Lechler & Kaschütza GbR

Bahnhofsplatz 1
91550 Dinkelsbühl

Kontaktdaten

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Öffnungszeiten:

Mo., Di., Do., Fr.: 09:00 - 17:00
Mi.: 09:00 - 12:30
Sa., So.: geschlossen
und nach Vereinbarung

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    • einfache Online-Beantragung
    • für Ackerbau, Wein, Obst und Hopfen
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Attraktive Förderung für Landwirte in Bayern

Förderung in Bayern

  • Förderung bis zu 50 % der Beiträge zur Mehr­gefahren­versicherung.
  • Maximal­entschä­digung höchstens 80 % der Versicher­ungs­summe.
  • Selbstbehalt: Die Staat­liche Förderung berechnet sich aus einem Selbst­­behalt von 20 % aus dem Schaden­­grad. Sollte in Ihrem Vertrag ein niedrigerer Selbst­behalt ver­ein­bart sein, kann dieser weiter­hin bestehen bleiben. Die Höhe des aus­ge­schütteten Förder­betrags durch das Ministerium ändert sich dadurch nicht.
  • Mindestens 0,3 ha versicherte Fläche.

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Ihr Hof liegt in einer Region mit gewöhn­lich aus­reichend Nieder­schlägen oder Böden mit guter Wasser­halte­fähigkeit? Dann ist unsere Trockenheit light das perfekte Angebot für Sie. Bei reduzierter Ent­schä­di­gungs­leistung erfüllen Sie trotzdem alle Voraus­setzungen für die staat­liche Förderung und profi­tieren von einer Beitragsersparnis.

Ihr Berater erstellt Ihnen gerne ein individuelles Angebot.

Wir unterstützen Sie bei der Beantragung

Alle Fragen zur Förderung beantworten wir Ihnen gerne in einem persönlichen Gespräch.

Jetzt kontaktieren

Diese Kulturen und Gefahren sind mit einem neuen oder bestehenden Versicherungsvertrag förderfähig:

Mit einem Klick auf die jeweilige Kultur sehen Sie, welche Gefahren Sie absichern müssen, um die Förderung zu erhalten.

Ihr Weg zur staatlichen Förderung: So unterstützen wir Sie bei der Beantragung

So unterstützen wir Sie bei der Beantragung

Häufige Fragen zur Förderung, von unseren Experten beantwortet.

Was bedeutet „Selbstbehaltsmodell 20% vom Schadengrad“?
  • Im Schadenfall wird der geschätzte Schaden um die vereinbarten 20 Prozentpunkte reduziert. Das heißt, bei einer ermittelten Schadenquote von 50 % für das betroffene Feldstück, erhalten Sie eine Entschädigung von 30 %. Bei Pauschalentschädigungen wie z.B. Trockenheit oder Fraßschaden erfolgt kein Abzug des Selbstbehaltes.

    Im Schadenfall wird der geschätzte Schaden um die vereinbarten 20 Prozentpunkte reduziert. Das heißt, bei einer ermittelten Schadenquote von 50 % für das betroffene Feldstück, erhalten Sie eine Entschädigung von 30 %. Bei Pauschalentschädigungen wie z.B. Trockenheit oder Fraßschaden erfolgt kein Abzug des Selbstbehaltes.

Muss zwingend auf das Selbstbehaltsmodell 20% vom Schadengrad umgestellt werden, damit ich die Förderung erhalte?
  • Nein, Sie können auch einen geringeren Selbstbehalt wählen. Das Selbstbehaltsmodell 20 % vom Schadengrad wird lediglich für die Berechnung der Förderhöhe vom Ministerium vorgeschrieben. Sie entscheiden, welches Selbstbehaltsmodell Sie für Ihren Vertrag vereinbaren wollen. Die Wahl eines niedrigeren Selbstbehaltes bedeutet einen höheren Versicherungsbeitrag, jedoch im Schadenfall weniger Kosten für Sie. Die Wahl des Selbstbehaltes hat keinen Einfluss auf die Höhe des Förderbetrages, welcher vom Ministerium ausgeschüttet wird.

    Nein, Sie können auch einen geringeren Selbstbehalt wählen. Das Selbstbehaltsmodell 20 % vom Schadengrad wird lediglich für die Berechnung der Förderhöhe vom Ministerium vorgeschrieben. Sie entscheiden, welches Selbstbehaltsmodell Sie für Ihren Vertrag vereinbaren wollen. Die Wahl eines niedrigeren Selbstbehaltes bedeutet einen höheren Versicherungsbeitrag, jedoch im Schadenfall weniger Kosten für Sie. Die Wahl des Selbstbehaltes hat keinen Einfluss auf die Höhe des Förderbetrages, welcher vom Ministerium ausgeschüttet wird.

Wer kann von der staatlichen Förderung in Bayern profitieren?
    • Förderfähige Ackerkulturen: Getreide, Mais, Raps, Rüben, Kartoffeln, Hülsen- und Ölfrüchte
    • Sonder- und Dauerkulturen (Kern- und Steinobst-, Hopfen- und Weinbaubetriebe)
    • Förderfähige Ackerkulturen: Getreide, Mais, Raps, Rüben, Kartoffeln, Hülsen- und Ölfrüchte
    • Sonder- und Dauerkulturen (Kern- und Steinobst-, Hopfen- und Weinbaubetriebe)
Welche Gefahren müssen versichert werden?
    • Paket „Ackerbau“: Hagel, Sturm, Starkregen, Starkfrost, Trockenheit und Fraßschaden ohne Wahlrecht
    • Paket „Obst- und Weinbau und Hopfen“: Bei Wein, Kern- und Steinobst müssen die Gefahr Hagel und mindestens eine der beiden Zusatzgefahren Sturm oder Starkfrost versichert sein. Bei Hopfen ist ausschließlich die Gefahrenkombination Hagel und Sturm möglich.
    • Paket „Ackerbau“: Hagel, Sturm, Starkregen, Starkfrost, Trockenheit und Fraßschaden ohne Wahlrecht
    • Paket „Obst- und Weinbau und Hopfen“: Bei Wein, Kern- und Steinobst müssen die Gefahr Hagel und mindestens eine der beiden Zusatzgefahren Sturm oder Starkfrost versichert sein. Bei Hopfen ist ausschließlich die Gefahrenkombination Hagel und Sturm möglich.
Welcher Fraßschaden ist versichert?
  • Ein Fraßschaden liegt vor, wenn Saatgut oder Pflanzen in Folge eines Fraßes von Gänsen oder Saatkrähen im Ackerbau beschädigt oder gefressen worden sind, wodurch eine Neuansaat notwendig wird.

    Ein Fraßschaden liegt vor, wenn Saatgut oder Pflanzen in Folge eines Fraßes von Gänsen oder Saatkrähen im Ackerbau beschädigt oder gefressen worden sind, wodurch eine Neuansaat notwendig wird.

Wo finde ich weitere Informationen?
  • Die Rahmenbedingungen, Inhalte und weitere Details finden Sie zum Start der Förderung auf der Homepage des Ministeriums unter www.stmelf.bayern.de/foerderung

    Die Rahmenbedingungen, Inhalte und weitere Details finden Sie zum Start der Förderung auf der Homepage des Ministeriums unter www.stmelf.bayern.de/foerderung

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Warum mehr als 100.000 Firmenkunden, Landwirte und Handwerker der Versicherungskammer Bayern vertrauen

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