Faulenzen am Strand, Städtetrip oder auf eigene Faust ferne Länder entdecken – der Urlaub ist gebucht und die Vorfreude ist bekanntlich die schönste Freude! Doch manchmal kommt alles anders als geplant: Krankheit, Jobwechsel, ein Unfall oder eine Kündigung machen das Verreisen unmöglich. Wenn plötzlich etwas dazwischenkommt, springt die Reiserücktrittsversicherung ein und schützt vor hohen Stornogebühren. 

Für wen eignet sich die Reiserücktrittsversicherung?

Jahrespolice
Reiserücktrittsversicherung einmalig
Für Personen, die mehrere Reisen im Jahr planen
Für Personen, die einmal im Jahr in den Urlaub fahren

Reiserücktrittsversicherung: Ihre Vorteile auf einen Blick

Weltweiter Versicherungsschutz
Günstiger Familientarif für Ihre Reiserücktrittsversicherung
Individuelle Absicherung
Mehrkosten abgesichert bei verspäteter Hinreise oder vorzeitiger Rückreise
Storno- und Umbuchungskosten werden je nach Tarif erstattet
Reiseabbruchversicherung je nach Tarif inklusive
Einfach online berechnen & direkt abschließen
Notruf-Service

Leistungen der Reiserücktrittsversicherung: Welcher Tarif passt zu mir?

Sie haben bei uns die Wahl zwischen einer Einmalpolice für eine Reise und einer Jahrespolice, die alle Reisen eines Jahres schützt.

Einmalpolice

Wenn Sie einmalig Ihre nächste Urlaubsreise durch eine Reiserücktrittsversicherung absichern möchten, entscheiden Sie sich für die Einmalpolice.
Sie können jeweils auswählen, ob Sie bei der Option ohne Selbstbehalt nur den Reiserücktritt oder auch den Reiseabbruch mit versichern möchten.
Basis-Schutz für eine Reise Comfort-Schutz für eine Reisen Premium-Schutz für eine Reise
Versicherungsschutz weltweit für alle Reisen Icon Ja Icon Ja Icon Ja
Stornokosten Icon Ja Icon Ja Icon Ja
Mehrkosten bei verspäteter Hinreise Icon Ja Icon Ja Icon Ja
Mehrkosten bei vorzeitiger Rückreise Icon Ja Icon Ja Icon Ja
Mehrkosten bei verspäteter Rückreise Icon Ja Icon Ja Icon Ja
Umbuchungsgebühren Icon Ja Icon Ja Icon Ja
Nicht genutzte Reiseleistungen Icon Nein Icon Nein Icon Ja
Höhe des Selbstbehalts 20 % Selbstbehalt kein Selbstbehalt kein Selbstbehalt

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Reiserücktritt
für eine Reise

20 % Selbstbehalt

  • Versicherungsschutz weltweit für alle Reisen
  • Stornokosten
  • Mehrkosten bei verspäteter Hinreise
  • Mehrkosten bei vorzeitiger Rückreise
  • Mehrkosten bei verspäteter Rückreise
  • Umbuchungsgebühren
  • Nicht genutzte Reiseleistungen

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Reiserücktritt
für eine Reise

kein Selbstbehalt

  • Versicherungsschutz weltweit für alle Reisen
  • Stornokosten
  • Mehrkosten bei verspäteter Hinreise
  • Mehrkosten bei vorzeitiger Rückreise
  • Mehrkosten bei verspäteter Rückreise
  • Umbuchungsgebühren
  • Nicht genutzte Reiseleistungen

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Reiserücktritt
für eine Reise

kein Selbstbehalt

  • Versicherungsschutz weltweit für alle Reisen
  • Stornokosten
  • Mehrkosten bei verspäteter Hinreise
  • Mehrkosten bei vorzeitiger Rückreise
  • Mehrkosten bei verspäteter Rückreise
  • Umbuchungsgebühren
  • Nicht genutzte Reiseleistungen

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Jahrespolice

Verreisen Sie mehrmals im Jahr und möchten ganzjährigen Schutz mit einer Reiserücktrittsversicherung, ist eine Jahrespolice die richtige Wahl. Sie umfasst folgende Leistungen:
Unsere Empfehlung
Komfortschutz für alle Reisen im Jahr
Versicherungsschutz weltweit für alle Reisen Icon Ja
Stornokosten Icon Ja
Mehrkosten bei verspäteter Hinreise Icon Ja
Mehrkosten bei vorzeitiger Rückreise Icon Ja
Mehrkosten bei verspäteter Rückreise Icon Ja
Umbuchungsgebühren Icon Ja
Nicht genutzte Reiseleistungen Icon Ja
Höhe des Selbstbehalts kein Selbstbehalt
Notfall-Service Icon Ja

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Unsere Empfehlung

Reiserücktritt
für alle Reisen im Jahr

kein Selbstbehalt

  • Versicherungsschutz weltweit für alle Reisen
  • Stornokosten
  • Mehrkosten bei verspäteter Hinreise
  • Mehrkosten bei vorzeitiger Rückreise
  • Mehrkosten bei verspäteter Rückreise
  • Umbuchungsgebühren
  • Nicht genutzte Reiseleistungen
  • Notfall-Service

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Gemeinsam zu Ihrer Reiserücktrittsversicherung: So schützen Sie Ihre Reise

Infografik Reiserücktrittsversicherung im nächsten Schritt online abschließen

Reiserücktrittsversicherung abschließen: Schutzschirm für Alleinreisende, Paare und Familien

Mit der Reiserücktrittsversicherung von unserem Produktgeber URV (Union Reiseversicherung AG) sichern Sie Ihre gebuchte Reise vor unerwünschten Ereignissen vor Reiseantritt ab. Auf diese Weise schützen Sie sich vor hohen Stornierungsgebühren bei Reiserücktritt wegen eines versicherten Grundes. Bei Abschluss unseres Tarifs mit abgesichertem Reiseabbruch sind Sie auch abgesichert, wenn Sie schon unterwegs sind und Ihre Reise abbrechen müssen.
Übrigens: Reiserücktrittsversicherungen gibt es für Alleinreisende, Paare und für Familien. Sie können eine einmalige Reise absichern oder Reiseschutz für ein ganzes Jahr vereinbaren.

Ist eine Reiserücktrittsversicherung sinnvoll?

Der Urlaub ist eingereicht und Flug und Hotel bezahlt, doch was passiert, wenn Sie vor der Reise erkranken und den teuren Urlaub gar nicht antreten können? Was ist, wenn ein Familienmitglied plötzlich Ihre Hilfe braucht? Und was können Sie tun, wenn Sie bereits unterwegs sind und plötzlich nach Hause müssen?
Wenn Sie einen Urlaub abbrechen oder erst gar nicht antreten, verlieren Sie viel Geld. Das muss nicht sein, denn eine Reiserücktrittsversicherung schützt Sie vor solchen Situationen.

Wann zahlt die Reiserücktrittsversicherung?

Sie fragen sich, was im Rahmen einer Reiserücktrittsversicherung alles versichert ist? In folgenden Situationen greift der Schutz unserer Reiserücktrittsversicherung:
Krankheit: Die versicherte Person wird plötzlich schwer krank (z. B. ein Herzinfarkt kurz vor Beginn der Reise).
Verletzung: Die versicherte Person verletzt sich so schwer, dass eine Reise nicht sinnvoll wäre, etwa mit einem Armbruch.
Betreuung eines Angehörigen: Die versicherte Person muss sich um ein Familienmitglied oder eine Risikoperson kümmern, wenn eine Erkrankung ärztlich attestiert wurde: Sie müssen z. B. Ihre an einer Lungenentzündung erkrankte Mutter betreuen.
Schwangerschaft: Bei der versicherten Person wird, nachdem die Reiserücktrittsversicherung wirksam wurde, eine Schwangerschaft festgestellt.
Komplikationen in der Schwangerschaft: Es kommt bei der versicherten Person zu Komplikationen, die aufgrund der Schwangerschaft entstehen.
Impfunverträglichkeit: Bei der versicherten Person treten Impfunverträglichkeiten auf.
Kurzarbeit: Die versicherte Person geht in konjunkturbedingte Kurzarbeit.
Beginn eines neuen Arbeitsverhältnisses: Die versicherte Person war arbeitslos gemeldet und beginnt nun ein neues Arbeits- oder Ausbildungsverhältnis (auch bei Ein-Euro-Jobs). Die versicherte Person wechselt ihren Arbeitsplatz.
Betriebsbedingte Kündigung: Aufgrund einer betriebsbedingten Kündigung verliert die versicherte Person vor dem Urlaub plötzlich Ihren Arbeitsplatz.
Beschädigung des Eigentums: Ihr Eigentum wurde erheblich beschädigt (z. B. durch eine Überschwemmung oder einen Wohnungsbrand).
Eine vollständige Liste mit Gründen für einen Reiserücktritt oder Reiseabbruch finden Sie in unseren Versicherungsbedingungen.

Wer sind Risikopersonen?

Als mögliche Risikopersonen gelten folgende:

  • Eheparner*innen, Lebenspartner*innen
  • Kinder, Eltern, Großeltern, Urgroßeltern, Enkel, Urenkel
  • Schwiegereltern, Schwiegersöhne und -töchter, Schwager und Schwägerinnen
  • Geschwister, Adoptivkinder/-eltern, Pflegekinder/-eltern, Stiefkinder/-eltern, Stiefgeschwister
  • Onkel, Tanten, Neffen und Nichten

Zu diesem Personenkreis zählen z. B. auch Lebenspartner*innen, die mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft wohnen oder der/die Lebenspartner*in eines/einer versicherten Mitreisenden. Risikopersonen sind außerdem Betreuungspersonen, die sich zu Hause um Ihre pflegebedürftigen oder minderjährigen Angehörigen kümmern. Ab sechs Personen, die eine versicherte Reise gebucht haben, sind alle Mitreisenden und deren Angehörige Risikopersonen.

Reiserücktrittsversicherung für Mitreisende

Die Union Reiseversicherung (URV) bietet für Einzelpersonen, Paare und Familien spezielle Versicherungstarife an, mit denen sich alle Mitreisenden umfassend absichern können.
Für Paare und Familien empfehlen wir unseren Familientarif für zwei Erwachsene mit Kindern. Sollte eine Person erkranken oder aus anderen versicherten Gründen die Reise nicht antreten können, ist der Reiserücktritt der gesamten Familie gedeckt.

Reiserücktrittsversicherung – wann abschließen?

Für die sogenannte Abschlussfrist sind folgende Zeiträume vorgesehen:

Einmal-Reiserücktrittsversicherung Jahrespolice
Sie können Ihre Versicherung bis spätestens 30 Tage vor dem geplanten Reiseantritt abschließen.
Buchen Sie kurzfristiger, also 29 Tage vor Reiseantritt oder später, so ist der Versicherungsabschluss bis zu sieben Tage nach der Buchung Ihrer Last-Minute-Reise möglich.
Mit Abschluss besteht sofortiger Versicherungsschutz. Bereits gebuchte Reisen sind im Versicherungsschutz inbegriffen, wenn die Versicherung spätestens 30 Tage vor dem Beginn der Reise abgeschlossen wurde. Liegen zwischen Reisebuchung und Reiseantritt weniger als 30 Tage, besteht nur Versicherungsschutz, wenn Sie die Versicherung am Tag der Buchung der Reise oder spätestens innerhalb der nächsten sieben Tage abschließen.
Gut zu wissen: Die Reiserücktrittsversicherung schützt Sie bereits, wenn Sie z. B. im Vorfeld zu Hause erkranken und die Reise gar nicht erst antreten können.

Weitere Reiseversicherungen, um Ihren Urlaub noch entspannter zu machen

Reisekrankenversicherung

Denken Sie auch auf Reisen an Ihre Gesundheit. Mit einer Reisekrankenversicherung sind die Kosten für medizinische Behandlungen im Urlaub gedeckt.

travel-pakete-teaser

Travel-Paket

Mit dem praktischen Travel-Paket sind Sie rundum versorgt: Diese Versicherung schützt Sie bei Reiserücktritt und Reiseabbruch sowie bei medizinischen Notfällen vor hohen Kosten.

Reiserücktrittsversicherung Jahrespolice: Was ist versichert, was nicht?

Häkchen | für Produkttabelle in BTT
Reiserücktritt wegen schwerer Erkrankung, Unfallverletzung, Schwangerschaft Entgelte, die erst infolge der Stornierung der Reise entstehen (Bearbeitungsgebühren etc.)
Notfall-Service bei Erkrankung, Unfall oder Tod auf der Reise Schäden durch Aufruhr, Terror oder Erdbeben
Reiseabbruch bei Erkrankung oder Unfall sowie gravierenden Schäden zuhause Schäden aufgrund von politischen Gefahren oder Pandemien

Häufig gestellte Fragen rund um die Reiserücktrittsversicherung

Reiserücktrittsversicherung: Wie viel Geld bekommt man zurück?
  • Bei Tarifen mit Selbstbehalt trägt der oder die Versicherte einen Teil der entstandenen Kosten selbst. Diese umfassen 20 % des erstattungsfähigen Schadens, mindestens jedoch 25 € pro versicherte Person oder je Mietobjekt. Den restlichen Betrag bekommen Sie von der Versicherung zurück.  

    Tipp: In den Tarifen ohne Selbstbehalt bekommen Sie z. B. die Storno- und Umbuchungskosten Ihrer Reise komplett zurück. 

    Bei Tarifen mit Selbstbehalt trägt der oder die Versicherte einen Teil der entstandenen Kosten selbst. Diese umfassen 20 % des erstattungsfähigen Schadens, mindestens jedoch 25 € pro versicherte Person oder je Mietobjekt. Den restlichen Betrag bekommen Sie von der Versicherung zurück.  

    Tipp: In den Tarifen ohne Selbstbehalt bekommen Sie z. B. die Storno- und Umbuchungskosten Ihrer Reise komplett zurück. 

Was wird im Rahmen einer Reiserücktrittsversicherung erstattet?
  • Haben Sie eine Pauschalreise gebucht und können den Urlaub aus einem der oben genannten Gründe nicht antreten, werden Ihnen im Rahmen einer Reiserücktrittsversicherung die Kosten dafür erstattet. Auch einzeln gebuchte oder angemietete Transportmittel und Mietobjekte (wie z. B. Züge, Flüge, Hotels und Ferienwohnungen) sind erstattungsfähig. Der Reisepreis setzt sich immer aus den einzelnen Transport- und Mietleistungen zusammen. 

    Haben Sie eine Pauschalreise gebucht und können den Urlaub aus einem der oben genannten Gründe nicht antreten, werden Ihnen im Rahmen einer Reiserücktrittsversicherung die Kosten dafür erstattet. Auch einzeln gebuchte oder angemietete Transportmittel und Mietobjekte (wie z. B. Züge, Flüge, Hotels und Ferienwohnungen) sind erstattungsfähig. Der Reisepreis setzt sich immer aus den einzelnen Transport- und Mietleistungen zusammen. 

Wie gehe ich vor, wenn ich meine Reiserücktrittsversicherung in Anspruch nehmen muss?
  • Ist absehbar, dass Sie Ihre geplante Reise nicht antreten können, sollten Sie diese unverzüglich stornieren. Die dadurch entstehenden Stornokosten müssen Sie zunächst in Vorleistung selbst bezahlen. Anschließend empfehlen wir Ihnen, uns zeitnah zu informieren: 

    • Melden Sie den Schaden telefonisch oder schriftlich per E-Mail.
    • Nutzen Sie unser Online-Schadenformular.

    Ist absehbar, dass Sie Ihre geplante Reise nicht antreten können, sollten Sie diese unverzüglich stornieren. Die dadurch entstehenden Stornokosten müssen Sie zunächst in Vorleistung selbst bezahlen. Anschließend empfehlen wir Ihnen, uns zeitnah zu informieren: 

    • Melden Sie den Schaden telefonisch oder schriftlich per E-Mail.
    • Nutzen Sie unser Online-Schadenformular.
Welche Belege und Nachweise muss ich einreichen?
    • Buchungsunterlagen der Reise mit Angaben zu den gebuchten Reiseleistungen, den Teilnehmenden der Reise sowie des Preises 
    • Versicherungsnachweis der Reiserücktrittsversicherung 
    • Stornokostenrechnung: Wird eine Ferienwohnung oder ein anderes Objekt storniert, benötigt man einen Nachweis des Vermieters im Falle einer anderweitigen Vermietung des Objekts 
    • Schadensnachweis, z. B. ein ärztliches Attest bei einer Krankheit, einer Verletzung infolge eines Unfalls, einer eventuellen Schwangerschaft oder bei Impfunverträglichkeit 
    • Buchungsunterlagen der Reise mit Angaben zu den gebuchten Reiseleistungen, den Teilnehmenden der Reise sowie des Preises 
    • Versicherungsnachweis der Reiserücktrittsversicherung 
    • Stornokostenrechnung: Wird eine Ferienwohnung oder ein anderes Objekt storniert, benötigt man einen Nachweis des Vermieters im Falle einer anderweitigen Vermietung des Objekts 
    • Schadensnachweis, z. B. ein ärztliches Attest bei einer Krankheit, einer Verletzung infolge eines Unfalls, einer eventuellen Schwangerschaft oder bei Impfunverträglichkeit 
Wie lange dauert es, bis die Reiserücktrittsversicherung zahlt?
  • Haben wir festgestellt, dass ein Leistungsanspruch besteht und die Höhe der Erstattung ermittelt, zahlen wir Ihnen die Versicherungsleistung innerhalb von zwei Wochen aus. 

    Haben wir festgestellt, dass ein Leistungsanspruch besteht und die Höhe der Erstattung ermittelt, zahlen wir Ihnen die Versicherungsleistung innerhalb von zwei Wochen aus. 

Ich möchte eine Ferienwohnung, Hausboot, Mietwagen etc. versichern. Übernimmt die URV hierfür den Versicherungsschutz?
  • Die URV bietet eine spezielle Objektversicherung an. Mit dieser können Ferienwohnungen, Hausboote etc. abgesichert werden.

    Die URV bietet eine spezielle Objektversicherung an. Mit dieser können Ferienwohnungen, Hausboote etc. abgesichert werden.

Wo kann ich eine Reiserücktrittsversicherung abschließen?
  • Eine Reiserücktrittsversicherung können Sie oft bei Unterkünften über den jeweiligen Anbieter hinzubuchen. Das wird aber schnell vergleichsweise teuer, vor allem, wenn Sie gerne spontan unterwegs sind und öfter die Unterkunft wechseln. Deshalb empfehlen wir Ihnen, die Reiserücktrittsversicherung immer direkt als Jahrespolice abzuschließen. So sind Sie bei allen Ihren Reisen in einem Jahr – egal, ob Individualurlaub oder Pauschalreise – direkt versichert und müssen sich keine weiteren Gedanken machen. 

    Eine Reiserücktrittsversicherung können Sie oft bei Unterkünften über den jeweiligen Anbieter hinzubuchen. Das wird aber schnell vergleichsweise teuer, vor allem, wenn Sie gerne spontan unterwegs sind und öfter die Unterkunft wechseln. Deshalb empfehlen wir Ihnen, die Reiserücktrittsversicherung immer direkt als Jahrespolice abzuschließen. So sind Sie bei allen Ihren Reisen in einem Jahr – egal, ob Individualurlaub oder Pauschalreise – direkt versichert und müssen sich keine weiteren Gedanken machen. 

Zahlt die Reiserücktrittsversicherung bei einer Reisewarnung?
  • Eine Reiseabsage wegen einer Reisewarnung stellt kein versichertes Ereignis dar. In einem solchen Fall leistet die Versicherung nicht.

    Eine Reiseabsage wegen einer Reisewarnung stellt kein versichertes Ereignis dar. In einem solchen Fall leistet die Versicherung nicht.

Wie sollte ich im Schadenfall vorgehen?
  • Grundsätzlich ist es richtig, wenn Sie uns möglichst schnell über einen Schaden- oder Leistungsfall informieren. Nehmen Sie im besten Fall unverzüglich mit uns Kontakt auf, wenn Sie durch einen versicherten Grund eine Reise stornieren oder umbuchen müssen.

    Wir wissen: Das ist nicht immer so leicht, wie es auf den ersten Blick klingt. Oft ist nicht klar, wie sich eine Situation entwickelt und wie gefährdet Ihre Reise tatsächlich ist. In diesem Fall unterstützt Sie unsere telefonische Stornoberatung – und nimmt Ihnen zwar nicht die Sorgen aber zumindest die Ungewissheit. Machen Sie sich das Leben einfach und kontaktieren Sie im Zweifelsfall unsere Service-Mitarbeiter vom Stornokompass.

    Erfahren Sie mehr über den Stornokompass | Reiseversicherung für Privatkunden.

    Wenn der Schaden- oder Leistungsfall eingetreten ist, dann ist es erforderlich, dass Sie als versicherte Person die Situation schildern und nachweisen, damit wir Ihre Ansprüche aus der Versicherung regulieren können. Hierbei ist auch der Schadensumfang darzulegen und soweit möglich nachzuweisen. Unsere online Schadenmeldungen führen Sie hier Schritt für Schritt zum Ziel.

    Reiserücktritt – Schaden melden | Reiseversicherung für Privatkunden

    Grundsätzlich ist es richtig, wenn Sie uns möglichst schnell über einen Schaden- oder Leistungsfall informieren. Nehmen Sie im besten Fall unverzüglich mit uns Kontakt auf, wenn Sie durch einen versicherten Grund eine Reise stornieren oder umbuchen müssen.

    Wir wissen: Das ist nicht immer so leicht, wie es auf den ersten Blick klingt. Oft ist nicht klar, wie sich eine Situation entwickelt und wie gefährdet Ihre Reise tatsächlich ist. In diesem Fall unterstützt Sie unsere telefonische Stornoberatung – und nimmt Ihnen zwar nicht die Sorgen aber zumindest die Ungewissheit. Machen Sie sich das Leben einfach und kontaktieren Sie im Zweifelsfall unsere Service-Mitarbeiter vom Stornokompass.

    Erfahren Sie mehr über den Stornokompass | Reiseversicherung für Privatkunden.

    Wenn der Schaden- oder Leistungsfall eingetreten ist, dann ist es erforderlich, dass Sie als versicherte Person die Situation schildern und nachweisen, damit wir Ihre Ansprüche aus der Versicherung regulieren können. Hierbei ist auch der Schadensumfang darzulegen und soweit möglich nachzuweisen. Unsere online Schadenmeldungen führen Sie hier Schritt für Schritt zum Ziel.

    Reiserücktritt – Schaden melden | Reiseversicherung für Privatkunden

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