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Unser Bauherren-Rechtsschutz

Zu spät entdeckte Baumängel verursachen in Deutschland Jahr für Jahr Schäden in Millionenhöhe. Besonders mangelanfällig sind der Rohbau, die Statik und die Dachkonstruktion. Werden Baumängel zu spät entdeckt, kann Ihnen ein großer finanzieller Schaden entstehen. Schlimmstenfalls ist sogar die Rückzahlung Ihres Darlehens gefährdet. Unser Bauherren-Rechtsschutz sorgt für Ihr Recht beim Bauen, Kaufen und Sanieren. Er schützt Sie vor den hohen Kosten eines Rechtsstreits und ist für Sie da, selbst wenn Sie einfach nur eine Frage haben, die Sie mit einem erfahrenen Anwalt telefonisch klären möchten.

Unser Bauherren-Rechtsschutz bietet Ihnen Sicherheit in rechtlichen Belangen bei:

  • Erwerb oder Errichtung eines Neubaus
  • Um- und Ausbau
  • Sanierung
Ihr Vorteil: Es gibt keine Wartezeiten.

Unser Rechts­schutz­versicherer ist die ÖRAG Rechts­schutz­versicherungs-AG

Hansaallee 199
40549 Düsseldorf
Website: www.oerag.de
E-Mail: info@oerag.de
Registergericht Düsseldorf: HRB 12073
Rechtsschutzfall? – Wir sagen Ihnen sofort wie es weiter geht.
MEINRECHT
Rechtsservice von A bis Z
+49 211 529-5555

Was leistet der Bauherren-Rechtsschutz?

Planungsfehler beim Bau können erhebliche Schäden am Bauwerk und hohe Kosten verursachen. Und auch bei Sanierungs- und Umbaumaßnahmen können Fehler der Baufirmen dazu führen, dass Ihr Kostenlimit durch notwendige Ausbesserungen und Reparaturen überzogen wird. Unser Bauherren-Rechtsschutz bietet Ihnen einen optimalen Schutz bei Bau, Kauf und Sanierung Ihrer Immobilie.

Beispiel aus der Praxis: Die teure Planung

Schon vor der Finanz­ier­ung Ihres Ein­familien­hauses bei Ihrem Finanz­ier­ungs­partner be­auf­tragen Sie einen Archi­tekten mit der Plan­ung des Bau­objekts. Er über­sieht, dass der Bau­grund nicht aus­reichend trag­fähig ist. Als Ihr Haus fertig­gestellt ist, können Sie es nicht be­ziehen, da es wegen der Boden­be­schaffen­heit umfang­reiche Mängel auf­weist. Der Schaden be­trägt 250.000 €. Diesen möchten Sie von Ihrem Archi­tekten, der auch mit der Be­auf­sichti­gung der Bau­arbeiten beauf­tragt war, er­setzt haben.
Streitwert: 250.000 €
Kostenrisiko: 23.700 €

Beispiel aus der Praxis: Bauverzug

Die Baufirma informiert Sie, dass sich die Abnahme Ihres Neubaus um drei Monate verzögern wird. Trotzdem wird die Bezugsfertigkeitsrate gefordert. Sie möchten die Baufirma per einstweiliger Verfügung auf die Übergabe verklagen. Die Baufirma verweist auf Baumängel, welche die Fertigstellung verzögern.
Streitwert: 410.000 €
Kostenrisiko: 31.000 €

Beispiel aus der Praxis: Der verschimmelte Dachstuhl

Sie erben ein sanierungsbedürftiges Haus. Der Dachstuhl ist so marode, dass er abgerissen und neu errichtet werden muss. Nach zwei Jahren stellen Sie Schimmelpilz am Holzgebälk des neuen Dachstuhls fest. Nähere Untersuchungen ergeben, dass das Gebälk schon beim Einbau pilzbelastet war. Nachdem Sie dem Bauunternehmen mehrfach erfolglos Fristen gesetzt haben, beauftragen Sie eine andere Firma mit der Instandsetzung. Mit einer Klage verlangen Sie von dem Architekten und der Baufirma für diese Arbeiten Ersatz der Kosten in Höhe von 80.000 €.
Streitwert: 80.000 €
Kostenrisiko: 12.500 €

Beispiel aus der Praxis: Fehlgeplante Heizungsmodernisierung

Sie haben Ihre Ölheizung gegen eine neue Wärmepumpe austauschen lassen. Bei der Inbetriebnahme wird festgestellt, dass die Heizlast nicht richtig berechnet wurde und die Räume nicht ausreichend warm werden. Mit der beauftragten Firma kommt es zu einem Rechtsstreit.
Streitwert: 42.000 €
Kostenrisiko: 9.800 €

Beispiel aus der Praxis: Photovoltaik mit Mängeln

Sie haben sich für eine leistungsstarke Photovoltaikanlage mit 20 kWp entschieden. Leider stimmen die statischen Berechnungen nicht. Die Montagefirma weist jede Schuld zurück.
Streitwert: 35.000 €
Kostenrisiko: 8.500 €

Unsere Bauherren-Rechtsschutz-Leistungen im Überblick

Wer oder was ist versichert?

Versicherte Objekte
Der Schutz gilt für privat genutzte Objekte (selbst bewohnt oder vermietet) in Deutschland:
  • Eigentumswohnung
  • Einfamilienhaus, inkl. Einliegerwohnung
  • Mehrfamilienhaus mit bis zu sechs Wohneinheiten
  • Ferienwohnung bzw. -haus
Versicherte Personen
  • Versicherungsnehmer*in als Bauherr*in, Käufer*in oder Sanierer*in

Was wird gezahlt?

Im Fall eines Rechtsstreits übernehmen wir für Sie die Kosten für Anwalt oder Anwältin, Gericht, vom Gericht bestellte Sachverständige und Zeugen oder Zeuginnen.

Vertragsbedingungen

  • Versicherter Zeitraum: fünf Jahre
  • Versicherungssumme: 100.000 € je Rechtsschutzfall
  • keine Wartezeit
  • Selbstbeteiligung: wahlweise 250€¹/400€ oder 850€*/1000€
  • Selbstbeteiligung entfällt, wenn der Rechtsschutzfall mit einer Beratung erledigt ist

Was ist zu beachten?

  • Der Bauherren-Rechtsschutz ist bei Ihrem Berater erhältlich und nur in Verbindung mit einer Finanzierung oder mit einer der folgenden Versicherungen rund um Ihr Bauvorhaben abschließbar:

    - Bauleistungsversicherung
    - integrierte Feuerrohbauversicherung (in Gebäudeversicherung)
    - Bauherren-Haftpflichtversicherung
    - Bauhelfer-Unfallversicherung
    - Rundum-Schutz bzw. Rundum-Schutz PLUS für Hauseigentümer*innen
  • Der Versicherungsbeginn des Rechtsschutz-Vertrags muss vor Beginn** der Bau- bzw. Sanierungs­maßnahmen liegen
  • Bei Kauf eines Neubaus vom Bauträger muss der Versicherungsbeginn vor Unterzeichnung des notariellen Kaufvertrages liegen.
  • Der Versicherungsschutz gilt für privat genutzte Objekte (selbst genutzt oder vermietet) mit bis zu sechs Wohneinheiten.
  • Das Objekt darf nicht unter Denkmalschutz stehen.
  • Die Bau-/Kaufsumme darf bis zu 3 Mio. € betragen.

Immer inklusive: MEINRECHT

Mit dem Rechtsservice MEINRECHT ist Ihnen schnelle und unkomplizierte Hilfe in rechtlichen Angelegenheiten rund um die Uhr sicher – telefonisch oder online unter meinrecht.de.
  • Erste Hilfe im Rechtsschutzfall
    Sofortige Prüfung der Kostenübernahme, schnelle und kompetente Einschätzung der Erfolgsaussichten und Planung der weiteren Vorgehensweise. Unter meinrecht.de finden Sie außerdem Ratgeber zu wichtigen rechtlichen Themen sowie nützliche Mustervorlagen.
  • Telefonische Rechtsberatung
    eines Rechtsanwalts zur Erstberatung2 in allen rechtlichen Fragen. Unabhängig davon, ob der Fall versichert ist oder nicht, und immer ohne Selbstbeteiligung.
  • Kanzlei-Empfehlung
    Kompetente Unterstützung bei der Regelung Ihrer rechtlichen Angelegenheit durch die Empfehlung von ausgesuchten und unabhängigen Rechtsanwält*innen in der Nähe Ihres Wohnortes.3
  • Mediation
    Vermittlung einer Mediatorin oder eines Mediators für eine professionelle Konfliktlösung. Immer ohne Selbstbeteiligung.
  • Servicepaket
    Unter meinrecht.de bieten wir Ihnen ein Servicepaket rund um die private Vorsorge und die Themen Beruf und Mobilität: inklusive RadMobilSchutz, digitaler Testamentsgestaltung und weiterer attraktiver Serviceleistungen.
SB-Bonus mit Zufriedenheits-Garantie

SB-Bonus mit Zufriedenheitsgarantie

Ihre Selbstbeteiligung im Rechtsschutzfall reduziert sich um 150 €, wenn Sie sich für eine von MEINRECHT empfohlene Kanzlei entscheiden.

Sollten Sie dort nicht zufrieden sein, können Sie zu einem Anwalt oder einer Anwältin Ihrer Wahl wechseln. Wir tragen einmalig anfallende Mehrkosten bis zu 1.000 €.

*Ihre Selbstbeteiligung im Rechtsschutzfall, sofern Sie eine von uns für diesen konkreten Rechtsschutzfall empfohlene Rechtsanwaltskanzlei beauftragen.
**Der Beginn der Sanierungs-/Modernisierungsmaßnahme ist der Zeitpunkt, zu dem erstmals der Versicherungsnehmer oder die Versicherungsnehmerin oder ein von dem Versicherungsnehmer oder der Versicherungsnehmerin beauftragter Dienstleistungsbetrieb (z. B. Handwerksbetrieb) physische Veränderungen an dem Gebäude, einem Gebäudeteil oder dem Grundstück vornimmt oder vornehmen soll, um mit der konkreten Durchführung der Sanierung/Modernisierung zu beginnen. Mit „Baubeginn“ ist das Datum gemeint, an dem die Erdarbeiten beginnen, unabhängig davon, ob diese Maßnahmen von dem Versicherungsnehmer selbst oder einem vom Versicherungs­nehmer beauftragten Dritten durchgeführt werden sollen. Erdarbeiten („erster Spaten­stich“) sind das Lösen, Laden, Fördern, Einbauen und Verdich­ten von Boden und Fels. Zum Baubeginn zählt auch der Abriss von alten Gebäuden, Gebäudeteilen oder sonstigen baulichen Anlagen zum Zweck der Bauvorbereitung. Dem Baubeginn vorgelagerte Arbeiten, die der Säuberung und Räumung des Baugrund­stücks dienen, bleiben außer Betracht (z. B. das Fällen von Bäumen, Entfernen von losem Abfall oder Schutt).
***Telefonische Erstberatung durch einen in Deutschland zugelassenen Rechtsanwalt für Rechtsangelegenheiten, bei denen die Erstberatung ohne Prüfung von Unterlagen durchgeführt werden kann und deutsches Recht anwendbar ist.
TÜV Siegel Saarland

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Unsere Berater helfen Ihnen gern.

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