Die betriebliche Krankenversicherung (bKV)

Ihr Berater vor Ort

Consal VersicherungsDienste GmbH Thomas Schramm

Säntisstr. 48
81825 München

Tel.: +49 89 23782137
Fax: -
E-Mail: Thomas_Schramm@vd-schramm.vkb.de

  • Außerhalb der Öffnungszeiten:

    SchadenSoforthilfe für Ihre Sach-, Kraftfahrt- und Haftpflichtversicherung:

    +49 800 6236-6236 national-kostenfrei (24h)

    +49 89 6236-6236 international

    Weitere Telefonnummern
  • Öffnungszeiten

    Mo. - Fr.: 09:00 - 16:00
    Sa., So.: geschlossen
    und nach Vereinbarung

    Wegbeschreibung

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Consal VersicherungsDienste GmbH Thomas Schramm

Säntisstr. 48
81825 München

Tel.: +49 89 23782137
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E-Mail: Thomas_Schramm@vd-schramm.vkb.de

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    und nach Vereinbarung

    Wegbeschreibung

Wie einfach ist die Einführung einer betrieblichen Krankenversicherung?

In 30 Min. zur Mitarbeitervorsorge

Wir servieren Ihnen die bKV in der Zeit einer Kaffeepause

In 3 Schritten zur betrieblichen Krankenversicherung

Wie gehen Arbeitnehmer- und gebervorteile bei einer bKV Hand in Hand?

Arbeitgebervorteile

Arbeitgebervorteile

Bestehende und potenzielle Mitarbeiter begeistern
  • Arbeitgeber mit einer betrieblichen Krankenversicherung werden von Ihren Mitarbeitern deutlich häufiger weiter­empfohlen. Die Fluktuation sinkt nachweislich.

    Arbeitgeber mit einer betrieblichen Krankenversicherung werden von Ihren Mitarbeitern deutlich häufiger weiter­empfohlen. Die Fluktuation sinkt nachweislich.

Maßgeschneiderte Absicherung
  • Mit unseren attraktiven Tarifen finden wir Lösungen, die genau auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten sind. Und das bereits ab 5 Mitarbeitern.

    Mit unseren attraktiven Tarifen finden wir Lösungen, die genau auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten sind. Und das bereits ab 5 Mitarbeitern.

Steuern sparen
  • Die Arbeitgeber-Beiträge sind als Betriebsausgaben steuerlich absetzbar. Zusätzlich können diese als Sachbezug bis zu einer Freigrenze von 50 Euro pro Arbeitnehmer steuer- und sozialabgabenfrei sein. Wir empfehlen, sich hierzu steuerlich beraten zu lassen.

    Die Arbeitgeber-Beiträge sind als Betriebsausgaben steuerlich absetzbar. Zusätzlich können diese als Sachbezug bis zu einer Freigrenze von 50 Euro pro Arbeitnehmer steuer- und sozialabgabenfrei sein. Wir empfehlen, sich hierzu steuerlich beraten zu lassen.

Einfache Verwaltung
  • Mit unserem Firmenkundenportal verwalten Sie ihre betriebliche Krankenversicherung bequem und zeitsparend online.

    Mit unserem Firmenkundenportal verwalten Sie ihre betriebliche Krankenversicherung bequem und zeitsparend online.

Beitragsbefreiung in entgeltfreien Zeiten
  • Eine Beitrags­befreiung wegen Inan­spruch­nahme von Eltern- oder Pflege­zeit, Sonder­urlaub/ Frei­stellung aus persön­lichen Gründen (Sabbatical/ Betreuung Ange­höriger) oder Arbeits­un­fähig­keit nach Ende des gesetz­lichen Anspruchs auf Entgelt­fort­zahlung im Krankheits­fall ist möglich. Während der Beitrags­befreiung, die für die Dauer von maxi­mal 36 Monaten möglich ist, genießt der Mit­arbeiter weiter­hin vollen Versicher­ungs­schutz.

    Eine Beitrags­befreiung wegen Inan­spruch­nahme von Eltern- oder Pflege­zeit, Sonder­urlaub/ Frei­stellung aus persön­lichen Gründen (Sabbatical/ Betreuung Ange­höriger) oder Arbeits­un­fähig­keit nach Ende des gesetz­lichen Anspruchs auf Entgelt­fort­zahlung im Krankheits­fall ist möglich. Während der Beitrags­befreiung, die für die Dauer von maxi­mal 36 Monaten möglich ist, genießt der Mit­arbeiter weiter­hin vollen Versicher­ungs­schutz.

Mitarbeitervorteile

Mitarbeitervorteile

Bestehende und potenzielle Mitarbeiter begeistern
  • Arbeitgeber mit einer betrieblichen Krankenversicherung werden von Ihren Mitarbeitern deutlich häufiger weiter­empfohlen. Die Fluktuation sinkt nachweislich.

    Arbeitgeber mit einer betrieblichen Krankenversicherung werden von Ihren Mitarbeitern deutlich häufiger weiter­empfohlen. Die Fluktuation sinkt nachweislich.

Maßgeschneiderte Absicherung
  • Mit unseren attraktiven Tarifen finden wir Lösungen, die genau auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten sind. Und das bereits ab 5 Mitarbeitern.

    Mit unseren attraktiven Tarifen finden wir Lösungen, die genau auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten sind. Und das bereits ab 5 Mitarbeitern.

Steuern sparen
  • Die Arbeitgeber-Beiträge sind als Betriebsausgaben steuerlich absetzbar. Zusätzlich können diese als Sachbezug bis zu einer Freigrenze von 50 Euro pro Arbeitnehmer steuer- und sozialabgabenfrei sein. Wir empfehlen, sich hierzu steuerlich beraten zu lassen.

    Die Arbeitgeber-Beiträge sind als Betriebsausgaben steuerlich absetzbar. Zusätzlich können diese als Sachbezug bis zu einer Freigrenze von 50 Euro pro Arbeitnehmer steuer- und sozialabgabenfrei sein. Wir empfehlen, sich hierzu steuerlich beraten zu lassen.

Einfache Verwaltung
  • Mit unserem Firmenkundenportal verwalten Sie ihre betriebliche Krankenversicherung bequem und zeitsparend online.

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Beitragsbefreiung in entgeltfreien Zeiten
  • Eine Beitrags­befreiung wegen Inan­spruch­nahme von Eltern- oder Pflege­zeit, Sonder­urlaub/ Frei­stellung aus persön­lichen Gründen (Sabbatical/ Betreuung Ange­höriger) oder Arbeits­un­fähig­keit nach Ende des gesetz­lichen Anspruchs auf Entgelt­fort­zahlung im Krankheits­fall ist möglich. Während der Beitrags­befreiung, die für die Dauer von maxi­mal 36 Monaten möglich ist, genießt der Mit­arbeiter weiter­hin vollen Versicher­ungs­schutz.

    Eine Beitrags­befreiung wegen Inan­spruch­nahme von Eltern- oder Pflege­zeit, Sonder­urlaub/ Frei­stellung aus persön­lichen Gründen (Sabbatical/ Betreuung Ange­höriger) oder Arbeits­un­fähig­keit nach Ende des gesetz­lichen Anspruchs auf Entgelt­fort­zahlung im Krankheits­fall ist möglich. Während der Beitrags­befreiung, die für die Dauer von maxi­mal 36 Monaten möglich ist, genießt der Mit­arbeiter weiter­hin vollen Versicher­ungs­schutz.

Absicherung auf Privatpatienten-Niveau
  • Ob bei Vorsorgeuntersuchungen, im Krankenhaus oder bei ambulanten Behandlungen, eine Absicherung auf Privatpatienten-Niveau bietet erlebbare Vorteile.

    Ob bei Vorsorgeuntersuchungen, im Krankenhaus oder bei ambulanten Behandlungen, eine Absicherung auf Privatpatienten-Niveau bietet erlebbare Vorteile.

Keine Gesundheitsprüfung notwendig
  • Bei einer arbeitgeber­voll­finanz­ierten bKV ist für den einzelnen Mit­arbeiter weder eine Gesund­heits­prüfung not­wendig, noch gibt es Warte­zeiten. Die Mit­arbeiter können Leistungen sofort in Anspruch nehmen.

    Bei einer arbeitgeber­voll­finanz­ierten bKV ist für den einzelnen Mit­arbeiter weder eine Gesund­heits­prüfung not­wendig, noch gibt es Warte­zeiten. Die Mit­arbeiter können Leistungen sofort in Anspruch nehmen.

Mitversicherung von Familienangehörigen
  • Familienange­hörige  können gegen eigenen Beitrag ebenfalls von dem bKV-Leistungs­spektrum profi­tieren und sich zu günstigen Konditionen, gege­benen­falls auch ohne Gesund­heits­prüfung, ihren indivi­duellen Versicher­ungs­schutz zusammen­stellen.

    Familienange­hörige  können gegen eigenen Beitrag ebenfalls von dem bKV-Leistungs­spektrum profi­tieren und sich zu günstigen Konditionen, gege­benen­falls auch ohne Gesund­heits­prüfung, ihren indivi­duellen Versicher­ungs­schutz zusammen­stellen.

Versicherungsschutz individuell aufstocken
  • Arbeitnehmer können je nach Tarif ihren Versicherungsschutz im Privatkundenportal "MeinPremiumService" individuell aufstocken, um z.B. noch mehr Leistungen bei Zahnersatz zu erhalten.

    Arbeitnehmer können je nach Tarif ihren Versicherungsschutz im Privatkundenportal "MeinPremiumService" individuell aufstocken, um z.B. noch mehr Leistungen bei Zahnersatz zu erhalten.

Digitale Gesundheitsservices
  • Zusätzlich zu unseren ambulanten und stationären Leistungen bieten wir im Rahmen der betrieblichen Krankenversicherung drei digitale Gesundheitsservices, die Ihnen helfen, gesund zu bleiben.

    Zusätzlich zu unseren ambulanten und stationären Leistungen bieten wir im Rahmen der betrieblichen Krankenversicherung drei digitale Gesundheitsservices, die Ihnen helfen, gesund zu bleiben.

Für jeden Bedarf das passende Tarifpaket

Auf was sich Ihre Mitarbeiter freuen können

Mit unseren attraktiven Tarifen finden wir Lösungen, die genau auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten sind.

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Sehhilfen, refraktive Chirurgie (bspw. Lasik)
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Zahnbehandlungen und Zahn­ersatz (z.B. Inlays, Onlays, Kronen, Implantate) und zahn­medizin­ische Pro­phylaxe­behandlungen
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Ambulante alternative Heilmethoden
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Vorsorge­unter­suchungen, Schutz­impf­ungen und Malaria­pro­phy­laxe aus privatem Anlass
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Unvorhergesehene stationäre und ambulante Behand­lungen im Aus­land – auf allen privaten und dienst­lichen Reisen bis 2 Monate
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Ambulante Heilbehandlung
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Medizinische Hilfsmittel
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Chefarzt­behandlung, Ein­bett- oder Zwei­bett­zimmer, auch bei stationärer Psycho­therapie, sowie Tage­geld bei stationären Reha­bili­ta­tions­behandlungen

Warum mehr als 100.000 Firmenkunden, Landwirte und Handwerker der Versicherungskammer Bayern vertrauen

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