Beispiele für Ihren Spezial-Straf-Rechtsschutz
Ihr Spezial-Straf-Rechtsschutz greift zum Beispiel, wenn
- Gegen Sie als Geschäftsführer ein Ermittlungsverfahren wegen Steuerhinterziehung eingeleitet wird,
- Sie als Geschäftsführer der Beschäftigung von Schwarzarbeiter bezichtigt werden,
- gegen Sie als Geschäftsführer ein Ermittlungsverfahren wegen fahrlässiger Umweltgefährdung eingeleitet wird.
Wer ist versichert?
Versichert sind Sie als Versicherungsnehmer (Inhaber/Mitinhaber) sowie Ihre Mitarbeiter bei ihrer Tätigkeit für Ihr Unternehmen. Auch freie Mitarbeiter, Mitarbeiter von Fremdfirmen und Zeitarbeitskräfte sowie die Organmitglieder (z. B. Vorstand oder Geschäftsführer) sind mitversichert.
Was zahlt Ihr Spezial-Straf-Rechtsschutz?
Ihr Spezial-Straf-Rechtsschutz übernimmt u.a. Ihre Anwalts- und Gerichtskosten sowie Aufwendungen für Sachverständige, Zeugen oder Dolmetscher (im Ausland). Ihre Versicherungssumme ist unbegrenzt! Bei weltweitem Rechtsschutz für Auslandsaufenthalte gilt eine Deckungssumme von 500.000 €.
Das leistet Ihr Spezial-Straf-Rechtsschutz!
Die wichtigsten Leistungen im Spezial-Straf-Rechtsschutz sind:
- Vorwurf aller Vorsatzstraftaten ist mitversichert.
- Regressverzicht bei Strafbefehl *)
- Übernahme von Honorarvereinbarungen mit spezialisierten Strafverteidigern
- Übernahme von Sachverständigenkosten (z. B. Gutachten)
- Versicherungsschutz auch für Verstöße, die vor Vertragsbeginn liegen, sofern das Ermittlungsverfahren nach Vertragsbeginn eingeleitet wird **)
- Unterstützung bei der Erstellung einer Presseerklärung oder Firmenstellungnahme
- unbegrenzte Nachmeldefrist nach Vertragsende
- Verlängerung der Nachhaftung von einem auf drei Jahre bei Schadenfreiheit
Immer inklusive: MEINRECHT
Mit Ihrem Rechtsschutz ist Ihnen schnelle und unkomplizierte Hilfe in rechtlichen Angelegenheiten sicher. Ihr telefonischer Rechtsservice MEINRECHT bietet Ihnen:
- Erste Hilfe im Rechtsschutzfall
Mit rund 100 Juristen schätzen wir die Erfolgsaussichten in Ihrem Fall ein, prüfen sofort den Versicherungsschutz und besprechen mit Ihnen die nächsten Schritte. - Telefonische Rechtsberatung
Immer ohne Selbstbeteiligung: Auf Wunsch vermitteln wir Sie an einen Rechtsanwalt zur telefonischen Erstberatung*** – auch in nicht versicherten Fällen. Anrufen, fragen, fertig! - Anwaltsempfehlung
Auf Wunsch empfehlen wir Ihnen erfahrene Anwälte aus unserem Netzwerk für eine persönliche Beratung – ganz in Ihrer Nähe. - Mediation
Vertragen statt streiten: In passenden Fällen vermitteln wir Ihnen gerne einen professionellen Konfliktmanager. Immer ohne Selbstbeteiligung!
*) Regress lediglich bei Verurteilung wegen Vorsatz.
**) Voraussetzung: Der Versicherte hatte keine Kenntnis von dem Verstoß.
***) Telefonische Erstberatung durch einen in Deutschland zugelassenen Rechtsanwalt für Rechtsangelegenheiten, bei denen die Erstberatung ohne Prüfung von Unterlagen durchgeführt werden kann und deutsches Recht anwendbar ist.
**) Voraussetzung: Der Versicherte hatte keine Kenntnis von dem Verstoß.
***) Telefonische Erstberatung durch einen in Deutschland zugelassenen Rechtsanwalt für Rechtsangelegenheiten, bei denen die Erstberatung ohne Prüfung von Unterlagen durchgeführt werden kann und deutsches Recht anwendbar ist.
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