wann (Datum und Uhr­zeit)?
  • Wo?
  • Sind weitere Ver­ur­sacher be­teiligt?
  • Sind Beson­der­heiten zu be­achten (Unklar­heiten, Vor­schäden, o.Ä.)?
 
Wichtige FragenWichtig ist die Beantwortung folgender Fragen:
  • Was ist passiert?
  • Wie? Durch welche Hand­lung? Gege­ben­en­falls Skizze bei­fügen.
  • Wer hat den Schaden ver­ur­sacht?
  • In welchem Ver­hält­nis steht der Ver­ur­sacher zu Ihnen?
  • Geburts­datum des Ver­ur­sachers?
  • Wann (Datum und Uhr­zeit)?
  • Wo?
  • Sind weitere Ver­ur­sacher be­teiligt?
  • Sind Beson­der­heiten zu be­achten (Unklar­heiten, Vor­schäden, o.Ä.)?

Melden Sie den Schaden schnellstmöglich – sofern noch nicht geschehen:

Schaden telefonisch melden

Schaden telefonisch melden

Wenn akut Sofort­maß­nahmen durch uns erfor­der­lich sind, rufen Sie bitte um­geh­end unsere SchadenSofort­hilfe an. Melden Sie uns den Schaden so genau wie mög­­lich. Gerne können Sie sich auch an Ihren Vertriebs­partner wenden.

+49 800 6236-6236

Montag - Sonntag, 24 Stunden erreichbar

+49 89 6236-6236

International

Schaden online melden

Gerne können Sie uns Ihren Schaden auch über unsere Online-Schaden­meldung melden. Schildern Sie uns den Schaden so genau wie möglich. Vor­lie­gende Angaben und Unter­lagen können Sie der Schaden­meldung an­hängen oder an schaden@vkb.de mit Angabe der Schaden- oder Versicher­­ungs­nummer senden.

Schaden online melden

Der Schaden ist gemeldet – wie geht es weiter und was benötigen wir noch von Ihnen?

KameraWir benötigen folgende Informationen:
  • Kontaktdaten aller beteilig­ten Personen (Namen, An­schrift, Telefon­nummer, E-Mail).
  • Schadenfotos und gegeben­en­falls vor­liegende Forderungen.
  • Bei Schäden an fremden Fahr­zeugen, teilen Sie uns bitte das Kenn­zeichen und die Fahr­zeug­identifika­tions­nummer mit (diese finden Sie im Fahr­zeug­schein oder unten an der Wind­schutz­scheibe).
  • Schicken Sie uns die Fotos, Angaben und Unter­lagen am besten online an schaden@vkb.de mit An­gabe der Schaden- oder Versicher­ungs­nummer.
  • Wir kontaktieren die ge­schä­dig­te/n Per­son/en und kümmern uns um alles!
  • Sofern Versicher­ungs­­schutz und Haf­t­ung ge­geben sind, er­folgt die Er­statt­ung an die ge­schä­digte/n Person/en. Diese er­­hält den Zeit­wert. Die Differ­enz zwischen Zeit- und Neu­­wert hat die ge­schä­­digte Per­son zu tragen, da diese für eine ge­­brau­chte Sache eine neue erhält.
  • Falls Sie nicht für den Scha­den haf­ten, wehren wir die An­­sprüche gegen­­über der/den ge­schä­dig­ten Per­son/en ab.
Prüfung des Schadens
  • Kontaktdaten aller beteilig­ten Personen (Namen, An­schrift, Telefon­nummer, E-Mail).
  • Schadenfotos und gegeben­en­falls vor­liegende Forderungen.
  • Bei Schäden an fremden Fahr­zeugen, teilen Sie uns bitte das Kenn­zeichen und die Fahr­zeug­identifika­tions­nummer mit (diese finden Sie im Fahr­zeug­schein oder unten an der Wind­schutz­scheibe).
  • Schicken Sie uns die Fotos, Angaben und Unter­lagen am besten online an schaden@vkb.de mit An­gabe der Schaden- oder Versicher­ungs­nummer.
  • Wir kontaktieren die ge­schä­dig­te/n Per­son/en und kümmern uns um alles!
  • Sofern Versicher­ungs­­schutz und Haf­t­ung ge­geben sind, er­folgt die Er­statt­ung an die ge­schä­digte/n Person/en. Diese er­­hält den Zeit­wert. Die Differ­enz zwischen Zeit- und Neu­­wert hat die ge­schä­­digte Per­son zu tragen, da diese für eine ge­­brau­chte Sache eine neue erhält.
  • Falls Sie nicht für den Scha­den haf­ten, wehren wir die An­­sprüche gegen­­über der/den ge­schä­dig­ten Per­son/en ab.

 

 

Prüfung des Schadens

Haben Sie noch Fragen?

Dann rufen Sie gerne bei der SchadenSoforthilfe an:

+49 800 6236-6236

Montag - Sonntag, 24 Stunden erreichbar

International: +49 89 6236-6236

Gerne können Sie sich auch an Ihren Vertriebspartner wenden.

 

Download aller Tipps im PDF-Format

Praktischer Überblick mit allen Tipps, Hinweisen und Telefonnummern.

Wir wünschen Ihnen alles Gute!
Sollte dennoch einmal etwas passieren, sind wir für Sie da.

Info Rechtshinweis

Aufgrund der mit Ihnen getroffenen vertrag­lichen Verein­barungen sind Sie im Schaden­fall ver­pflichtet, uns wahrheitsgemäß und frist­gerecht jede Aus­kunft zu erteilen, die zur Fest­stellung des Versicherungs­falls oder des Umfangs unserer Leistungs­pflicht erfor­derlich ist, und uns die sach­gerechte Prüf­ung unserer Leistungs­pflicht inso­weit zu ermög­lichen, als Sie alles Ihnen zur Sach­verhalts­auf­klärung Zumut­bare unter­nehmen. Soweit zumut­bar, haben Sie uns auch frist­gerecht Belege vorzu­legen. Wird gegen diese Obliegen­heiten vor­sätzlich ver­stoßen, ver­lieren Sie Ihren Anspruch auf die Versicher­ungs­leistung. Bei einer grob fahr­lässigen Pflicht­verletzung kann der Versicher­ungsschutz ent­sprechend dem Verschul­dens­grad ganz oder teil­weise ent­fallen. Eine Kürzung erfolgt nicht, wenn Sie nach­weisen, dass Sie die Obliegen­heit nicht grob fahr­lässig ver­letzt haben. Unsere Leistungs­pflicht bleibt auch inso­weit bestehen, als Sie nach­weisen, dass die vor­sätz­liche oder grob fahr­lässige Obliegen­heits­verletzung weder für die Fest­stellung des Versicherungs­falls noch für die Fest­stellung oder den Um­fang unserer Leistungs­pflicht ur­sächlich war. Bei arg­listiger Verletz­ung sind wir in jedem Fall leistungs­frei.

Vier gute Gründe, warum wir einer der Marktführer in Bayern und der Pfalz sind
Versicherungskammer Bayern in Zahlen und Fakten