-
Unser Schutzschirm für Ihre geplante Reise
Reiserücktrittsversicherung
- Erstattung von Stornokosten
- Einzel-, Familien- und Jahres-Tarife
- Clevere Kombi-Pakete
Faulenzen am Strand, Städtetrip oder auf eigene Faust ferne Länder entdecken – der Urlaub ist gebucht und die Vorfreude ist bekanntlich die schönste Freude! Doch manchmal kommt alles anders als geplant: Krankheit, Jobwechsel, ein Unfall oder eine Kündigung machen das Verreisen unmöglich. Wenn plötzlich etwas dazwischenkommt, springt die Reiserücktrittsversicherung ein und schützt vor hohen Stornogebühren.
Jahrespolice
Reiserücktrittsversicherung einmalig
Für Personen, die mehrere Reisen im Jahr planen
Für Personen, die einmal im Jahr in den Urlaub fahren
Weltweiter Versicherungsschutz
Günstiger Familientarif für Ihre Reiserücktrittsversicherung
Individuelle Absicherung
Mehrkosten abgesichert bei verspäteter Hinreise oder vorzeitiger Rückreise
Storno- und Umbuchungskosten werden je nach Tarif erstattet
Reiseabbruchversicherung je nach Tarif inklusive
Einfach online berechnen & direkt abschließen
Notruf-Service
Einmalpolice
Wenn Sie einmalig Ihre nächste Urlaubsreise durch eine Reiserücktrittsversicherung absichern möchten, entscheiden Sie sich für die Einmalpolice.
Sie können jeweils auswählen, ob Sie bei der Option ohne Selbstbehalt nur den Reiserücktritt oder auch den Reiseabbruch mit versichern möchten.
|
|||
Basis-Schutz für eine Reise | Comfort-Schutz für eine Reisen | Premium-Schutz für eine Reise | |
Versicherungsschutz weltweit für alle Reisen | |||
Stornokosten | |||
Mehrkosten bei verspäteter Hinreise | |||
Mehrkosten bei vorzeitiger Rückreise | |||
Mehrkosten bei verspäteter Rückreise | |||
Umbuchungsgebühren | |||
Nicht genutzte Reiseleistungen | |||
Höhe des Selbstbehalts | 20 % Selbstbehalt | kein Selbstbehalt | kein Selbstbehalt |
|
Jahrespolice
Verreisen Sie mehrmals im Jahr und möchten ganzjährigen Schutz mit einer Reiserücktrittsversicherung, ist eine Jahrespolice die richtige Wahl. Sie umfasst folgende Leistungen:
|
|||
Unsere Empfehlung | |||
Komfortschutz für alle Reisen im Jahr | |||
Versicherungsschutz weltweit für alle Reisen | |||
Stornokosten | |||
Mehrkosten bei verspäteter Hinreise | |||
Mehrkosten bei vorzeitiger Rückreise | |||
Mehrkosten bei verspäteter Rückreise | |||
Umbuchungsgebühren | |||
Nicht genutzte Reiseleistungen | |||
Höhe des Selbstbehalts | kein Selbstbehalt | ||
Notfall-Service | |||
|
Gemeinsam zu Ihrer Reiserücktrittsversicherung: So schützen Sie Ihre Reise
Reiserücktrittsversicherung abschließen: Schutzschirm für Alleinreisende, Paare und Familien
Mit der Reiserücktrittsversicherung von unserem Produktgeber URV (Union Reiseversicherung AG) sichern Sie Ihre gebuchte Reise vor unerwünschten Ereignissen vor Reiseantritt ab. Auf diese Weise schützen Sie sich vor hohen Stornierungsgebühren bei Reiserücktritt wegen eines versicherten Grundes. Bei Abschluss unseres Tarifs mit abgesichertem Reiseabbruch sind Sie auch abgesichert, wenn Sie schon unterwegs sind und Ihre Reise abbrechen müssen.
Übrigens: Reiserücktrittsversicherungen gibt es für Alleinreisende, Paare und für Familien. Sie können eine einmalige Reise absichern oder Reiseschutz für ein ganzes Jahr vereinbaren.
Ist eine Reiserücktrittsversicherung sinnvoll?
Der Urlaub ist eingereicht und Flug und Hotel bezahlt, doch was passiert, wenn Sie vor der Reise erkranken und den teuren Urlaub gar nicht antreten können? Was ist, wenn ein Familienmitglied plötzlich Ihre Hilfe braucht? Und was können Sie tun, wenn Sie bereits unterwegs sind und plötzlich nach Hause müssen?
Wenn Sie einen Urlaub abbrechen oder erst gar nicht antreten, verlieren Sie viel Geld. Das muss nicht sein, denn eine Reiserücktrittsversicherung schützt Sie vor solchen Situationen.
Krankheit: Die versicherte Person wird plötzlich schwer krank (z. B. ein Herzinfarkt kurz vor Beginn der Reise).
Verletzung: Die versicherte Person verletzt sich so schwer, dass eine Reise nicht sinnvoll wäre, etwa mit einem Armbruch.
Betreuung eines Angehörigen: Die versicherte Person muss sich um ein Familienmitglied oder eine Risikoperson kümmern, wenn eine Erkrankung ärztlich attestiert wurde: Sie müssen z. B. Ihre an einer Lungenentzündung erkrankte Mutter betreuen.
Schwangerschaft: Bei der versicherten Person wird, nachdem die Reiserücktrittsversicherung wirksam wurde, eine Schwangerschaft festgestellt.
Komplikationen in der Schwangerschaft: Es kommt bei der versicherten Person zu Komplikationen, die aufgrund der Schwangerschaft entstehen.
Impfunverträglichkeit: Bei der versicherten Person treten Impfunverträglichkeiten auf.
Kurzarbeit: Die versicherte Person geht in konjunkturbedingte Kurzarbeit.
Beginn eines neuen Arbeitsverhältnisses: Die versicherte Person war arbeitslos gemeldet und beginnt nun ein neues Arbeits- oder Ausbildungsverhältnis (auch bei Ein-Euro-Jobs). Die versicherte Person wechselt ihren Arbeitsplatz.
Betriebsbedingte Kündigung: Aufgrund einer betriebsbedingten Kündigung verliert die versicherte Person vor dem Urlaub plötzlich Ihren Arbeitsplatz.
Beschädigung des Eigentums: Ihr Eigentum wurde erheblich beschädigt (z. B. durch eine Überschwemmung oder einen Wohnungsbrand).
Eine vollständige Liste mit Gründen für einen Reiserücktritt oder Reiseabbruch finden Sie in unseren Versicherungsbedingungen.
Reiserücktrittsversicherung für Mitreisende
Die Union Reiseversicherung (URV) bietet für Einzelpersonen, Paare und Familien spezielle Versicherungstarife an, mit denen sich alle Mitreisenden umfassend absichern können.
Für Paare und Familien empfehlen wir unseren Familientarif für zwei Erwachsene mit Kindern. Sollte eine Person erkranken oder aus anderen versicherten Gründen die Reise nicht antreten können, ist der Reiserücktritt der gesamten Familie gedeckt.
Einmal-Reiserücktrittsversicherung | Jahrespolice |
---|---|
Sie können Ihre Versicherung bis spätestens 30 Tage vor dem geplanten Reiseantritt abschließen. Buchen Sie kurzfristiger, also 29 Tage vor Reiseantritt oder später, so ist der Versicherungsabschluss bis zu sieben Tage nach der Buchung Ihrer Last-Minute-Reise möglich. |
Mit Abschluss besteht sofortiger Versicherungsschutz. Bereits gebuchte Reisen sind im Versicherungsschutz inbegriffen, wenn die Versicherung spätestens 30 Tage vor dem Beginn der Reise abgeschlossen wurde. Liegen zwischen Reisebuchung und Reiseantritt weniger als 30 Tage, besteht nur Versicherungsschutz, wenn Sie die Versicherung am Tag der Buchung der Reise oder spätestens innerhalb der nächsten sieben Tage abschließen. |
Gut zu wissen: Die Reiserücktrittsversicherung schützt Sie bereits, wenn Sie z. B. im Vorfeld zu Hause erkranken und die Reise gar nicht erst antreten können.
Weitere Reiseversicherungen, um Ihren Urlaub noch entspannter zu machen
Reiserücktritt wegen schwerer Erkrankung, Unfallverletzung, Schwangerschaft | Entgelte, die erst infolge der Stornierung der Reise entstehen (Bearbeitungsgebühren etc.) |
Notfall-Service bei Erkrankung, Unfall oder Tod auf der Reise | Schäden durch Aufruhr, Terror oder Erdbeben |
Reiseabbruch bei Erkrankung oder Unfall sowie gravierenden Schäden zuhause | Schäden aufgrund von politischen Gefahren oder Pandemien |
- Reiserücktrittsversicherung: Wie viel Geld bekommt man zurück?
-
-
- Was wird im Rahmen einer Reiserücktrittsversicherung erstattet?
-
-
- Wie gehe ich vor, wenn ich meine Reiserücktrittsversicherung in Anspruch nehmen muss?
-
-
- Welche Belege und Nachweise muss ich einreichen?
-
-
- Wie lange dauert es, bis die Reiserücktrittsversicherung zahlt?
-
-
- Ich möchte eine Ferienwohnung, Hausboot, Mietwagen etc. versichern. Übernimmt die URV hierfür den Versicherungsschutz?
-
-
- Wo kann ich eine Reiserücktrittsversicherung abschließen?
-
-
- Zahlt die Reiserücktrittsversicherung bei einer Reisewarnung?
-
-
- Wie sollte ich im Schadenfall vorgehen?
-
-