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Starker Schutz für Haus- und Grundbesitzer

  • Sicherheit als Vermieter – Kommt in einem vermieteten Haus oder auf einem Grundstück jemand zu Schaden, haftet der Eigentümer mit seinem Einkommen und Vermögen.
  • Umfassender Schutz – Wir wehren unberechtigte Ansprüche und Forderungen ab, wenn notwendig auch vor Gericht. Und bezahlen Schadenersatz-Forderungen gegen Sie bis zu 30 Millionen Euro (pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden).
  • Lohnend für Eigentümer von Mehrfamilien-Häusern – auch bei gewerblicher Nutzung (bis 50 Prozent).
  • Extras mit dabei – Versichert ist auch Ihr Bauherren-Risiko bis zu einer Bausumme von 100.000 Euro.

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Häufige Fragen zur Haus- und Grundbesitzer-Haftpflicht

Warum brauche ich eine Haus- und Grundbesitzer-Haftpflicht?
  • Jeder Hauseigentümer muss dafür sorgen, dass in seinem Haus und auf seinem Grundstück niemand zu Schaden kommt (sogenannte Verkehrssicherungspflicht). Außerdem hat der Eigentümer eine Gebäude-Instandhaltungs- und Unterhaltungspflicht. Kommt er diesen Pflichten nicht nach, muss er für die Folgen geradestehen.

    Unsere Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung prüft, ob und in welcher Höhe der Geschädigte einen gesetzlichen Anspruch auf Schadenersatz hat. Die Versicherung leistet Schadenersatz bei berechtigten Forderungen. Und wehrt unberechtigte und überhöhte Ansprüche ab – wenn notwendig auch vor Gericht.

Wer braucht eine Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung?
  • Eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht ist wichtig für:

    • Eigentümer von Mehrfamilienhäusern
    • Eigentümer von Ein- oder Zweifamilienhäusern, wenn diese ganz oder teilweise vermietet werden (bei Selbstnutzung zu Wohnzwecken siehe nächste Frage)
    • Eigentümer von unbebauten Grundstücken
    • Wohnungseigentümer-Gemeinschaften
    • Nießbraucher (zum Beispiel Bewohner mit lebenslangem Wohnrecht)
Ich habe eine Privat-Haftpflichtversicherung – reicht die nicht aus?
  • Nein, nicht in jedem Fall. In unserer Privat-Haftpflichtversicherung besteht nur Versicherungsschutz als Inhaber von selbstbewohnten Ein- oder Zweifamilienhäusern. Wenn Ihr Haus (teil)vermietet wird oder es sich um ein Mehrfamilienhaus handelt, ist unsere Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung notwendig und empfehlenswert.

Hafte ich auch, wenn laut Mietvertrag die Mieter die Pflicht zum Schneeräumen haben?
  • Mit der Übertragung der Räum- und Streupflicht sind Sie nicht aus der Verantwortung entlassen. Es bleibt Ihnen noch eine Überwachungspflicht. Versäumen Sie Ihre Pflicht zu erfüllen, haften Sie weiter – neben Ihrem Mieter.

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Unsere Berater helfen Ihnen gern.

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