- Was mache ich, wenn ich den Schaden nicht verursacht habe?
-
-
Sie können sich direkt an die Kfz-Haftpflichtversicherung Ihrer Unfallgegner*in wenden.
-
- Was mache ich, wenn die Unfallverursacher*in Fahrerflucht begeht?
-
-
Wenn die Unfallverursacher*in Fahrerflucht begangen hat, oder keine Kfz-Haftpflichtversicherung besteht, wenden Sie sich an den Verein Verkehrsopferhilfe e.V., Wilhelmstraße 43/43G, 10117 Berlin, Telefon +49 30 20205858.
-
- Wann sollte ich den Schaden melden?
-
-
Melden Sie den Schaden so schnell wie möglich, idealerweise innerhalb von 24 Stunden nach dem Unfall.
-
- Muss ich mein Fahrzeug reparieren lassen, um eine Entschädigungsleistung zu erhalten?
-
-
Nein, Sie müssen Ihr Fahrzeug nicht reparieren lassen. Zur Abrechnung – ohne Reparatur – benötigen wir eine Reparaturkalkulation, die wir gerne für Sie einholen. Bitte senden Sie uns lediglich digitale Fotos von Ihrem Fahrzeugschaden unter schaden@vkb.de zu. Nach Prüfung der Schadenhöhe erhalten Sie den Entschädigungsbetrag, über den Sie frei verfügen können.
-
- Was passiert bei einem Glasbruchschaden an meinem Fahrzeug?
-
-
Bei einem Glasbruchschaden an Ihrem Fahrzeug vermitteln wir Sie direkt an einen unserer Glas-Servicepartner. Diese bieten Ihnen eine fachgerechte Instandsetzung und auf Wunsch Zusatzleistungen, wie z.B. einen mobilen Reparaturservice, Hol- und Bringservice und Ersatzwagen.
-