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Ihr Spezial-Straf-Rechtsschutz

Steuer­hinter­ziehung, ille­gale Be­schäfti­gung oder Umwelt­delikt: Bereits der ge­ringe Ver­dacht einer straf­baren Hand­lung – be­recht­igt oder nicht – reicht aus, damit die Staats­anwalt­schaft ermittelt. Straf­recht­liche Ver­fahren sind häufig lang­wierig und können existenz­be­drohend sein. Denn das Honorar von Straf­ver­teidi­gern liegt in der Regel er­heb­lich über den gesetz­lich fest­ge­legten Anwalts­gebühren. Unser Spe­zial- Straf-Rechts­schutz schützt Unter­nehm­er vor dem finanz­iellen Risi­ko eines Rechts­streits und über­nimmt die hohen Kosten – inklu­sive Honorar­verein­bar­ungen.
Unser Tipp: Optimal abge­sichert sind Sie mit Ihrem Rundum-Schutz– inklu­sive Arbeit­geber-, Ver­kehrs-, Gewerbe­raum-und Spezial-Straf-Rechts­schutz. In diesem ist der um­fang­reiche Privat-Rechts­schutz für Sie, Ihren Lebens­partner und Ihr mit­ver­sicherten Kinder be­reits ent­halten!

Unser Rechts­schutz­versicherer ist die ÖRAG Rechts­schutz­versicherungs-AG

Hansaallee 199
40549 Düsseldorf
Website: www.oerag.de
E-Mail: info@oerag.de
Registergericht Düsseldorf: HRB 12073
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MEINRECHT
Rechtsservice von A bis Z
+49 211 529-5555

Beispiele für Ihren Spezial-Straf-Rechtsschutz

Ihr Spezial-Straf-Rechtsschutz greift zum Bei­spiel, wenn
  • Gegen Sie als Geschäfts­führer ein Ermitt­lungs­verfahren wegen Steuer­hinter­zieh­ung ein­ge­leitet wird,
  • Sie als Geschäfts­führer der Be­schäfti­gung von Schwarz­arbeiter be­zichtigt werden,
  • gegen Sie als Geschäfts­führer ein Ermitt­lungs­verfahren wegen fahr­lässiger Umwelt­gefährd­ung ein­ge­leitet wird.

Wer ist versichert?

Versichert sind Sie als Versicher­ungs­nehmer (In­haber/Mit­in­haber) sowie Ihre Mit­arbeiter bei ihrer Tätig­keit für Ihr Unter­nehmen. Auch freie Mit­arbeiter, Mit­arbeiter von Fremd­firmen und Zeit­arbeits­kräfte sowie die Organ­mit­glieder (z. B. Vorstand oder Geschäfts­führer) sind mit­versichert.

Was zahlt Ihr Spezial-Straf-Rechtsschutz?

Ihr Spezial-Straf-Rechts­schutz über­nimmt u.a. Ihre An­walts- und Gerichts­kosten sowie Auf­wend­ungen für Sach­ver­ständige, Zeugen oder Dol­metscher (im Aus­land). Ihre Ver­sicher­ungs­summe ist unbe­grenzt! Bei welt­weitem Re­chts­­schutz für Aus­lands­auf­ent­halte gilt eine Deck­ungs­summe von 500.000 €.

Das leistet Ihr Spezial-Straf-Rechtsschutz!

Die wichtigsten Leistungen im Spezial-Straf-Rechtsschutz sind:
  • Vorwurf aller Vorsatzstraftaten ist mitversichert.
  • Regressverzicht bei Strafbefehl *)
  • Übernahme von Honorarvereinbarungen mit spezialisierten Strafverteidigern
  • Übernahme von Sachverständigenkosten (z. B. Gutachten)
  • Versicherungsschutz auch für Verstöße, die vor Vertragsbeginn liegen, sofern das Ermitt­lungsverfahren nach Vertragsbeginn eingeleitet wird **)
  • Unterstützung bei der Erstellung einer Presseerklärung oder Firmenstellungnahme
  • unbegrenzte Nachmeldefrist nach Vertragsende
  • Verlängerung der Nachhaftung von einem auf drei Jahre bei Schadenfreiheit

Immer inklusive: MEINRECHT

Mit Ihrem Rechtsschutz ist Ihnen schnelle und unkomplizierte Hilfe in rechtlichen Angelegenheiten sicher. Ihr telefonischer Rechtsservice MEINRECHT bietet Ihnen:
  • Erste Hilfe im Rechtsschutzfall
    Mit rund 100 Juristen schätzen wir die Erfolgsaussichten in Ihrem Fall ein, prüfen sofort den Versicherungsschutz und besprechen mit Ihnen die nächsten Schritte.
  • Telefonische Rechtsberatung
    Immer ohne Selbstbeteiligung: Auf Wunsch vermitteln wir Sie an einen Rechtsanwalt zur telefonischen Erstberatung*** – auch in nicht versicherten Fällen. Anrufen, fragen, fertig!
  • Anwaltsempfehlung
    Auf Wunsch empfehlen wir Ihnen erfahrene Anwälte aus unserem Netzwerk für eine persönliche Beratung – ganz in Ihrer Nähe.
  • Mediation
    Vertragen statt streiten: In passenden Fällen vermitteln wir Ihnen gerne einen professionellen Konfliktmanager. Immer ohne Selbstbeteiligung!
SB-Bonus mit Zufriedenheits-Garantie

Neu ab Tarif 2020: SB-Bonus mit Zufriedenheits-Garantie

Wenn Sie sich bei einem Rechts­schutz­fall für eine von MEINRECHT em­pfohl­ene Kanz­lei ent­scheiden, redu­ziert sich Ihre Selbst­be­teili­gung um 150 €!

Sollten Sie mit unserer Empfehl­ung ein­mal nicht zu­frieden sein, können Sie zu einem An­walt Ihrer Wahl wechs­eln. In diesem Fall tragen wir ein­malig an­fallen­de Mehr­kosten bis zu 1.000 €.

*) Regress lediglich bei Verurteilung wegen Vorsatz.
**) Voraussetzung: Der Versicherte hatte keine Kenntnis von dem Verstoß.
***) Telefonische Erstberatung durch einen in Deutschland zugelassenen Rechtsanwalt für Rechtsangelegenheiten, bei denen die Erstberatung ohne Prüfung von Unterlagen durchgeführt werden kann und deutsches Recht anwendbar ist.
TÜV Siegel Saarland

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