Erste Hilfe im Rechtsschutzfall
Prüfung der Kostenübernahme und Einschätzung der Erfolgsaussichten
Schnell und kompetent: Mit unseren rund 100 Juristen prüfen wir sofort den Versicherungsschutz, schätzen die Erfolgsaussichten in Ihrem Fall ein und besprechen mit Ihnen die nächsten Schritte.
Bei Bedarf vermitteln wir Ihnen den passenden Rechtsanwalt für eine telefonische Erstberatung*, empfehlen Ihnen eine Kanzlei in Ihrer Nähe oder vermitteln Ihnen eine Mediation.
Anwaltsempfehlung
Ein Rechtsanwalt ganz in Ihrer Nähe
Sie möchten einen Anwalt mit der Durchsetzung Ihrer Interessen beauftragen? Auf Wunsch benennen wir erfahrene Fachanwälte für einen Termin vor Ort. Diese sorgfältig ausgewählten, unabhängigen Spezialisten beraten Sie ausführlich und regeln alles Weitere für Sie. Als unser Kunde erhalten Sie Termine in den benannten Kanzleien in der Regel ohne Wartezeiten.
Alternativ können Sie sich an eine Kanzlei Ihrer Wahl wenden – denn Sie haben die freie Anwaltswahl.
Telefonische Rechtsberatung
Anwalt anrufen, fragen, fertig
Haben Sie eine Frage, die von einem Rechtsanwalt telefonisch geklärt werden kann? Gerne vermitteln wir Sie an eine qualifizierte Anwaltskanzlei zur telefonischen Erstberatung*. In vielen Fällen kann Ihnen so auch ohne einen zeitintensiven Besuch beim Anwalt geholfen werden. Eine Selbstbeteiligung fällt bei der telefonischen Erstberatung nicht an.
Übrigens: Eine telefonische Erstberatung* erhalten Sie zu allen rechtlichen Fragestellungen – auch in nicht versicherten und nicht versicherbaren Fällen. Sooft Sie Hilfe benötigen.
In rechtlichen Notsituationen, wie z. B. bei einem Verkehrsunfall mitten in der Nacht, steht Ihnen mit dem Anwalts-Notruf ein niedergelassener Anwalt rund um die Uhr für ein telefonisches Beratungsgespräch zur Verfügung.
Mediation
Vertragen statt streiten
In passenden Fällen bieten wir Ihnen die Vermittlung eines Mediationsverfahrens, bei dem auf freiwilliger Basis ein neutraler Konfliktlöser (Mediator) zwischen Ihnen und der anderen Partei vermittelt. So kann auch ohne Einschaltung von Anwälten eine für beide Seiten akzeptable Einigung erzielt werden. Eine Selbstbeteiligung fällt bei der Mediation nicht an.
*) Telefonische Erstberatung durch einen in Deutschland zugelassenen Rechtsanwalt für Rechtsangelegenheiten, bei denen die Erstberatung ohne Prüfung von Unterlagen durchgeführt werden kann und deutsches Recht anwendbar ist.
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