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Bauen Sie vor – mit unserer Bauherren-Haftpflicht

  • Finanziell sicher – Wir versichern Ihre gesetz­liche Haft­pflicht als Bauherr. Wenn Dritte durch Ihr Bau­vor­haben einen Schaden erlei­den, treten wir für Sie ein und kümmern uns um berech­tigten Ersatz für Personen-, Sach- oder Ver­mögens­schäden.
  • Wer baut, braucht einen starken Partner – Unsere Bauherren-Haftpflichtversicherung prüft für Sie die Rechtslage, übernimmt berechtigte Ansprüche und wehrt unberechtigte oder überhöhte Forderungen ab. Falls notwendig auch vor Gericht.
  • Für Bauvorhaben, ganz gleich, ob Neubau oder Umbau – Ihr Versicherungsschutz endet mit Ab­schluss der Bau­arbeiten, spätes­tens drei Jahre nach Beginn des Vertrags.
  • Wichtiger Schutz für wenig Geld – Die Bauherren-Haftpflicht ist ein Muss für alle, die ein Eigenheim bauen. Bei einer Bausumme bis 500.000 Euro besteht Versicherungsschutz über unsere Privat-Haftpflichtversicherung.

Top Preis-Leistungs-Verhältnis: Was kostet eine Bauherren-Haftpflicht?

Was kostet eine Bauherren-Haftpflicht?

Sicher vom ersten Spatenstich an

Wer ein Haus baut, muss genau rechnen, viel Zeit und Geld inves­tieren und nicht selten einen Kredit auf­­nehmen. Umso wichtiger ist daher, dass nichts die Kalku­­lation sprengt. Doch ein Schaden vor oder während der Bau­­phase ist schnell geschehen. Und die Kosten – auch für Schaden­­ersatz­­ansprüche – sind oft hoch. Sichern Sie sich daher gut ab. Mit unserer Bauherren-Haft­pflicht­­ver­sicherung bleiben Sie finan­ziell unab­­hängig.

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Bauzeit unter 6 Monaten

* Dieser Preis gilt für: 10 Mio. pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden für ein Ein-/Zweifamilienhaus. Als Bausumme sind online maximal 1.000.000 Euro möglich. Mehr auf Anfrage bei Ihrem Versicherungsberater.

Um durch die Tabelle zu blättern, streichen Sie mit dem Finger nach links.
Leistungsüberblick
Wehrt unberechtigte Ansprüche und Forderungen ab, wenn nötig vor Gericht
Gilt für Bauvorhaben, ganz gleich ob Neubau oder Umbau
Schäden durch am Bau beschäftigte Personen
Schäden durch Baumaschinen
Schäden, die durch Planungsfehler oder Bauleitung verursacht wurden
Schäden durch Grundstückssenkungen oder Erdrutsch

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TÜV Siegel Saarland

Häufige Fragen rund um die Bauherren-Haftpflicht

Wer braucht eine Bauherren-Haftpflichtversicherung?
  • Jede Privatperson, die bauen möchte. Denn als Bauherr sind Sie für die Sicherheit auf Ihrem Grundstück und in Ihrem noch nicht fertig gestellten Haus verantwortlich. Dabei ist es Ihre Pflicht, die Baustelle zu sichern, alle Bauvorschriften einzuhalten, und die Auswahl geeigneter Handwerker und Dienstleister sicherzustellen. Wenn Sie Architekten, Bauunternehmen oder sonstige Handwerker verpflichten, entbindet Sie das nicht von Ihrer Haftung!

Reicht bei Bauvorhaben meine Privat-Haftpflichtversicherung?
  • Nein, in der Regel nicht. Die Privat-Haftpflichtversicherung deckt gewöhnlich bis zu einer bestimmten Summe nur kleinere Bauvorhaben wie Um- und Anbauten ab. Wird diese Summe überschritten, brauchen Sie eine Bauherren-Haftpflichtversicherung.

In welchen Fällen schützt die Bauherren-Haftpflichtversicherung?
  • Jeder Bauherr hat gesetzlich auferlegte Pflichten: die Verkehrssicherungs-Pflicht für die Baustelle und Zufahrt, die Überwachungspflicht der Baustelle sowie die Auswahlpflicht für geeignete Architekten und Handwerker.

    Wird eine dieser auferlegten Bauherren-Pflichten nicht eingehalten und es entsteht einem Dritten ein Schaden (Personen-, Sach- und Vermögensschaden), dann greift unsere Bauherren-Haftpflichtversicherung (Prüfung der Haftpflichtfrage, Zahlung berechtigter Forderungen und Abwehr unberechtigter Ansprüche). Außer, es handelt sich um Vorsatz.

    Typische Beispiele sind:

    • Auf der verdreckten Zufahrtsstraße stürzt ein Radfahrer und verletzt sich.
    • Sie führen Freunde über die Baustelle und einer davon stürzt unglücklich.
    • Ein Bauarbeiter beschädigt aus Versehen mit dem Bagger den Zaun des Nachbarn.
Wie sehen die Bauherren-Haftpflichten genau aus?
  • Verkehrssicherungs-Pflicht:
    Als Bauherr müssen Sie dafür sorgen, dass es auf dem Grundstück, der Zufahrt und im Materiallager nicht zu Verunreinigungen und unsachgemäßer Lagerung kommt. Auch die Baugrube und der Rohbau müssen entsprechend gesichert sein, damit beispielsweise Kinder nicht rein- oder runterfallen können.

    Überwachungspflicht:
    Sie müssen dafür sorgen, dass die Baustelle und alle Baumaterialien gesichert sind. Und dass die ausgewählten Gewerke und Handwerker keine Gefährdungssituationen für Dritte schaffen.

    Auswahlpflicht:
    Sie sind verpflichtet, geeignete Architekten, Bauunternehmen und Bauhelfer auszuwählen. Auch wenn Sie aus Unwissenheit nicht geeignete Firmen beauftragen, die gegen die Sicherungspflichten verstoßen, könnten Sie unter Umständen belangt werden.

    Wichtig:
    Der Bauherr kann gesamtschuldnerisch für alles verantwortlich gemacht werden. Der Bauherr muss dann von den übrigen Mitverursachern die entfallenden Anteile zurückfordern. Dies ist sehr mühselig, langwierig und teuer. Die „gesamtschuldnerische Haftung“ ist daher für den Geschädigten von Vorteil. Er braucht sich nur an einen Beteiligten wenden, von dem er glaubt, am ehesten den Schaden ersetzt zu bekommen.

    Daher ist unsere Bauherren-Haftpflichtversicherung sehr wichtig, da wir alle Forderungen prüfen und unberechtigte Ansprüche für Sie abwehren. Bei berechtigten Ansprüchen zahlen wir und Sie haben keinen Ärger oder Kosten.

Haben Sie Fragen?

Unsere Berater helfen Ihnen gern.

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