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Wenn aus Ver­trauen An­sprüche werden

  • Unentbehrlich für Frei­berufler wie An­wälte, Steuer­­berater, Gut­achter, Be­rater – Durch Falsch­­bera­tungen, fehler­­hafte Berech­nung­en oder folgen­­reiche Ver­säum­nisse können Ver­mögens­­schäden ent­stehen.
  • Erstattet Vermögens­­schäden, be­gleicht An­sprüche, trägt die Kosten der Ab­wick­­lung und Rechts­­ver­teidi­gung – Wenn Man­danten oder Kunden viel Geld ver­lieren und An­sprüche auf Schaden­ersatz stellen.
  • Auf Wunsch mit dem Schutz für nicht be­kannte Ver­stöße vor Be­ginn des Ver­trag­es – Übri­gens, bei unser­er Ver­mögens­­schaden-Haft­­pflicht ist nicht der Zeit­­punkt des Scha­den­­ereig­niss­es rele­vant, sondern wann der scha­den­­stiftende Verstoß statt­­ge­funden hat!

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Vermögensschaden-Haftpflicht der Versicherungskammer Bayern

Warum eine Vermögens­schaden-Haft­pflicht wichtig ist

Wer andere Personen berät, ge­nießt besond­eres Ver­trauen, trägt aber auch viel Ver­ant­wort­ung und Risiko im Scha­dens­­fall. Auch die Besten können An­sprüche von Man­dan­ten und Kunden treffen. An­wälte, Steuer­­berater, Gut­­achter oder andere Frei­­beruf­ler – jede Tätig­keit hat ihre eigen­en Risi­ken der Haft­ung. Des­halb bieten wir Ihnen für jeden Be­reich eine indi­vidu­elle Ver­sicher­ungs­­lösung. Lassen Sie sich von uns in Ihrer Nähe be­raten.

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recht Rechtsanwalt, Rechts­beistand
anlagestreuung Steuer­berater, Wirt­schafts­prüfer, Buch­halter
berufsstart Gut­achter, Sach­verständiger
beratung Unternehmensberater, Berufsbetreuer
vermieter Hausverwalter

Ihre Versicherungs­leistungen am Bei­spiel Unter­nehmens­berater

Versichert sind die gut­achter­liche Beur­teil­ung und betriebs­wirt­schaft­liche Berat­ung bei:

  • der Gründ­ung, Um­wand­lung, Sanier­ung und Auf­lösung von Unter­nehmen
  • der Organi­sation, Ratio­nali­sier­ung und Opti­mier­ung von Unter­nehmen und Be­triebs­abläufen
  • Wirtschaft­lich­keits­berech­nungen
  • Markt­analysen
  • IT-Bedarfs­analysen, IT-Beratung und IT-Schul­ung
  • Optimier­ung des Pro­duktions­ablaufs, der Lager­haltung und der Logis­tik
Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung für Unternehmensberater
TÜV Siegel Saarland

Häufig gestellte Fragen rund um die Ver­mögens­schaden-Haft­pflicht

Was sind echte Vermögensschäden?
  • Das sind finanzielle Schäden, die weder durch einen vorangegangen Personenschaden, noch durch einen Sachschaden entstanden sind und sich aus solchen Schäden auch nicht herleiten lassen. Zum Beispiel durch falsche Beratung entsteht ein finanzieller Verlust.

„Verstöße durch fehlerhaftes Handeln oder Unterlassen" – was ist damit gemeint?
  • Darunter fallen zum Beispiel eine falsche Rechtsauskunft, fehlerhaftes Beurteilen der Erfolgsaussichten oder Frist- und Terminversäumnisse bei Rechtsanwälten. Bei Steuerberatern zum Beispiel ein Systemfehler in der Buchführung oder Berechnungsfehler.

Was ist der Unterschied zur Berufs-Haftpflichtversicherung?
  • Die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung ist eine Berufs-Haftpflichtversicherung für alle Personen und Firmen, bei denen ein Berufsversehen echte Vermögensschäden – in der Regel nicht Personen- oder Sachschäden – zur Folge hat. Ein Beispiel: Aus Versehen wird eine aussichtsreiche Berufung verspätet eingelegt und wegen Fristversäumnis vom Gericht zurückgewiesen. Der Mandant fordert Schadenersatz in Höhe seiner Klageforderung.

Was ist die Büro-Haftpflichtversicherung?
  • Die Büro-Haftpflichtversicherung schützt Sie vor finanziellen Belastungen durch Ansprüchen vor Schadenersatz Dritter wegen Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Versichert sind sonstige berufliche Haftpflicht-Risiken, zum Beispiel Schäden, die durch Tätigkeiten oder Arbeitsleistungen von im Büro tätigen Personen entstehen, Schäden durch die Betriebsstätte (Betriebsgrundstücke, Geschäftsräume oder Betriebseinrichtungen) oder Mietsachschäden.

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Unsere Berater helfen Ihnen gern.

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