Versicherungsbüro Christopher Dornhecker

Säntisstr. 48
81825 München

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Schützen Sie nicht nur Ihre Gebäude,
sondern auch deren wertvollen Inhalt

Wenn es um Ihren Betrieb geht, wollen Sie keine Überraschungen erleben. Schützen Sie die Betriebseinrichtung, Ihren Tierbestand, die Ernte und sonstige Wirtschaftsvorräte.

Ein Feuer kann rasch alles zerstören. Und die Existenz Ihres Bauernhofes gefährden. Unsere Feuer-Inhaltsversicherung schützt Sie vor den finanziellen Folgen – mit besonderen Leistungen. Damit Sie Ihr wertvolles Kapital wie landwirtschaftliche Maschinen, Ihren Tierbestand, die Ernte und sonstige Wirtschaftsvorräte nach einem Brandschaden rasch wieder ersetzt bekommen.

Die Vorteile unserer Feuer-Inhaltsversicherung

  • Bestens geschützt gegen Brandschäden an Betriebseinrichtung, Maschinen, Tierbestand, Ernte- und Wirtschaftsvorräten
  • Garantiehaftung mit Unterversicherungsverzicht: Wir haften sogar über die Versicherungssumme hinaus, sollte diese im Schadenfall nicht ausreichen!
  • Entschädigung zum Neuwert – ohne die sonst übliche Entwertungsgrenze
  • Optionale Leistungserweiterungen bieten mehr Flexibilität und individuellen Schutz

Bitte ergänzen Sie

Unsere Feuer-Betriebsunterbrechungs-Versicherung schützt Sie vor finanziellen Ausfällen und Mehrkosten nach einem Brand. Wir ersetzen z.B. den Ausfall des Milchgeldes oder die Miete für Ausweichgebäude.

Schneller ans Geld

Haben Sie eine Feuer-Inhaltsversicherung und Gebäudeversicherung bei uns abgeschlossen, haben Sie im Schadenfall einen Ansprechpartner. Das spart Zeit. Und Sie kommen schneller an Ihr Geld.
Was heißt Unterversicherungsverzicht?
  • 1. Was heißt Unterversicherungsverzicht?

    Unterversichert sind Sie, sobald der tatsächliche Wert Ihres landwirtschaftlichen Inventars höher ist als die vereinbarte Versicherungssumme. Im Schadenfall hätten Sie dann nur Anspruch auf eine anteilige Entschädigung. Darauf verzichten wir: 

    Wir bürgen für die von uns vorgeschlagene Versicherungssumme. Und haften sogar über die Versicherungssumme hinaus, sollte sie sich als nicht ausreichend erweisen (Garantiehaftung).

    Voraussetzung ist, dass die Hektarangaben und die Tiere vollständig erfasst sind und die Versicherungssumme über unser Angebotsprogramm pauschal ermittelt wurde.

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    1. Was heißt Unterversicherungsverzicht?

    Unterversichert sind Sie, sobald der tatsächliche Wert Ihres landwirtschaftlichen Inventars höher ist als die vereinbarte Versicherungssumme. Im Schadenfall hätten Sie dann nur Anspruch auf eine anteilige Entschädigung. Darauf verzichten wir: 

    Wir bürgen für die von uns vorgeschlagene Versicherungssumme. Und haften sogar über die Versicherungssumme hinaus, sollte sie sich als nicht ausreichend erweisen (Garantiehaftung).

    Voraussetzung ist, dass die Hektarangaben und die Tiere vollständig erfasst sind und die Versicherungssumme über unser Angebotsprogramm pauschal ermittelt wurde.

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Was ist mit meinem Einkommen, wenn der Betrieb wegen eines Brandschadens stillsteht?
  • 2. Was ist mit meinem Einkommen, wenn der Betrieb wegen eines Brandschadens stillsteht?

    Wenn nach einem Brand der ganze Betrieb oder einzelne Betriebsteile stillstehen, ist schnelle Hilfe nötig. Besonders Betriebe, die Kreditzahlungen leisten müssen, geraten leicht in wirtschaftliche Schwierigkeiten. 

    Wir empfehlen, Ihre landwirtschaftliche Feuer-Inhaltsversicherung durch eine Betriebsunterbrechungs-Versicherung (Ausfallversicherung) zu ergänzen. Sie schützt Sie vor finanziellen Ausfällen oder Mehrkosten nach einem Brand. Wir ersetzen Ihnen z.B. den Ausfall des Milchgeldes oder die Miete für Ausweichgebäude.

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    2. Was ist mit meinem Einkommen, wenn der Betrieb wegen eines Brandschadens stillsteht?

    Wenn nach einem Brand der ganze Betrieb oder einzelne Betriebsteile stillstehen, ist schnelle Hilfe nötig. Besonders Betriebe, die Kreditzahlungen leisten müssen, geraten leicht in wirtschaftliche Schwierigkeiten. 

    Wir empfehlen, Ihre landwirtschaftliche Feuer-Inhaltsversicherung durch eine Betriebsunterbrechungs-Versicherung (Ausfallversicherung) zu ergänzen. Sie schützt Sie vor finanziellen Ausfällen oder Mehrkosten nach einem Brand. Wir ersetzen Ihnen z.B. den Ausfall des Milchgeldes oder die Miete für Ausweichgebäude.

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Feuer-Inhaltsversicherung: Kann ich die Leistungen individuell erweitern?
  • 3. Feuer-Inhaltsversicherung: Kann ich die Leistungen individuell erweitern?

    Zum Leistungspaket unserer Feuer-Inhaltsversicherung gehören auch Aufräum- und Abbruchkosten, Überspannungsschäden durch Blitz oder Fermentationsschäden, Sachkosten in Feld- und Reihenscheunen und vieles mehr.

    Mit unserem Leistungspaket Plus sind Sie im Schadenfall immer auf der sicheren Seite.

    Übersicht der Entschädigungsgrenzen und zusätzlichen Einschlüsse

    • Abbruchkosten
    • Aufräumungskosten

    • im Leistungspaket Plus: bis zur Versicherungssumme1,2
    • Feuerlöschkosten 

    • im Leistungspaket Plus: unbegrenzt
    • Dekontaminationskosten von Erdreich (Selbstbehalt 25%)

    • im Leistungspaket Plus: versichert bis 50.000 €2
    • Überspannungsschäden durch Blitz

    • im Leistungspaket Plus: bis zur Versicherungssumme1,2
    • Fermentationsschäden einschließlich der vorgezogenen Rettungskosten

    • im Leistungspaket Plus: bis zur Versicherungssumme1,2
    • Schwelzersetzungsschäden an mineralischen Düngern

    • im Leistungspaket Plus: bis zur Versicherungssumme1,2
    • Sachen in Feld- und Reihenscheunen, in sonstigen Bergeräumen sowie für Schober und Großballenlager

    • im Leistungspaket Plus: bis zur Versicherungssumme1,2
    • Wiederherstellungskosten für Geschäftsunterlagen und Datenträger

    • im Leistungspaket Plus: bis zur Versicherungssumme1,2
    • Sachverständigenkosten ab Schadenhöhe von 50.000 € (Selbstbehalt 20%)

    • im Leistungspaket Plus: bis zur Versicherungssumme1,2
    • Mehrkosten durch behördliche Auflagen

    • im Leistungspaket Plus: bis zur Versicherungssumme1,2
    • Mehrkosten infolge von Preissteigerungen

    • im Leistungspaket Plus: bis zur Versicherungssumme1,2
    • Wertsachen (z.B. Bargeld, Sparbücher, Wertpapiere) in geschlossenen Behältnissen

    • im Leistungspaket Plus: versichert bis 3.000 €2
    • Weidetiere (eigene) gegen Diebstahl, Tod bzw. Nottötung aufgrund böswilliger Verletzung seitens Dritter

    • im Leistungspaket Plus: versichert bis 20.000 €, max. 3.000 € je Tier2
    • Waldbrandschäden

    • im Leistungspaket Plus: versichert bis 25.000 €2
    • Einbruchdiebstahl-Versicherungsschutz für versicherte Sachen in Werkstatt, Büro und Laden

    • im Leistungspaket Plus: versichert bis 5.000 €2
    • Versicherungsschutz bei grob fahrlässiger Herbeiführung des Versicherungsfalls

    • im Leistungspaket Plus: versichert bis zu einer max. Schadenhöhe von 30.000 €

    1 Zusätzlich „auf Erstes Risiko“ versichert, summarisch max. bis zur Höhe der Versicherungssumme für die Position „Sachen der Landwirtschaft“. "Auf Erstes Risiko" bedeutet, dass eine Unterversicherung nicht angerechnet wird.

    2 Insgesamt ist die Entschädigung für alle Kosten und Leistungserweiterungen zusammen auf 1.000.000 Euro je Versicherungsfall begrenzt.

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    3. Feuer-Inhaltsversicherung: Kann ich die Leistungen individuell erweitern?

    Zum Leistungspaket unserer Feuer-Inhaltsversicherung gehören auch Aufräum- und Abbruchkosten, Überspannungsschäden durch Blitz oder Fermentationsschäden, Sachkosten in Feld- und Reihenscheunen und vieles mehr.

    Mit unserem Leistungspaket Plus sind Sie im Schadenfall immer auf der sicheren Seite.

    Übersicht der Entschädigungsgrenzen und zusätzlichen Einschlüsse

    • Abbruchkosten
    • Aufräumungskosten

    • im Leistungspaket Plus: bis zur Versicherungssumme1,2
    • Feuerlöschkosten 

    • im Leistungspaket Plus: unbegrenzt
    • Dekontaminationskosten von Erdreich (Selbstbehalt 25%)

    • im Leistungspaket Plus: versichert bis 50.000 €2
    • Überspannungsschäden durch Blitz

    • im Leistungspaket Plus: bis zur Versicherungssumme1,2
    • Fermentationsschäden einschließlich der vorgezogenen Rettungskosten

    • im Leistungspaket Plus: bis zur Versicherungssumme1,2
    • Schwelzersetzungsschäden an mineralischen Düngern

    • im Leistungspaket Plus: bis zur Versicherungssumme1,2
    • Sachen in Feld- und Reihenscheunen, in sonstigen Bergeräumen sowie für Schober und Großballenlager

    • im Leistungspaket Plus: bis zur Versicherungssumme1,2
    • Wiederherstellungskosten für Geschäftsunterlagen und Datenträger

    • im Leistungspaket Plus: bis zur Versicherungssumme1,2
    • Sachverständigenkosten ab Schadenhöhe von 50.000 € (Selbstbehalt 20%)

    • im Leistungspaket Plus: bis zur Versicherungssumme1,2
    • Mehrkosten durch behördliche Auflagen

    • im Leistungspaket Plus: bis zur Versicherungssumme1,2
    • Mehrkosten infolge von Preissteigerungen

    • im Leistungspaket Plus: bis zur Versicherungssumme1,2
    • Wertsachen (z.B. Bargeld, Sparbücher, Wertpapiere) in geschlossenen Behältnissen

    • im Leistungspaket Plus: versichert bis 3.000 €2
    • Weidetiere (eigene) gegen Diebstahl, Tod bzw. Nottötung aufgrund böswilliger Verletzung seitens Dritter

    • im Leistungspaket Plus: versichert bis 20.000 €, max. 3.000 € je Tier2
    • Waldbrandschäden

    • im Leistungspaket Plus: versichert bis 25.000 €2
    • Einbruchdiebstahl-Versicherungsschutz für versicherte Sachen in Werkstatt, Büro und Laden

    • im Leistungspaket Plus: versichert bis 5.000 €2
    • Versicherungsschutz bei grob fahrlässiger Herbeiführung des Versicherungsfalls

    • im Leistungspaket Plus: versichert bis zu einer max. Schadenhöhe von 30.000 €

    1 Zusätzlich „auf Erstes Risiko“ versichert, summarisch max. bis zur Höhe der Versicherungssumme für die Position „Sachen der Landwirtschaft“. "Auf Erstes Risiko" bedeutet, dass eine Unterversicherung nicht angerechnet wird.

    2 Insgesamt ist die Entschädigung für alle Kosten und Leistungserweiterungen zusammen auf 1.000.000 Euro je Versicherungsfall begrenzt.

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Was bedeutet Neuwertversicherung ohne Entwertungsgrenze?
  • 4. Was bedeutet Neuwertversicherung ohne Entwertungsgrenze?

    Bei der Neuwertversicherung ersetzen wir alle Maschinen, die noch im Betrieb genutzt wurden, nach einem Brand zum Neuwert – unabhängig vom Alter der Maschinen.

    Abweichende Regelungen gelten für selbstfahrende Arbeitsmaschinen und landwirtschaftliche Zugmaschinen.

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    4. Was bedeutet Neuwertversicherung ohne Entwertungsgrenze?

    Bei der Neuwertversicherung ersetzen wir alle Maschinen, die noch im Betrieb genutzt wurden, nach einem Brand zum Neuwert – unabhängig vom Alter der Maschinen.

    Abweichende Regelungen gelten für selbstfahrende Arbeitsmaschinen und landwirtschaftliche Zugmaschinen.

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1. Was heißt Unterversicherungsverzicht?

Unterversichert sind Sie, sobald der tatsächliche Wert Ihres landwirtschaftlichen Inventars höher ist als die vereinbarte Versicherungssumme. Im Schadenfall hätten Sie dann nur Anspruch auf eine anteilige Entschädigung. Darauf verzichten wir: 

Wir bürgen für die von uns vorgeschlagene Versicherungssumme. Und haften sogar über die Versicherungssumme hinaus, sollte sie sich als nicht ausreichend erweisen (Garantiehaftung).

Voraussetzung ist, dass die Hektarangaben und die Tiere vollständig erfasst sind und die Versicherungssumme über unser Angebotsprogramm pauschal ermittelt wurde.

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1. Was heißt Unterversicherungsverzicht?

Unterversichert sind Sie, sobald der tatsächliche Wert Ihres landwirtschaftlichen Inventars höher ist als die vereinbarte Versicherungssumme. Im Schadenfall hätten Sie dann nur Anspruch auf eine anteilige Entschädigung. Darauf verzichten wir: 

Wir bürgen für die von uns vorgeschlagene Versicherungssumme. Und haften sogar über die Versicherungssumme hinaus, sollte sie sich als nicht ausreichend erweisen (Garantiehaftung).

Voraussetzung ist, dass die Hektarangaben und die Tiere vollständig erfasst sind und die Versicherungssumme über unser Angebotsprogramm pauschal ermittelt wurde.

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2. Was ist mit meinem Einkommen, wenn der Betrieb wegen eines Brandschadens stillsteht?

Wenn nach einem Brand der ganze Betrieb oder einzelne Betriebsteile stillstehen, ist schnelle Hilfe nötig. Besonders Betriebe, die Kreditzahlungen leisten müssen, geraten leicht in wirtschaftliche Schwierigkeiten. 

Wir empfehlen, Ihre landwirtschaftliche Feuer-Inhaltsversicherung durch eine Betriebsunterbrechungs-Versicherung (Ausfallversicherung) zu ergänzen. Sie schützt Sie vor finanziellen Ausfällen oder Mehrkosten nach einem Brand. Wir ersetzen Ihnen z.B. den Ausfall des Milchgeldes oder die Miete für Ausweichgebäude.

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2. Was ist mit meinem Einkommen, wenn der Betrieb wegen eines Brandschadens stillsteht?

Wenn nach einem Brand der ganze Betrieb oder einzelne Betriebsteile stillstehen, ist schnelle Hilfe nötig. Besonders Betriebe, die Kreditzahlungen leisten müssen, geraten leicht in wirtschaftliche Schwierigkeiten. 

Wir empfehlen, Ihre landwirtschaftliche Feuer-Inhaltsversicherung durch eine Betriebsunterbrechungs-Versicherung (Ausfallversicherung) zu ergänzen. Sie schützt Sie vor finanziellen Ausfällen oder Mehrkosten nach einem Brand. Wir ersetzen Ihnen z.B. den Ausfall des Milchgeldes oder die Miete für Ausweichgebäude.

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3. Feuer-Inhaltsversicherung: Kann ich die Leistungen individuell erweitern?

Zum Leistungspaket unserer Feuer-Inhaltsversicherung gehören auch Aufräum- und Abbruchkosten, Überspannungsschäden durch Blitz oder Fermentationsschäden, Sachkosten in Feld- und Reihenscheunen und vieles mehr.

Mit unserem Leistungspaket Plus sind Sie im Schadenfall immer auf der sicheren Seite.

Übersicht der Entschädigungsgrenzen und zusätzlichen Einschlüsse

 im Leistungspaket Plus
  • Abbruchkosten
  • Aufräumungskosten
bis zur Versicherungssumme1,2
  • Feuerlöschkosten 
unbegrenzt
  • Dekontaminationskosten von Erdreich (Selbstbehalt 25%)
versichert bis 50.000 €2
  • Überspannungsschäden durch Blitz
bis zur Versicherungssumme1, 2
  • Fermentationsschäden einschließlich der vorgezogenen Rettungskosten
bis zur Versicherungssumme1, 2
  • Schwelzersetzungsschäden an mineralischen Düngern
bis zur Versicherungssumme1, 2
  • Sachen in Feld- und Reihenscheunen, in sonstigen Bergeräumen sowie für Schober und Großballenlager
bis zur Versicherungssumme1, 2
  • Wiederherstellungskosten für Geschäftsunterlagen und Datenträger
bis zur Versicherungssumme1, 2
  • Sachverständigenkosten ab Schadenhöhe von 50.000 € (Selbstbehalt 20%)
bis zur Versicherungssumme1, 2
  • Mehrkosten durch behördliche Auflagen
bis zur Versicherungssumme1, 2
  • Mehrkosten infolge von Preissteigerungen
bis zur Versicherungssumme1, 2
  • Wertsachen (z.B. Bargeld, Sparbücher, Wertpapiere) in geschlossenen Behältnissen
versichert bis 3.000 €2
  • Weidetiere (eigene) gegen Diebstahl, Tod bzw. Nottötung aufgrund böswilliger Verletzung seitens Dritter
versichert bis 20.000 €, max. 3.000 € je Tier2
  • Waldbrandschäden
versichert bis 25.000 €2
  • Einbruchdiebstahl-Versicherungsschutz für versicherte Sachen in Werkstatt, Büro und Laden
versichert bis 5.000 €2
  • Versicherungsschutz bei grob fahrlässiger Herbeiführung des Versicherungsfalls
versichert bis zu einer max. Schadenhöhe von 30.000 €

1 Zusätzlich „auf Erstes Risiko“ versichert, summarisch max. bis zur Höhe der Versicherungssumme für die Position „Sachen der Landwirtschaft“. „Auf Erstes Risiko“ bedeutet, dass eine Unterversicherung nicht angerechnet wird.

2 Insgesamt ist die Entschädigung für alle Kosten und Leistungserweiterungen zusammen auf 1.000.000 Euro je Versicherungsfall begrenzt.

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3. Feuer-Inhaltsversicherung: Kann ich die Leistungen individuell erweitern?

Zum Leistungspaket unserer Feuer-Inhaltsversicherung gehören auch Aufräum- und Abbruchkosten, Überspannungsschäden durch Blitz oder Fermentationsschäden, Sachkosten in Feld- und Reihenscheunen und vieles mehr.

Mit unserem Leistungspaket Plus sind Sie im Schadenfall immer auf der sicheren Seite.

Übersicht der Entschädigungsgrenzen und zusätzlichen Einschlüsse

 im Leistungspaket Plus
  • Abbruchkosten
  • Aufräumungskosten
bis zur Versicherungssumme1,2
  • Feuerlöschkosten 
unbegrenzt
  • Dekontaminationskosten von Erdreich (Selbstbehalt 25%)
versichert bis 50.000 €2
  • Überspannungsschäden durch Blitz
bis zur Versicherungssumme1, 2
  • Fermentationsschäden einschließlich der vorgezogenen Rettungskosten
bis zur Versicherungssumme1, 2
  • Schwelzersetzungsschäden an mineralischen Düngern
bis zur Versicherungssumme1, 2
  • Sachen in Feld- und Reihenscheunen, in sonstigen Bergeräumen sowie für Schober und Großballenlager
bis zur Versicherungssumme1, 2
  • Wiederherstellungskosten für Geschäftsunterlagen und Datenträger
bis zur Versicherungssumme1, 2
  • Sachverständigenkosten ab Schadenhöhe von 50.000 € (Selbstbehalt 20%)
bis zur Versicherungssumme1, 2
  • Mehrkosten durch behördliche Auflagen
bis zur Versicherungssumme1, 2
  • Mehrkosten infolge von Preissteigerungen
bis zur Versicherungssumme1, 2
  • Wertsachen (z.B. Bargeld, Sparbücher, Wertpapiere) in geschlossenen Behältnissen
versichert bis 3.000 €2
  • Weidetiere (eigene) gegen Diebstahl, Tod bzw. Nottötung aufgrund böswilliger Verletzung seitens Dritter
versichert bis 20.000 €, max. 3.000 € je Tier2
  • Waldbrandschäden
versichert bis 25.000 €2
  • Einbruchdiebstahl-Versicherungsschutz für versicherte Sachen in Werkstatt, Büro und Laden
versichert bis 5.000 €2
  • Versicherungsschutz bei grob fahrlässiger Herbeiführung des Versicherungsfalls
versichert bis zu einer max. Schadenhöhe von 30.000 €

1 Zusätzlich „auf Erstes Risiko“ versichert, summarisch max. bis zur Höhe der Versicherungssumme für die Position „Sachen der Landwirtschaft“. „Auf Erstes Risiko“ bedeutet, dass eine Unterversicherung nicht angerechnet wird.

2 Insgesamt ist die Entschädigung für alle Kosten und Leistungserweiterungen zusammen auf 1.000.000 Euro je Versicherungsfall begrenzt.

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3. Feuer-Inhaltsversicherung: Kann ich die Leistungen individuell erweitern?

Zum Leistungspaket unserer Feuer-Inhaltsversicherung gehören auch Aufräum- und Abbruchkosten, Überspannungsschäden durch Blitz oder Fermentationsschäden, Sachkosten in Feld- und Reihenscheunen und vieles mehr.

Mit unserem Leistungspaket Plus sind Sie im Schadenfall immer auf der sicheren Seite.

Übersicht der Entschädigungsgrenzen und zusätzlichen Einschlüsse

  • Abbruchkosten
  • Aufräumungskosten

  • im Leistungspaket Plus: bis zur Versicherungssumme1,2
  • Feuerlöschkosten 

  • im Leistungspaket Plus: unbegrenzt
  • Dekontaminationskosten von Erdreich (Selbstbehalt 25%)

  • im Leistungspaket Plus: versichert bis 50.000 €2
  • Überspannungsschäden durch Blitz

  • im Leistungspaket Plus: bis zur Versicherungssumme1,2
  • Fermentationsschäden einschließlich der vorgezogenen Rettungskosten

  • im Leistungspaket Plus: bis zur Versicherungssumme1,2
  • Schwelzersetzungsschäden an mineralischen Düngern

  • im Leistungspaket Plus: bis zur Versicherungssumme1,2
  • Sachen in Feld- und Reihenscheunen, in sonstigen Bergeräumen sowie für Schober und Großballenlager

  • im Leistungspaket Plus: bis zur Versicherungssumme1,2
  • Wiederherstellungskosten für Geschäftsunterlagen und Datenträger

  • im Leistungspaket Plus: bis zur Versicherungssumme1,2
  • Sachverständigenkosten ab Schadenhöhe von 50.000 € (Selbstbehalt 20%)

  • im Leistungspaket Plus: bis zur Versicherungssumme1,2
  • Mehrkosten durch behördliche Auflagen

  • im Leistungspaket Plus: bis zur Versicherungssumme1,2
  • Mehrkosten infolge von Preissteigerungen

  • im Leistungspaket Plus: bis zur Versicherungssumme1,2
  • Wertsachen (z.B. Bargeld, Sparbücher, Wertpapiere) in geschlossenen Behältnissen

  • im Leistungspaket Plus: versichert bis 3.000 €2
  • Weidetiere (eigene) gegen Diebstahl, Tod bzw. Nottötung aufgrund böswilliger Verletzung seitens Dritter

  • im Leistungspaket Plus: versichert bis 20.000 €, max. 3.000 € je Tier2
  • Waldbrandschäden

  • im Leistungspaket Plus: versichert bis 25.000 €2
  • Einbruchdiebstahl-Versicherungsschutz für versicherte Sachen in Werkstatt, Büro und Laden

  • im Leistungspaket Plus: versichert bis 5.000 €2
  • Versicherungsschutz bei grob fahrlässiger Herbeiführung des Versicherungsfalls

  • im Leistungspaket Plus: versichert bis zu einer max. Schadenhöhe von 30.000 €

1 Zusätzlich „auf Erstes Risiko“ versichert, summarisch max. bis zur Höhe der Versicherungssumme für die Position „Sachen der Landwirtschaft“. "Auf Erstes Risiko" bedeutet, dass eine Unterversicherung nicht angerechnet wird.

2 Insgesamt ist die Entschädigung für alle Kosten und Leistungserweiterungen zusammen auf 1.000.000 Euro je Versicherungsfall begrenzt.

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3. Feuer-Inhaltsversicherung: Kann ich die Leistungen individuell erweitern?

Zum Leistungspaket unserer Feuer-Inhaltsversicherung gehören auch Aufräum- und Abbruchkosten, Überspannungsschäden durch Blitz oder Fermentationsschäden, Sachkosten in Feld- und Reihenscheunen und vieles mehr.

Mit unserem Leistungspaket Plus sind Sie im Schadenfall immer auf der sicheren Seite.

Übersicht der Entschädigungsgrenzen und zusätzlichen Einschlüsse

  • Abbruchkosten
  • Aufräumungskosten

  • im Leistungspaket Plus: bis zur Versicherungssumme1,2
  • Feuerlöschkosten 

  • im Leistungspaket Plus: unbegrenzt
  • Dekontaminationskosten von Erdreich (Selbstbehalt 25%)

  • im Leistungspaket Plus: versichert bis 50.000 €2
  • Überspannungsschäden durch Blitz

  • im Leistungspaket Plus: bis zur Versicherungssumme1,2
  • Fermentationsschäden einschließlich der vorgezogenen Rettungskosten

  • im Leistungspaket Plus: bis zur Versicherungssumme1,2
  • Schwelzersetzungsschäden an mineralischen Düngern

  • im Leistungspaket Plus: bis zur Versicherungssumme1,2
  • Sachen in Feld- und Reihenscheunen, in sonstigen Bergeräumen sowie für Schober und Großballenlager

  • im Leistungspaket Plus: bis zur Versicherungssumme1,2
  • Wiederherstellungskosten für Geschäftsunterlagen und Datenträger

  • im Leistungspaket Plus: bis zur Versicherungssumme1,2
  • Sachverständigenkosten ab Schadenhöhe von 50.000 € (Selbstbehalt 20%)

  • im Leistungspaket Plus: bis zur Versicherungssumme1,2
  • Mehrkosten durch behördliche Auflagen

  • im Leistungspaket Plus: bis zur Versicherungssumme1,2
  • Mehrkosten infolge von Preissteigerungen

  • im Leistungspaket Plus: bis zur Versicherungssumme1,2
  • Wertsachen (z.B. Bargeld, Sparbücher, Wertpapiere) in geschlossenen Behältnissen

  • im Leistungspaket Plus: versichert bis 3.000 €2
  • Weidetiere (eigene) gegen Diebstahl, Tod bzw. Nottötung aufgrund böswilliger Verletzung seitens Dritter

  • im Leistungspaket Plus: versichert bis 20.000 €, max. 3.000 € je Tier2
  • Waldbrandschäden

  • im Leistungspaket Plus: versichert bis 25.000 €2
  • Einbruchdiebstahl-Versicherungsschutz für versicherte Sachen in Werkstatt, Büro und Laden

  • im Leistungspaket Plus: versichert bis 5.000 €2
  • Versicherungsschutz bei grob fahrlässiger Herbeiführung des Versicherungsfalls

  • im Leistungspaket Plus: versichert bis zu einer max. Schadenhöhe von 30.000 €

1 Zusätzlich „auf Erstes Risiko“ versichert, summarisch max. bis zur Höhe der Versicherungssumme für die Position „Sachen der Landwirtschaft“. "Auf Erstes Risiko" bedeutet, dass eine Unterversicherung nicht angerechnet wird.

2 Insgesamt ist die Entschädigung für alle Kosten und Leistungserweiterungen zusammen auf 1.000.000 Euro je Versicherungsfall begrenzt.

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4. Was bedeutet Neuwertversicherung ohne Entwertungsgrenze?

Bei der Neuwertversicherung ersetzen wir alle Maschinen, die noch im Betrieb genutzt wurden, nach einem Brand zum Neuwert – unabhängig vom Alter der Maschinen.

Abweichende Regelungen gelten für selbstfahrende Arbeitsmaschinen und landwirtschaftliche Zugmaschinen.

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4. Was bedeutet Neuwertversicherung ohne Entwertungsgrenze?

Bei der Neuwertversicherung ersetzen wir alle Maschinen, die noch im Betrieb genutzt wurden, nach einem Brand zum Neuwert – unabhängig vom Alter der Maschinen.

Abweichende Regelungen gelten für selbstfahrende Arbeitsmaschinen und landwirtschaftliche Zugmaschinen.

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Landwirtschaftliche Gebäudeversicherung

Das große Ganze schützen: Ihre Gebäude

Wohnhaus, Stall, Scheune – alle Gebäude eines landwirtschaftlichen Betriebs sind viel wert. Legen Sie Wert auf eine erstklassige Gebäudeversicherung!

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Wohnhaus, Stall, Scheune – alle Gebäude eines landwirtschaftlichen Betriebs sind viel wert. Legen Sie Wert auf eine erstklassige Gebäudeversicherung!

Ihr Berater vor Ort

Versicherungsbüro Christopher Dornhecker


Säntisstr. 48
81825 München

Tel.: +49 89 95875377
Fax: -
E-Mail: Christopher_Dornhecker@vd-dornhecker.vkb.de

  • Außerhalb der Öffnungszeiten:

    SchadenSoforthilfe für Ihre Sach-, Kraftfahrt- und Haftpflichtversicherung:

    +49 800 6236-6236 national-kostenfrei (24h)

    +49 89 6236-6236 international

  • Öffnungszeiten

    Termine nach Vereinbarung

    Wegbeschreibung

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