Beispiele für Ihren Gewerberaum-Rechtsschutz
Ihr Gewerberaum-Rechtsschutz greift zum Beispiel, wenn
- Sie eine zu hohe Nebenkostenabrechnung erhalten und Sie die Forderung abwehren möchten,
- die Grundsteuer Ihrer Ansicht nach von der Behörde falsch berechnet wurde,
- ein Nachbar Ihres Unternehmens umfangreiche Lärmschutzmaßnahmen verlangt und Sie sich hiergegen wehren möchten.
Wer ist versichert?
Versichert ist der Versicherungsnehmer (Inhaber / Mitinhaber) sowie das im Versicherungsschein genannte selbst genutzte Gewerbeobjekt.
Was zahlt Ihr Gewerberaum-Rechtsschutz?
Ihr Gewerberaum-Rechtsschutz für Firmen übernimmt u.a. Ihre Anwalts- und Gerichtskosten sowie Aufwendungen für Sachverständige, Zeugen oder Dolmetscher (im Ausland). Ihre Versicherungssumme ist unbegrenzt! Bei weltweitem Rechtsschutz für Auslandsaufenthalte gilt eine Deckungssumme von 500.000 €.
Das leistet Ihr Gewerberaum-Rechtsschutz!
- Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz*)
Beispiel: Sie werden mit Nebenkosten belastet, die der Höhe nach unberechtigt sind. Sie möchten die Forderung abwehren. - Steuer-Rechtsschutz
Beispiel: Die Grundsteuer wurde nach Ihrer Ansicht durch die Behörde falsch berechnet. Sie legen gegen den Bescheid Einspruch ein. Die Behörde geht jedoch nicht auf Ihre Argumentation ein. Hiergegen erheben Sie Klage. - Straf-Rechtsschutz auch für Vorsatzvergehen
Beispiel: Auf Ihrem Firmengelände stürzt einer Ihrer Kunden bei Glätte und verletzt sich. Er wirft Ihnen vor, den Weg nicht gestreut zu haben. Sie müssen sich gegen den Vorwurf der fahrlässigen Körperverletzung wehren. - Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
Beispiel: Ihnen wird vorgeworfen, durch Ausübung Ihrer Tätigkeiten die Nachtruhe der Anwohner gestört zu haben. Sie wehren sich gegen diesen Vorwurf.
Immer inklusive: MEINRECHT
Mit Ihrem Rechtsschutz ist Ihnen schnelle und unkomplizierte Hilfe in rechtlichen Angelegenheiten sicher. Ihr telefonischer Rechtsservice MEINRECHT bietet Ihnen:
- Erste Hilfe im Rechtsschutzfall
Mit rund 100 Juristen schätzen wir die Erfolgsaussichten in Ihrem Fall ein, prüfen sofort den Versicherungsschutz und besprechen mit Ihnen die nächsten Schritte. - Telefonische Rechtsberatung
Immer ohne Selbstbeteiligung: Auf Wunsch vermitteln wir Sie an einen Rechtsanwalt zur telefonischen Erstberatung** – auch in nicht versicherten Fällen. Anrufen, fragen, fertig! - Anwaltsempfehlung
Auf Wunsch empfehlen wir Ihnen erfahrene Anwälte aus unserem Netzwerk für eine persönliche Beratung – ganz in Ihrer Nähe. - Mediation
Vertragen statt streiten: In passenden Fällen vermitteln wir Ihnen gerne einen professionellen Konfliktmanager. Immer ohne Selbstbeteiligung!
*) Wartezeit: drei Monate.
**) Telefonische Erstberatung durch einen in Deutschland zugelassenen Rechtsanwalt für Rechtsangelegenheiten, bei denen die Erstberatung ohne Prüfung von Unterlagen durchgeführt werden kann und deutsches Recht anwendbar ist.
**) Telefonische Erstberatung durch einen in Deutschland zugelassenen Rechtsanwalt für Rechtsangelegenheiten, bei denen die Erstberatung ohne Prüfung von Unterlagen durchgeführt werden kann und deutsches Recht anwendbar ist.
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