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    Richtiges Verhalten bei Wildunfällen:
    Sich selbst und Tiere schützen

„Vorsicht, Reh!“ Ganz plötzlich tauchen die Tiere aus dem Dickicht des Waldes auf und springen nur wenige Meter von der Motorhaube entfernt auf die Straße. Eine Schrecksituation, vor der sich viele Autofahrer fürchten.

Ein Wildunfall kann schwere Fahrzeug- und Personenschäden verursachen. Zum Schutz von Mensch und Tier sollten Zusammenstöße mit Rehen, Wildschweinen und Co. daher unbedingt vermieden werden. Weil sich die Tiere aber natürlich nicht an Verkehrsregeln halten, sind hier die Autofahrer gefragt – sie müssen immer sehr achtsam sein.

Was ist ein Wildunfall?

Kommt es zu einem Verkehrsunfall mit einem Wildtier, bezeichnet man das als Wildunfall. Schäden können sowohl durch ein Ausweichmanöver als auch durch eine Kollision des Tieres mit dem Fahrzeug entstehen.
In Deutschland passieren solche Unfälle bei Wildwechsel nicht selten. Dabei ist vor allem Haarwild betroffen, also:
  • Rehe
  • Hirsche
  • Wildschweine
  • Hasen
  • Füchse
Gut zu wissen: Pferde, Hunde und Katzen gelten als Haus- und Nutztiere und zählen nicht zu den Wildtieren.

Wie vermeide ich einen Wildunfall?

Wollen Sie Wildunfälle vermeiden, gilt es einige Tipps zu beachten. Damit schützen Sie sich, die Insassen Ihres Fahrzeugs und auch Wildschwein, Reh und Co.
Eine der wichtigsten Regeln ist: Umsichtig fahren!
  • Gehen Sie in gefährdeten Gebieten vom Gas, achten Sie immer auf die Geschwindigkeit, behalten Sie die Straßenränder im Auge und seien Sie jederzeit bremsbereit.
  • Schalten Sie das Fernlicht an, um reflektierende Augen der Tiere frühzeitig zu erkennen und einen Wildunfall zu vermeiden.
  • Steht Wild am Straßenrand oder auf der Straße, bremsen Sie, schalten Sie das Fernlicht aus und nutzen Sie die Hupe.
  • Achten Sie auf Nachzügler. Wenn Sie bereits ein Tier gesichtet haben, könnten weitere Mitglieder der Herde folgen.
  • Weichen Sie nie aus! Es besteht die Möglichkeit, dass Sie auf die Gegenfahrbahn kommen, in einen Graben oder gegen einen Baum fahren.

Wo und wann sollten Sie besonders achtsam sein?

Es ist für alle Autofahrer hilfreich zu wissen, wann sie mit verstärktem Wildwechsel rechnen müssen:
  • Erhöhte Gefahr für Wildwechsel besteht auf Straßen, die an Waldabschnitten und Feldrändern vorbeiführen.
Besteht ein direkter Übergang zwischen Wald und Feld ist das Risiko für einen Wildunfall besonders hoch. Schilder mit Wildwechsel-Warnhinweisen zeichnen gefährdete Land- und Bundesstraßen aus. Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft rät dazu, in bewaldetem Gelände immer aufmerksam zu fahren, selbst wenn keine Warnschilder vorhanden sind.
  • Auch in den frühen Morgen- und Abendstunden, bei Dämmerung und nachts erhöht sich das Risiko eines Wildunfalls.
Zu diesen Zeiten steigt die Gefahr, dass die Tiere auf ihrem Weg asphaltierte Straßen kreuzen und ein Wildunfall verursacht wird – vor allem im Schutz der Morgen- und Abenddämmerung. Als gefährlich gilt deshalb auch die Umstellung von Sommer- auf Winterzeit, denn nun dämmert es ausgerechnet im abendlichen Berufsverkehr.
  • Zudem sind Wildtiere im Frühling (wegen der Futtersuche) und im Herbst (Tiere nutzen ihre gewohnten Wege) besonders aktiv.
Ist die Erntezeit auf den Feldern im August beendet, suchen die Tiere Schutz und Nahrung im Wald. Das Wild zieht sich außerdem zu seinen Brunftgebieten zurück.

Wildunfall – was tun?

Ein Wildunfall lässt sich leider nicht immer vermeiden. Umso wichtiger ist es, dass Sie wissen, wie Sie sich im Fall der Fälle richtig verhalten. Wenn Sie nicht mehr rechtzeitig bremsen konnten und es zu einer Kollision kam, denken Sie in erster Linie an Ihre Sicherheit, die der Insassen und der anderen Verkehrsteilnehmer.
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    Sichern Sie die Unfallstelle und versorgen Sie Verletzte

    Falls es zu einem Wildunfall kommt, muss die Warnweste angezogen und die Unfallstelle gesichert werden. Erst dann soll das Tier von der Fahrbahn entfernt werden. Stellen Sie ein Warndreieck auf und schalten Sie den Warnblinker an. Die richtige Reihenfolge im Überblick:

    1) Unfallort absichern
    2) Warnblinkanlage einschalten
    3) Warnweste anziehen
    4) Warndreieck aufstellen

    Kümmern Sie sich um Verletzte! Sind Personen verletzt, rufen Sie die 112 an und leisten Sie erste Hilfe.

    Gut zu wissen: Wir haben weitere Informationen zum Verhalten bei einem Unfall für Sie zusammengestellt.

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    Transportieren Sie verletzte Tiere nicht im Kofferraum

    Bitte berühren Sie lebende Tiere nach einem Wildunfall nicht. Stellt das tote Wild eine Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer dar, können Sie es aus dem Weg räumen. Tragen Sie Handschuhe aus dem Erste-Hilfe-Kasten, um eine Ansteckungsgefahr mit Tollwut zu verhindern. Generell gilt: Die Sicherheit des Fahrers geht vor. Liegt Wild zum Beispiel auf der Autobahn lassen Sie es dort, um sich mit der Rettungsaktion nicht selbst in Gefahr zu bringen. Flüchtet das Tier nach einem Wildunfall, merken Sie sich die Richtung, damit Sie diese dem Förster mitteilen können. Auf keinen Fall dürfen Sie das Tier in Ihrem Auto mitnehmen – das ist Wilderei und illegal.

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    Rufen Sie bei einem Wildunfall die Polizei

    Als Fahrer des Unfallfahrzeugs sind Sie dazu verpflichtet, die Polizei zu rufen. Wenn Sie die Kontaktdaten des zuständigen Försters haben, können Sie diesen ebenfalls informieren. Ansonsten verständigt die Polizei den Förster für Sie.

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    Verlassen Sie nicht unaufgefordert die Unfallstelle

    Selbst, wenn das Tier nach dem Wildunfall geflüchtet ist und weder Ihnen noch Ihrem Auto etwas zugestoßen ist, sollten Sie die Polizei und den Förster informieren. Verlassen Sie nicht einfach den Unfallort. Der Förster wird sich auf die Suche nach dem möglicherweise verletzten Tier machen und kann es im Ernstfall erlösen.

    Bitte beachten Sie außerdem:  
    Lassen Sie sich unbedingt eine Bescheinigung des Wildunfalls für die Versicherung aushändigen. Bei der Erstellung durch den Förster können ggf. Kosten in Höhe von 15 bis 25 Euro entstehen.
    Hier finden Sie den Vordruck einer Wildunfallbescheinigung des deutschen Jagdverbandes als PDF-Download.
    Hier können Sie das Formular des bayrischen Jagdverbandes downloaden.

    Was passiert bei falschem Verhalten?

    In den meisten Bundesländern herrscht eine Meldepflicht für Wildunfälle. Haben Sie bei einem Wildunfall die Polizei nicht gerufen, ist das eine Ordnungswidrigkeit, die ein Bußgeld nach sich zieht. Ein verletztes Tier liegen zu lassen kann gegebenenfalls auch als Verstoß gegen das Tierschutzgesetz gewertet werden.
    Entfernen Sie sich vom Unfallort, zählt dies aber nicht als Fahrerflucht, da ein Tier rein rechtlich nicht als geschädigte Person anzusehen ist. Wildtiere gelten als Sache. Eine Sachbeschädigung liegt hier aber ebenfalls nicht vor, da Wild keinen Besitzer hat. Jedenfalls kann der Nachweis des Unfalls gegenüber der Versicherung schwierig werden. Und den Wildschaden möchten Sie ja ersetzt bekommen.
    Sie können einen Wildunfall auch noch nachträglich bei der Polizei oder dem Jagdpächter melden, um eine entsprechende Bescheinigung für die Versicherung zu erhalten. Herrscht in dem Bundesland, in dem Sie den Unfall hatten Meldepflicht, sind Sie verpflichtet die Polizei zu verständigen. 

    Und wenn es doch passiert? Informationen zur Versicherung beim Wildunfall

    Wer zahlt eigentlich bei einem Wildunfall? Nach dem Unfall stellt Ihnen der Förster, Jäger oder Jagdpächter eine Wildunfallbescheinigung aus, die dem Versicherer bei der Schadenmeldung vorgelegt werden muss. Als Autofahrer sind Sie in der Beweispflicht. Dokumentieren Sie den Wildunfall deshalb zusätzlich. Fotografieren Sie die Schäden am Auto und wenn möglich auch das Tier. Haare und Blutspuren am Wagen sollten ebenfalls auf Bildern festgehalten werden. Notieren Sie sich außerdem Namen und Telefonnummern von Zeugen.
    Der richtige Versicherungsschutz bei einem Wildunfall ist sehr wichtig, um Sie und Ihr Fahrzeug bei einem Schaden abzusichern. Deshalb haben Sie verschiedene Optionen:

    Wildunfall mit Kfz- Haftpflichtversicherung

    Die Kfz-Haftpflichtversicherung deckt den Eigenschaden bei Zusammenstoß mit Tieren nicht ab. Sie zahlt nur für Schäden, die bei anderen Verkehrsteilnehmern infolge eines Wildunfalls entstehen; z. B., wenn Sie durch die Kollision die Kontrolle über das Fahrzeug verlieren und ein anderes Auto beschädigen.
    Gut zu wissen: Werden die Schäden anderer Verkehrsteilnehmer reguliert, kann sich Ihre Schadenfreiheitsklasse erhöhen.

    Wildunfall mit Kaskoversicherungen

    Die Teilkaskoversicherung deckt Zusammenstöße mit Tieren aller Art ab.
    Sonderfälle sind allerdings Ausweichmanöver und Kollisionen mit anderen Tieren. Bei einem Ausweichmanöver leistet die Versicherung nur, wenn das Ausweichen notwendig war, um größere Schäden zu vermeiden und wenn Zeugen beweisen können, dass tatsächlich ein unmittelbarer Zusammenstoß bevorstand. Auch Schäden durch Haus- und Nutztiere wie Hunde, Katzen oder Kühe sind häufig nicht abgedeckt. Diese Lücke schließt die Versicherungskammer Bayern mit ihrem Tarif Kfz Vario.
    Unsere Empfehlung:
    Haben Sie eine Vollkaskoversicherung, deckt diese den Zusammenstoß mit Tieren aller Art ab und schützt zusätzlich bei selbst verschuldeten Unfällen (z. B. bei einem Ausweichmanöver ohne entlastende Zeugen).

    Wildunfall auf dem Weg zur Arbeit: Wer zahlt?

    Passiert Ihnen ein Crash auf dem Arbeitsweg, kann das ein Wegeunfall sein. Haben Sie diesen bei der Polizei und/oder einem Wildhüter gemeldet, kommt die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsschäden auf.
    Vier gute Gründe, warum wir einer der Marktführer in Bayern und der Pfalz sind
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