Beispiele für Ihren Arbeitgeber-Rechtsschutz
Ihr Arbeitgeber-Rechtsschutz greift zum Beispiel, wenn
- Sie aus betrieblichen Gründen einen Ihrer Mitarbeiter entlassen müssen und dieser Klage erhebt,
- Ihnen als Unternehmer vorgeworfen wird, die Sozialversicherungsbeiträge nicht korrekt abgeführt zu haben,
- die Ordnungsbehörde Ihnen vorwirft, gegen die Arbeitsschutzbestimmungen verstoßen zu haben.
Wer ist versichert?
Versichert sind Sie als Inhaber bzw. Mitinhaber sowie Ihre Mitarbeiter bei ihrer Tätigkeit für Ihr Unternehmen.
Was zahlt Ihr Arbeitgeber-Rechtsschutz?
Ihr Arbeitgeber-Rechtsschutz übernimmt u.a. Ihre Anwalts- und Gerichtskosten sowie Aufwendungen für Sachverständige, Zeugen oder Dolmetscher (im Ausland). Ihre Versicherungssumme ist unbegrenzt! Bei weltweitem Rechtsschutz für Auslandsaufenthalte und Internet-Geschäfte gilt eine Deckungssumme von 500.000 €.
Was leistet Ihr Arbeitgeber-Rechtsschutz?
- Arbeits-Rechtsschutz inkl. AGG-Rechtsschutz *), **)
Beispiel: Die Leistungen eines Mitarbeiters von Ihnen sind nicht mehr zufriedenstellend. Es kommt wiederholt zu Kundenbeschwerden. Sie kündigen dem Mitarbeiter daher. Dieser geht mittels einer Kündigungsschutzklage vor Gericht gegen Sie vor. - Sozial-Rechtsschutz
Beispiel: Gegen Ihr Unternehmen wird eine Nachforderung von Sozialversicherungsbeiträgen festgesetzt. Hiergegen wollen Sie klagen. - Schadenersatz-Rechtsschutz
Beispiel: Ihr Mitarbeiter fällt nach einem unverschuldeten Unfall für fünf Wochen aus. Ihre geleistete Lohnfortzahlung möchten Sie vom Unfallverursacher zurückerstattet bekommen. - Steuer-Rechtsschutz
Beispiel: Das Finanzamt erkennt die Spesenabrechnungen nicht an. Zudem sei die Körperschafts- bzw. Gewerbesteuer nicht korrekt veranlagt. Sie klagen vor dem Finanzgericht. - Straf-, Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz
Beispiel: Wegen einer Unachtsamkeit Ihres Mitarbeiters wird ein anderer Mitarbeiter schwer verletzt. Ihnen wird eine Verletzung der Aufsichtspflicht vorgeworfen. Dies können Sie nicht hinnehmen. - Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
Beispiel: Die Ordnungsbehörde wirft Ihnen vor, gegen die Arbeitsschutzbestimmungen verstoßen zu haben. Sie wehren sich dagegen. - Daten-Rechtsschutz
Beispiel: Ein Kunde hat Sie wegen angeblicher Weitergabe seiner persönlichen Daten angezeigt. Es wird ein Strafverfahren gegen Sie als verantwortlichen Geschäftsführer eingeleitet. Sie beauftragen einen Rechtsanwalt. - Verwaltungs-Rechtsschutz **)
Beispiel: Ihnen als Gastwirt wird wegen angeblicher Unzuverlässigkeit die Ausschankerlaubnis entzogen. Dagegen möchten Sie Klage vor dem Verwaltungsgericht einreichen. - Opfer-Rechtsschutz
Beispiel: In der Bar Ihres Hotels kommt es zu einer Auseinandersetzung mit mehreren angetrunkenen Gästen. Ein Mitarbeiter, der von den Gästen erheblich verletzt wurde, möchte im Rahmen des gegen die Täter eingeleiteten Strafprozesses die Hilfeleistung eines Rechtsanwaltes in Anspruch nehmen.
Immer inklusive: MEINRECHT
Mit Ihrem Rechtsschutz ist Ihnen schnelle und unkomplizierte Hilfe in rechtlichen Angelegenheiten sicher. Ihr telefonischer Rechtsservice MEINRECHT bietet Ihnen:
- Erste Hilfe im Rechtsschutzfall
Mit rund 100 Juristen schätzen wir die Erfolgsaussichten in Ihrem Fall ein, prüfen sofort den Versicherungsschutz und besprechen mit Ihnen die nächsten Schritte. - Telefonische Rechtsberatung
Immer ohne Selbstbeteiligung: Auf Wunsch vermitteln wir Sie an einen Rechtsanwalt zur telefonischen Erstberatung**** – auch in nicht versicherten Fällen. Anrufen, fragen, fertig! - Anwaltsempfehlung
Auf Wunsch empfehlen wir Ihnen erfahrene Fachanwälte aus unserem Netzwerk für eine persönliche Beratung – ganz in Ihrer Nähe. - Mediation
Vertragen statt streiten: In passenden Fällen vermitteln wir Ihnen gerne einen professionellen Konfliktmanager. Immer ohne Selbstbeteiligung! - Forderungsservice
Sie bleiben auf offenen Forderungen sitzen? Gerne vermittelt MEINRECHT auf Wunsch einen renommierten Forderungsservice. Dieser ist im Arbeitgeber-Rechtsschutz enthalten.
*) AGG-Rechtsschutz = Rechtsschutz für die gerichtliche Abwehr von Ansprüchen nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG).
**) Wartezeit: drei Monate
***) Nur in Kombination mit dem Arbeitgeber-Rechtsschutz möglich. Gilt für die gerichtliche Interessenwahrnehmung.
****) Telefonische Erstberatung durch einen in Deutschland zugelassenen Rechtsanwalt für Rechtsangelegenheiten, bei denen die Erstberatung ohne Prüfung von Unterlagen durchgeführt werden kann und deutsches Recht anwendbar ist.
**) Wartezeit: drei Monate
***) Nur in Kombination mit dem Arbeitgeber-Rechtsschutz möglich. Gilt für die gerichtliche Interessenwahrnehmung.
****) Telefonische Erstberatung durch einen in Deutschland zugelassenen Rechtsanwalt für Rechtsangelegenheiten, bei denen die Erstberatung ohne Prüfung von Unterlagen durchgeführt werden kann und deutsches Recht anwendbar ist.
Downloads und weitere Informationen
Haben Sie Fragen?
Das könnte Sie auch interessieren