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Häufig gestellte Fragen zur Haftpflichtversicherung

Allgemeine Fragen zur Haftpflichtversicherung

Wann brauche ich eine Haftpflichtversicherung?
  • Immer! Denn man sagt zu Recht, dass die Haftpflichtversicherung eine der wichtigsten Absicherungen ist. Entsteht durch ein schuldhaftes Verhalten (zum Beispiel Leichtsinn, Missgeschick) oder Unterlassen (zum Beispiel Vergesslichkeit) einem Dritten ein Schaden, so gilt in der Regel: Wer den Schaden verursacht hat, der muss dafür haften. So steht es im Gesetz. Der Verursacher steht dann in der Pflicht, diesen Schaden durch Schadensersatzzahlungen zu entschädigen. Er haftet in der Regel in unbegrenzter Höhe und mit seinem gesamten Vermögen (Haus- und Grundbesitz, Bankguthaben, Lohn und Gehalt). Diese Pflicht wird auch als gesetzliche Haftpflicht bezeichnet.

Wie kann ich mich vor einem Haftpflichtschaden absichern?
Ist eine Haftpflichtversicherung freiwillig?
Welche Haftpflichtversicherungen bietet die Versicherungskammer Bayern an?

Bauherren-Haftpflichtversicherung

Wer braucht eine Bauherren-Haftpflichtversicherung?
  • Jede Privatperson, die bauen möchte. Denn als Bauherr sind Sie für die Sicherheit auf Ihrem Grundstück und in Ihrem noch nicht fertig gestellten Haus verantwortlich. Dabei ist es Ihre Pflicht, die Baustelle zu sichern, alle Bauvorschriften einzuhalten, und die Auswahl geeigneter Handwerker und Dienstleister sicherzustellen. Wenn Sie Architekten, Bauunternehmen oder sonstige Handwerker verpflichten, entbindet Sie das nicht von Ihrer Haftung!

Reicht bei Bauvorhaben meine Privat-Haftpflichtversicherung?
  • Nein, in der Regel nicht. Die Privat-Haftpflichtversicherung deckt gewöhnlich bis zu einer bestimmten Summe nur kleinere Bauvorhaben wie Um- und Anbauten ab. Wird diese Summe überschritten, brauchen Sie eine Bauherren-Haftpflichtversicherung.

In welchen Fällen schützt die Bauherren-Haftpflichtversicherung?
  • Jeder Bauherr hat gesetzlich auferlegte Pflichten: die Verkehrssicherungs-Pflicht für die Baustelle und Zufahrt, die Überwachungspflicht der Baustelle sowie die Auswahlpflicht für geeignete Architekten und Handwerker.

    Wird eine dieser auferlegten Bauherren-Pflichten nicht eingehalten und es entsteht einem Dritten ein Schaden (Personen-, Sach- und Vermögensschaden), dann greift unsere Bauherren-Haftpflichtversicherung (Prüfung der Haftpflichtfrage, Zahlung berechtigter Forderungen und Abwehr unberechtigter Ansprüche). Außer, es handelt sich um Vorsatz.

    Typische Beispiele sind:

    • Auf der verdreckten Zufahrtsstraße stürzt ein Radfahrer und verletzt sich.
    • Sie führen Freunde über die Baustelle und einer davon stürzt unglücklich.
    • Ein Bauarbeiter beschädigt aus Versehen mit dem Bagger den Zaun des Nachbarn.
Wie sehen die Bauherren-Haftpflichten genau aus?
  • Verkehrssicherungs-Pflicht:
    Als Bauherr müssen Sie dafür sorgen, dass es auf dem Grundstück, der Zufahrt und im Materiallager nicht zu Verunreinigungen und unsachgemäßer Lagerung kommt. Auch die Baugrube und der Rohbau müssen entsprechend gesichert sein, damit beispielsweise Kinder nicht rein- oder runterfallen können.

    Überwachungspflicht:
    Sie müssen dafür sorgen, dass die Baustelle und alle Baumaterialien gesichert sind. Und dass die ausgewählten Gewerke und Handwerker keine Gefährdungssituationen für Dritte schaffen.

    Auswahlpflicht:
    Sie sind verpflichtet, geeignete Architekten, Bauunternehmen und Bauhelfer auszuwählen. Auch wenn Sie aus Unwissenheit nicht geeignete Firmen beauftragen, die gegen die Sicherungspflichten verstoßen, könnten Sie unter Umständen belangt werden.

    Wichtig:
    Der Bauherr kann gesamtschuldnerisch für alles verantwortlich gemacht werden. Der Bauherr muss dann von den übrigen Mitverursachern die entfallenden Anteile zurückfordern. Dies ist sehr mühselig, langwierig und teuer. Die „gesamtschuldnerische Haftung“ ist daher für den Geschädigten von Vorteil. Er braucht sich nur an einen Beteiligten wenden, von dem er glaubt, am ehesten den Schaden ersetzt zu bekommen.

    Daher ist unsere Bauherren-Haftpflichtversicherung sehr wichtig, da wir alle Forderungen prüfen und unberechtigte Ansprüche für Sie abwehren. Bei berechtigten Ansprüchen zahlen wir und Sie haben keinen Ärger oder Kosten.

Sind Freunde und Helfer bei der Bauherren-Haftpflicht mitversichert?
  • So niedrig die Zinsen für Baukredite aktuell auch sind – bauen ist und bleibt teuer. Verständlich, dass sich daher viele Bauherren Familienmitglieder und Freunde mit zwei rechten Händen zur günstigen Unterstützung holen. Doch sind diese Helfer überhaupt versichert?

    Schäden, die Freundschaftshelfer verursachen, sind selten über die Privat-Haftpflichtversicherung versichert. Denn diese greift nur bei Umbauten oder Renovierungen – und nicht bei komplexen Neubauten. Auch deshalb macht sich eine Bauherren-Haftpflichtversicherung schnell bezahlt.

    Die privaten Helfer können sich außerdem auf Baustellen leicht verletzen – ein rostiger Nagel, ein wackeliges Brett, eine tiefe Grube – Gefahrenstellen gibt es viele. Passiert etwas, dann greift für Bauhelfer die gesetzliche Unfallversicherung. Wichtig: Melden Sie jeden Helfer bis spätestens eine Woche nach Baubeginn bei der Berufsgenossenschaft für Bauwirtschaft an – sonst droht ein Bußgeld von bis zu 2.500 Euro.

    Die gesetzliche Versicherung für Bauhelfer bietet nur eine Grundsicherung. Für freiwillige Helfer auf dem Bau ist daher eine private Bauhelfer-Unfallversicherung empfehlenswert. Wir beraten Sie gerne.

    Ein paar Beispiele zeigen, wann die gesetzliche Unfallversicherung und wann die private Unfallversicherung greift:

    • Sie sind der Bauherr. Ein Freund Ihres Vaters, zu dem Sie eher wenig Kontakt haben, hilft mit vielen Stunden beim Umbau. Wenn er verunglückt, zahlt die gesetzliche Unfallversicherung, da hier keine freundschaftliche Beziehung besteht. Darüber hinaus können Leistungen aus der privaten Unfallversicherung bezahlt werden.
    • Sie sind der Bauherr. Ihr Vater wohnt nebenan und hilft mal kurz beim Bau mit. Dabei verletzt er sich bei Aufräumarbeiten. Wegen der familiären Beziehung und der Gefälligkeitsleistung greift hier nur die private Unfallversicherung.
    • Sie sind der Bauherr. Ihr Freund, vom Beruf Zimmerer, bereitet den Dachstuhl für die neue Garage vor. Ihr Freund arbeitet eigenständig, bestellt das Material und kann selbst bestimmen, wann er kommt und geht. Das gilt als unternehmerähnliche Tätigkeit – er ist nicht über die gesetzliche Unfallversicherung des Bauherrn versicherbar, sondern muss sich selbst versichern.
Was unterscheidet die Bauherren-Haftpflicht von der Haus- und Grundbesitzer-Haftpflicht?

Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung

Warum brauche ich eine Haus- und Grundbesitzer-Haftpflicht?
  • Jeder Hauseigentümer muss dafür sorgen, dass in seinem Haus und auf seinem Grundstück niemand zu Schaden kommt (sogenannte Verkehrssicherungspflicht). Außerdem hat der Eigentümer eine Gebäude-Instandhaltungs- und Unterhaltungspflicht. Kommt er diesen Pflichten nicht nach, muss er für die Folgen geradestehen.

    Unsere Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung prüft, ob und in welcher Höhe der Geschädigte einen gesetzlichen Anspruch auf Schadenersatz hat. Die Versicherung leistet Schadenersatz bei berechtigten Forderungen. Und wehrt unberechtigte und überhöhte Ansprüche ab – wenn notwendig auch vor Gericht.

Wer braucht eine Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung?
  • Eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht ist wichtig für:

    • Eigentümer von Mehrfamilienhäusern
    • Eigentümer von Ein- oder Zweifamilienhäusern, wenn diese ganz oder teilweise vermietet werden (bei Selbstnutzung zu Wohnzwecken siehe nächste Frage)
    • Eigentümer von unbebauten Grundstücken
    • Wohnungseigentümer-Gemeinschaften
    • Nießbraucher (zum Beispiel Bewohner mit lebenslangem Wohnrecht)
Ich habe eine Privat-Haftpflichtversicherung – reicht die nicht aus?
  • Nein, nicht in jedem Fall. In unserer Privat-Haftpflichtversicherung besteht nur Versicherungsschutz als Inhaber von selbstbewohnten Ein- oder Zweifamilienhäusern. Wenn Ihr Haus (teil)vermietet wird oder es sich um ein Mehrfamilienhaus handelt, ist unsere Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung notwendig und empfehlenswert.

Hafte ich auch, wenn laut Mietvertrag die Mieter die Pflicht zum Schneeräumen haben?
  • Mit der Übertragung der Räum- und Streupflicht sind Sie nicht aus der Verantwortung entlassen. Es bleibt Ihnen noch eine Überwachungspflicht. Versäumen Sie Ihre Pflicht zu erfüllen, haften Sie weiter – neben Ihrem Mieter.

Wann schützt mich eine Haus- und Grundbesitzer-Haftpflicht?
  • Hier könnten wir Ihnen unzählige Geschichten aus unserer jahrhundertlangen Erfahrung erzählen. Nur ein paar Beispiele:

    • Bei Glatteis oder Schnee rutscht ein Fußgänger auf dem Gehweg vor Ihrer Immobilie oder Ihrem Grundstück aus.
    • Ein Gast stürzt in Ihrem vermieteten Haus die Treppe hinunter, weil eine Stufe beschädigt war und verletzt sich schwer.
    • Der Hausmeister hat im Winter einmal nicht Schnee geräumt und gestreut. Da stürzt ein Passant und zieht sich einen Oberschenkelhalsbruch zu.
    • Ein parkendes Auto wird durch einen morschen, herabfallenden Ast beschädigt.
    • Im Hausflur ist das Licht defekt und ein Besucher stolpert und bricht sich ein Bein.
    • Ein Sturm löst Dachziegel, die auf ein parkendes Auto fallen.
    • Ein Brand greift auf ein benachbartes Haus über.
    • Auf einem unbebauten Grundstück spielen Kinder und verletzen sich.
    • Der Kamin oder ein Balkon wird brüchig und fällt auf Passanten.
Was unterscheidet die Haus- und Grundbesitzer-Haftpflicht von der Bauherren-Haftpflichtversicherung?
  • Die Bauherren-Haftpflichtversicherung schützt Sie als Bauherr bis zur Fertigstellung des Bauvorhabens. Das Risiko als Haus- und Grundbesitzer für das zu bebauende Grundstück und das zu bauende Haus ist in der Bauherren-Haftpflichtversicherung versichert. Wird die Immobilie danach vermietet, besteht Versicherungsschutz über unsere Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung.

Welche Haftpflichtversicherung brauche ich außerdem?
  • Die wichtigste Haftpflichtversicherung ist die Privathaftpflichtversicherung. Eine Sekunde mal nicht aufgepasst, eine leichtsinnige Tat, ein bisschen zu viel Risiko: Für Schäden, die Sie anderen zufügen, müssen Sie finanziell geradestehen. Unsere Privat-Haftpflichtversicherung bietet Ihnen zuverlässigen Versicherungsschutz gegen alltägliche Risiken.

    Über die Risiken des Alltags hinaus erfordern manche Umstände eine eigene Haftpflichtversicherung. So empfehlen wir zum Beispiel allen Eigentümern von Immobilien oder Grundstücken eine Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung abzuschließen. Oder, wenn Sie beispielsweise Berufs- oder Hobby-Jäger sind, eine Jagd-Haftpflichtversicherung.

    Auch als Halter von manchen Tierarten haben Sie besondere Pflichten. Sie haften für alle Schäden, die von Ihrem Tier verursacht werden. Hier bietet eine Tierhalter-Haftpflichtversicherung viele wichtige Leistungen – wie unsere Hunde-Haftpflichtversicherung, der Top-Schutz für Hunde- und Pferdebesitzer.

    Allen Hausbauern empfehlen wir unsere Bauherren-Haftpflichtversicherung.

Warum ist ein privater Schutz so wichtig?
  • Ob als Privatperson, Unternehmer oder Freiberufler, als Tierhalter oder Immobilien-Eigentümer: Für alle Schäden, für die Sie verantwortlich sind, trifft Sie die gesetzliche Haftpflicht. Hier sorgen unsere privaten Haftpflichtversicherungen für finanzielle Sicherheit. Vereinbaren Sie am besten gleich einen Termin mit Ihrem persönlichen Berater. Wir beraten Sie gerne oder erstellen Ihnen ein unverbindliches Angebot.

    Hier finden Sie mehr Informationen zu unseren gewerblichen Haftpflichtversicherungen.

Hunde-Haftpflichtversicherung

Ist eine Hunde-Haftpflichtversicherung Pflicht?
  • In Bayern und der Pfalz müssen Sie keine Hunde-Haftpflichtversicherung abschließen. Eine Pflicht besteht in Berlin, Hamburg, Niedersachsen, Thüringen und Brandenburg.

    Pflicht hin, Pflicht her: Jeder Hundehalter haftet voll für alle von seinem Tier verursachten Schäden und sollte eine solche Versicherung abschließen, denn sie schützt Sie vor teurem Anspruch auf Schadenersatz, Ärger und langwierigen Verhandlungen vor Gericht. Von einem Hund verursachte Schäden wie Personenschäden können schnell in die Millionenhöhe gehen. Daher sollte jeder Hundehalter sich und sein Vermögen mit einer Hunde-Haftpflichtversicherung schützen.

Für welche Hunderassen gilt die Hunde-Haftpflichtversicherung?
  • Kampfhunde oder als gefährlich eingestufte Hunde können wir nicht versichern. Für diese Rassen kann daher keine Tierhalter-Haftpflichtversicherung für Hundebesitzer angeboten werden:

    • Pit-Bull
    • Bandog
    • American Staffordshire Terrier
    • Staffordshire Bullterrier
    • Tosa-Inu
    • Außerdem für Mischlinge aus Kreuzungen mit mindestens einer dieser Hunderassen

    Einige andere Hunderassen, z.B. Rottweiler und Mastino Napoletano, sind nur unter besonderen Voraussetzungen versicherbar – bitte wenden Sie sich dazu an Ihren Berater.

Welche Tarif-Varianten gibt es?
  • Unsere Hunde-Haftpflichtversicherung KOMPAKT ist der sichere Schutz für Preisbewusste. Unser Tarif OPTIMAL bietet Ihnen einen umfassenden Schutz zu fairen Preisen. So sind hier zum Beispiel auch durch das Tier verursachte Mietsachschäden versichert (Schäden durch tierische Ausscheidungen sind unter anderem vom Versicherungsschutz ausgeschlossen).

Sind Welpen bei der Hunde-Haftpflichtversicherung versichert?
  • Wenn Welpen aus dem Wurf der versicherten Hündin stammen, sind sie ab Geburt automatisch versichert. Jedoch steigt damit der Beitrag, da sich auch der Versicherungsumfang erweitert.

    Die Welpen werden von uns unbürokratisch in den bestehenden Vertrag übernommen – Sie müssen uns bitte nur sagen, wie viele es sind. Und brauchen so nicht für jeden Hund einzelne Verträge abschließen.

Was ist, wenn ich mehrere Hunde habe?
  • Werden mehrere Tiere gleicher Art (mehrere Hunde oder mehrere Pferde) gehalten, kann der Antrag nur angenommen werden, wenn alle Tiere bei uns versichert werden. Ihr Vorteil: Schon für den zweiten und jeden weiteren Hund zahlen Sie nur die Hälfte des Beitrags!

Wie teuer kann es ohne Hunde-Haftpflichtversicherung für mich werden?
  • Ohne eine schützende Hunde-Haftpflichtversicherung beziehungsweise Tierhalter-Haftpflichtversicherung können Sie für die von Ihrem Hund verursachten Schäden haftbar gemacht werden:

    • in unbegrenzter Höhe,
    • mit gegenwärtigem und zukünftigem Vermögen,
    • für Personen-, Sach- und Vermögensschäden.

    Auch wenn eine Hunde-Haftpflichtversicherung nicht in jedem Bundesland Pflicht ist, sollte sie ein „Muss“ für jeden Hundehalter sein.

Besteht Versicherungsschutz, wenn ein anderer für mich hütet?
  • Mitversichert sind außer Ihnen als Halter des Hundes auch: Familie, Freunde, Bekannte oder Nachbarn, die Ihr Tier hüten. Einzige Ausnahme sind gewerbsmäßige Tierhüter, die jedoch in der Regel eine eigene Tierhalter-Haftpflichtversicherung abgeschlossen haben – am besten fragen Sie danach.

Kann ich mein Pferd versichern?
  • Auch als Halter eines Pferdes oder Ponys sind Sie bei uns in den richtigen Händen. Dieses gehört ebenfalls zur Tierhalter-Haftpflichtversicherung. Lassen Sie sich von uns beraten. Am besten halten Sie schon mal das Stockmaß parat: Liegt es über oder unter 148 cm?

Privat-Haftpflichtversicherung

Brauche ich eine Privat-Haftpflichtversicherung und warum?
  • Eine Privat-Haftpflichtversicherung gehört eindeutig zu den wichtigsten Versicherungen überhaupt. Ganz gleich ob jung oder älter – jeder sollte eine haben. Denn das Gesetz hat eindeutig geregelt: Wer einem anderen schuldhaft einen Schaden zufügt, muss ihn ersetzen und haftet mit seinem Einkommen, Besitz und Vermögen. Unter Umständen ein Leben lang. Unsere Privat-Haftpflichtversicherung ist die beste finanzielle Absicherung.

Was leistet eine Privat-Haftpflichtversicherung?
    1. Die Privat-Haftpflichtversicherung prüft, ob Sie zum Ersatz des Schadens gegenüber Dritten verpflichtet sind.
    2. Sie zahlt bei berechtigten Schadenersatzansprüchen.
    3. Unberechtigte Ansprüche wehrt sie ab – wenn es sein muss auch vor Gericht.
Wer ist alles mitversichert?
  • Im Familientarif sind der Ehegatte oder eingetragene Lebenspartner, der Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft und Ihre Kinder automatisch mitversichert. Übrigens auch noch nach dem 21. Geburtstag, wenn die Kinder weiterhin in der Schulausbildung sind, studieren oder mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft leben.

    Zudem mit drin: zum Beispiel sonstige Angehörige (wie etwa Geschwister oder Eltern) in häuslicher Gemeinschaft, pflegebedürftige Angehörige in Pflegeheimen oder ähnlichen betreuenden Einrichtungen.

Welche Schäden zahlt mir die Privat-Haftpflichtversicherung?
  • Stellen Sie sich vor, Sie verpassen einem nagelneuen Auto mit Ihrem Fahrrad eine ordentliche Schramme. Oder Ihr Kind schüttet aus Versehen sein Getränk in die Heimkinoanlage Ihres Nachbarn.

    Beispiele für Haftpflicht-Schäden gibt es viele. Manche alltäglichen Missgeschicke können in die Millionenhöhe gehen. Vor allem wenn sich dabei andere wehtun. Die einzige Versicherung, die Sie als Privatperson umfassend davor schützt, Ansprüche auf Schadenersatz von Dritten selbst zahlen zu müssen, ist die Privat-Haftpflichtversicherung. Mit uns gestalten Sie Ihren Schutz individuell nach Ihren Bedürfnissen.

Wann sind Kinder nicht deliktfähig und was bedeutet es?
  • Kinder unter sieben Jahren sind für Schäden, die sie verursachen, nicht verantwortlich – im Fachjargon heißt es „nicht deliktfähig“. Im Straßenverkehr gilt diese Regel bis zum 10. Geburtstag.

    Das bedeutet: Gesetzlich bestehen dann keine Ansprüche gegen Ihr Kind. Zum Beispiel vom Nachbarn, der den Schaden hat, weil Ihr Kind zum Beispiel mit dem Laufrad sein Auto zerkratzt hat. Und wenn Sie Ihre Aufsichtspflicht nicht verletzt haben, dann hat er auch gegen Sie keine Ansprüche. Die gute Nachricht: Wir leisten dennoch Schadenersatz, wenn Sie den Zusatzbaustein „Schäden durch deliktsunfähige Kinder“ eingeschlossen haben.

Bin ich versichert, wenn ich Freunden beim Umzug helfe?
  • Wenn Sie kostenlos Ihre Hilfe anbieten – zum Beispiel bei einem Umzug Ihres Freundes oder wenn Sie seine Wohnung beaufsichtigen während er auf Reisen geht – und Sie machen ohne es zu wollen etwas kaputt, sind Sie mit unserer Privat-Haftpflichtversicherung auf der sicheren Seite.

Sind Schäden im Ausland mitversichert?
  • Sie sind auch im Ausland versichert. Solange Sie in Europa bleiben, spielt es auch keine Rolle, wie lange Sie verreisen. Darüber hinaus gilt Ihr Schutz für Aufenthalte bis ein Jahr.

Was genau ist ein Forderungsausfall?
  • Kaum zu glauben, aber rund ein Drittel aller Menschen hat keine Privat-Haftpflichtversicherung – und auch nicht das Geld im Fall der Fälle einen Schaden aus eigener Tasche zu bezahlen. Als Geschädigter würden Sie dann auf Ihrem Schaden sitzen bleiben. Nicht, wenn Sie sich für unseren Tarif OPTIMAL entscheiden, der den Baustein Schadenersatzausfall-Versicherung enthält. Im Tarif Kompakt können Sie den Versicherungsschutz mit dem Leistungsbaustein zur Schadenersatz-Ausfalldeckung auf Wunsch ergänzen.

Ist mein Tier über meine Haftpflichtversicherung abgesichert?
  • Wir kommen auch für Schäden auf, die durch Ihre zahmen Haustiere Dritten zugefügt werden. Zum Beispiel wenn Ihre Katze über die Straße läuft und einen Verkehrsunfall verursacht. Für Hunde und Pferde brauchen Sie allerdings eine eigene Haftpflichtversicherung. Wir empfehlen Ihnen unsere Tierhalter-Haftpflichtversicherung.

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