• FAQ-Portal der Versicherungskammer Bayern

    Häufige Fragen und Antworten

    Was möchten Sie gerne wissen?

Häufig gestellte Fragen zur EinkommensSicherung Arbeitskraft

Was ist eine Lebensversicherung?
  • Die Lebensversicherung ist seit Generationen eine beliebte Form der privaten Vorsorge und ein sehr variables Produkt. Sie dient als Absicherung für die Familie im Todesfall und ist als private Altersvorsorge eine wichtige Ergänzung zu den Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung. Ob eine klassische Lebensversicherung oder eine reine Risikolebensversicherung das passende Produkt für Sie ist, finden Sie am schnellsten in einem persönlichen Gespräch mit unserem Berater heraus.

Was ist der Unterschied zwischen Haftpflicht, Teilkasko und Vollkasko?
  • Klingt kompliziert, ist aber ganz einfach:

    1) Die Haftpflichtversicherung zahlt alle Schäden, die anderen Fahrzeugen und Personen zugefügt werden, zusätzlich auch Vermögensschäden. Außerdem klären wir für Sie die Schuldfrage und wehren unberechtigte Forderungen ab.

    2) Die Teilkaskoversicherung hingegen bezahlt die Schäden am eigenen Fahrzeug wie:

    • Diebstahl
    • Naturgewalten wie Sturm, Hagel oder Blitzschlag
    • Zusammenstoß mit Tieren aller Art
    • Glasbruch und -reparatur
    • Tierbisse
    • Schäden durch Kurzschlüsse
    • Und manches mehr. Details finden Sie in unserer Leistungsübersicht.

    3) Die Vollkasko-Versicherung umfasst zusätzlich noch alle Schäden am eigenen Kfz, die durch selbstverschuldete Unfälle oder Vandalismus verursacht wurden. Die Vollkasko ist der beste Schutz für wertvolle und neue Fahrzeuge sowie junge Gebrauchte.

Was leistet der Staat bei Berufsunfähigkeit?
  • Selbstständige haben bei Berufs­unfähig­keit keinen Anspruch auf gesetz­liche Leistungen. Auch Ange­stellte bekommen in den ersten fünf Jahren der Berufs­tätig­keit keine gesetz­liche Ab­sicher­ung. Und auch danach er­halten Ange­stellte die gesetz­liche Erwerbs­minder­ungs­rente nur, wenn sie in keinem Beruf mehr arbeiten können. Fakt ist, ohne private Ab­sicher­ung droht bei Berufs­un­fähig­keit eine ekla­tante Ver­sorg­ungs­lücke.

Warum ist eine Geldanlage so wichtig?
  • Ihnen geht es gut. Aber eventuell beschäftigt Sie auch die Frage, ob das ein Leben lang so bleiben wird. Vielleicht wollen Sie ja vorzeitig in den Ruhestand gehen, was massive Kürzungen der gesetzlichen Rente zur Folge hätte. Und generell: Wie lange wird das Geld reichen, wenn man bedenkt, dass wir alle heutzutage viel länger leben als früher?

    Muss etwa das Haus umgebaut werden, um es auch als älterer Mensch sinnvoll nutzen zu können? Oder wird man gar zum Pflegefall und ist auf fremde Hilfe angewiesen? Szenarien, die auch größere Beträge schnell zum Schmelzen bringen können.

    Unsere Überzeugung: Sie sollen ein gutes Gefühl für die Zukunft haben! Aus diesem Grund wollen wir gemeinsam mit Ihnen Ihre aktuelle Situation analysieren und daraufhin Ihre individuelle Vorsorgestrategie entwickeln. Sprechen Sie Ihren Berater noch heute darauf an. Wir freuen uns auf Sie!

Kann ich meine Immobilienfinanzierung online berechnen?
  • Planen Sie eine Modernisierung Ihres Zuhauses, einen Immobilienkauf oder einen Hausbau? Wir beraten Sie gerne persönlich über die individuellen Förder- und Bausparmöglichkeiten unseres Partners LBS. Rufen Sie uns ganz einfach an. Oder schreiben Sie uns eine Nachricht.

    Gerne können Sie auch die LBS Online-Rechner nutzen, um einen ersten Eindruck Ihrer Wunschfinanzierung zu bekommen.

Welche Möglichkeiten der Betriebsrente gibt es für meine Mitarbeiter?
  • In der Regel wählen Sie aus fünf Durchführungswegen:

    • Direktversicherung
    • Pensionskasse
    • Pensionsfonds
    • Pensionszusage
    • Unterstützungskasse

    Wir helfen Ihnen gerne, die richtige Lösung für Ihr Unternehmen und somit für Ihre Mitarbeiter zu finden. Fragen Sie uns auch, wenn Sie ein Konzept für betriebliche Wertguthaben oder Vorsorgelösungen für Gesellschafter-Geschäftsführer und Unternehmer wünschen.

Wann brauche ich eine Haftpflichtversicherung?
  • Immer! Denn man sagt zu Recht, dass die Haftpflichtversicherung eine der wichtigsten Absicherungen ist. Entsteht durch ein schuldhaftes Verhalten (zum Beispiel Leichtsinn, Missgeschick) oder Unterlassen (zum Beispiel Vergesslichkeit) einem Dritten ein Schaden, so gilt in der Regel: Wer den Schaden verursacht hat, der muss dafür haften. So steht es im Gesetz. Der Verursacher steht dann in der Pflicht, diesen Schaden durch Schadensersatzzahlungen zu entschädigen. Er haftet in der Regel in unbegrenzter Höhe und mit seinem gesamten Vermögen (Haus- und Grundbesitz, Bankguthaben, Lohn und Gehalt). Diese Pflicht wird auch als gesetzliche Haftpflicht bezeichnet.

Wozu ist eine Sterbegeldversicherung gut?
  • Mit der Sterbegeldversicherung sichern Sie Ihre Angehörigen finanziell ab. Bei Tod zahlen wir die vereinbarte Versicherungssumme plus Überschussanteile an die von Ihnen genannte Person.

    Das Ziel der Sterbegeldversicherung ist nicht die Geldanlage, sondern frühzeitig sicherzustellen, dass im Ernstfall ausreichend Geld für eine angemessene und würdige Beerdigung vorhanden ist – ohne seine Lieben finanziell zu belasten!

Wofür brauche ich eine private Pflegeversicherung?
  • Durch einen Unfall oder eine Krankheit kann jeder ganz schnell zum Pflegefall werden. Auch steigt durch das immer höher werdende Lebensalter das Risiko einer Demenz. Hier muss zuerst einmal die Pflegepflichtversicherung leisten, die im Schnitt aber nur ca. 50 Prozent der entstehenden Kosten übernimmt. Die private Pflegeversicherung schließt diese Lücke.

Lohnt sich eine staatlich geförderte Rentenversicherung?
  • Wir sind überzeugt: Die Altersvorsorge sollte vor allem auf die eigenen Bedürfnisse zugeschnitten sein. Deshalb lässt sich diese Frage nicht pauschal beantworten. Wir wissen – und das weiß auch der Staat –, dass die gesetzliche Rente nicht ausreicht für ein finanziell sorgenfreies Leben im Ruhestand. Deshalb hat auch der Staat reagiert und die staatlich geförderten privaten Rentenversicherungen eingeführt.

    Ob eine Rürup-Rente Ihre Einkommenslücke im Ruhestand schließen kann? Wie sehr Sie von einer Betriebsrente profitieren können? Diese Fragen und alle anderen zur Rentenversicherung beantworten wir Ihnen sehr gerne in einem gemeinsamen Gespräch.

Alles nicht so Wild? Was Sie über Wildschäden wissen sollten.
  • Wildschäden sind die zweithäufigste Ursache für Schäden am Auto (auf Platz 1 ist Glasbruch). Über 250.000 Wildunfälle jedes Jahr – Tendenz steigend. Hören Sie sich dazu am besten diesen Podcast vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) an:

Zahlt die Berufsunfähigkeitsversicherung bei psychischen Erkrankungen?
  • Psychische Erkrankungen wie das Burnout-Syndrom sind im Vormarsch und immer häufiger der Grund für eine Berufsunfähigkeit. Die Berufsunfähigkeitsversicherung sorgt dafür, dass Sie finanziell unabhängig bleiben.

Lebensversicherung 2016 – lohnt sich ein Abschluss überhaupt noch?
  • Aufgrund der sinkenden Zinsen und des wachsenden Angebots von Vorsorge-Alternativen haben Lebensversicherungen an Attraktivität eingebüßt. Trotzdem kann eine kapitalbildende Lebensversicherung auch heute noch Ihre Anlagestrategie sinnvoll ergänzen. Sie sollten zumindest eine Risikolebensversicherungs-Police besitzen, um Angehörige vor eventuellen finanziellen Versorgungslücken zu schützen.

    Wir sagen Ihnen, wo die Probleme liegen – und warum der Klassiker trotz aller Kritik für Sie ein attraktives Anlage-Produkt sein kann. Lassen Sie sich persönlich beraten.

    Mehr zum Thema Lebensversicherung lesen Sie in unserem Kundenmagazin aber sicher! Hier geht’s zum Ratgeber-Artikel.

Wie kann mein Vermögen ein Leben lang halten?
  • Wir empfehlen Ihnen Ihr Kapital in eine lebenslange Rente umzuwandeln. Denn während bei anderen Anlageformen das Geld irgendwann aufgebraucht ist, zahlt die private Rentenversicherung Ihnen ein Leben lang jeden Monat einen vorher festgelegten Betrag – ganz gleich, wie alt Sie werden.

    Betrachtet man die immer schlechter werdende staatliche Versorgungssituation mit einer ständig wachsenden Rentenlücke, gilt es, das vorhandene Vermögen dauerhaft zu sichern und in Ihrem Sinne optimal einzusetzen. Wir beraten Sie gerne persönlich!

    Die gewohnte Lebensqualität erhalten – ein Leben lang. Zum Beispiel mit dem PrivatTresor FlexVario.

    Sichere Geldanlage

Für wen ist die LBS-Immobilienfinanzierung eine gute Wahl?
    • Sie suchen einen starken Partner für die Finanzierung Ihrer Immobilie. Wenn es um so wichtige Themen wie Immobilienfinanzierung und Finanzierungsvorsorge geht, will man von Anfang an die richtigen Entscheidungen treffen. Wir als Versicherungskammer Bayern freuen uns über die langjährige, gute Zusammenarbeit mit der LBS.
    • Sie bauen oder kaufen eine Immobilie. Mit der "Sofortfinanzierung" stehen Ihnen viele Wege offen. Mit Zinsgarantie für die gesamte Laufzeit!
    • Sie spielen mit dem Gedanken, später ein Haus oder eine Eigentumswohnung zu erwerben. Dann ist jetzt der richtige Zeitpunkt, den Grundstein dafür zu legen. Sichern Sie sich schon heute die aktuell niedrigen Zinsen für später.
    • Ganz gleich, ob Sie und Ihre Familie selbst darin wohnen oder die Immobilie als Kapitalanlage vermieten wollen.
Was ist die Direktversicherung?
  • Die Direktversicherung ist der klassische Durchführungsweg der betrieblichen Altersvorsorge, die so funktioniert:

    1. Als Arbeitgeber schließen Sie die Direktversicherung – unseren Tarif FirmenRente – für Ihren Arbeitnehmer ab.
    2. Die Beiträge können von Ihnen als Arbeitgeber entweder allein oder durch Gehaltsumwandlung (sogenannte Entgeltumwandlung) vom Arbeitnehmer finanziert werden. Auch Kombinationen sind möglich.
    3. Ihre Mitarbeiter bauen so eine Betriebsrente auf, die staatlich gefördert wird und Sie geben Ihre Sozialversicherungsersparnis als Zuschuss in Höhe von maximal 15 Prozent weiter. Eventuell gelten für Sie andere tarifvertragliche Regelungen.
    4. Alles aus einer Hand: Auf Wunsch schließen Sie einen Hinterbliebenen- und/oder Berufsunfähigkeits-Schutz mit ein. Bei uns wählen Sie aus einer der modernsten und innovativsten Produktpalette am Markt die für Ihre Mitarbeiter passenden Vorsorge-Lösungen aus.
Wie kann ich mich vor einem Haftpflichtschaden absichern?
Wann sollte eine Sterbegeldversicherung abgeschlossen werden?
  • Prinzipiell ist es wie bei jeder Versicherung: Je früher man mit der Absicherung beginnt, desto günstiger sind die Beiträge. Der große Vorteil unserer Sterbegeldversicherung liegt darin, dass auch ältere Interessenten bis zum 75. Geburtstag jederzeit eine Sterbegeldversicherung abschließen können – ohne Gesundheitsfragen beantworten zu müssen! Ab dem 85. Geburtstag sind dann auch keine Beiträge mehr zu bezahlen.

Wer zahlt, wenn im Pflegefall das Geld der Pflegepflichtversicherung nicht reicht?
  • Alle Kosten, die nicht über die Pflegepflichtversicherung abgedeckt sind, zahlen Sie aus der eigenen Tasche. Ihre Ersparnisse werden aufgebraucht. Ihr Haus und andere Werte sind gefährdet. Reichen Ihre privaten Mittel nicht aus, streckt die Sozialkasse vor und holt sich das Geld dann von Ihren Kindern zurück, die in diesem Fall für Sie haften.

Wie hilft der Staat bei der privaten Zukunftsvorsorge?
  • Der Staat fördert seit mehreren Jahren die private Altersvorsorge – und zwar unter bestimmten Bedingungen und innerhalb festgelegter Grenzen. Eine staatlich geförderte Rentenversicherung hilft, im Alter mehr Geld zu haben. Denn die gesetzliche Rente wird nicht reichen: Das Leistungsniveau der gesetzlichen Rentenversicherung wird weiter abnehmen.

    Vor allem Besserverdienende werden im Rentenalter vor Einkommenslücken stehen. Und Selbstständige haben meist nicht mal einen Anspruch auf Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung, Versorgungswerken oder betrieblicher Altersvorsorge. Für sie kann eine Rürup-Rente ganz entscheidend sein, ein Einkommen im Alter zu sichern.

Kann ich von staatlichen Förderungen profitieren?
  • Selbstverständlich informieren wir Sie persönlich ausführlich über staatliche Förderungen und Zuschüsse im Rahmen Ihrer Immobilienfinanzierung. Wie Sie Wohn-Riester am besten nutzen? Und günstige Kredite aus KfW-Wohneigentumsprogramm erhalten? Wir beraten Sie gerne.

Risikolebensversicherung versus Kapitallebensversicherung – wo liegt der Unterschied?
  • Eine Kapitallebensversicherung ist sinnvoll für alle, die den Schutz der Familie mit der Vorsorge fürs Alter kombinieren wollen. Vor allem sicherheitsorientierte Anleger ergänzen ihre Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung gerne mit einer privaten Zusatzrente aus der Kapitallebensversicherung.

    Unsere kapitalbildende Lebensversicherung ist ein klassischer Sparvertrag, der das Todesfall-Risiko mit absichert. Tipp: Zwei Personen können sich mit nur einem Vertrag gegenseitig absichern. Stirbt einer der versicherten Partner, wird der vereinbarte Betrag plus Überschüsse sofort ausgezahlt.

    Die Risikolebensversicherung ist gerade für junge Familien mit Kindern Pflicht, da im Unglücksfall meist noch keine Geldreserven vorhanden sind. Sie bietet den Hinterbliebenen finanzielle Sicherheit für den Fall, dass der „Hauptverdiener“ stirbt – und das bereits zu einem sehr günstigen Beitrag. Doch auch wenn der andere Partner ausfällt, kann der Alltag meist nur mit finanziellem Mehraufwand organisiert werden. Deshalb ist eine gegenseitige Vorsorge für den Todesfall empfehlenswert.

    Wenn ein Immobiliendarlehen oder andere Kredite aufgenommen werden, sorgt eine Risikolebensversicherung für das nötige Stück Sicherheit.

Was bedeuten die Schadenfreiheitsklassen?
  • Je mehr Jahre Sie schadenfrei durch den Alltag kommen, desto preiswerter wird Ihre Kfz-Versicherung und Sie sparen bares Geld. Mit einem Unfall rücken Sie in eine kleinere und damit teurere Schadenfreiheitsklasse – der Beitrag steigt. Je umsichtiger Sie also fahren, umso mehr lohnt es sich für Sie. Viel wichtiger noch: umso weniger geschieht Ihnen und anderen Verkehrsteilnehmern. Wir haben Ihnen hier für Autos, Motorräder, Mofas und sogar für Wohnmobile alle Schadenfreiheitsklassen aufgeführt:

Ist eine Haftpflichtversicherung freiwillig?
Werden Beerdigungskosten nicht von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen?
  • Nein. Leider steht man als Hinterbliebener, betrachtet man die gesetzliche Seite, ziemlich alleine da. Seit 2004 zahlen gesetzliche Kassen kein Sterbegeld mehr, davor waren es auch nur 525 Euro! Wenn man bedenkt, dass eine durchschnittliche Beerdigung ca. 6.000 Euro kostet, war die gesetzliche Hilfe vorher auch nur ein Tropfen auf den heißen Stein.

Welche Vorteile bietet mir eine private Rentenversicherung?
  • Durch die attraktiven Steuervorteile der privaten Rentenversicherung bleibt viel für Sie übrig.

    Konkret bedeutet das:

    • Während der Ansparphase sind alle Erträge steuerfrei.
    • Bei der lebenslangen Rente ist ein Großteil der Rente steuerfrei. Nur die Ertragsanteile sind einkommensteuerpflichtig und sinken mit dem Renteneintrittsalter. Beispiel: Sie sind zu Beginn der Rentenzahlung 63 Jahre alt, so gilt ein Ertragsanteil von 20 Prozent. Bei einer monatlichen Leibrente von 500 Euro sind nur 1.200 Euro (12 x 500 x 20 Prozent) als Einkünfte in der Steuererklärung zu erfassen.
    • Bei Kapitalzahlungen nach 12 Jahren Laufzeit des Vertrages und nach dem 62. Geburtstag ist die Hälfte der Erträge steuerfrei und es fällt keine Abgeltungssteuer an.
Was ist ein Rabattschutz?
  • Jedem kann ein Unfall passieren. Und kaum einer verursacht absichtlich einen Schaden. Neben dem Ärger kommt noch die Hochstufung in der Kasko- oder Haftpflicht-Versicherung hinzu. Wer über Jahre aufgepasst hat, umsichtig gefahren ist, erhält jedes Jahr mehr Prozent Rabatt. Dieser ist schon mit einem Schaden schnell verloren bzw. man klettert wieder hoch auf der Rabattleiter. Hier greift der Rabattschutz der Versicherungskammer Bayern: Ein Schaden ist wie kein Schaden: Wir zahlen, stufen Sie aber nicht hoch.

Wer sollte eine Lebensversicherung abschließen?
  • Der Abschluss einer Lebensversicherung ist besonders empfehlenswert für:

    • Alleinverdiener oder Paare, die ihre Angehörigen (Partner, Kinder) im Unglücksfall finanziell in Sicherheit wissen möchten.
    • Eigentümer einer Immobilie, die ihren Kredit absichern wollen.
    • Selbstständige, da sie in der Regel keine gesetzliche Rente erhalten.

    Gerne wollen wir Sie dabei unterstützen, die richtige Absicherung für sich und die Familie zu finden. Kontakt aufnehmen

  • Den größten Vorteil sehen Ihre Mitarbeiter auf der Gehaltsabrechnung. Sie sparen monatlich Steuern und Sozialabgaben. Der Beitrag der betrieblichen Altersvorsorge reduziert das Bruttogehalt. Denn der Staat fördert den Aufbau einer betrieblichen Altersvorsorge, indem er auf den Betriebsrenten-Beitrag weder Steuern noch Abgaben zur Sozialversicherung berechnet.

    Das sind die Vorteile für Ihre Mitarbeiter im Überblick:

    • Jährlich bis zu 7.008 Euro steuer- und bis zu 3.504 Euro sozialabgabenfrei einzahlen.
    • Zuschuss vom Arbeitgeber für ihre Direktversicherung
    • Wahlweise lebenslange Rente oder einmalige Kapitalauszahlung
    • Sicherheits- oder chancenorientierte Anlage der Beiträge
    • Mitnahmemöglichkeit bei Arbeitgeberwechsel
    • Unwiderruflicher Anspruch auf die Leistung aus dem Vertrag
    • Hartz-IV-sicher
    • Hinterbliebenen- und BU-Schutz möglich
Welche Haftpflichtversicherungen bietet die Versicherungskammer Bayern an?
Wie hoch sollte die Versicherungssumme sein?
  • Meist wird eine Versicherungssumme von 5.000 oder 8.000 Euro abgeschlossen. Durchschnittlich kostet eine Beerdigung heute 8.000 Euro. Es geht günstiger, aber auch noch teurer.

    Wir bieten Ihnen vier Sterbegeldversicherungs-Varianten an: Wählen Sie zwischen Versicherungssummen von 5.000 Euro, 8.000 Euro und 12.500 Euro.

    Jeder zusätzliche Euro, der Ihrer Familie bleibt, hilft zumindest finanziell über diese schwere Zeit hinweg.

Wie finde ich die passende Vorsorge für mich?
  • Jeder hat unterschiedliche Wünsche für seine Zukunftsvorsorge. Lassen Sie uns in einem gemeinsamen Gespräch herausfinden, was Ihre Wünsche sind. Nutzen Sie zur Terminvereinbarung unser Kontaktformular. Wir geben Ihnen gerne einen Überblick über die Tarife 2023 und Ihre individuellen Möglichkeiten.

Winterreifen und Versicherungsschutz - was muss ich beachten?
  • Seit Dezember 2010 gilt in Deutschland die „Winterreifenpflicht“ für alle Auto-, Lkw-, Bus- und Motorradfahrer. Diese besagt, dass Kraftfahrzeuge bei winterlichem Wetter (also bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte) mit M+S-Reifen unterwegs sein müssen. M+S steht für „Matsch und Schnee“, die Kennzeichnung „M+S“ findet sich seitlich am Reifen. Wer gegen die „Winterreifenpflicht“ verstößt, muss mit einem Bußgeld von 60 Euro rechnen. Achtung: Bei Mietwagen sind Sie für Winterreifen verantwortlich – nicht der Autovermieter. Bei der Versicherungskammer Bayern genießen Sie aber auch in diesem Fall vollen Versicherungsschutz.

Kann ich meinen Versicherungsschutz erhöhen?
  • Wenn sich Ihre persönliche Situation ändert (zum Beispiel, weil Sie sich mit einem Handwerksbetrieb selbstständig machen oder Sie heiraten), können Sie den Versicherungsschutz erhöhen, ohne nochmal eine Gesundheitsprüfung machen zu müssen.

Muss ich als Arbeitgeber die Betriebsrente finanzieren?
  • Nur bei den Entgeltumwandlungen Ihrer Mitarbeiter geben Sie Ihre Sozialversicherungsersparnis weiter. Allerdings maximal 15 Prozent.

Muss eine Wartezeit vergehen, bis die Versicherungssumme ausbezahlt wird?
  • In den ersten drei Versicherungsjahren zahlen wir bei Tod maximal die eingezahlten Beiträge zurück. Bei Unfalltod gibt es die vereinbarte Versicherungssumme auch schon innerhalb der ersten drei Jahre.

Wie flexibel bin ich mit einer privaten Rentenversicherung?
  • Es gibt viele Möglichkeiten, für das Alter vorzusorgen. Doch wer will sich so früh auf feste Einzahlungen festlegen? Oder kann sein Leben heute schon exakt planen?

    Unsere PrivatRenten richten sich nach Ihrem Leben. So bleiben Sie immer flexibel:

    • In der Ansparphase mehrfach Kapital entnehmen.
    • Während der Rentenzahlung Geldbeträge entnehmen.
    • Die Beitragszahlung aussetzen – bis zu zwei Jahre, bei Elternzeit sogar bis zu drei Jahre.
    • Ihren Beitrag nachträglich erhöhen und neben den laufenden Beitragszahlungen bequem zuzahlen.
    • Bis zu 20 Prozent Dynamisierung einschließen.
    • Zusatzversicherungen wie den Berufsunfähigkeitsschutz oder die Risikovorsorge für Ihre Lieben auch nachträglich einschließen.
    • Den Beginn Ihrer Rente flexibel wählen (zehn Jahre Abruf- und Verlängerungsphase).
    • Lebenslange, monatlich garantierte Rente, einmalige Kapitalzahlung oder eine Kombination aus beidem wählen.
Was ist die "Grüne Karte"?
  • Die Grüne Versicherungskarte ist der Versicherungsnachweis im Ausland und für Ausländer in Deutschland. Diese internationale Versicherungskarte für Kraftverkehr bestätigt, dass das Fahrzeug haftpflichtversichert ist.

    Für die meisten Länder ist die Karte überflüssig, weil das Autokennzeichen als Versicherungsnachweis ausreicht. Dennoch ist die Karte in einigen Ländern Pflicht. Wer sie nicht vorlegen kann, muss mit hohen Bußgeldern rechnen. In Ländern wie Kroatien oder Italien sollten Sie die Grüne Karte am besten bei einer Polizeikontrolle oder einem Unfall bereithalten.

    Auch in Ländern, die keine Grüne Karte vorschreiben, ist sie nützlich. Denn der Versicherungsnachweis enthält alle relevanten Daten, die man bei einem Unfall aufnehmen muss. Das macht die unangenehme Angelegenheit wenigstens etwas weniger kompliziert.

    Wenn Ihr Unfallgegner aus dem Ausland ist: Notieren Sie die Daten aus der Grünen Karte des ausländischen Unfallverursachers und melden Sie den Schaden an:


    Deutsches Büro Grüne Karte
 e.V.
    Wilhelmstraße 43 / 43 G
    10117 Berlin

    Telefon (0 30) 20 20 57 57
    Telefax (0 30) 20 20 67 57

    www.gruene-karte.de

Was kann ich tun, wenn ich einen finanziellen Engpass habe?
  • Sollte es zu einem vorübergehenden finanziellen Engpass kommen, dann ist auch eine Stundung der Beiträge möglich, sofern der Vertrag bereits seit mehr als drei Jahren besteht.

Wie erfülle ich die rechtlichen und tarifvertraglichen Vorgaben?
  • Mitarbeiter haben seit 2002 einen Rechtsanspruch auf eine staatlich geförderte Betriebsrente, die jeder durch Entgeltumwandlung (Einzahlung in eine Rentenversicherung aus dem Bruttogehalt) selbst anspart.

    Das heißt für Sie: Möchte der Mitarbeiter seine gesetzliche Rente durch eine Betriebsrente aufstocken, müssen Sie ihm eine durch Entgeltumwandlung finanzierte bAV-Lösung anbieten. Welchen Durchführungsweg Sie dabei gehen, bleibt Ihre Entscheidung. Wir beraten Sie gerne persönlich, welche betriebliche Altersvorsorge zu Ihrem Unternehmen passt und ob tarifvertragliche Regelungen einzuhalten sind.

Stimmt es, dass ich im hohen Alter keine Beiträge mehr zahlen muss?
  • Ja, spätestens ab Ihrem 85. Geburtstag bezahlen Sie keine Beiträge mehr.

Was passiert im Todesfall?
  • Sie bestimmen, wer im Todesfall welche Leistung aus dem Vertrag erhalten soll. Bei Tod während der Ansparphase zahlen wir das aktuelle Guthaben aus, mindestens jedoch die bisher eingezahlten Beiträge. Auch bei Tod in der Rentenphase können Sie eine Todesfallleistung für die berechtigten Hinterbliebenen wählen.

Muss ich die Versicherung informieren, wenn sich mein Gesundheitszustand verbessert?
  • Sie sind nicht verpflichtet, von sich aus im Leistungsfall eine gesundheitliche Verbesserung zu melden.

Ist eine Gesundheitsprüfung notwendig?
  • Nein, unsere Sterbegeldversicherung ist einfach zu beantragen – ohne Gesundheitsprüfung.

Was ist die richtige Todesfallabsicherung?
  • Es gibt durchaus Unter­schiede zwischen einer Sterbe­geld­ver­sicherung und Risikolebensversicherung – hier ein Über­blick:

    Sterbegeld­versicherungRisiko-Lebens­versicherung
    • Für alle, die für einen würdigen Ab­schied vor­sorgen wollen: Die Beerdi­gungs­kosten sind bis zur verein­bart­en Ver­sicher­ungs­summe ge­deckt.
    • Bestehen jedoch andere Ver­pflicht­ungen, z.B. ein Immo­bilien­dar­lehen, bietet diese Form der Todes­fall­ab­sicher­ung keinen aus­reichen­den Schutz.
    • Lebens­lange Kapital­ver­sicher­ung bis zum Tod.
    • Die Versicherungs­summen für eine Sterbe­geld­versicherung liegen unge­fähr zwischen 5.000 bis 12.500 Euro.
    • Die Beiträge zahlen Sie üb­licher­weise bis zu Ihrem 85. Lebens­jahr. Danach wird der Ver­trag beitrags­frei gestellt.
    • Sterbe­geld­versicher­ungen können Sie in der Regel auch noch im hohen Alter ab­schließen!
    • Für alle, die ihre Hinter­bliebenen nach dem Todes­fall finanz­iell ab­sichern wollen.
    • Besonders von Nutzen, wenn ein Immo­bilien­dar­lehen oder andere Kredite auf­ge­nommen werden.
    • Die Lauf­zeit des Ver­trages endet mit einem be­stimmten Alter. Die Aus­zahl­ung der Ver­sicher­ungs­summe er­folgt im Todes­fall inner­halb dieser Ver­trags­lauf­zeit.
    • Im Gegen­satz zur Sterbe­geld­versicherung werden hier höhere Ver­sicher­ungs­summen verein­bart, weil Ver­pflicht­ungen, die über die Beerdi­gungs­kosten hinaus­gehen, ab­ge­sichert werden.
    • Die Risiko-Lebens­versicherung ist so flexibel, dass Sie sie Ihren wechseln­den Lebens­um­ständen an­passen können.
    • Großes Plus: Sofort hoher Schutz zu einem günstigen Preis.

    Lesen Sie hier mehr Informationen zur Risikolebensversicherung.

Bekomme ich neben der Berufsunfähigkeitsrente weitere Unterstützung?
  • Bei uns bekommen Sie die notwendige finanzielle Hilfe und mehr: Wir helfen Ihnen zum Beispiel bei der Wahl der richtigen Reha-Maßnahmen oder bei einer Umorganisation Ihres Betriebes.

Was bringt mir als Beamter die Dienstunfähigkeitsklausel?
  • Sie erhalten die vereinbarte BU-Rente, wenn Sie berufsunfähig oder dienstunfähig werden. Sie sind dienstunfähig, wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen in den Ruhestand versetzt oder aus dem Beamtenverhältnis entlassen werden

Welche private Pflegeversicherung ist die beste für mich?
  • Kommt ganz darauf an. Wenn Sie in jungen Jahren einsteigen, sollten Sie sich in jedem Fall die staatliche Unterstützung von 60 Euro im Jahr sichern, die Sie bei unserer FörderPflege erhalten und die bei geringen Beiträgen schon sehr gute Leistungen bietet.
    Eine Pflegetagegeldversicherung deckt das volle Leistungsspektrum der Pflege in allen Pflegegraden ab. Und mit einer Pflegerente haben Sie zur Pflegeabsicherung zugleich auch eine attraktive Form der Kapitalanlage.

Für welche Branche eignet sich der GewerbeSchutz?
  • Handwerk und verarbeitendes Gewerbe, Baugewerbe, Handel und Dienstleistungen, Hotels und Gaststätten, freie Berufe und viele Branchen mehr.

Bedeutet Inventarversicherung das gleiche wie Inhaltsversicherung?
  • Die Inhaltsversicherung bietet Ihnen umfassenden Schutz für Ihr Inventar. Deshalb wird die gewerbliche Inhaltsversicherung auch Inventarversicherung genannt.

Wer braucht eine Hausratsversicherung?
  • Eine Hausratversicherung macht umso mehr Sinn, je mehr Besitz vorhanden ist und je wertvoller dieser ist. Möbel, Geräte, Wertgegenstände und anderes Inventar summieren sich leicht zu erstaunlichen Werten, die auch schnell mal unterschätzt werden. Bereits für eine Einzimmerwohnung ist es empfehlenswert eine Hausratversicherung abzuschließen.

Was ist der Unterschied zwischen einer Teil- und Vollkaskoversicherung?
  • Die Teilkasko tritt bei Diebstahl ein und übernimmt Schäden an Ihrem Fahrzeug. Zum Beispiel bei Brand und Explosion, Glasbruch und Glasreparatur, Tierbiss und Zusammenstoß mit Tieren. Unsere Vollkaskoversicherung sichert zusätzlich zur Teilkasko Schäden am eigenen Fahrzeug durch selbst verschuldete Unfälle und Vandalismus ab.

    Mit unserer TeilkaskoPLUS können Sie wichtige zusätzliche Leistungen abschließen. Wenn Sie den optimalen Schutz wünschen, wählen Sie VollkaskoPLUS. Es gibt beides auch speziell für Elektro- und Hybridautos.

Mein Arbeitgeber hat für mich eine Beihilfeversicherung bei der Versicherungskammer Bayern abgeschlossen. Was heißt das für mich als gesetzlich versicherter Arbeitnehmer?
  • Die Beihilfeversicherung ist eine Sozialleistung (sog. Fürsorgepflicht) Ihres Arbeitgebers und besteht für die Dauer Ihrer Beschäftigung zusätzlich zu Ihrer gesetzlichen/privaten Krankenversicherung. Die Beiträge für die Beihilfeversicherung zahlt Ihr Arbeitgeber.

Ich habe einen Anspruch auf Beihilfe über meinen Arbeitgeber. Was für Leistungen erhalte ich und welche der angebotenen Zusatztarife kann ich dazu kombinieren?
  • Den genauen Umfang ihrer Beihilfeleistungen können wir hier nicht ausführen, da diese abhängig von ihrem Arbeitgeber, dem Beihilferecht ihres Bundeslandes und ihrer Krankenversicherung ist. Bitte beachten Sie hierzu die Unterlagen, die wir Ihnen zu Beginn Ihrer Beschäftigung zugeschickt haben. Die Tarife der kirchlichen Höherversicherung sind für gesetzlich Versicherte auf jeden Fall mit dem Beihilfeanspruch kompatibel.

Brauche ich eine Privat-Haftpflichtversicherung und warum?
  • Eine Privat-Haftpflichtversicherung gehört eindeutig zu den wichtigsten Versicherungen überhaupt. Ganz gleich ob jung oder älter – jeder sollte eine haben. Denn das Gesetz hat eindeutig geregelt: Wer einem anderen schuldhaft einen Schaden zufügt, muss ihn ersetzen und haftet mit seinem Einkommen, Besitz und Vermögen. Unter Umständen ein Leben lang. Unsere Privat-Haftpflichtversicherung ist die beste finanzielle Absicherung.

Wie viel muss ich einzahlen, um die volle Förderung zu erhalten?
  • Die volle staatliche Förderung erhalten Sie, wenn Sie jährlich vier Prozent Ihres rentenversicherungspflichtigen Einkommens (Bruttoeinkommen) des Vorjahres in die Riester-Rente einzahlen. Zahlen Sie weniger, erhalten Sie entsprechend weniger Förderung.

    Für Besserverdienende gilt: Mehr als den Riester-Höchstbetrag von insgesamt 2.100 Euro (mit den staatlichen Zulagen) einzuzahlen, lohnt sich nicht, da es dafür keine staatliche Förderung gibt. Dieses Mehr an Geld können Sie für einen weiteren privaten Vorsorgeplan verwenden, um die ideale Mischung aus Flexibilität und staatlicher Förderung zu erreichen.

Für wen eignet sich diese private Rentenversicherung?
  • JuniorRente FlexVario bietet von Geburt an ein Stück finanzielle Sicherheit. Sie sorgen als Eltern, Großeltern, Paten, Freunde für ein unbeschwertes Rentenalter Ihres Schützlings vor. Und können dem Kind bereits während der Vertragslaufzeit große Wünsche erfüllen – wie den Führerschein. Denn unsere Altersvorsorge für Kinder lässt sich flexibel an Veränderungen im Leben anpassen. Leisten Sie Zuzahlungen, beispielsweise in Form von Geldgeschenken zum Geburtstag. Entnehmen Sie Kapital, zum Beispiel für die Ausbildung. Oder legen Sie eine Beitragspause bei finanziellen Engpässen ein. Sobald Ihr Schützling volljährig ist, kann es den Vertrag übernehmen und nach eigenen Vorstellungen gestalten.

Warum brauche ich eine Pflegerentenversicherung?
  • Ohne privaten Pflegeschutz geht eine Pflegebedürftigkeit schnell empfindlich ins Geld, und Ihre Unabhängigkeit und Selbstbestimmtheit sind gefährdet. Denn die gesetzliche Pflegeversicherung deckt in vielen Fällen nicht einmal 50 Prozent der entstehenden Kosten.

    So kostet im Pflegegrad 5 ein stationärer Pflegeplatz durchschnittlich 3.652 Euro im Monat. Die gesetzliche Pflegeversicherung übernimmt davon aber nur 2.005 Euro. Sie dürfen also in diesem Fall pro Monat 1.647 Euro aus der eigenen Tasche bezahlen.

Welche Leistung bekomme ich?
  • Sie können Ihren zuletzt ausgeübten Beruf aus gesundheitlichen Gründen mindestens sechs Monate nicht mehr ausüben? Dann erhalten Sie Ihre vereinbarte Rente für die Dauer der Berufsunfähigkeit. Dabei haben Sie schon ab 50 Prozent Berufsunfähigkeit 100-prozentigen Schutz.

Ist der GewerbeSchutz die richtige Absicherung für Kleinunternehmer und Existenzgründer?
  • Der GewerbeSchutz eignet sich für:

    • Etablierte Betriebe mit einem Jahresnetto-Umsatz bis 500.000 Euro und bis zu zehn Mitarbeitern
    • Existenzgründer
Besteht die Möglichkeit fremdes Eigentum zu versichern?
  • Ja, bei unserer Inhaltsversicherung ist auch fremdes Eigentum – wenn es zur Bearbeitung, Verwahrung oder zum Verkauf in Obhut gegeben wurde und zu den versicherten Sachen gehört – versichert.

Was ist bei der Hausratversicherung versichert?
  • Brand, Blitzschlag, Explosion, Implosion, Einbruchdiebstahl, Raub, Vandalismus nach einem Einbruch, Leitungswasser, Sturm oder Hagel – unsere Hausratversicherung sichert Ihren Hausrat umfassend ab. Mit unseren Zusatzbausteinen ergänzen Sie Ihren Versicherungsschutz nach Ihren Wünschen. So sind Sie auch gegen spezielle Risiken und bei bestimmten Schäden bestens geschützt.

Was bedeutet die SF-Klasse für meine Autoversicherung?
  • Je mehr Jahre Sie schadenfrei durch den Alltag kommen, desto preiswerter wird Ihre Autoversicherung und Sie sparen bares Geld. Mit einem Unfall rücken Sie in eine kleinere und damit teurere Schadenfreiheitsklasse – der Beitrag steigt. Wir haben Ihnen hier für Autos, Motorräder, Mofas und für Wohnmobile alle SF-Klassen aufgeführt.

    Übrigens, mit unserem Rabattschutz, den Sie auf Wunsch ganz einfach in Ihrem Kfz Vario-Tarif einschließen können, führt ein Schaden im Jahr zu keiner Rückstufung der Schadenfreiheitsklasse in der Haftpflicht- und/oder Vollkaskoversicherung.

Was leistet eine Privat-Haftpflichtversicherung?
    1. Die Privat-Haftpflichtversicherung prüft, ob Sie zum Ersatz des Schadens gegenüber Dritten verpflichtet sind.
    2. Sie zahlt bei berechtigten Schadenersatzansprüchen.
    3. Unberechtigte Ansprüche wehrt sie ab – wenn es sein muss auch vor Gericht.
Kann ich die Beiträge von der Steuer absetzen?
  • Riester-Beiträge bis zu 2.100 Euro sind jährlich steuerlich absetzbar. Ist die Steuerersparnis höher als die erhaltene Zulage, wird die Differenz bei Ihrer Steuererklärung erstattet. Sie füllen dafür einfach die Anlage AV der Einkommensteuererklärung aus. Wie Sie die Beiträge in Ihrer Steuererklärung eintragen, sehen Sie hier: Ausfüllhilfe zu Ihrer Steuererklärung.

Wann sollte ich mit der Vorsorge für mein Kind beginnen?
  • Der frühe Start zahlt sich aus. So kommt bereits mit geringen monatlichen Beiträgen (ab 25 Euro monatlich) über die Jahre ein ansehnliches Vermögen für Ihr Kind zusammen. Denn je früher die Vorsorge beginnt, desto höher die Renditechancen.

Was bedeutet die Einstufung in Pflegegrade?
  • Je nachdem wie stark pflegebedürftig Sie sind, werden Sie in die Pflegegrade 1 bis 5 eingeteilt. Je höher der Pflegegrad, desto höher die Leistung der staatlichen Pflegeversicherung, leider aber auch Ihr Eigenanteil an den Pflegekosten.

In welchen Fällen bin ich (ist mein Betrieb) versichert?
  • Ein paar Beispiele:

    • Ein Kunde rutscht auf dem frisch gereinigten Eingangsbereich aus und bricht sich den Arm. Der Kunde will von Ihrem Betrieb Schadenersatz wegen dieser Verletzung.
    • Durch einen Brand werden Betriebseinrichtung, Geräte und Waren vernichtet. Diese müssen wiederbeschafft werden. Hinzu kommen die fortlaufenden Kosten und der entgangene Gewinn, da Ihr Betrieb länger still steht.
    • Wegen Infektionsgefahr wird der Betrieb behördlich geschlossen. Dies führt zu hohen Umsatzeinbußen (wichtig für Hotels und Gaststätten, Nahrungsmittelbetriebe).
    • Durch eine Unachtsamkeit geht eine Glasscheibe zu Bruch. Die Kosten für eine größere Scheibe oder ein Spezialglas kostet schnell mehrere Tausend Euro.
    • Durch einen selbstverschuldeten Unfall mit dem Firmenfahrzeug werden die transportierten Waren/Güter beschädigt und müssen ersetzt werden.
    • Ein Mitarbeiter verhält sich ungeschickt und schüttet versehentlich Kaffee über den Firmenserver. Dieser fällt komplett aus, der Schaden ist irreparabel. Ein neuer Server muss her.
Was ist der Unterschied zwischen der Kompakt- und Optimal-Variante?
  • Unsere Kompakt-Variante ist der sichere Schutz für Preisbewusste. Die Optimal-Variante berücksichtigt spezielle Wünsche der Absicherung und bietet einen beruhigenden Schutz zu fairen Preisen.

Warum brauche ich eine Glasversicherung?
  • Unsere Glasversicherung leistet Entschädigung wenn Glas an oder in Ihren vier Wänden zu Bruch geht, auch dann wenn Sie den Schaden versehentlich selbst verursacht haben. Zur versicherten Gebäude- und Mobiliarverglasung zählen in unseren Tarifen auch Aquarien, künstlerisch bearbeitete Glasscheiben, Ganzglas-, Plexiglas- und Acrylmöbel bis hin zum Glaskeramik- kochfeld. Wählen Sie die für Sie optimale Absicherung, am besten nach einer professionellen Beratung durch Ihren Berater in der Nähe.

Was ist ein Rabattschutz?
  • Umso mehr Jahre Sie schadenfrei durch den Alltag kommen, desto preiswerter wird Ihr Kfz-Versicherungsbeitrag. Denn Sie rutschen Jahr für Jahr in eine für Sie bessere Schadenfreiheitsklasse. Mit dem Rabattschutz lässt sich eine Rückstufung der Schadenfreiheitsklasse auch nach einer Schadensmeldung verhindern. Melden Sie uns einen Schaden pro Jahr, führt dieser dann zu keiner Rückstufung der SF-Klasse in der Haftpflicht- und/oder Vollkaskoversicherung. Ihre Autoversicherung wird dadurch nicht teurer.

Wer ist alles mitversichert?
  • Im Familientarif sind der Ehegatte oder eingetragene Lebenspartner, der Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft und Ihre Kinder automatisch mitversichert. Übrigens auch noch nach dem 21. Geburtstag, wenn die Kinder weiterhin in der Schulausbildung sind, studieren oder mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft leben.

    Zudem mit drin: zum Beispiel sonstige Angehörige (wie etwa Geschwister oder Eltern) in häuslicher Gemeinschaft, pflegebedürftige Angehörige in Pflegeheimen oder ähnlichen betreuenden Einrichtungen.

Wer bekommt die Förderung?
  • Jede Arbeitnehmerin und jeder Arbeitnehmer kommt in den Genuss der staatlichen Förderung, sofern sie Pflichtbeiträge in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen. Aber auch Beamte, Soldaten oder Landwirte können riestern. Selbstständige und Freiberufler erfüllen die Zulagenvoraussetzungen hingegen eher selten, da sie in der Regel nicht gesetzlich rentenpflichtversichert sind. Damit diese auch von einer privaten Zukunftsvorsorge mit staatlicher Förderung profitieren können, wurde die Rürup-Rente geschaffen.

Wie wird mein Geld angelegt?
  • Kapitalanlagespezialisten der Versicherungskammer Bayern verwalten Ihre Anlage. Natürlich können Sie Ihre Kapitalanlage auch selbst aus einer breiten Fondspalette zusammenstellen.

Welchen Vorteil bringen mir die vorkonfigurierten Pakete von PflegeRente VermögensSchutz?
  • Je weniger Geld für die Absicherung eines Pflegefalls zur Seite gelegt werden muss, desto mehr kann logischerweise in der Kapitalanlage verbleiben und weiter gewinnbringend angelegt werden.

    Es kann also durchaus Sinn machen, sich nur gegen die teuren oberen Pflegegrade abzusichern und einen günstigen unteren Pflegegrad dann selbst zu finanzieren.

Wann bekomme ich eine Berufsunfähigkeits-Rente?
  • Sie erhalten die vereinbarte Rente und müssen keine Beiträge mehr bezahlen, wenn Sie voraussichtlich mindestens sechs Monate berufsunfähig sein werden.

Wer übernimmt im Schadensfall die fortlaufenden Kosten wie Löhne oder Gehälter?
  • Unser Tipp: Kombinieren Sie unsere Inhaltsversicherung mit der Betriebsunterbrechungs-Versicherung. Diese Versicherung ersetzt die Kosten, die als Folge eines versicherten Inhaltsschadens entstehen – zum Beispiel durch Feuer, Einbruchdiebstahl, Sturm und Hagel. Das sind Geschäftskosten wie Löhne, Gehälter, Mieten und der entgangene Gewinn wegen einer Betriebsunterbrechung.

Was bedeutet Neuwertversicherung?
  • Entsteht Ihnen ein Hausratschaden, erhalten Sie den Wiederbeschaffungswert und können eine beschädigte Sache mit einer neuen Sache gleicher Art und Güte ersetzen. Unsere dynamischen Tarife berücksichtigen dabei preisliche Veränderungen.

Wozu brauche ich die elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) und wie beantrage ich sie?
  • Die elektronische Versicherungsbestätigung, kurz eVB, ist für die An- und Ummeldung eines Fahrzeugs bei der Kfz-Zulassungsstelle notwendig. Bei uns bekommen Sie Ihre eVB-Nummer sieben Tage die Woche und rund um die Uhr – einfach telefonisch.

    Zur eVB-Nummer

Welche Schäden zahlt mir die Privat-Haftpflichtversicherung?
  • Stellen Sie sich vor, Sie verpassen einem nagelneuen Auto mit Ihrem Fahrrad eine ordentliche Schramme. Oder Ihr Kind schüttet aus Versehen sein Getränk in die Heimkinoanlage Ihres Nachbarn.

    Beispiele für Haftpflicht-Schäden gibt es viele. Manche alltäglichen Missgeschicke können in die Millionenhöhe gehen. Vor allem wenn sich dabei andere wehtun. Die einzige Versicherung, die Sie als Privatperson umfassend davor schützt, Ansprüche auf Schadenersatz von Dritten selbst zahlen zu müssen, ist die Privat-Haftpflichtversicherung. Mit uns gestalten Sie Ihren Schutz individuell nach Ihren Bedürfnissen.

Was ist Wohn-Riester?
  • Beim Wohn-Riester, manchmal auch Eigenheimrente genannt, entnehmen Sie Kapital aus Ihrem Riester-Vertrag für die Anschaffung, den Bau, die Tilgung des Darlehensvertrages oder zum barrierefreien Umbau der eigenen vier Wände.

    Ihr Vorteil bei uns: Sie brauchen sich jetzt nicht festzulegen. Sie entscheiden im Laufe der Zeit, wie Sie Ihren Riester-Vertrag nutzen wollen. Ob als lebenslange Altersrente oder zur Finanzierung einer selbst genutzten Immobilie oder beides – in beiden Fällen erhalten Sie die Förderung vom Staat.

Wie sicher ist die Rente?
  • Durch die Wahl der individuellen Beitragsgarantie bestimmen Sie die Höhe der Leistung, die zum Beginn der Rente garantiert zur Verfügung steht. Bei günstigen Entwicklungen am Kapitalmarkt sind anteilige Sicherungen erwirtschafteter Erträge möglich (kapitalmarktabhängige Mindestleistung).

Welche Assistanceleistungen bietet mir PflegeRente VermögensSchutz?
  • Pflegehotline

    Über unsere Pflegehotline können unsere versicherten Kunden und deren Angehörige sich zu jeder Zeit zu unseren aktuellen Assistance-Leistungen informieren.

    • Erreichbarkeit 7 Tage die Woche rund um die Uhr
    • Beratung zu Pflegeleistungen verschiedener Träger, wie z.B. der privaten oder sozialen Pflegepflichtversicherung und der Sozialhilfe
    • Informationen zur Prävention (z.B. Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung)
    • Beratung zu einer behindertengerechten Umgestaltung von Fahrzeugen
    • Wohnumfeldberatung
    • Demenzberatung

    Leistungen im Pflegegrad 1

    Wir bieten eine anfängliche Unterstützung bei Pflegegrad 1. Dazu können Sie aus folgenden Dienstleistungen zwei auswählen:

    • 1 x wöchentlich Einkaufen
    • 1x wöchentlich Haushaltshilfe
    • 1 x wöchentlich Wäscheservice
    • 3 x wöchentlich Menüservice
    • 2 x wöchentlich Fahrdienste zu Ärzten, Behörden, evtl. gesellschaftlichen Veranstaltungen
    • Hausnotruf (Befristung hier auf 1 Jahr)

    Die Leistung ist auf 1.500 Euro für maximal die ersten 6 Monate begrenzt.

Wie lange wird die Berufsunfähigkeits-Rente bezahlt?
  • Wenn Sie berufsunfähig werden, bekommen Sie Ihre Leistung unbefristet, also während der vereinbarten Leistungsdauer so lange, wie die Voraussetzungen dafür erfüllt sind.

Ich habe eine Wohngebäudeversicherung. Wozu brauche ich eine Hausratversicherung?
  • Stellen Sie Ihr Haus gedanklich auf den Kopf. Alles, was herausfallen würde, gehört zum Hausrat und sichert die Hausratversicherung ab. Zum Beispiel Möbel, Teppiche, Geschirr, Fernseher, Laptop, Kleidung und so weiter. Die Wohngebäudeversicherung übernimmt die Kosten für Schäden, die an Ihrem Haus entstehen.

Was ist ein Schutzbrief und was leistet er?
  • Er ist Ihr Schutzengel im Handschuhfach. Wenn ein Unfall passiert, geht es nicht nur darum, Sach- und Personenschäden zu regulieren, sondern auch um Unterstützung in heiklen Situationen oder bei einer Panne. Unseren Kfz-Schutzbrief schließen Sie in Kombination mit unserer Kfz-Haftpflichtversicherung ab. Sie erhalten für nur 9,90 Euro im Jahr wertvolle Pannen- und Unfallhilfe, rund um die Uhr und europaweit. Im Detail leistet unser Schutzbrief:

    • Bergen und Abschleppen Ihres Fahrzeugs
    • Ersatzteilversand: kostenlos ins Ausland
    • Mietwagen: bei Fahrzeugausfall ab 50 km Entfernung
    • Schlüsselservice: Hilfe bei Beschaffung und Übernahme der Versandkosten
    • Krankenrücktransport ab 50 km Entfernung vom Wohnort
    • Arzneimittelversand ins Ausland – damit wichtige Medikamente schnell zu Ihnen kommen
    • Ersatzbeschaffung von Reisedokumenten im Ausland
    • Hilfe bei Falschbetankung und vieles mehr
Wann sind Kinder nicht deliktfähig und was bedeutet es?
  • Kinder unter sieben Jahren sind für Schäden, die sie verursachen, nicht verantwortlich – im Fachjargon heißt es „nicht deliktfähig“. Im Straßenverkehr gilt diese Regel bis zum 10. Geburtstag.

    Das bedeutet: Gesetzlich bestehen dann keine Ansprüche gegen Ihr Kind. Zum Beispiel vom Nachbarn, der den Schaden hat, weil Ihr Kind zum Beispiel mit dem Laufrad sein Auto zerkratzt hat. Und wenn Sie Ihre Aufsichtspflicht nicht verletzt haben, dann hat er auch gegen Sie keine Ansprüche. Die gute Nachricht: Wir leisten dennoch Schadenersatz, wenn Sie den Zusatzbaustein „Schäden durch deliktsunfähige Kinder“ eingeschlossen haben.

Wer erhält die Kinderzulage zur Riester-Rente?
  • Neben der Grundzulage erhalten Eltern auch eine Zulage für jedes Kind. Und zwar so lange, wie Anspruch auf Kindergeld für das Kind besteht. Die Kinderzulage wird nur einmal und an ein Elternteil bezahlt. In der Regel ist das die Mutter, sollten Vater und Mutter eine Riester-Rente abgeschlossen haben.

Bleibe ich finanziell flexibel?
  • Sowohl in der Ansparphase als auch in der Rentenphase sind Entnahmen ab 1.000 Euro für Extrawünsche möglich, nur 3.000 Euro müssen mindestens im Vertrag verbleiben. Neben den laufenden Beitragszahlungen können Sie monatlich zuzahlen, zum Beispiel in Form von Geldgeschenken. Oder Sie erhöhen einfach nachträglich den laufenden Beitrag. Nach drei Jahren ab Abschluss des Vertrags können Sie die Beitragszahlung unterbrechen – am Stück bis zu zwei Jahre.

Wie lange wird die Pflegerente ausbezahlt?
  • Tritt der Pflegefall ein, zahlt PflegeRente VermögensSchutz lebenslang. Wenn Sie nie zu einem Pflegefall werden – was wir Ihnen von Herzen wünschen – können Sie Ihr über die Jahre gewachsenes Kapital selbst nutzen oder an Ihre Nachkommen weitervererben.

Kann ich meinen Versicherungsschutz erhöhen?
  • Wenn sich Ihre Situation ändert, zum Beispiel, weil Sie sich mit einem Handwerksbetrieb selbstständig machen oder Sie heiraten, können Sie den Versicherungsschutz ohne neue Gesundheitsprüfung erhöhen.

Wie hoch soll ich meinen Hausrat versichern?
  • Die Versicherungssumme sollte dem Neuwert Ihres tatsächlichen Hausrates entsprechen, damit dieser im Schadensfall ausreichend versichert ist. Ab einer Versicherungssumme von 650 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche verzichten wir in der Regel darauf, eine mögliche Unterversicherung zu prüfen.

Bin ich versichert, wenn ich Freunden beim Umzug helfe?
  • Wenn Sie kostenlos Ihre Hilfe anbieten – zum Beispiel bei einem Umzug Ihres Freundes oder wenn Sie seine Wohnung beaufsichtigen während er auf Reisen geht – und Sie machen ohne es zu wollen etwas kaputt, sind Sie mit unserer Privat-Haftpflichtversicherung auf der sicheren Seite.

Für wen lohnt sich die Riester-Rente besonders?
  • In der Regel gilt: Familien und Alleinerziehende profitieren von hohen Förderquoten. Besserverdienende sparen Steuern durch den Sonderausgabenabzug. Und für all jene, die sich eine eigene Immobilie anschaffen wollen, kann Wohn-Riestern sehr attraktiv sein.

Wie werden die Leistungen der Pflegerenten Versicherung versteuert?
  • Eine Pflegerente ist einkommenssteuerfrei. Geht Ihr Vermögen nach Ihrem Tod an Ihre Hinterbliebenen, ist auch dieses Erbe von der Einkommenssteuer befreit.

Was kann ich tun, wenn ich einen finanziellen Engpass habe?
  • Sollte es zu einem vorübergehenden finanziellen Engpass kommen, dann ist auch eine Stundung (die Fälligkeit der Forderung wird hinausgeschoben) der Beiträge möglich, wenn der Vertrag bereits seit mehr als drei Jahren besteht.

Was ist der Unterschied zwischen JuniorRente FlexVario und FlexInvest?
  • Bei JuniorRente FlexVario können aus verschiedenen Chance-Profilen wählen - je nach Sicherheitsbedürfnis. Bei der JuniorRente FlexInvest investieren Sie maximal in die von Ihnen gewählten Investmentfonds oder Anlagestrategien.

Ab wann brauche ich eine eigene Hausratversicherung?
  • Eine eigene Hausratversicherung ist auch für junge Leute wichtig und zwar immer dann, wenn Sie wertvollen Hausrat zu Hause haben – zum Beispiel teure elektronische Geräte.

    Solange Ihre Kinder in Ihrem Haushalt wohnen, sind sie bei Ihnen versichert. Eine Mitversicherung ist auch bei Umzug in ein Studentenwohnheim oder WG-Zimmer während der Ausbildung, dem Wehrdienst oder dem Studium unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Bitte informieren Sie uns, wenn sich Ihre Wohnsituation ändert, damit wir den Vertrag entsprechend anpassen.

Welche Vorteile bringt mir der Verkehrs-Rechtsschutz?
  • Immer häufiger wird bei Unfällen die Schuldfrage vor Gericht geklärt. Mit unserer Rechtsschutzversicherung haben Sie immer einen Anwalt an Ihrer Seite. Übrigens auch dann, wenn Sie nur eine Frage haben.

Sind Schäden im Ausland mitversichert?
  • Sie sind auch im Ausland versichert. Solange Sie in Europa bleiben, spielt es auch keine Rolle, wie lange Sie verreisen. Darüber hinaus gilt Ihr Schutz für Aufenthalte bis ein Jahr.

Wie teuer sind Riester-Verträge?
  • Die Vertragskosten dieser Form der privaten Rentenversicherung können etwas höher sein, da Ihre Riester-Rente auch nach Abschluss eine hohe Aufmerksamkeit braucht. Die Versicherung kümmert sich darum, dass Sie Ihre Zulagen erhalten. Und organisiert den ganzen Prozess. Weil Ihre Versicherung dafür immer mit der „Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen“ bei der Deutschen Rentenversicherung in Kontakt steht, ist die Verwaltung eines Riester-Vertrages mit mehr Zeit und Aufwand verbunden.

    Dennoch können wir auch im Jahr 2021 und darüber hinaus mit gutem Gewissen zur Riester-Rente raten. Denn sie bietet Ihnen durch die staatliche Förderung eine Rendite, mit der andere Zukunftsvorsorge-Produkte mit der gleichen Sicherheit nicht mithalten. Zu Verlusten führt eine Riester-Rente nur, wenn Sie Ihren Vertrag vor dem regulären Ablauf stornieren. Unsere Riester-Experten informieren Sie gerne ausführlich.

Ist eine Kombination mit der FörderPflege möglich?
  • Ja, PflegeRente VermögensSchutz lässt sich mit einer staatlichen Förderung kombinieren.

Bekomme ich auch eine Berufsunfähigkeits-Rente, wenn ich theoretisch einen anderen Beruf ausüben könnte?
  • Wenn Sie nicht mehr arbeiten können, dann sollen Sie auch nicht mehr arbeiten müssen. Wir verweisen Sie nicht auf einen anderen Beruf, den Sie mit Ihrer Erkrankung/Beeinträchtigung noch ausüben könnten.

Ist mein Hausrat auch auf Reisen versichert?
  • Ihr Versicherungsschutz (Außenversicherung) gilt auch für Sachen, die sich bis zu drei Monate vorübergehend außerhalb der versicherten Wohnung befinden – zum Beispiel wenn Sie eine Weltreise unternehmen.

    Außerdem gilt: Mit unserem Tarif Hausrat OPTIMAL endet Ihr Hausrat-Versicherungsschutz nicht an der Terrassentür. Neben vielen anderen Dingen wie Wäsche und Kleidung, sind auch Ihre Gartenmöbel oder Gartengeräte auf dem Versicherungsgrundstück gegen alle versicherten Gefahren und sogar gegen einfachen Diebstahl bis 5.000 Euro versichert.

     

     

Was genau ist ein Forderungsausfall?
  • Kaum zu glauben, aber rund ein Drittel aller Menschen hat keine Privat-Haftpflichtversicherung – und auch nicht das Geld im Fall der Fälle einen Schaden aus eigener Tasche zu bezahlen. Als Geschädigter würden Sie dann auf Ihrem Schaden sitzen bleiben. Nicht, wenn Sie sich für unseren Tarif OPTIMAL entscheiden, der den Baustein Schadenersatzausfall-Versicherung enthält. Im Tarif Kompakt können Sie den Versicherungsschutz mit dem Leistungsbaustein zur Schadenersatz-Ausfalldeckung auf Wunsch ergänzen.

Kann ich meine Riester-Rente online verwalten?
  • Nützen Sie einfach unser Riester-Zulagen-Portal. Statt langwierig mit der Post Ihre Zulagen, Änderungen oder Informationen zu organisieren, können Sie alles ganz einfach online erledigen. Selbst Änderungen, die sich finanziell auswirken, wie Hochzeit, Namensänderung, Geburt eines Kindes oder Gehaltserhöhung, stellen kein Problem dar.

Sind die Leistungen von PflegeRente VermögensSchutz zweckgebunden?
  • Nein, die Monatsrente steht zu Ihrer freien Verfügung. Kostennachweise sind nicht erforderlich.

Muss ich die Versicherung informieren, wenn sich mein Gesundheitszustand verbessert hat?
  • Sie sind nicht verpflichtet, von sich aus eine gesundheitliche Verbesserung im Leistungsfall zu melden.

Wann gilt bei der Hausratversicherung der Unterversicherungsverzicht?
  • Die Klausel „kein Abzug wegen Unterversicherung“ gilt bei unserer Hausratversicherung, wenn folgende Punkte erfüllt sind:

    • Pro Quadratmeter Wohnfläche wählen Sie mindestens eine Versicherungssumme von 650 Euro.
    • Die Versicherungssumme liegt insgesamt unter 200.000 Euro.
    • Die Entschädigungsgrenze für Wertsachen übersteigt 40 Prozent der Versicherungssumme (maximal 60.000 Euro) nicht.

    Ist der Versicherungswert deutlich höher, zum Beispiel weil Sie viele hochwertige Gegenstände besitzen, sollte die Versicherungssumme darauf angepasst werden. Wir helfen Ihnen, die richtige Versicherungssumme für Ihren Hausrat zu finden.

Ist mein Tier über meine Haftpflichtversicherung abgesichert?
  • Wir kommen auch für Schäden auf, die durch Ihre zahmen Haustiere Dritten zugefügt werden. Zum Beispiel wenn Ihre Katze über die Straße läuft und einen Verkehrsunfall verursacht. Für Hunde und Pferde brauchen Sie allerdings eine eigene Haftpflichtversicherung. Wir empfehlen Ihnen unsere Tierhalter-Haftpflichtversicherung.

Bekomme ich neben der Berufsunfähigkeits-Rente weitere Unterstützung?
  • Wenn Sie berufsunfähig werden, kümmern wir uns weiter um Sie und sind mit Rat und Tat für Sie da: Wir helfen Ihnen zum Beispiel bei der Wahl der richtigen Reha-Maßnahmen. Denn bei uns bekommen Sie weit mehr als nur finanzielle Hilfe.

Versicherungskennzeichen oder Versicherungsplakette?
  • Im Rahmen der Mopedversicherung können Fahrzeuge, die ein Versicherungskennzeichen nach § 26 Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV) bzw. eine Versicherungsplakette nach § 29a FZV führen müssen, versichert werden. Versicherungskennzeichen für Moped, Mofa, Mokick, Leichtmofa, Roller, Krankenfahrstuhl, Microcar oder Quad.
    Versicherungsplakette für Elektrokleinstfahrzeuge nach der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV), wie E-Scooter oder Segway.

Welche Neuerungen im Tarif zur Berufshaftpflichtversicherung für Ärztinnen und Ärzte gibt es?
  • Seit Februar 2022 gibt es bei uns einen neuen Tarif für die Berufs-Haftpflichtversicherung von Human-, Zahn- und Tiermedizinerinnen und -medizinern. Alle wichtigen Informationen rund um den aktuellen Tarif finden Sie in unserem Erklärvideo.

Was deckt die Elementarschaden-Versicherung ab?
  • Selbst wenn das Unwetter vorbei ist, bedeutet das nicht immer, dass Sie und Ihre Mitarbeiter wieder ihren Geschäften nachgehen können. Oft ist der Betrieb tage- oder gar wochenlang lahmgelegt. Die Kosten laufen weiter, aber die Einnahmen bleiben aus. Unsere Elementarschaden-Versicherung ersetzt Schäden an Betriebsgebäuden, an der Betriebseinrichtung, den Vorräten und Waren. Der Stillstand des Betriebs bei weiterlaufenden Fixkosten und der Ausfall der Erträge und Gewinne werden ebenfalls ersetzt.

Was bedeutet in der Mopedversicherung Haftpflicht und was Teilkasko?
  • Die Haftpflichtversicherung fürs Moped ist gesetzlich vorgeschrieben. Die Versicherung bezahlt Schäden, die Sie mit dem Moped einem anderen zufügen bis 100 Millionen Euro pauschal – mit bis zu 15 Millionen Euro je geschädigte Person.

    Die Teilkasko ist freiwillig, aber ebenso wichtig: Sie sichert Ihr Fahrzeug ab – und ersetzt zum Beispiel Schäden durch Brand oder Naturgewalten wie Hagel und Blitzschlag sowie Schäden durch Zusammenstöße mit Tieren, Kurzschlüsse in der Verkabelung oder Glasbruch. Außerdem ist Ihr Moped gegen Diebstahl versichert.

Ist eine Hunde-Haftpflichtversicherung Pflicht?
  • In Bayern und der Pfalz müssen Sie keine Hunde-Haftpflichtversicherung abschließen. Eine Pflicht besteht in Berlin, Hamburg, Niedersachsen, Thüringen und Brandenburg.

    Pflicht hin, Pflicht her: Jeder Hundehalter haftet voll für alle von seinem Tier verursachten Schäden und sollte eine solche Versicherung abschließen, denn sie schützt Sie vor teurem Anspruch auf Schadenersatz, Ärger und langwierigen Verhandlungen vor Gericht. Von einem Hund verursachte Schäden wie Personenschäden können schnell in die Millionenhöhe gehen. Daher sollte jeder Hundehalter sich und sein Vermögen mit einer Hunde-Haftpflichtversicherung schützen.

Wie vermehrt sich mein Geld im GenerationenDepot Invest?
  • Lehnen Sie sich entspannt zurück. Unsere Anlagespezialisten kümmern sich um Ihr Vermögen. Durch unser bewährtes Anlagekonzept ergibt sich für Sie die Chance auf einen attraktiven Gewinn. Einen Teil Ihrer Einzahlung legen wir in unserem Sicherungsvermögen an. Für den anderen Teil entscheiden Sie: Entweder stellen Sie Ihre eigene Anlagestrategie aus einem breiten Fondsangebot zusammen oder unsere Fachleute im Bereich Geldanlage übernehmen das Vermögensmanagement für Sie mit unserer renditeoptimierten Kapitalanlage (ROK).

„Eine lebenslang garantierte Rente, mit der es nur aufwärts gehen kann.“ Was heißt das denn?
  • In der Regel sind zum Rentenbeginn alle eingezahlten Beiträge zu 90 Prozent sicher. Zusätzlich profitieren Sie durch ein modernes Anlagekonzept von den dividendenstärksten Unternehmen der Welt.

    Bei einer günstigen Entwicklung der indexorientierten Kapitalanlage (IOK) legen wir Monat für Monat einen Teil der Gewinne für Ihre Rente zurück – mit Hilfe eines automatischen Lock-in. Und sollte es einmal nicht so gut laufen, brauchen Sie sich keine Sorgen zu machen: Die einmal gesicherten Erträge können Sie nicht mehr verlieren.

    Zum Ende der Laufzeit, wenn Sie in Rente gehen, haben Sie die Wahl zwischen dem dann aktuellen, performanceabhängigen Guthaben und der garantierten Kapitalleistung. Unser Versprechen: Ihnen steht immer das höhere Guthaben zur Verfügung.

    Selbst wenn Ihr Guthaben zu Rentenbeginn gefallen ist, weil Flaute an den Aktienmärkten herrschen sollte, haben Sie am Ende auf jeden Fall mehr als zu Beginn: Denn Sie können mindestens mit der erreichten Garantiesumme rechnen – also den von Ihnen gezahlten Beiträgen zu 90 Prozent, plus Überschüsse, plus die Erträge, die wir jeden Monat für Sie gesichert haben.

Was kostet eine Risiko-Lebensversicherung?
  • Ihr Beitrag wird bei uns für Sie risikogerecht berechnet – abhängig zum Beispiel von Ihrem Alter und Beruf. Als Nichtraucher profitieren Sie von besonders günstigen Beiträgen.

    Unser Tipp: Bei einer Risiko-Lebensversicherung sollten Sie nicht nur auf den Preis achten. Vergleichen Sie die Zusatzleistungen und wie flexibel Sie den Vertrag an Veränderungen in Ihrem Leben anpassen können.

Welche Rürup-Renten gibt es?
  • Beim Abschluss einer Rürup-Rente entscheiden Sie sich, ob Sie das klassische Modell oder eine fondsgebundene Rürup-Rente nutzen wollen. Wir bieten Ihnen diese Varianten:

    BasisRente WachstumGarant
    Ideal, wenn Sie be­quem die Chancen des Kapital­markts nutzen möchten. Durch die index­orien­tierte Kapital­an­lage (IOK2) sind Sie an den dividendenstärksten Unter­nehmen der Welt beteil­igt und parti­zipieren an der glo­balen wirt­schaft­lichen Ent­wick­lung. Bei steigen­der Wert­ent­wick­lung der IOK2 werden 10 Pro­zent des monat­lichen Wert­zu­wachses unwider­ruflich ge­sichert und sind Ihnen zum ge­plan­ten Renten­beginn garan­tiert. Eine sink­ende Wert­ent­wick­lung der IOK2 hat keine Aus­wirk­ungen auf Ihr Vertrags­gut­haben.

    BasisRente FlexVario / BasisRente FlexInvest / BasisRente NachhaltigkeitInvest:
    Für alle, die von günstigen Entwicklungen des Kapitalmarktes profitieren möchten. Hier bestimmen Sie die Strategie der Anlage selbst und wählen Ihre Favoriten aus einer Palette freier Fonds. Oder Sie lassen Ihre Geldanlage von unseren Anlagespezialisten nach dem Prinzip „So viel Chance wie möglich, so viel Sicherheit wie notwendig“ managen. Auch ein Anlagefokus mit nachhaltig orientiertem Engagement ist möglich.

    Sofort BasisRente:
    Stehen Sie schon kurz vor dem Ruhestand, ist diese Variante ideal, um Ihre Zukunftsvorsorge zu ergänzen. Sie erhalten eine lebenslange Rentenzahlung und profitieren gleich doppelt: von der sofortigen hohen staatlichen Förderung und der geringeren Besteuerung Ihrer Rente. Diese Steuervorteile werden übrigens nicht mit anderen Steuerersparnissen verrechnet.

Was umfasst die Berufs-Haftpflichtversicherung?
  • Die Berufs-Haftpflichtversicherung bezahlt berechtigte Ansprüche auf Schadenersatz, die Sie oder Ihre Mitarbeiter verursacht haben. Abgedeckt sind Risiken rund um die Betriebsstätte und die beruflichen Tätigkeiten. Dabei übernehmen wir die Kosten für Personen-, Sach- und/oder Vermögensschäden bis 5 Millionen Euro pauschal. Außerdem prüfen wir im Schadensfall, ob die Ansprüche gerechtfertigt sind und wehren unberechtigte oder überhöhte Ansprüche ab. Wenn notwendig auch vor Gericht.

Warum brauche ich zur Inhaltsversicherung noch die Elementarschaden-Versicherung?
  • Weil in der Inhaltsversicherung in der Regel nur Risiken wie Feuer, Einbruch­diebstahl, Leitungs­wasser, Sturm und Hagel versichert sind. Überschwemmung, Witterungs­niederschlag, Erdrutsch und viele weitere Natur­gefahren werden immer häufiger. Solche Natur­ereignisse beschädigen oder zerstören die Betriebs­einrichtung, Waren und Vorräte. All das deckt unsere Elementar­schaden-Versicherung ab.

Wie kann ich mein Moped gegen Diebstahl versichern?
  • Wenn Sie zur Haftpflichtversicherung eine Teilkaskoversicherung abschließen, ist Ihr Moped auch gegen Diebstahl versichert.

Für welche Hunderassen gilt die Hunde-Haftpflichtversicherung?
  • Kampfhunde oder als gefährlich eingestufte Hunde können wir nicht versichern. Für diese Rassen kann daher keine Tierhalter-Haftpflichtversicherung für Hundebesitzer angeboten werden:

    • Pit-Bull
    • Bandog
    • American Staffordshire Terrier
    • Staffordshire Bullterrier
    • Tosa-Inu
    • Außerdem für Mischlinge aus Kreuzungen mit mindestens einer dieser Hunderassen

    Einige andere Hunderassen, z.B. Rottweiler und Mastino Napoletano, sind nur unter besonderen Voraussetzungen versicherbar – bitte wenden Sie sich dazu an Ihren Berater.

Welche Steuervorteile hat das GenerationenDepot Invest?
  • Im Vergleich zu einer herkömmlichen Bankanlage werden die Kapitalerträge im Versicherungsvertrag angesammelt und sind deshalb einkommensteuerfrei – der Sparer-Pauschalbetrag wird nicht belastet. Entnehmen Sie Kapital, dann fallen nur die anteiligen Erträge unter die Abgeltungsteuer. Die Leistungen im Todesfall fließen einkommensteuerfrei an den Begünstigten.

Ist meine Altersvorsorge sicher, obwohl ich am Kapitalmarkt partizipiere?
  • Die Versicherung PrivatRente WachstumGarant sichert Ihnen zum Rentenbeginn mindestens 90 % Ihrer eingezahlten Beiträge zu. Gleichzeitig haben Sie die Möglichkeit, Ihre Kapitalleistung zu erhöhen, da ein Teil der Beiträge in unsere indexorientierte Kapitalanlage (IOK) investiert wird. Unsere Anlagespezialisten kümmern sich um die Verteilung der Gelder und orientieren sich an Aktien von weltweit dividendenstarken Unternehmen. Ihre Erträge werden anteilig jeden Monat gesichert (Lock-in) und erhöhen so Ihre garantierte Kapitalleistung zum Rentenbeginn.

Wie funktioniert die Rürup-Rente?
  • Der große Vorteil der Rürup-Rente (BasisRente) liegt in der jährlichen Steuerersparnis. Sie können die Beiträge pro Jahr als Sonderausgaben angeben. Der Höchstbeitragssatz liegt pro Person und Kalenderjahr bei 27.565 Euro – mit dabei die Beiträge, die Sie möglicherweise in die gesetzliche Rentenversicherung oder in ein berufsständisches Versorgungswerk einzahlen. Gemeinsam veranlagte Ehepartner und eingetragene Lebenspartner können bis zu 55.130 Euro steuerlich absetzen.

    Die Beiträge sind seit 2023 als Sonderausgaben vollständig absetzbar.

Den Baukredit mit einer Lebensversicherung absichern – geht das?
  • Eine Risiko-Lebensversicherung eignet sich hervorragend, um die Finanzierung Ihrer Immobilie abzusichern. Dazu wählen Sie am besten unsere "RisikoLeben Plus absinkend" oder "RisikoLeben Premium absinkend". Denn auch Ihr Darlehen nimmt mit der Zeit ab.

Muss ein niedergelassener Arzt eine Berufs-Haftpflichtversicherung abschließen?
  • Ja, seit dem 20. Juli 2021 gibt es für Vertragsärzte in Deutschland eine Versicherungspflicht, die in § 95e SGB V geregelt ist. Diese Versicherungspflicht gilt für Humanmediziner, Zahnärzte, Berufsausübungsgemeinschaften (BAG) und Medizinische Versorgungszentren (MVZ), um Patienten im Falle eines Behandlungsfehlers entschädigen zu können. Die Zahl der Patienten, die mit der Behandlung unzufrieden sind und ärztliche Kunstfehler unterstellen, steigt jährlich. Nicht selten gehen Ansprüche auf Schadenersatz und Schmerzensgeld-Forderungen in die Millionen.

Ist mein Betrieb überhaupt gegen Elementarschäden versicherbar?
  • Fakt ist: 99 Prozent aller Gebäude in Deutschland können gegen Naturgefahren versichert werden. Selbst Immobilien, die in der Vergangenheit keinen Versicherungsschutz bekamen, können heute durch eine verbesserte Risikoanalyse, mehr Hochwasserschutz oder bauliche Maßnahmen versichert werden.

    Machen Sie unseren Risiko-Check und finden Sie heraus, ob Ihre Gewerbe-Immobilie in einer Gegend mit hohem Risiko steht. Lassen Sie sich von unseren Spezialisten beraten. Denn gemeinsam finden Sie als Unternehmer und wir als Ihr Versicherer eine individuelle Lösung.

Wann beginnt und endet mein Versicherungsschutz?
  • Das Versicherungsjahr für Mopeds, Roller, Mofas, E-Bikes oder E-Scooter und Segways (nach Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung) startet jedes Jahr am 1. März. Ab diesem Zeitpunkt kann Ihr Versicherungsschutz beginnen, das muss er aber nicht! Wenn Sie Ihr Kennzeichen oder Ihre Plakette erst später im Verkehrsjahr bestellen, sind Ihre Versicherung und das Versicherungskennzeichen bzw. die Versicherungsplakette immer bis Ende Februar des folgenden oder gleichen Jahres - je nach Vertragsbeginn - gültig. Sie bezahlen dann nur einen anteiligen Beitrag.

Welche Tarif-Varianten gibt es?
  • Unsere Hunde-Haftpflichtversicherung KOMPAKT ist der sichere Schutz für Preisbewusste. Unser Tarif OPTIMAL bietet Ihnen einen umfassenden Schutz zu fairen Preisen. So sind hier zum Beispiel auch durch das Tier verursachte Mietsachschäden versichert (Schäden durch tierische Ausscheidungen sind unter anderem vom Versicherungsschutz ausgeschlossen).

Habe ich Zugriff auf mein Geld im GenerationenDepot Invest?
  • Sie können jederzeit auf das Kapital zugreifen. Die Auszahlung erfolgt zum Schluss des laufenden Monats. Bei einer besonders schweren Erkrankung können Sie sich das gesamte Guthaben kosten- und einkommensteuerfrei auszahlen lassen.

Für wen lohnt sich die Rürup-Rente besonders?
  • Diese privaten Rentenversicherungs-Verträge sind vor allem für Selbständige und Freiberufler interessant, auch weil sie in der Regel keine betriebliche Altersvorsorge haben (können). Die staatlich geförderte Rürup-Rente kann jeder abschließen, der in Deutschland einkommenssteuerpflichtig ist und seinen ständigen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort in Deutschland hat. Gutverdiener verschaffen sich mit der Rürup-Rente den größten Sparvorteil. Denn wer viel verdient und viele Steuern zahlt, profitiert stärker von den Steuervorteilen dieser privaten Zukunftsvorsorge.

Kann ich die Laufzeit der Risiko-Lebensversicherung später noch verlängern?
  • Ja, Sie haben ein Verlängerungsrecht. Stellen Sie zum Beispiel fest, dass Sie einen Kredit länger als ursprünglich geplant nutzen und Sie die Laufzeit der Versicherung anfänglich zu kurz angesetzt haben, können Sie den Vertrag bis drei Jahre vor Ablauf der Versicherungsdauer ohne neue Gesundheitsprüfung verlängern (RisikoLeben Plus und RisikoLeben Premium).

Was ist der Unterschied zur Betriebs-Haftpflichtversicherung?
  • Mit Betriebs-Haftpflicht und Berufs-Haftpflicht werden in der Praxis häufig dieselben Produkte gemeint. Dabei handelt es sich bei der einen um eine Haftpflichtversicherung für einen ganzen Betrieb und bei der anderen um eine Haftpflichtversicherung für einen einzigen Beruf. Die Berufs-Haftpflichtversicherung ist für einige Berufsgruppen sogar vorgeschrieben, zum Beispiel für Anwälte.

Wo und wann bekomme ich mein Moped-Kennzeichen (bzw. Plakette)?
  • Schließen Sie Ihre Mopedversicherung ganz einfach online ab. Das neue Versicherungskennzeichen bzw. die neue Versicherungsplakette erhalten Sie bequem mit der Post. Sie können es auch bei Ihrem Versicherungsberater bestellen und, wenn Sie möchten, dort abholen.

Sind Welpen bei der Hunde-Haftpflichtversicherung versichert?
  • Wenn Welpen aus dem Wurf der versicherten Hündin stammen, sind sie ab Geburt automatisch versichert. Jedoch steigt damit der Beitrag, da sich auch der Versicherungsumfang erweitert.

    Die Welpen werden von uns unbürokratisch in den bestehenden Vertrag übernommen – Sie müssen uns bitte nur sagen, wie viele es sind. Und brauchen so nicht für jeden Hund einzelne Verträge abschließen.

Was passiert im Todesfall?
  • Bei Tod in den ersten zwei Vertragsjahren erhält der Begünstigte das dann vorhandene Deckungskapital plus vorhandener Überschüsse ausbezahlt – bei Tod wegen eines Unfalls mindestens den Einmalbeitrag. Ab dem dritten Jahr nach Zahlung des Einmalbeitrags erstatten wir das vorhandene Deckungskapital. Hinzu kommt eine vertraglich festgelegte Leistung im Todesfall. Die Leistung zahlen wir sofort aus und die Begünstigten können im Erbfall das Kapital schnell verwenden. Zum Beispiel für die Erbschaftsteuer oder für Ausgleichszahlungen.

Wie flexibel bleibe ich mit dieser privaten Rentenversicherung?
  • Es gibt viele Möglichkeiten, für das Alter vorzusorgen. Doch wer will sich so früh auf feste Einzahlungen festlegen? Oder kann sein Leben heute schon exakt planen? Die PrivatRente WachstumGarant richtet sich nach Ihrem Leben. So bleiben Sie immer flexibel.

    • In der Ansparphase mehrfach Kapital entnehmen.
    • Während der Rentenzahlung Geldbeträge entnehmen.
    • Die Beitragszahlung aussetzen – bis zu zwei Jahre, bei Elternzeit sogar bis zu drei Jahre. Ihren Beitrag nachträglich erhöhen und neben den laufenden Beitragszahlungen bequem zuzahlen.
    • Bis zu 20 Prozent Dynamisierung einschließen.
    • Zusatzversicherungen wie den Schutz bei Berufsunfähigkeit oder die Risikovorsorge für Ihre Lieben auch nachträglich einschließen.
    • Den Beginn der Rente flexibel wählen (zehn Jahre Abruf- und Verlängerungsphase).
    • Lebenslange, monatlich garantierte Rente, einmalige Kapitalzahlung oder eine Kombination aus beidem wählen.
Lohnt sich die Rürup-Rente auch für Angestellte?
  • Lohnend ist die Rürup-Rente auch für Angestellte und Beamte mit einem hohen Einkommen. Sie können Beiträge bis zu einem maximalen Höchstbetrag von 26.528 Euro (53.056 Euro bei gemeinsam veranlagten Ehepartnern und eingetragenen Lebenspartnern) pro Jahr von der Steuer absetzen. Die in die gesetzliche Rentenversicherung oder in ein berufsständisches Versorgungswerk einzuzahlenden Beiträge reduzieren die absetzbaren Rürup-Beiträge. Bei Beamten wird ein fiktiver Höchstbeitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung bis zur Beitragsbemessungsgrenze Ost abgezogen.

Sie werben mit dem Familien- und Immobilien-Bonus – was ist das?
  • Bei einem Umzug in die eigenen vier Wände, bei Heirat oder Nachwuchs schenken wir Ihnen sechs Monate zusätzlichen Versicherungsschutz ohne Zusatzkosten.

Ich fahre mein Moped erst ab Sommer – sinkt mein Beitrag?
  • Das Verkehrsjahr für Mopeds beginnt immer am 1. März und endet am 28. oder in einem Schaltjahr am 29. Februar des nächsten Jahres. Wer sein Nummernschild später holt, zahlt nicht drauf: Wenn Sie Ihr Versicherungskennzeichen beispielsweise erst ab Juni brauchen, bezahlen Sie nur einen anteiligen Beitrag.

Was ist, wenn ich mehrere Hunde habe?
  • Werden mehrere Tiere gleicher Art (mehrere Hunde oder mehrere Pferde) gehalten, kann der Antrag nur angenommen werden, wenn alle Tiere bei uns versichert werden. Ihr Vorteil: Schon für den zweiten und jeden weiteren Hund zahlen Sie nur die Hälfte des Beitrags!

Kann ich das Vermögen bereits zu Lebzeiten meinen Kindern vererben?
  • Sie können Ihr Vermögen bereits zu Lebzeiten an Ihre Nachkommen weitergeben. Wir empfehlen Ihnen sogar, das GenerationenDepot Invest dafür zu nutzen. So profitieren Sie und Ihre Begünstigten, ohne dass das Finanzamt noch mehr davon profitiert.

    Das sagt der Gesetzgeber:
    Alle Vermögenswerte, die durch eine Erbschaft oder Schenkung übertragen werden, fallen unter – nach Abzug von Freibeträgen – die Erbschaft- und Schenkungsteuer.

    Unser Tipp: Frühzeitig schenken bedeutet effektiv vererben!
    Die Freibeträge können Sie durch rechtzeitige Schenkung zu Lebzeiten alle 10 Jahre neu ausschöpfen. Deshalb ist es wichtig, früh zu planen. Besonders bei einer Vererbung an Geschwister, Nichten, Neffen und auch Lebensgefährten, da es in diesen Fällen wesentlich geringere Freibeträge gibt. Hier ein Beispiel:

    Beispiel: Erbe 1,2 Millionen €
    Erblasser verstirbt und hinterlässt ein Kind als Alleinerben Schenkungen zu Lebzeiten an das Kind
    1 x Freibetrag = 400.000 € 3 x Freibetrag (in 30 Jahren) = 3 x 400.000 €
    Steuerpflichtiger Erwerb = 800.000 € -
    Steuersatz: 19% Steuersatz: 0%
    Steuerlast: 152.000 € Steuerlast: 0 €

    Sinnvoll Vermögen übertragen durch Schenkung zu Lebzeiten.

    Infoblatt Erbschaft- und Schenkungssteuer (PDF, ca. 368 KB)

Kann ich eine Berufsunfähigkeitsversicherung einschließen?
  • Mit unserer flexiblen Rentenversicherung PrivatRente WachstumGarant ist auch der Einschluss zusätzlicher Vorsorge für alle Lebenslagen möglich – sowohl zum Beginn als auch nachträglich. Zum Beispiel, wenn es um den Schutz Ihrer Altersvorsorge vor Berufsunfähigkeit geht. Im Ernstfall zahlen wir die Beiträge Ihrer Altersvorsorge für die Zeit, in der Sie berufsunfähig sind, weiter.

    Für Ihre Familie:
    Mit dem Einschluss einer Risikolebensversicherung sichern Sie Ihre Kinder, Ihre Partnerin oder Ihren Partner für den Fall Ihres Todes finanziell ab.

Zahlt die Risiko-Lebensversicherung auch, wenn ich schwer krank werde?
  • Unsere "vorgezogene Leistung zu Lebzeiten" erhalten Sie, wenn Sie unsere Variante RisikoLeben Plus oder RisikoLeben Premium abgeschlossen haben. Bei schwerer Krankheit wird die Kapitalleistung dann bereits zu Lebzeiten steuerfrei an Sie ausgezahlt. Damit Sie Ihr Leben bis zuletzt genießen können.

Welche Steuervorteile hat die Rürup-Rente?
  • Wie viel Sie mit dieser staat­lich geför­derten Renten­ver­sicherung an Steuern sparen, hängt von Ihrer indivi­du­ellen Beitrags­höhe ab. Insge­samt können pro Jahr Bei­träge bis zu 28.258 Euro als Sonder­aus­gaben steuer­mind­ernd ange­geben werden, bei gemein­sam veran­lagten Ehe­paaren und einge­trage­nen Lebens­partnern sind es 56.516 Euro.

    Seit 2023 können in der Ein­kommen­steuer­er­klär­ung volle 100 Prozent der Bei­träge als Sonder­aus­gaben ange­geben werden.

    Ein Beispiel:
    Sie sind allein­lebend und zahlen jähr­lich 28.258 Euro in Ihre Rürup-Rente ein. 2025 können Sie davon 100 Prozent als Sonder­aus­gaben ab­setzen.

Verlängert sich meine Mopedversicherung automatisch?
  • Nein, eine Mopedversicherung verlängert sich nicht. Wir sprechen hier von einer „Verfallspolice“. Das liegt vor allem daran, dass die Mopedversicherung an das Versicherungskennzeichen bzw. die Versicherungsplakette geknüpft ist. Deshalb müssen Sie jedes Verkehrsjahr aufs Neue eine Mopedversicherung abschließen und Ihr neues Kennzeichen bzw. Ihre neue Plakette an Moped und Co. anbringen.

Wie teuer kann es ohne Hunde-Haftpflichtversicherung für mich werden?
  • Ohne eine schützende Hunde-Haftpflichtversicherung beziehungsweise Tierhalter-Haftpflichtversicherung können Sie für die von Ihrem Hund verursachten Schäden haftbar gemacht werden:

    • in unbegrenzter Höhe,
    • mit gegenwärtigem und zukünftigem Vermögen,
    • für Personen-, Sach- und Vermögensschäden.

    Auch wenn eine Hunde-Haftpflichtversicherung nicht in jedem Bundesland Pflicht ist, sollte sie ein „Muss“ für jeden Hundehalter sein.

Bietet die PrivatRente WachstumGarant steuerliche Vorteile?
  • Ja, durch die exklusiven Steuervorteile der privaten Rentenversicherung bleibt viel von Ihrer Rente oder vom Kapital für Sie übrig.

    • Während der Ansparphase sind alle Erträge steuerfrei.
    • Bei der lebenslangen Rente ist ein Großteil der Rente steuerfrei. Nur die Ertragsanteile sind einkommensteuerpflichtig und sinken mit dem Renteneintrittsalter.

      Beispiel:
      Sie sind zu Beginn der Rentenzahlung 63 Jahre alt, so gilt ein Ertragsanteil von 20 Prozent. Das heißt, bei einer monatlichen Leibrente von 500 Euro sind nur 1.200 Euro als Einkünfte in der Steuererklärung zu erfassen (12 x 500 x 20%).
    • Bei Auszahlung nach zwölf Jahren Laufzeit des Vertrags und nach dem 62. Geburtstag ist die Hälfte der Erträge steuerfrei und es fällt keine Abgeltungssteuer an.
Was bedeutet nachgelagerte Besteuerung der Rente?
  • Zu versteuern sind erst die ausbezahlten Renten, nicht hingegen die eingezahlten Beiträge. Die Fachwelt spricht hier von einer „Schritt für Schritt nachgelagerten Besteuerung“. Das ist ein klarer Vorteil für Sie, denn im Alter ist der persönliche Steuersatz in der Regel deutlich niedriger als während der aktiven Berufszeit.

Kann ich den Versicherungsschutz später noch erhöhen?
  • Ja, mit unseren Varianten RisikoLeben Plus oder RisikoLeben Premium erwerben Sie ein persönliches Anpassungsrecht. Das heißt: zum Beispiel bei der Geburt eines Kindes, einer Heirat oder der Finanzierung einer Immobilie kann die Versicherungssumme unkompliziert und ohne neue Gesundheitsprüfung erhöht werden.

Besteht Versicherungsschutz, wenn ein anderer für mich hütet?
  • Mitversichert sind außer Ihnen als Halter des Hundes auch: Familie, Freunde, Bekannte oder Nachbarn, die Ihr Tier hüten. Einzige Ausnahme sind gewerbsmäßige Tierhüter, die jedoch in der Regel eine eigene Tierhalter-Haftpflichtversicherung abgeschlossen haben – am besten fragen Sie danach.

Was passiert mit den eingezahlten Beträgen im Todesfall?
  • Sie bestimmen, wer im Todesfall welche Leistung aus dem Vertrag erhalten soll. Bei Tod während der Ansparphase zahlen wir das aktuelle Guthaben, mindestens jedoch die bisher eingezahlten Beiträge aus. Auch bei Tod in der Rentenphase können Sie vereinbaren, wer das verbleibende Kapital bekommt.

Kann ich die Rürup-Rente kurz vor der Rente abschließen?
  • Klare Empfehlung, denn unsere „Sofort BasisRente“ bietet Ihnen gleich zwei Steuer­vorteile. Sie können Ihren Einmal­betrag zu einem hohen Prozent­satz steuer­lich ab­setzen (2023 zu 100 Prozent). Und profi­tieren dauer­haft davon, dass der steuer­pflicht­ige Anteil der Rente aktu­ell nur bei 83 Prozent liegt. Denn der steuer­freie An­teil der Rürup-Rente richtet sich dauer­haft nach dem Jahr, in der Sie die Rürup-Rente das erste Mal er­halten. Beginnt Ihre Rente zum Bei­spiel sofort, im Jahr 2023, müssen Sie nur 83 Prozent Ihrer Rente ver­steuern.

Kann ich mein Pferd versichern?
  • Auch als Halter eines Pferdes oder Ponys sind Sie bei uns in den richtigen Händen. Dieses gehört ebenfalls zur Tierhalter-Haftpflichtversicherung. Lassen Sie sich von uns beraten. Am besten halten Sie schon mal das Stockmaß parat: Liegt es über oder unter 148 cm?

Wie flexibel bleibe ich während der Ansparphase?
  • Auch bei einer staatlich geförderten privaten Altersvorsorge verzichten Sie nicht auf Flexibilität. Sie können:

    • Ihre Beiträge flexibel einzahlen (einmalig oder laufend, monatlich oder jährlich).
    • Zwischenzeitlich Zuzahlungen leisten.
    • Den Beginn der Rente selbst festlegen (zwischen 62 und 85 Jahren).
    • Beitragszahlungen aussetzen.
    • Ihre Strategie der Geldanlage entweder klassisch mit garantierten Zinsen plus Überschussbeteiligung wählen – oder sich für die renditeoptimierte Kapitalanlage (ROK) mit Chancen am Kapitalmarkt (BasisRente FlexVario / BasisRente FlexInvest) entscheiden.
Gibt es einen Hinterbliebenen-Schutz in der Rürup-Rente?
  • Wenn Sie wünschen, wird im Todesfall das vorhandene Guthaben in eine monatliche Rente für die berechtigen Hinterbliebenen umgewandelt (Ehepartner, Kinder).

Was sind echte Vermögensschäden?
  • Das sind finanzielle Schäden, die weder durch einen vorangegangen Personenschaden, noch durch einen Sachschaden entstanden sind und sich aus solchen Schäden auch nicht herleiten lassen. Zum Beispiel durch falsche Beratung entsteht ein finanzieller Verlust.

Wozu braucht mein Betrieb diese Versicherung?
  • Die Betriebsunterbrechungs-Versicherung oder Ertragsschutz-Versicherung ist eine wichtige Ergänzung zur Inhaltsversicherung. Nach Schäden an der Einrichtung, an Ihren Vorräten und Waren durch Feuer, Einbruchdiebstahl, Leitungswasser, Sturm und Hagel ersetzen wir die fixen Geschäftskosten wie Löhne, Gehälter, Mieten und den entgangenen Geschäftsgewinn während der Betriebsunterbrechung.

Brauche ich als junger Mensch eine Berufsunfähigkeitsversicherung?
  • Es empfiehlt sich bereits in jungen Jahren an seinen Berufsunfähigkeits-Schutz zu denken und eine Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen. Mit den reduzierten Beiträgen in den ersten Jahren nach Beginn des Vertrages können sich Berufsanfänger mit geringem Einstiegsgehalt die Versicherung leisten – und müssen dabei auf nichts verzichten. Unsere EinkommensSicherung StartSchutz bietet Ihnen vollen Schutz von Anfang an.

Wie viel Geld muss ich anlegen?
  • Sie legen einmalig einen Betrag an: 10.000 Euro oder mehr. Am Ende der Laufzeit von mindestens zwölf Jahren haben Sie die Wahl zwischen einer lebenslang monatlich gezahlten privaten Rente, der einmaligen Kapitalauszahlung oder einer Kombination aus beidem.

Warum brauche ich eine Haus- und Grundbesitzer-Haftpflicht?
  • Jeder Hauseigentümer muss dafür sorgen, dass in seinem Haus und auf seinem Grundstück niemand zu Schaden kommt (sogenannte Verkehrssicherungspflicht). Außerdem hat der Eigentümer eine Gebäude-Instandhaltungs- und Unterhaltungspflicht. Kommt er diesen Pflichten nicht nach, muss er für die Folgen geradestehen.

    Unsere Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung prüft, ob und in welcher Höhe der Geschädigte einen gesetzlichen Anspruch auf Schadenersatz hat. Die Versicherung leistet Schadenersatz bei berechtigten Forderungen. Und wehrt unberechtigte und überhöhte Ansprüche ab – wenn notwendig auch vor Gericht.

Welche Vorteile hat ein Saisonkennzeichen?
  • Die Jahreszeiten in Deutschland bringen es mit sich: Das Motorrad lässt sich hier nicht komfortabel ganzjährig nützen. Deshalb wird es in den nasskalten Wintermonaten oft in der Garage verstaut.

    Um Steuern und Versicherungsbeiträge zu sparen, melden viele Motorradfahrer ihr Bike dann ab und im Frühling wieder an. Für jene, die ihre Maschine jedes Jahr in der gleichen Zeit nutzen möchten (zum Beispiel von März bis Oktober), ist es empfehlenswert, einmalig ein Saisonkennzeichen zu beantragen. Ihre Vorteile:

    • Das Saisonkennzeichen spart Zeit, denn das lästige An- und Abmelden entfällt.
    • Sie sparen Geld, denn Versicherungsbeiträge und Steuern fallen nur für die Zeit an, in der das Kennzeichen gültig ist.

    Hinweis:
    Die Zulassung des Saisonkennzeichens ist auf mindestens zwei und maximal elf Monate am Stück beschränkt.

Wie funktioniert die Betriebsrente?
  • Mit Ihrem Arbeitgeber vereinbaren Sie eine betriebliche Altersvorsorge (kurz bAV), auch Betriebsrente genannt. Das Betriebsrenten-Modell legt Ihr Arbeitgeber zusammen mit unseren bAV-Experten fest. Sie entscheiden, mit welchem monatlichen Beitrag Sie Ihre Betriebsrente aufbauen wollen.

    Die arbeitgeberfinanzierte Betriebsrente ist eine freiwillige und zusätzliche Vergütung Ihres Arbeitgebers. Diese Form der Altersvorsorge bieten nicht alle Firmen ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an. Als Arbeitnehmer haben Sie aber einen Rechtsanspruch auf eine Betriebsrente, die Sie durch Gehaltsumwandlung (sogenannte Entgeltumwandlung, das heißt, Sie zahlen in eine Rentenversicherung aus Ihrem Bruttogehalt ein) selbst ansparen.

Die Betriebsrente im kommunalen öffentlichen Dienst
  • Arbeitgeber und Arbeitnehmer im kommunalen öffentlichen Dienst profitieren gleichermaßen von der Entgeltumwandlung: Ein Unternehmen kann die Vorteile einer staatlich geförderten Vorsorge anbieten und so seine Mitarbeitenden besser an sich binden oder neue Fachkräfte im heutigen „War for Talents“ überzeugen. Der Nutzen für Arbeitnehmer liegt bei der staatlichen Förderung und den Sonderkonditionen bestehender Rahmenabkommen.

    Mehr Informationen zum Download:

    Rahmenabkommen köD

    Broschüre zur Kommunalrente

Kann ich bestimmen, wie sicher meine Beiträge angelegt werden?
  • Die fondsgebundene Rentenversicherung PrivatRente FlexVario orientiert sich an Ihrem individuellen Sicherheitsbedürfnis. Sie wählen selbst, ob Sie von den Chancen am Kapitalmarkt maximal profitieren oder in erster Linie auf Sicherheit setzen wollen. Bestimmen Sie selbst durch die Wahl eines Chance-Profils Ihr individuelles Sicherheitsbedürfnis.

    Unser Tipp für Ihr individuelles Chance-Profil: Wer mehr Ertragschancen von seiner privaten Rente erwartet, kann diese erhöhen, indem er ein entsprechendes Chance-Profil (WachstumPlus oder Wachstum) wählt.

„Verstöße durch fehlerhaftes Handeln oder Unterlassen" – was ist damit gemeint?
  • Darunter fallen zum Beispiel eine falsche Rechtsauskunft, fehlerhaftes Beurteilen der Erfolgsaussichten oder Frist- und Terminversäumnisse bei Rechtsanwälten. Bei Steuerberatern zum Beispiel ein Systemfehler in der Buchführung oder Berechnungsfehler.

Wie unterscheiden sich die Tarifvarianten „Kompakt“ und „Optimal“?
  • Unsere Kompakt-Variante ist der sichere Schutz für Preisbewusste. Die Optimal-Variante unserer Betriebsunterbrechungs-Versicherung (auch unter Ertragsschutz-Versicherung bekannt) bietet Ihnen besondere Leistungserweiterungen.

Für wen eignet sich dieser Tarif?
  • Diese Berufsunfähigkeitsversicherung ist für Schüler, Studenten, Auszubildende sowie Berufseinsteiger geeignet, die sich mit einem günstigen Startbeitrag absichern und trotzdem vollen Berufsunfähigkeits-Schutz genießen wollen. Unser Angebot gilt für alle jungen Leute von 15 bis 30 Jahren.

Was bedeutet Chance-Profil?
  • Wer mehr Ertragschancen von seiner Anlage erwartet, kann diese erhöhen, indem er ein entsprechendes Chance-Profil (WachstumPlus oder Wachstum) wählt.

Saisonkennzeichen: Ist mein Motorrad auch in der Ruhezeit versichert?
  • Ihr Motorrad gilt auch in der Ruhezeit als versichert, wenn Sie eine Kaskoversicherung abgeschlossen haben. Wird dann Ihr Motorrad – zum Beispiel innerhalb der Winterpause – gestohlen oder bei einem Schneesturm beschädigt, springt Ihre Motorradversicherung ein.

    Wichtig: Ihr Motorrad muss außerhalb des Zulassungszeitraumes auf einem privaten Grundstück abgestellt sein!

Wer braucht eine Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung?
  • Eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht ist wichtig für:

    • Eigentümer von Mehrfamilienhäusern
    • Eigentümer von Ein- oder Zweifamilienhäusern, wenn diese ganz oder teilweise vermietet werden (bei Selbstnutzung zu Wohnzwecken siehe nächste Frage)
    • Eigentümer von unbebauten Grundstücken
    • Wohnungseigentümer-Gemeinschaften
    • Nießbraucher (zum Beispiel Bewohner mit lebenslangem Wohnrecht)
Wie funktioniert die staatliche Förderung der betrieblichen Altersvorsorge?
  • Der Staat fördert den Aufbau einer betrieblichen Altersvorsorge, indem er auf Ihren Beitrag weder Steuern noch Sozialversicherungs-Abgaben berechnet. Die Beiträge mindern Ihr Bruttogehalt: Je nach Höhe Ihrer persönlichen Belastung durch Steuerabzüge und Sozialabgaben werden Sie den monatlichen Beitrag nur etwa zur Hälfte im Netto spüren.

Wie viel muss ich mindestens einzahlen?
  • Bereits mit regelmäßigen Beiträgen ab 25 Euro im Monat oder 300 Euro im Jahr können Sie Ihre private Altersvorsorge aufbauen. Oder Sie legen einmalig einen höheren Betrag an, mindestens 10.000 Euro.

    Übrigens, unsere PrivatRente FlexVario gibt es auch mit Beitragsübernahme bei Berufsunfähigkeit: Für einen geringen Beitrag im Monat können Sie Ihre Altersvorsorge absichern, falls Sie berufsunfähig werden sollten. Dann übernehmen wir die Zahlung Ihrer Beiträge und Sie erhalten am Ende des Vertrags die vereinbarte Leistung.

Was ist der Unterschied zur Berufs-Haftpflichtversicherung?
  • Die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung ist eine Berufs-Haftpflichtversicherung für alle Personen und Firmen, bei denen ein Berufsversehen echte Vermögensschäden – in der Regel nicht Personen- oder Sachschäden – zur Folge hat. Ein Beispiel: Aus Versehen wird eine aussichtsreiche Berufung verspätet eingelegt und wegen Fristversäumnis vom Gericht zurückgewiesen. Der Mandant fordert Schadenersatz in Höhe seiner Klageforderung.

Warum lohnt es sich, eine Inhaltsversicherung mit dem Ertragsschutz zu kombinieren?
  • Die Inhaltsversicherung bietet bei Beschädigung oder Vernichtung der versicherten Sachen Schutz und die Betriebsunterbrechungs-Versicherung (auch unter Ertragsschutz-Versicherung bekannt) deckt die fortlaufenden Kosten wie Löhne, Gehälter, Mieten und auch entgangene Geschäftsgewinne des Betriebs.

Wann zahlt die Berufsunfähigkeitsversicherung?
  • Ein Arzt muss feststellen, dass Sie Ihren Beruf für mindestens sechs Monate aus gesundheitlichen Gründen nicht ausüben können. Dann tritt eine Berufsunfähigkeit ein und Sie erhalten jeden Monat den vereinbarten Betrag als Ersatz für Ihr Einkommen. Von der monatlichen Rente können Sie laufende Lebenshaltungskosten wie Miete, Strom oder die laufenden Kosten für Ihr Auto bezahlen. Ihre Beitragszahlungen für die Berufsunfähigkeitsversicherung entfallen dann.

    Gut zu wissen: Ab 50 Prozent Berufsunfähigkeit erhalten Sie bereits 100 Prozent Ihrer vereinbarten Leistung.

Wie wird mein Geld im PrivatTresor FlexVario angelegt?
  • Sie lassen entweder die Kapitalanlage-Spezialisten der Versicherungskammer Bayern für sich arbeiten – mit unserer Renditeoptimierten Kapitalanlage (ROK), die Ihnen attraktive Chancen auf Rendite bei gleichzeitiger Sicherheit bietet. Oder Sie stellen selbst aus einem breiten Fonds-Angebot Ihre Anlagestrategie zusammen.

Ich habe eine Privat-Haftpflichtversicherung – reicht die nicht aus?
  • Nein, nicht in jedem Fall. In unserer Privat-Haftpflichtversicherung besteht nur Versicherungsschutz als Inhaber von selbstbewohnten Ein- oder Zweifamilienhäusern. Wenn Ihr Haus (teil)vermietet wird oder es sich um ein Mehrfamilienhaus handelt, ist unsere Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung notwendig und empfehlenswert.

Brauche ich als Motorradfahrer eine Unfallversicherung?
  • Ganz gleich, ob Schnellfahrer oder Genussfahrer – für jeden Motorrad-Fan empfiehlt sich eine private Unfallversicherung. Wir leisten dann eine feste Geldsumme, wenn wegen eines Motorradunfalls bleibende Körperschäden entstehen. Rufen Sie uns einfach an. Wir beraten Sie gern ausführlich.

Wie hoch ist die staatliche Förderung der Betriebsrente?
  • Die Höhe der steuerlichen Förderung des Staates hängt von dem Betrag ab, den Sie monatlich oder jährlich in Ihre Betriebsrente einzahlen. Bis zu 604 Euro im Monat sind momentan (im Jahr 2024) steuer- und bis zu 302 Euro sozialabgabenfrei.

    Ein Beispiel:
    Monatsbeitrag: 100 Euro aus Ihrem Bruttogehalt. Ihre Ersparnis: Für nur circa 50 Euro weniger Nettogehalt fließen volle 100 Euro in Ihre Betriebsrente. Die Arbeitgeberzulage in Höhe von 15 Euro (gesetzliche Standardregel) kommt noch oben drauf.

Kann ich eine Beitragspause einlegen?
  • Nachdem Sie drei Jahre in Ihren Vertrag eingezahlt haben, können Sie die Zahlung Ihrer Beiträge unterbrechen – am Stück bis zu zwei Jahre, in der Elternzeit bis zu drei Jahre.

Was ist die Büro-Haftpflichtversicherung?
  • Die Büro-Haftpflichtversicherung schützt Sie vor finanziellen Belastungen durch Ansprüchen vor Schadenersatz Dritter wegen Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Versichert sind sonstige berufliche Haftpflicht-Risiken, zum Beispiel Schäden, die durch Tätigkeiten oder Arbeitsleistungen von im Büro tätigen Personen entstehen, Schäden durch die Betriebsstätte (Betriebsgrundstücke, Geschäftsräume oder Betriebseinrichtungen) oder Mietsachschäden.

Zahlt der Staat, wenn ich berufsunfähig werde?
  • Als Berufseinsteiger sind Sie gesetzlich nicht gegen die Folgen einer Berufsunfähigkeit geschützt. Nur eine staatliche Erwerbsminderungsrente könnte für Sie infrage kommen. Diese wird jedoch nur in Abhängigkeit davon gezahlt, wie viele Stunden am Tag man noch arbeiten kann: Egal in welchem Beruf, selbst wenn er unter Ihrer Qualifizierung liegt. Neben den medizinischen Voraussetzungen müssen Sie außerdem auch Auflagen erfüllen:

    • Eine Wartezeit von fünf Jahren muss eingehalten werden.
    • Sie müssen bei Eintritt einer Erwerbsunfähigkeit nachweisen, dass Sie in den letzten fünf Jahren drei Jahre Pflichtbeiträge geleistet haben.
Welche Vorteile bietet mir die Renditeoptimierte Kapitalanlage (ROK)?
  • Wenn Sie sich für unsere Renditeoptimierte Kapitalanlage (ROK) entscheiden, profitieren Sie vom professionellen Management Ihrer Anlage durch unsere Spezialisten. Unsere Anlage-Experten managen Ihr Kapital nach den gleichen Systemen und Signalen wie die Anlage unseres eigenen Kapitals.

    Basis der Kapitalanlage sind ausgefeilte mathematische Regeln – für eine objektive Anlagestrategie. Außerdem prüfen die Kapitalanlage-Spezialisten kontinuierlich die Strategie der Anlage und passen sie an. Sie profitieren von Kostenvorteilen, die wir als Großanleger an Sie weitergeben. Durch unsere Multi-Asset-Strategie werden früh Trends erkannt und Risiken minimiert. Mit unserer ROK setzen Sie auf die außerordentliche Wertentwicklung sowie minimierte Risiken.

Hafte ich auch, wenn laut Mietvertrag die Mieter die Pflicht zum Schneeräumen haben?
  • Mit der Übertragung der Räum- und Streupflicht sind Sie nicht aus der Verantwortung entlassen. Es bleibt Ihnen noch eine Überwachungspflicht. Versäumen Sie Ihre Pflicht zu erfüllen, haften Sie weiter – neben Ihrem Mieter.

Wer ist der Versicherungsnehmer?
  • Der Versicherungsnehmer ist Ihr Arbeitgeber. Dieser überweist auch die Beiträge. Sie bestimmen als versicherte Person die Höhe. Auf Ihrer Gehaltsabrechnung sehen Sie, wie viel Steuern und Sozialabgaben Sie dadurch sparen.

Kann ich Kapital entnehmen oder zusätzlich einzahlen?
  • Sie können bereits vor Beginn der Rente Kapital entnehmen (ab 1.000 Euro), wenn 3.000 Euro im „Anspartopf“ bleiben.

    Neben Ihren laufenden Beitragszahlungen sind monatlich auch Zuzahlungen möglich – mindestens 200 Euro pro Zuzahlung und maximal 10.000 Euro pro Jahr.

Wozu gibt es die Gesundheitsfragen?
  • Ihr Gesundheitszustand ist bares Geld wert. Wenn Sie sich für eine Berufsunfähigkeitsversicherung entscheiden, fragen wir nach Ihrem Gesundheitszustand, da bestimmte Krankheiten ein höheres Berufsunfähigkeits-Risiko mit sich bringen. Gesunde Menschen erhalten deshalb einen günstigeren Beitrag. Je früher Sie also mit Ihrer Vorsorge beginnen, desto mehr profitieren Sie von Ihrem guten Gesundheitszustand.

    Mehr Schutz ohne neue Gesundheitsprüfung: Sie können Ihre Berufsunfähigkeitsversicherung über die Jahre ausbauen, zum Beispiel wenn Ihr Einkommen steigt.

Wann schützt mich eine Haus- und Grundbesitzer-Haftpflicht?
  • Hier könnten wir Ihnen unzählige Geschichten aus unserer jahrhundertlangen Erfahrung erzählen. Nur ein paar Beispiele:

    • Bei Glatteis oder Schnee rutscht ein Fußgänger auf dem Gehweg vor Ihrer Immobilie oder Ihrem Grundstück aus.
    • Ein Gast stürzt in Ihrem vermieteten Haus die Treppe hinunter, weil eine Stufe beschädigt war und verletzt sich schwer.
    • Der Hausmeister hat im Winter einmal nicht Schnee geräumt und gestreut. Da stürzt ein Passant und zieht sich einen Oberschenkelhalsbruch zu.
    • Ein parkendes Auto wird durch einen morschen, herabfallenden Ast beschädigt.
    • Im Hausflur ist das Licht defekt und ein Besucher stolpert und bricht sich ein Bein.
    • Ein Sturm löst Dachziegel, die auf ein parkendes Auto fallen.
    • Ein Brand greift auf ein benachbartes Haus über.
    • Auf einem unbebauten Grundstück spielen Kinder und verletzen sich.
    • Der Kamin oder ein Balkon wird brüchig und fällt auf Passanten.
Wie flexibel bleibe ich?
  • Sie zahlen Ihr Geld als einmalige Summe in den PrivatTresor FlexVario ein und entscheiden erst später, wie und wann Sie darüber verfügen möchten. Innerhalb der flexiblen Abruf- und Verlängerungsphase von maximal zehn Jahren können Sie nach Bedarf einen Teil oder Ihr gesamtes Vermögen abrufen. Oder Sie wandeln es in eine garantierte Rente auf Lebenszeit um. Während bei anderen Anlageformen Ihr Geld irgendwann aufgebraucht ist, erhalten Sie die private Rente jeden Monat, ein Leben lang – ganz gleich, wie alt Sie werden.

Welche Möglichkeiten der betrieblichen Altersvorsorge gibt es für Arbeitnehmer?
  • Neben der Direktversicherung, unserer FirmenRente, gibt es weitere Arten der betrieblichen Altersversorgung. Zum Beispiel die Direktzusage, die Pensionskasse, der Pensionsfonds und die Unterstützungskasse. Ihr Arbeitgeber entscheidet, welche betriebliche Altersvorsorge er anbietet. Machen Sie den ersten Schritt und sprechen Sie die betriebliche Altersvorsorge in Ihrem Unternehmen an. In jedem Fall haben Sie einen Rechtsanspruch auf eine Betriebsrente durch Gehaltsumwandlung (sogenannte Entgeltumwandlung – auf die Einzahlung in eine Rentenversicherung aus Ihrem Bruttogehalt).

Kann ich den Rentenbeginn selbst bestimmen?
  • Sie bestimmen, wann und wie Sie die Leistung erhalten möchten. Innerhalb des flexiblen Rentenbeginns von zehn Jahren (Abruf- und Verlängerungsphase) legen Sie den Start der lebenslang garantierten Rentenzahlung fest oder entscheiden sich für eine einmalige Kapitalauszahlung. Auch eine Kombination daraus ist möglich.

Was unterscheidet die Haus- und Grundbesitzer-Haftpflicht von der Bauherren-Haftpflichtversicherung?
  • Die Bauherren-Haftpflichtversicherung schützt Sie als Bauherr bis zur Fertigstellung des Bauvorhabens. Das Risiko als Haus- und Grundbesitzer für das zu bebauende Grundstück und das zu bauende Haus ist in der Bauherren-Haftpflichtversicherung versichert. Wird die Immobilie danach vermietet, besteht Versicherungsschutz über unsere Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung.

Komme ich während der Vertragslaufzeit an mein Geld?
  • Geldentnahmen sind während der Anlagephase möglich. Während der Rentenzahlung können Sie mehrfach einen Geldbetrag entnehmen.

Was passiert mit der Betriebsrente, wenn ich meinen Job wechsle oder verliere?
  • Die betriebliche Altersvorsorge bleibt Ihnen sicher, denn bei einem Arbeitgeberwechsel können Sie unsere FirmenRente mitnehmen. Auch eine private Weiterführung des Vertrags ist möglich. Unsere Direktversicherung bietet Ihnen außerdem den Schutz vor Zugriff bei Arbeitslosigkeit (Bürgergeld).

Wie werden meine Beiträge angelegt?
  • Sie können Ihre Kapitalanlage aus unserem breiten Fonds-Angebot selbst zusammenstellen. Oder Sie lassen unsere Spezialisten Ihre Anlage managen. Dafür stehen bewährte und speziell für die langfristige Altersvorsorge entwickelte, renditeoptimierte Kapitalanlagen (ROK) zur Verfügung. Sie können die gewählte Geldanlage jederzeit wechseln. Im Gegensatz zu anderen Anlagen ist dies bei unserer PrivatRente FlexVario steuerfrei.

Welche Haftpflichtversicherung brauche ich außerdem?
  • Die wichtigste Haftpflichtversicherung ist die Privathaftpflichtversicherung. Eine Sekunde mal nicht aufgepasst, eine leichtsinnige Tat, ein bisschen zu viel Risiko: Für Schäden, die Sie anderen zufügen, müssen Sie finanziell geradestehen. Unsere Privat-Haftpflichtversicherung bietet Ihnen zuverlässigen Versicherungsschutz gegen alltägliche Risiken.

    Über die Risiken des Alltags hinaus erfordern manche Umstände eine eigene Haftpflichtversicherung. So empfehlen wir zum Beispiel allen Eigentümern von Immobilien oder Grundstücken eine Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung abzuschließen. Oder, wenn Sie beispielsweise Berufs- oder Hobby-Jäger sind, eine Jagd-Haftpflichtversicherung.

    Auch als Halter von manchen Tierarten haben Sie besondere Pflichten. Sie haften für alle Schäden, die von Ihrem Tier verursacht werden. Hier bietet eine Tierhalter-Haftpflichtversicherung viele wichtige Leistungen – wie unsere Hunde-Haftpflichtversicherung, der Top-Schutz für Hunde- und Pferdebesitzer.

    Allen Hausbauern empfehlen wir unsere Bauherren-Haftpflichtversicherung.

Ist meine private Altersvorsorge durch das Zinstief gefährdet?
  • Mit zunehmendem Alter eröffnen sich oft ganz neue finanzielle Möglichkeiten. Vielleicht werden Lebensversicherungen oder andere Geldanlagen fällig, in die man lange einbezahlt hat. Oder man erbt einen nicht unerheblichen Geldbetrag. Mit dem PrivatTresor FlexVario geben Sie Ihrem Geld die Chance, sich weiter zu vermehren. Denn in Zeiten des Niedrigzinses hat sich die Perspektive geändert: fondsgebundene Rentenversicherungen stellen den Ausweg aus der Zinsfalle dar. Mit unserer flexiblen Vermögensanlage nutzen Sie für Ihre private Altersvorsorge die Chance von positiven Kapitalmarktentwicklungen zu profitieren und setzen dabei auf das nötige Stück Sicherheit.

Wie flexibel bleibe ich mit der FirmenRente?
  • Ganz nach Ihren Bedürfnissen bieten wir bei der Direktversicherung die Flexibilität, die Sie sich für eine Rentenversicherung wünschen. Sie wählen, ob Sie eine klassische sicherheitsorientierte Kapitalanlage bevorzugen und/oder von günstigen Entwicklungen der Kapitalmärkte profitieren wollen. Sie haben außerdem die Wahl zwischen Rente oder Kapitalauszahlung. Und profitieren von einem flexiblen Beginn Ihrer Rente – innerhalb der jeweils fünfjährigen Abruf- und Verlängerungsphase kann die Auszahlung abgerufen werden.

Kann ich vorzeitig über das Guthaben verfügen?
  • Ja, bei definierten Krankheiten (Herzinfarkt, Multiple Sklerose, Schlaganfall, Nierenversagen, Blindheit, Gehörverlust, Querschnittslähmung) können Sie vor dem flexiblen Rentenbeginn steuerfrei über Ihr aktuelles Vertragsguthaben verfügen (Dread-Disease-Option).

Warum ist ein privater Schutz so wichtig?
  • Ob als Privatperson, Unternehmer oder Freiberufler, als Tierhalter oder Immobilien-Eigentümer: Für alle Schäden, für die Sie verantwortlich sind, trifft Sie die gesetzliche Haftpflicht. Hier sorgen unsere privaten Haftpflichtversicherungen für finanzielle Sicherheit. Vereinbaren Sie am besten gleich einen Termin mit Ihrem persönlichen Berater. Wir beraten Sie gerne oder erstellen Ihnen ein unverbindliches Angebot.

    Hier finden Sie mehr Informationen zu unseren gewerblichen Haftpflichtversicherungen.

Welche Steuervorteile habe ich mit dem PrivatTresor FlexVario?
  • Mit dem PrivatTresor FlexVario sparen Sie Steuern. Denn Sie haben komplette Steuerfreiheit in der Zeit, in der Sie Ihr Kapital anlegen. Nach einer Laufzeit von mindestens zwölf Jahren und ab dem 62. Geburtstag erhalten Sie Ihr Kapital und die Hälfte der daraus erwirtschafteten Erträge einkommensteuerfrei. Wählen Sie als Auszahlungsform die lebenslange Rente – so sind diese nur mit einem geringem Ertragsanteil zu versteuern. Beginnt die Rentenzahlung beispielsweise mit 67 Jahren, sind aktuell nur 17 Prozent der Rente steuerpflichtig. Bei Tod ist die Rückzahlung des vorhandenen Kapitals an die Hinterbliebenen einkommensteuerfrei gesichert.

Kann ich mein Guthaben vor Ablauf gegen Kurseinbrüche und Verluste schützen?
  • Mit unserem Ablaufmanagement bieten wir kurz vor Ablauf und vor Beginn der Rente einen besonderen Schutz für Ihr Guthaben, damit es nicht kurz vorher durch Marktschwankungen oder Kurseinbrüche an Wert verliert.

    Hier greift unser Ablaufmanagement – übrigens ohne zusätzliche Kosten für Sie. Wenige Jahre vor Auszahlung schichten wir monatlich die Fondsanteile in eine risikoärmere Kapitalanlage um – die SOK (Sicherheitsoptimierte Kapitalanlage). Dadurch verringern sich die Risiken einer Wertminderung des Kapitals, wenn der Kurs möglicherweise sinkt.

    Zum Kursverlauf Ablaufmanagement SOK

    Unser Ablaufmanagement hat mehr zu bieten und mehr Details, als wir hier darstellen können. Weitere Informationen dazu gibt Ihnen gerne Ihr Berater.

Für was steht das Kürzel „D&O“?
  • Das Kürzel „D&O“ steht für „Directors and Officers“. Gemeint sind Vorstände, Geschäftsführer, Aufsichtsräte und leitende Angestellte. In Deutschland wird die D&O-Versicherung deshalb auch Managerversicherung, Manager-Haftpflichtversicherung oder Berufs-Haftpflichtversicherung für Manager genannt.

Wer braucht eine Bauherren-Haftpflichtversicherung?
  • Jede Privatperson, die bauen möchte. Denn als Bauherr sind Sie für die Sicherheit auf Ihrem Grundstück und in Ihrem noch nicht fertig gestellten Haus verantwortlich. Dabei ist es Ihre Pflicht, die Baustelle zu sichern, alle Bauvorschriften einzuhalten, und die Auswahl geeigneter Handwerker und Dienstleister sicherzustellen. Wenn Sie Architekten, Bauunternehmen oder sonstige Handwerker verpflichten, entbindet Sie das nicht von Ihrer Haftung!

Wie werden meine Beiträge angelegt?
  • Sie können Ihre Kapitalanlage aus unserem breiten Fonds-Angebot selbst zusammenstellen. Oder Sie lassen unsere Spezialisten Ihre Anlage managen. Dafür stehen bewährte und speziell für die langfristige Altersvorsorge entwickelte, renditeoptimierte Kapitalanlagen (ROK) zur Verfügung. Sie können die gewählte Geldanlage jederzeit wechseln. Im Gegensatz zu anderen Anlagen ist dies bei unserer PrivatRente FlexInvest steuerfrei.

Hafte ich als Manager auch mit meinem Privatvermögen?
  • Ähnlich wie bei der Privat-Haftpflichtversicherung können Sie als Führungskraft bei Schäden durch Pflichtverletzungen mit Ihrem Privatvermögen in unbegrenzter Höhe haften. Dies wiegt umso schwerer, da die Fülle der unternehmerischen Pflichten heute kaum noch überschaubar ist und Sie als Entscheidungsträger auch für die Fehler Ihrer Kollegen in Anspruch genommen werden können.

Reicht bei Bauvorhaben meine Privat-Haftpflichtversicherung?
  • Nein, in der Regel nicht. Die Privat-Haftpflichtversicherung deckt gewöhnlich bis zu einer bestimmten Summe nur kleinere Bauvorhaben wie Um- und Anbauten ab. Wird diese Summe überschritten, brauchen Sie eine Bauherren-Haftpflichtversicherung.

Kann ich vorzeitig über das Guthaben verfügen?
  • Ja, bei definierten Krankheiten (Herzinfarkt, Multiple Sklerose, Schlaganfall, Nierenversagen, Blindheit, Gehörverlust, Querschnittslähmung) können Sie vor dem flexiblen Rentenbeginn steuerfrei über Ihr aktuelles Vertragsguthaben verfügen (Dread-Disease-Option).

Welche Haftungsrisiken bestehen?
    • Fehler in der Unternehmensführung, zum Beispiel mangelnde Kontrolle im Finanz- und Personalwesen
    • Versäumen von Fristen
    • Nichtbeantragung sowie Rückforderung falsch verwendeter Fördermittel
    • Einkauf überteuerter Beratungsleistungen
    • Verstoß gegen Wettbewerbs- oder Markenrechte
    • Compliance-Verstöße, zum Beispiel Datenschutzverletzung
    • Sorgfaltspflichtverletzungen bei unternehmerischen Entscheidungen, zum Beispiel ungenügende Vorbereitung und Dokumentation der Entscheidung
In welchen Fällen schützt die Bauherren-Haftpflichtversicherung?
  • Jeder Bauherr hat gesetzlich auferlegte Pflichten: die Verkehrssicherungs-Pflicht für die Baustelle und Zufahrt, die Überwachungspflicht der Baustelle sowie die Auswahlpflicht für geeignete Architekten und Handwerker.

    Wird eine dieser auferlegten Bauherren-Pflichten nicht eingehalten und es entsteht einem Dritten ein Schaden (Personen-, Sach- und Vermögensschaden), dann greift unsere Bauherren-Haftpflichtversicherung (Prüfung der Haftpflichtfrage, Zahlung berechtigter Forderungen und Abwehr unberechtigter Ansprüche). Außer, es handelt sich um Vorsatz.

    Typische Beispiele sind:

    • Auf der verdreckten Zufahrtsstraße stürzt ein Radfahrer und verletzt sich.
    • Sie führen Freunde über die Baustelle und einer davon stürzt unglücklich.
    • Ein Bauarbeiter beschädigt aus Versehen mit dem Bagger den Zaun des Nachbarn.
Kann ich mein Guthaben vor Ablauf gegen Kurseinbrüche und Verluste schützen?
  • Mit unserem Ablaufmanagement bieten wir kurz vor Ablauf und vor Beginn der Rente einen besonderen Schutz für Ihr Guthaben, damit es nicht kurz vorher durch Marktschwankungen oder Kurseinbrüche an Wert verliert.

    Hier greift unser Ablaufmanagement – übrigens ohne zusätzliche Kosten für Sie. Wenige Jahre vor Auszahlung schichten wir monatlich die Fondsanteile in eine risikoärmere Kapitalanlage um – die SOK (Sicherheitsoptimierte Kapitalanlage). Dadurch verringern sich die Risiken einer Wertminderung des Kapitals, wenn der Kurs möglicherweise sinkt.

    Zum Kursverlauf Ablaufmanagement SOK

    Unser Ablaufmanagement hat mehr zu bieten und mehr Details, als wir hier darstellen können. Weitere Informationen dazu gibt Ihnen gerne Ihr Berater.

Wen schützt die D&O-Versicherung und wer schließt sie ab?
  • Der Schutz der D&O-Versicherung kommt den Entscheidungsträgern des jeweiligen Unternehmens zugute, also dem Vorstand einer AG, dem Geschäftsführer einer GmbH, dem Vereinsvorstand, den leitenden Angestellten sowie etlichen weiteren Personen mit unternehmerischer Verantwortung. Abgeschlossen wird der Versicherungsvertrag vom Unternehmen für seine Entscheidungsträger, denen ausschließlich die Rechte aus dem Vertrag zustehen.

Wie sehen die Bauherren-Haftpflichten genau aus?
  • Verkehrssicherungs-Pflicht:
    Als Bauherr müssen Sie dafür sorgen, dass es auf dem Grundstück, der Zufahrt und im Materiallager nicht zu Verunreinigungen und unsachgemäßer Lagerung kommt. Auch die Baugrube und der Rohbau müssen entsprechend gesichert sein, damit beispielsweise Kinder nicht rein- oder runterfallen können.

    Überwachungspflicht:
    Sie müssen dafür sorgen, dass die Baustelle und alle Baumaterialien gesichert sind. Und dass die ausgewählten Gewerke und Handwerker keine Gefährdungssituationen für Dritte schaffen.

    Auswahlpflicht:
    Sie sind verpflichtet, geeignete Architekten, Bauunternehmen und Bauhelfer auszuwählen. Auch wenn Sie aus Unwissenheit nicht geeignete Firmen beauftragen, die gegen die Sicherungspflichten verstoßen, könnten Sie unter Umständen belangt werden.

    Wichtig:
    Der Bauherr kann gesamtschuldnerisch für alles verantwortlich gemacht werden. Der Bauherr muss dann von den übrigen Mitverursachern die entfallenden Anteile zurückfordern. Dies ist sehr mühselig, langwierig und teuer. Die „gesamtschuldnerische Haftung“ ist daher für den Geschädigten von Vorteil. Er braucht sich nur an einen Beteiligten wenden, von dem er glaubt, am ehesten den Schaden ersetzt zu bekommen.

    Daher ist unsere Bauherren-Haftpflichtversicherung sehr wichtig, da wir alle Forderungen prüfen und unberechtigte Ansprüche für Sie abwehren. Bei berechtigten Ansprüchen zahlen wir und Sie haben keinen Ärger oder Kosten.

Wie viel muss ich mindestens einzahlen?
  • Bereits mit regelmäßigen Beiträgen ab 25 Euro im Monat oder 300 Euro im Jahr können Sie Ihre private Altersvorsorge aufbauen. Oder Sie legen einmalig einen höheren Betrag an, mindestens 10.000 Euro.

    Übrigens, unsere PrivatRente FlexInvest gibt es auch mit Beitragsübernahme bei Berufsunfähigkeit: Für einen geringen Beitrag im Monat können Sie Ihre Altersvorsorge absichern, falls Sie berufsunfähig werden sollten. Dann übernehmen wir die Zahlung Ihrer Beiträge und Sie erhalten am Ende des Vertrags die vereinbarte Leistung.

Schützt die D&O-Versicherung auch vor Ansprüchen des Unternehmens selbst (sogenannte Innenhaftung)?
  • Versicherungsschutz besteht, wenn Sie wegen einer Pflichtverletzung für einen Vermögensschaden in Anspruch genommen werden: So können Sie vom Unternehmen, also Ihrem Arbeitgeber selbst (sogenannte Innenhaftung) oder von einem außenstehenden Dritten (zum Beispiel Kunden, Lieferanten, Banken) direkt in Anspruch genommen werden, wenn Sie durch eine Pflichtverletzung einen Vermögensschaden verursacht haben. Natürlich prüfen wir als Ihr Versicherer dann die Ansprüche des Geschädigten – und wehren sie ab, wenn sie unberechtigt sind. Oder zahlen, wenn sie berechtigt sind.

Sind Freunde und Helfer bei der Bauherren-Haftpflicht mitversichert?
  • So niedrig die Zinsen für Baukredite aktuell auch sind – bauen ist und bleibt teuer. Verständlich, dass sich daher viele Bauherren Familienmitglieder und Freunde mit zwei rechten Händen zur günstigen Unterstützung holen. Doch sind diese Helfer überhaupt versichert?

    Schäden, die Freundschaftshelfer verursachen, sind selten über die Privat-Haftpflichtversicherung versichert. Denn diese greift nur bei Umbauten oder Renovierungen – und nicht bei komplexen Neubauten. Auch deshalb macht sich eine Bauherren-Haftpflichtversicherung schnell bezahlt.

    Die privaten Helfer können sich außerdem auf Baustellen leicht verletzen – ein rostiger Nagel, ein wackeliges Brett, eine tiefe Grube – Gefahrenstellen gibt es viele. Passiert etwas, dann greift für Bauhelfer die gesetzliche Unfallversicherung. Wichtig: Melden Sie jeden Helfer bis spätestens eine Woche nach Baubeginn bei der Berufsgenossenschaft für Bauwirtschaft an – sonst droht ein Bußgeld von bis zu 2.500 Euro.

    Die gesetzliche Versicherung für Bauhelfer bietet nur eine Grundsicherung. Für freiwillige Helfer auf dem Bau ist daher eine private Bauhelfer-Unfallversicherung empfehlenswert. Wir beraten Sie gerne.

    Ein paar Beispiele zeigen, wann die gesetzliche Unfallversicherung und wann die private Unfallversicherung greift:

    • Sie sind der Bauherr. Ein Freund Ihres Vaters, zu dem Sie eher wenig Kontakt haben, hilft mit vielen Stunden beim Umbau. Wenn er verunglückt, zahlt die gesetzliche Unfallversicherung, da hier keine freundschaftliche Beziehung besteht. Darüber hinaus können Leistungen aus der privaten Unfallversicherung bezahlt werden.
    • Sie sind der Bauherr. Ihr Vater wohnt nebenan und hilft mal kurz beim Bau mit. Dabei verletzt er sich bei Aufräumarbeiten. Wegen der familiären Beziehung und der Gefälligkeitsleistung greift hier nur die private Unfallversicherung.
    • Sie sind der Bauherr. Ihr Freund, vom Beruf Zimmerer, bereitet den Dachstuhl für die neue Garage vor. Ihr Freund arbeitet eigenständig, bestellt das Material und kann selbst bestimmen, wann er kommt und geht. Das gilt als unternehmerähnliche Tätigkeit – er ist nicht über die gesetzliche Unfallversicherung des Bauherrn versicherbar, sondern muss sich selbst versichern.
Was unterscheidet die Bauherren-Haftpflicht von der Haus- und Grundbesitzer-Haftpflicht?
  • IT-Experte der Versicherungskammer Bayern



    "Cyber-Angriffe richten sich immer häufiger gegen kleine und mittlere Unternehmen, da diese ihre Daten öfter an externe Dienstleister (Cloud/Rechenzentren) auslagern und regelmäßig weniger Sicherheitsmaßnahmen implementieren (Notfallplan). Ihr persönliches Risiko können Sie hier konstenfrei ermitteln: Cyber-Check der GDV

    Jürgen Steiner, IT-Sicherheitsexperte der Versicherungskammer Bayern

     

Brauche ich eine Unfallversicherung?
  • „Mir passiert schon nichts“ – so denken viele Menschen. Dabei geschieht alle 4 Sekunden ein Unfall, rund 8 Mio. Kinder, Jugendliche und Erwachsene verunglücken jedes Jahr in Deutschland. Viele Unfälle verlaufen glimpflich. Oft aber sind die Verletzungen so schwer, dass das ganze Leben verändert und zur finanziellen Belastung wird. Zudem bleiben große Lücken, wo weder die Krankenversicherung, die Berufsunfähigkeitsversicherung noch die Lebensversicherung zahlen. Daher: Ja, eine Unfallversicherung macht Sinn.

Was ist eine SofortRente?
  • Sie haben für Ihren Ruhestand erfolgreich Kapital aufgebaut, zum Beispiel mit einer Lebensversicherung? Oder Sie haben kürzlich eine größere Summe geerbt? Dann stellt sich jetzt die Frage, wie Sie dieses Geld so anlegen können, dass es regelmäßige Einkünfte bringt – Ihr Leben lang.

    Bei der SofortRente, eine clevere Form der privaten Rentenversicherung, zahlen Sie einmalig Kapital ein. Die Höhe Ihres eingezahlten Kapitals bestimmt die monatliche Rentenauszahlung. Zusätzlich profitieren Sie von den Überschüssen, die wir als Versicherungskammer Bayern erwirtschaften.

  • Wichtige Empfehl­ungen für Ihre Cyber­sicher­heit

     
    E-Mails vor dem Öffnen prüfen (Ab­sender, Betreff, Anhang)  
    E-Mails vor dem Versand ver­schlüss­eln  
    Verwenden mehrerer Authenti­fi­zier­ungs­metho­den  
    Aktivieren Sie HTTPs auf Ihrer Web­site (HTTPs-Web­sites haben auf Servern ein SSL/TLS-Zerti­fikat install­iert. Dieses ver­schlüss­elt alle Daten und schützt  
    Verwenden Sie je Account unter­schied­liche starke Pass­wörter  
    Automatische Up­dates für Hard- und Soft­ware  
    Halten Sie Ihre Software (insbe­sondere Betriebs­system, Fire­wall und Viren­scanner) immer auf dem neuesten Stand  
    Halten Sie Sicherungs­kopien aller Daten getrennt von Ihrem Computer­system bereit  
    Regelmäßige Schul­ung/Infor­mation der Mit­arbeiter über Cyber­gefahren (z.B. unbe­kannte An­hänge in E-Mails)  

     

Was unterscheidet die gesetzliche von der privaten Unfallversicherung?
  • Die gesetzliche Unfallversicherung zahlt nur bei Arbeits- oder Wegeunfällen beziehungsweise bei Unfällen im Kindergarten oder in der Schule, auf dem Weg dorthin und nach Hause.

    Anders als die private Unfallversicherung zahlt die gesetzliche Unfallversicherung bei Unfällen in der Freizeit keinen Cent. Und das, obwohl 70% der Unfälle in der Freizeit passieren!

Wie kann ich meine Familie absichern?
  • Mit unserer SofortRente können Sie auch für den Fall der Fälle vorsorgen und Ihre Hinterbliebenen absichern.

    • Wenn Sie eine Leistung im Todesfall vereinbart haben, zahlen wir das für den Todesfall vereinbarte Kapital. Wenn Sie keine Leistung im Todesfall vereinbart haben, ist Ihre Rente entsprechend höher.
    • Sie vereinbaren, dass im Todesfall eine lebenslange Hinterbliebenenrente geleistet wird.
  • Gerne geben wir Ihnen Tipps für die Erstellung eines Notfallplans bei Cyber-Attacken:

    1. Erstellen von Handlungsrichtlinien für Mitarbeiter
    2. Benennung eines für Cyber-Fragen verantwortlichen Mitarbeiters als Ansprechpartner im Falle eines Cyber-Angriffs
    3. Liste wichtiger Fachleute mit allen Telefonnummern: IT-Leiter, IT-Dienstleister, Datenschutzbeauftragter
    4. Organisation: Wer ist für was zuständig (Aufgabenverteilung)?
    5. Übersicht für Datenspeicherung: Welche Daten werden wo in welchen zeitlichen Intervallen gespeichert?
    6. Inhaltsverzeichnis der gespeicherten Datensicherungen: exakte Datenbeschreibung, Stand/Datum der Absicherung
Wer ist bei der Unfallversicherung versichert?
  • In der Regel die sogenannte versicherte Person. Bei der Familien-Vorsorge sind drei Monate nach Heirat auch Ihr Ehepartner und Ihre Kinder kostenlos im Vertrag mitversichert. Am besten schließen Sie für einen dauerhaften Schutz für Ihren Partner und für Ihre Kinder eine eigene Unfallversicherung bzw. für Ihre Kinder die „KIZ“ ab.

Hat die SofortRente steuerliche Vorteile?
  • Sofern Sie die SofortRente als BasisRente (Rürup-Rente) abschließen, können Sie den Einmalbeitrag in voller Höhe als Sonderausgabenabzug in Ihrer Steuererklärung geltend machen. Zu beachten sind hier bei Förderhöchstgrenzen. Diese liegen in 2025 für Alleinstehende bei 29.344€ und für Ehepaare / eingetragene Lebenspartner bei 58.688€

    Zur BasisRente

    Jedoch bietet die SofortRente auch ohne Rürup-Förderung einen attraktiven Steuervorteil. Lebenslage Leibrenten unterliegen als sonstige Einkünfte nur in Höhe des Ertragsanteils der Einkommenssteuer. Der Ertragsanteil richtet sich nach dem Alter der versicherten Person bei Beginn der Rentenzahlung. Zum Beispiel unterliegen bei Rentenbeginn mit 67 Jahren nur 17% der Rente mit dem persönlichen Steuersatz der Einkommenssteuer. 

  • Ein rasant steigendes Datenaufkommen und zunehmende Vernetzung führen zu einer Intensivierung von Cyber-Risiken. Hackerangriffe, Attacken über E-Mails und andere Ausprägungen der Internetkriminalität (wie z.B. Ransomware, generell Schadsoftware und CyberSpionage) fügen Unternehmen jedes Jahr Schäden in Milliardenhöhe zu. Diese Schäden lassen sich mit einer Cyber-Versicherung flexibel absichern. Wir beraten Sie gerne

Wann und wo gilt die Unfallversicherung der Versicherungskammer Bayern?
  • Wir sind für Sie da, wenn Sie uns brauchen. Unsere private Unfallversicherung gilt: rund um die Uhr, überall auf der Welt, im Berufsleben bzw. im Kindergarten, in der Schule oder Universität, in der gesamten Freizeit, im Straßenverkehr, auf Reisen und im Haushalt.

Wann ist der beste Zeitpunkt eine SofortRente abzuschließen?
  • Mit der SofortRente haben Sie knapp vor Rentenbeginn oder danach eine hervorragende Möglichkeit, Ihre laufenden Alterseinkünfte aufzustocken. Wir legen Ihr Geld gewinnbringend an und zahlen ab sofort und so lange Sie leben eine garantierte private Rente – plus Überschussbeteiligung.

  • Die CyberSchutz-Versicherung der Versicherungskammer Bayern zahlt, wenn durch die Verletzung der IT-Sicherheit für den Versicherungsnehmer oder Dritte finanzielle Schäden entstehen, zum Beispiel:

    • Haftpflicht-Vermögensschäden
    • Eigenschäden
    • Vertrauensschäden
    • Ertragsausfall (falls gewünscht)
Gilt die Unfallversicherung nur im privaten Bereich oder auch im Beruf?
  • Unsere private Unfallversicherung sichert Sie rund um die Uhr und weltweit im Falle eines Unfalls ab. Dies gilt selbstverständlich auch bei einem Unfall in der Arbeitszeit. Gut zu wissen: Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung werden nicht auf Ihre private Unfallversicherung angerechnet. Sie erhalten also zusätzlich Geld von uns.

Wie wird mein Geld bei der Variante "SofortRente Invest" angelegt?
  • Anlagespezialisten der Versicherungskammer Bayern investieren Ihren Beitrag in das Anlagekonzept "NOA" und kümmern sich auch um alles Weitere. Die Experten legen dabei den Fokus auf weltweite, nachhaltig orientierte Investments. Diese breite Risikostreuung reduziert das Anlagerisiko deutlich. Beste Voraussetzungen für positive Wertentwicklungen für Sie!

Zahlt die Unfallversicherung nur bei Unfall?
  • Wir zahlen auch bei Infektionen, Nahrungsmittelvergiftungen und Unfällen in Folge von Bewusstseinsstörungen. Dazu gehören auch Infektionen und allergische Reaktionen durch Zecken- oder Insektenstiche. Auch Schutzimpfungen gegen die Infektionskrankheiten sind mitversichert, wenn Sie dadurch Gesundheitsschäden erleiden. Selbst die Folgen von Nahrungsmittelvergiftungen (außer Alkohol) sind dabei.

    Zum Leistungsüberblick unserer privaten Unfallversicherung.

Was ist der Invaliditätsgrad nach Gliedertaxe?
  • Der Invaliditätsgrad ist der Grad der dauerhaften Beeinträchtigung der körperlichen und geistigen Leistungsfähigkeit nach einem Unfall. Er wird in Prozent angegeben und in der Regel nach der sogenannten Gliedertaxe (Tabelle mit festen Prozentsätzen) berechnet.

    Berechnen Sie bequem online die Kapitalleistung bei Invalidität nach einem Unfall. Sie sehen in unserer interaktiven Grafik auch, wie hoch der Invaliditätsgrad je Körperteil ist.

    Zum Unfallversicherung-Leistungsrechner.

Wo und wann bin ich gesetzlich unfallversichert?
  • Die gesetzliche Unfallversicherung zahlt nur bei Unfällen am Arbeitsplatz bzw. in Kindergarten oder Schule, auf dem direkten Weg dorthin und nach Hause. Während die Zahl der Berufsunfälle seit Jahren abnimmt steigt die Zahl der Freizeitunfälle: Rund 70 Prozent aller Unfälle ereignen sich in der freien Zeit. Im Gegensatz zur privaten Unfallversicherung zahlt die gesetzliche Unfallversicherung bei Unfällen in der Freizeit keinen Cent. Die private Unfallversicherung hingegen schützt rund um die Uhr.

Wann erhalte ich meine Unfallrente?
  • Die Unfallrente steht Ihnen zu, wenn Sie den vereinbarten Invaliditätsgrad erreicht haben. Sie können die Unfallrente alleine oder als Ergänzung zu einer Kapitalleistung bei Invalidität abschließen. Dabei entscheiden Sie selbst, ab welchem Invaliditätsgrad Sie eine Unfallrente erhalten möchten und für welche Dauer – lebenslang oder bis zum 67. Lebensjahr.

Werden gesetzliche Leistungen auf die private Unfallversicherung angerechnet?
  • Die Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung werden nicht auf Ihre private Unfallversicherung angerechnet. Greift der gesetzliche Unfallschutz - zum Beispiel in der Arbeit oder auf dem Weg dorthin - dann erhalten Sie zusätzlich Geld aus der privaten Versicherung.

Wer ist über die Unfallversicherung abgesichert?
  • Über die Unfallversicherung der Versicherungskammer Bayern können Sie sich selbst und/oder Ihre Familie gegen Unfälle versichern.

    Ihr Ehepartner (ab Heirat), Ihr neugeborenes Kind oder Ihr adoptiertes Kind bis zum 14. Lebensjahr (ab rechtswirksamer Adoption) sind 12 Monate ohne zusätzlichen Beitrag mit folgenden Versicherungssummen mitversichert: 100.000 Euro Kapitalleistung bei Invalidität ohne Progression, 10 Euro Krankenhaustagegeld und 10.000 Euro bei Unfalltod. Bei Antragstellung innerhalb von drei Monaten ab Geburt oder rechtswirksamer Adoption, besteht stattdessen bis zum 1. Geburtstag bzw. bis 12 Monate nach der rechtswirksamen Adoption mit den beantragten Versicherungssummen beitragsfreier Versicherungsschutz.

Lohnt sich eine Unfallversicherung für Kinder?
  • Ja, auch für Kinder und Jugendliche ist die private Unfallversicherung sehr wichtig. Bei Kindern greift die gesetzliche Unfallversicherung nur, wenn der Unfall in der Schule oder im Kindergarten bzw. auf dem direkten Weg dorthin oder nach Hause passiert. Nicht abgesichert sind jedoch Unfälle in der Freizeit, auf dem Spielplatz oder im Sport. Die Unfallversicherung für Kinder ist besonders wichtig, da nach einem Unfall dauerhafte Beeinträchtigungen zurückbleiben können, die sich finanziell und emotional auf die gesamte Familie auswirken können.

    Für einen Schutz Ihrer Kinder auch bei Krankheit schließen Sie am besten unsere Kinder-Invaliditäts-Zusatzversorgung, die „KIZ“, ab.

Kann ich die Unfallversicherung steuerlich geltend machen?
  • Ja, die Beiträge für die private Unfallversicherung können Sie von der Steuer absetzen. Informieren Sie sich zu Ihrem individuellen Anliegen bei Ihrem Steuerberater.

Was ist der Invaliditätsgrad?
  • Der Grad der Invalidität bezeichnet, zu welchem Prozentsatz eine Person nach einem Unfall invalide, also in seiner Leistungsfähigkeit dauerhaft beeinträchtigt, ist. Beurteilt wird der Invaliditätsgrad in der Regel nach der sogenannten Gliedertaxe. Bei Verlust eines Arms beträgt er beispielsweise 80 Prozent.

Wie hoch ist die Invaliditätsleistung?
  • Die Höhe der Leistung bei Invalidität ist abhängig vom Grad der Invalidität und der zu Beginn der Versicherung vereinbarten Versicherungssumme. Diese wird auch als Grundsumme bezeichnet. Besteht Anspruch auf Invaliditätsleistung wird der Betrag als einmalige Kapitalzahlung ausbezahlt.

    Tipp: Wählen Sie die Grundsumme ausreichend hoch. Und berücksichtigen Sie die Inflation. Wir beraten Sie gerne.

Was bedeutet Progression in der privaten Unfallversicherung?
  • Um Sie bei höheren Invaliditätsgraden finanziell besser zu stellen, können Sie die Versicherungssumme (Grundsumme) der vereinbarten Invaliditätsleistung durch eine Progression steigern. Die Versicherungskammer Bayern bietet Ihnen Varianten mit 225, 350 oder 500 Prozent Progression an.

    Tipp: Wählen Sie alternativ unser Mehr- oder Maximalleistungsmodell. Wir beraten Sie gerne.

Was bedeutet Dynamik in der privaten Unfallversicherung?
  • Damit Ihre Unfallversicherung auf Dauer den Wert beibehält, ist eine dynamische Anpassung pro Jahr von Leistung und Beitrag vorgesehen. Dieser Anpassung können Sie jederzeit widersprechen.

    Die vereinbarte Dynamik entfällt mit Vollendung des 65. Lebensjahres.

Was bedeutet UBR?
  • Bei der Unfallversicherung mit garantierter Beitragsrückzahlung (UBR) wird ein Teil der Beiträge gewinnbringend angelegt. Als erfahrener und mehrfach ausgezeichneter Versicherer wissen wir, wie wir Kapital lukrativ vermehren. Am Ende der vereinbarten Laufzeit erhalten Sie die vereinbarten und garantierten Beiträge sicher zurück. Zusätzlich erhalten Sie eine Überschussbeteiligung (nicht garantiert).

Erhalte ich auch nach einem Versicherungsfall Beiträge zurück?
  • Selbst, wenn die versicherte Person (Sie, Ihr Kind oder Ihr Enkel) von uns Leistungen erhält, bekommt sie dennoch am Ende der Laufzeit die vereinbarten Beiträge garantiert zurück. Das ist möglich, da wir einen Teil der Beiträge am Kapitalmarkt investieren und somit für unsere Kunden Gewinne erwirtschaften. Nur die Versicherungssteuer wird abgezogen, da wir diese, wie gesetzlich vorgeschrieben, abführen müssen.

Gibt es bei der UBR eine Gesundheitsprüfung?
  • In der UBR können, wie bei der klassischen privaten Unfallversicherung auch, Personen mit bestimmten Vorerkrankungen/Pflegestufen nicht versichert werden. Bei der „UBR-Plus-K“ (Tarif für Kinder und Jugendliche) werden Gesundheitsfragen an den Versicherungsnehmer (Versorger) gestellt.

Wie kann ich die Höhe der Rückzahlung selbst festlegen?
  • Die Höhe der Rückzahlung können Sie bei Abschluss des Vertrages auf 70, 75 oder 80 Prozent der eingezahlten Beiträge selbst festlegen.

Für wen eignet sich die UBR?
  • Unser Angebot richtet sich an Kunden, die sich umfassend gegen die finanziellen Folgen von Unfällen absichern wollen. Das Besondere der UBR? Sie können sich darauf verlassen, am Ende der Laufzeit das vereinbarte und garantierte Geld sicher zurückgezahlt zu bekommen – mit möglicher Überschussbeteiligung.

Ist die UBR auch für Kinder abschließbar?
  • Unsere Unfallversicherung mit garantierter Beitragsrückzahlung (UBR) kann auch für Kinder abgeschlossen werden. Viele Großeltern sorgen so zum Beispiel für ihre Enkel vor.

    Unser Tipp: Schenken Sie Ihrem Kind, Paten- oder Enkelkind gleich zu Beginn seines Lebens Unfallschutz und Vorsorge!

Wann zahlt diese Unfallversicherung?
  • Mit unserer UBR sind Sie nicht nur nach einem Unfall, sondern zum Beispiel auch nach einem Herzinfarkt, Hitzschlag oder Schwächeanfall, ebenso nach Zeckenstichen und Nahrungsmittel-Vergiftungen geschützt. Der Versicherungsschutz gilt weltweit und rund um die Uhr.

Warum ist eine Kinder-Invaliditätsversicherung sinnvoll?
  • In allen Lebenslagen versuchen wir unsere Kinder so gut wie möglich zu beschützen. Doch leider gibt es auch (Un-)Fälle, in denen bleibende Gesundheitsschäden entstehen.

    Das Ärgerliche: Die Krankenversicherung finanziert nur die ärztliche Heilbehandlung und die Pflegeversicherung übernimmt Sachleistungen. Für Therapien, Anpassungen an das veränderte Leben und die monatlichen Kosten müssen Eltern selbst aufkommen.

    Unsere Invaliditäts-Zusatzversorgung für Kinder schützt vor den finanziellen Folgen durch eine lebenslange monatliche Rente. Diese dient als Ausgleich für den Lebensunterhalt des Kindes und schließt die Versorgungslücke der Sozialversicherung.

Wann zahlt die KIZ?
  • Die KIZ leistet bei erheblicher, andauernder Beeinträchtigung der körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit – nach Unfall oder Krankheit.

    Sie bestimmen die Höhe der monatlichen Rente und diese zahlen wir, wenn ein Grad der Behinderung (GdB) von 50 und mehr vorliegt. Sie erhalten die Rente für die Zeit, in der die Invalidität durch einen gültigen Schwerbehindertenausweis nachgewiesen wird. Wir zahlen ab dem Monat, der dem Eingang des Antrags beim Versorgungsamt folgt.

Zahlt die Versicherung auch bei Krankheit?
  • Die Versicherung zahlt auch bei folgenschweren Krankheiten. Mit einer monatlichen Rente sorgt die Kinder-Invaliditäts-Zusatzversorgung für den Unterhalt des Kindes, wenn es zum Beispiel nach einer Krankheit dauerhaft körperlich oder geistig beeinträchtigt ist.

    Zwei Beispiele:

    • Ein Kind erkrankt an Bronchialasthma schweren Grades und erleidet eine Behinderung von 80 bis 100 (GdB).
    • Ein Kind bekommt eine chronische Hepatitis, was zu einer Behinderung von 70 führt.

    In beiden Fällen hilft unsere KIZ finanziell über das Schlimmste hinweg.

Warum spricht man bei der KIZ von einer Zusatzversorgung?
  • Die Kinder-Invaliditäts-Zusatzversorgung, kurz KIZ, eignet sich hervorragend zur Ergänzung des Unfallschutzes der privaten Unfallversicherung.

Ab wann kann ich die KIZ für mein Kind abschließen?
  • Sie können die KIZ für Ihr Kind, Enkel und Patenkind bereits ab der Vorsorgeuntersuchung U3 abschließen. Die Versicherung endet mit dem 18. Geburtstag des Kindes.

Was bedeutet Dynamik im Leistungsfall?
  • Ein Leistungsbeispiel:
    Bei einem Kind als versicherte Person wird im Alter von vier Jahren eine schwere Allergie festgestellt. Wir zahlen dem Kind lebenslang 1.000 Euro KIZ-Rente.

    Ist die Dynamik im Leistungsfall vereinbart, verdoppelt sich die monatliche Rente in 36 Jahren bis zum 40. Lebensjahr der versicherten Person auf circa 2.000 Euro. Die Summe der gezahlten Renten beträgt dann bereits knapp 630.000 Euro.

Warum sollte ich mich als Unternehmen mit BRSG befassen?
  • Das BRSG betrifft alle Unternehmen, unabhängig davon, ob sie bereits eine bAV eingerichtet haben oder noch nicht. Neue Möglichkeiten zur Stärkung der bAV im Unternehmen, bestehende Versorgungssysteme überprüfen und optimieren / an neue Möglichkeiten anpassen. BRSG ist ein ideales Instrument, um die bAV noch stärker zur Mitarbeiterbindung und -gewinnung zu nutzen.

    Gut zu wissen: Die bekannten Durchführungswege und bisherigen Fördermöglichkeiten der bAV bleiben unverändert bestehen und können weiterhin genutzt werden.

Ergeben sich neue Möglichkeiten der bAV Gestaltung aufgrund Tarifvertrag?
  • Das Gesetz sieht Erweiterungen bei der Zusagegestaltung vor. So schafft es mit der reinen Beitragszusage eine völlig neuartige Zusageform, bei der sich die Pflicht des Arbeitgebers auf die reine Beitragszahlung beschränkt. Für die Höhe der späteren Versorgungsleistungen unterliegt er keiner Haftung.

    Die reine Beitragszusage ist nur aufgrund eines Tarifvertrages und nur in Verbindung mit einem Ziel-Renten-System (Sozialpartnermodell) möglich, bei welchem ein bestimmtes Niveau für die späteren Versorgungsleistungen angestrebt, jedoch nicht verbindlich zugesagt wird. Mit dem BRSG entfaltet das Sozialpartnermodell jedoch noch keine unmittelbare Wirkung, da es erst einer tarifvertraglichen Umsetzung bedarf.

Was genau versteht man unter dem Begriff Sozialpartnermodell?
  • Die reine Beitragszusage ist Kernelement des Sozialpartnermodells. Damit ist der Arbeitgeber ab Januar 2018 lediglich verpflichtet, den vereinbarten Beitrag an eine Versorgungsreinrichtung zu zahlen. Darüber hinaus ist er mit der betrieblichen Altersvorsorge nicht befasst. Das heißt, dass er zu keinerlei Garantie für die Höhe einer späteren Leistung verpflichtet ist. Das Sozialpartnermodell kann über einen Pensionsfonds, eine Direktversicherung oder eine Pensionskasse umgesetzt werden.

Sind Nachzahlungen möglich?
  • Für weiterführende Informationen haben wir unter BRSG@vkb.de eine Kontaktmöglichkeit für Erstinformationen eingerichtet. Selbstverständlich können Sie sich natürlich auch an Ihre Berater vor Ort wenden.

  • Mit unserer Betriebs-Haftpflichtversicherung sind Sie als Versicherungsnehmer, Ihre gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten und alle Betriebsangehörigen während der Arbeit vor Haftpflichtansprüchen Dritter geschützt.

  • Die erweiterte Produkt-Haftpflichtversicherung ist für Produzenten, Händler und Importeure eine wichtige Ergänzung zur Betriebs-Haftpflichtversicherung:

    Das Gesetz stärkt das Schutzinteresse des privaten Verbrauchers und verschärft dadurch die Haftung für Aus- und Einbaukosten auch ohne Verschulden. Unsere erweiterte Produkt-Haftpflichtversicherung deckt diese Haftungssituation auch für Händler, Handwerker sowie Betriebe aus dem Bauhaupt- und Baunebengewerbe.

    Wir bieten Ihnen eine Deckungssumme von 500.000 Euro mit einer Selbstbeteiligung von 1.000 Euro. Welche Leistungen unsere erweiterte Produkt-Haftpflichtversicherung bietet, welche Versicherungen sinnvoll für Ihr Gewerbe sind und zu welchen Kosten Ihr Unternehmen optimal abgesichert werden kann, erklärt Ihnen am besten Ihr Berater.

  • Unsere Berufs-Haftpflichtversicherung ist die beste Vorsorge für alle Freiberufler, Ärzte, Ingenieure, Rechtsanwälte bei Schadenersatz und unbegründeten Forderungen. Lesen Sie hier mehr zu unserer Berufs-Haftpflichtversicherung.

  • Sie müssen uns einen Berufswechsel sowie den Abschluss einer zusätzlichen Krankentagegeldversicherung bei einem anderen Versicherer unverzüglich mitteilen.

  • Die Krankentagegeldversicherung ist eine freiwillige Zusatzversicherung zur bestehenden Krankenversicherung. Sowohl Versicherte in der privaten Krankenversicherung als auch gesetzlich Versicherte können eine Krankentagegeldversicherung abschließen. Die Versicherung hilft dabei drohende Einkommensverluste aufgrund von Arbeitsunfähigkeit aufzufangen.

    Besonders für Selbstständige ist dies wichtig. Bereits ab dem ersten Tag der Arbeitsunfähigkeit entfällt für Selbstständige das Einkommen. Innerhalb einer Krankentagegeldversicherung kann der Selbstständige in einem gewissen Maß selbst bestimmen, ab welchem Zeitpunkt die Leistungen, beginnen sollen.

    Arbeitnehmer erhalten in der Regel während der ersten sechs Wochen einer krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit weiterhin ihr Gehalt. Dann kann auch hier eine Lücke zwischen dem, was die Krankenversicherung zahlt und dem eigentlichen Gehalt entstehen. Diese Lücke wird durch das Krankentagegeld geschlossen. Um sich abzusichern, wählen Arbeitnehmer die Tarifstufe, ab welcher der Gehaltsfortzahlungsanspruch gegenüber dem Arbeitgeber endet, beispielsweise nach sechs Wochen.

  • Abhängig von der allgemeinen Beitragsentwicklung haben Sie alle drei Kalenderjahre die Möglichkeit, das Krankentagegeld im gleichen Verhältnis Ihres Versicherungsbeitrages anzupassen.
    Wenn Sie Ihr Krankentagegeld erhöhen möchten, senden wir Ihnen dazu einen vorbereiteten Antrag und nennen Ihnen das Datum, zu dem der Antrag bei uns eingehen muss. Innerhalb dieser Frist erfolgt die Änderung ohne erneute Gesundheitsprüfung und ohne neue Wartezeiten.

    Falls Sie außerhalb dieser Regelung Ihr Krankentagegeld erhöhen möchten, können Sie jeweils zum nächsten Monatsersten eine Erhöhung des Versicherungsschutzes beantragen. Hierfür ist dann ein Antrag mit Angaben zum Gesundheitszustand erforderlich.

  • Wenn Sie eine Krankentagegeldversicherung bei uns abgeschlossen haben, müssen Sie spätestens bis zum Ablauf der Karenzzeit Ihre Arbeitsunfähigkeit schriftlich oder telefonisch melden. Bitte halten Sie diese Frist unbedingt ein. Falls Sie Ihren Anspruch nach der Karenzzeit melden, erhalten Sie bis zum Tag der Anzeige kein Krankentagegeld.

  • Mit einer Anwartschaftsversicherung haben Sie die Möglichkeit, Ihre private Krankenversicherung ruhen zu lassen. Das macht Sinn, wenn Sie Ihren privaten Krankenversicherungsschutz vorübergehend nicht in Anspruch nehmen, sich aber dennoch die Leistungen der Kranken-Vollversicherung für einen späteren Zeitpunkt sichern möchten. Der Anwartschaftsbeitrag fällt deutlich niedriger aus als der eigentliche Tarifbeitrag.

    Sobald die Voraussetzungen für eine aktive Versicherung wieder vorliegen, lebt der ursprünglich vereinbarte Versicherungsschutz auf. Wichtig ist, dass Sie uns darüber innerhalb einer Frist von zwei Monaten informieren.

  • Der Leistungsanspruch Ihrer privaten Kranken-Vollversicherung ruht vorübergehend. Mit einer Anwartschaft garantieren wir Ihnen das Wiederaufleben der Versicherung ohne erneute Gesundheitsprüfung.

  • Wir bieten die Anwartschaftsversicherung für folgende Ereignisse an:

    • Während einer Krankenversicherungspflicht oder Familienversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung
    • Für die Dauer des Bestehens oder der Erhöhung eines Beihilfeanspruchs
    • Für die Dauer eines Anspruchs auf Heilfürsorge
    • Ab einem zweimonatigen Auslandsaufenthalt
    • Im Rahmen Ihrer Krankentagegeldversicherung für die Dauer einer Berufsunfähigkeit
    • Innerhalb der Krankentagegeldversicherung während der Elternzeit
    • In der Krankentagegeldversicherung für die Dauer der Pflegezeit
    • Bei finanzieller Notlage (z.B. wegen Arbeitslosigkeit) für die Pflegetagegeldversicherung
  • Sie müssen die Anwartschaft innerhalb von sechs Monaten ab Beginn des Ereignisses beantragen. Nur dann können wir das Ruhen der Versicherung rückwirkend zum Eintritt des Ereignisses vereinbaren. Falls Sie die Frist nicht einhalten, kann die Anwartschaft frühestens zu dem auf die Antragstellung folgenden Monatsersten durchgeführt werden. 

  • Sie müssen die Anwartschaft unbedingt rechtzeitig vor Ihrem Auslandsaufenthalt beantragen. Während Ihres Auslandsaufenthaltes ist weder die Vereinbarung einer Anwartschaft noch ein vorzeitiges Wiederaufleben der Versicherung möglich. Das Ruhen Ihrer Versicherung setzt dann grundsätzlich zum folgenden Monatsersten ab Beginn des Auslandsaufenthalts ein.

    Falls Sie einen längeren Auslandsaufenthalt planen, Ihren Wohnsitz aber im Inland behalten möchten, können Sie für Ihre Krankenversicherung eine Anwartschaft beantragen. Voraussetzung hierfür ist allerdings, dass Sie Ihren Lebensmittelpunkt nachweislich ins Ausland verlegen oder eine anderweitige Krankenversicherung haben, die zur Erfüllung der Versicherungspflicht geeignet ist.

  • Innerhalb von zwei Monaten nach Eintritt des Ereignisses, bzw. Beginn der Elternzeit müssen Sie die Anwartschaft beantragen. Das Ruhen Ihrer Versicherung beginnt dann zum Eintritt des jeweiligen Ereignisses.

  • Der wesentliche Unterschied besteht darin, dass Sie im Gegensatz zur kleinen Anwartschaftsversicherung innerhalb der großen Anwartschaft weiterhin Alterungsrückstellungen aufbauen.

    Für Ihre Pflegepflichtversicherung können Sie sowohl eine kleine als auch eine große Anwartschaft vereinbaren, wenn bei Ihnen vorübergehend eine Versicherungspflicht oder eine Familienversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung besteht.

    Eine große Anwartschaft ist nur in folgenden Fällen möglich:

    • während eines längeren Auslandsaufenthaltes
    • wegen Krankenfürsorge EU-Organisation oder
    • wegen Gesundheitsfürsorge während einer Haftstrafe.
  • Die kleine Anwartschaft kostet fünf Prozent Ihres jeweiligen Tarifbeitrags. Der Beitrag für die große Anwartschaft wird je nach Tarif unterschiedlich kalkuliert. Rufen Sie uns einfach an, wir berechnen Ihnen gern für Ihren Tarif den anfallenden Beitrag.

  • Für die Dauer der Elternzeit kann eine Anwartschaft vereinbart werden. Die Anwartschaft beginnt zum Ersten des Monats, der auf die Entbindung folgt. Als Nachweis ist ein ärztliches Attest über den voraussichtlichen Entbindungstermin erforderlich.

    Privat krankenversicherte Arbeitnehmerinnen erhalten vom Bund ein einmaliges Mutterschaftsgeld von 210 Euro für die gesamte Mutterschutzfrist. Es wird nicht auf andere Leistungen angerechnet und ist direkt zu beantragen beim

    Bundesversicherungsamt Mutterschaftsgeldstelle
    Friedrich-Ebert-Allee 58
    53113 Bonn

    Beamtinnen beziehen weiterhin ihr Gehalt und erhalten daher kein Mutterschaftsgeld. Auch Selbstständige erhalten kein Mutterschaftsgeld.
    Das Bundeselterngeld ist eine Sozialleistung des Bundes. Es wird ab dem Tag der Entbindung monatlich gewährt. Detaillierte Beratung dazu erhalten Sie bei Ihrer zuständigen Elterngeld-Stelle.

  • Sie können Ihr Neugeborenes ohne Gesundheitsprüfung und ohne Wartezeiten mitversichern, wenn Sie seit mindestens drei Monaten bei uns versichert sind und der Versicherungsschutz nicht höher oder umfassender sein soll als der Ihrige. Sie müssen den Aufnahmeantrag innerhalb von zwei Monaten ab der Geburt bei uns stellen. Die Versicherung beginnt dann rückwirkend zum Tag der Geburt Ihres Kindes.

    Sollten Sie einen höherwertigen Versicherungsschutz für Ihr Kind wünschen, müssen Sie einen Neuaufnahmeantrag stellen. In diesem Fall sind Angaben zum Gesundheitszustand erforderlich.

  • Die Höhe des Versicherungsbeitrages richtet sich nach der jeweiligen Altersgruppe. Sobald Ihr Kind, die im jeweiligen Tarif festgelegte Altersgrenze erreicht, findet eine Altersumstufung statt. Die Umstufung findet in zwei Schritten statt: vom Kinder- auf den Jugendlichenbeitrag und vom Jugendlichen- auf den Erwachsenenbeitrag. Je nach Tarif wird der neue Beitrag entweder zum Ersten des jeweiligen Geburtsmonats oder zum Ersten des Kalenderjahres fällig.

    Für Kinder und Jugendliche werden noch keine Alterungsrückstellungen gebildet, wodurch die Versicherungsbeiträge niedriger ausfallen können. Auch für (Berufs-)Schüler, Auszubildende und Studenten gibt es beitragsgünstige Alternativen. Allerdings gilt auch hier: Bei Erreichen bestimmter Altersgrenzen findet eine Beitragsanpassung statt – meist zum Ersten eines Kalenderjahres, in dem das 25. bzw. 30. Lebensjahr vollendet wird.

    Bitte teilen Sie uns die Aufnahme einer Schul- bzw. Berufsausbildung oder eines Studiums Ihres Kindes unverzüglich mit. Gerne arbeiten wir Ihnen dann entsprechende Tarifvorschläge aus.

  • Die Beihilfe ist eine Leistung, mit der sich der Dienstherr unmittelbar an den anfallenden Kosten für den Krankheits-, Geburts-, Pflege- und Todesfall beteiligt. Beamte und Richter (unter bestimmten Voraussetzungen auch Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes) sowie ihre Angehörigen haben einen Beihilfeanspruch. Ihr Dienstherr gibt Ihnen Auskunft über die Höhe Ihres Beihilfeanspruchs. 

  • Wichtig ist, dass Sie uns über eine Änderung des Beihilfebemessungssatzes innerhalb einer Frist von sechs Monaten – gerechnet ab dem Zeitpunkt der Änderung des Beihilfeanspruchs – schriftlich informieren.

  • Am Anfang eines jeden Kalenderjahres bekommen Sie von uns eine Bescheinigung zur Vorlage beim Finanzamt über die Höhe Ihrer insgesamt im Vorjahr gezahlten Beiträge.

  • Zur Vorlage beim Arbeitgeber erhalten Sie jährlich eine Jahresbescheinigung über die arbeitgeberzuschussfähigen Beiträge des abgelaufenen Kalenderjahres.

  • Nein, die Beiträge werden automatisch und elektronisch gemeldet. Sie erhalten hierüber einmal jährlich einen Meldebeleg. Es sei denn, Sie haben der Datenübermittlung widersprochen.

    Ihre Beiträge für die private Krankenversicherung sind seit dem 1.1.2010 in voller Höhe steuerlich berücksichtigungsfähig. Das gilt für gezahlte Beiträge der Pflegeversicherung sowie für die Krankenversicherungsbeiträge, die der Basisabsicherung entsprechen.

  • Eine ambulante Behandlung ist die Versorgung durch einen approbierten Arzt oder Zahnarzt in dessen Arztpraxis oder in der Ambulanz eines Krankenhauses. Falls in Ihrem Tarif auch Leistungen von Heilpraktikern und nichtärztlichen Fachkräften versichert sind, können Sie auch hierfür ambulante Behandlungen geltend machen.

    Ihr Versicherungsschutz ergibt sich aus Ihrem Tarif und umfasst in der Regel ambulante Behandlungen durch:

    • Niedergelassene Ärzte und Zahnärzte
    • Psychologische Psychotherapeuten
    • Kinder- und Jugendpsychotherapeuten
    • Heilpraktiker im Sinne des deutschen Heilpraktikergesetzes mit einer vollumfänglichen Heilpraktikererlaubnis
    • Speziell aufgeführte nichtärztliche Fachkräfte, wie beispielsweise: Physiotherapeuten, Logopäden, Ergotherapeuten, Hebammen und Podologen (medizinische Fußpfleger)
  • Rechnungen von ambulanten Einrichtungen, die in Form einer Kapitalgesellschaft oder einer anderen „juristischen Person“ (beispielsweise als Institut) betrieben werden, sind in der Regel nicht erstattungsfähig. Fragen Sie in diesen Fällen vor Beginn einer geplanten Behandlung bei uns an und lassen Sie eine Kostenübernahme prüfen.

  • Für Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen erhalten Sie Leistungen. Fragen Sie einfach Ihren Arzt, ob es sich um eine Vorsorgemaßnahme nach gesetzlich eingeführtem Programm handelt. Falls ja, darf Ihr Arzt diese Leistung privat nach GOÄ abrechnen.

    Grundsätzlich können Sie aus folgenden Bereichen umfangreiche und sinnvolle Vorsorgeprogramme nutzen:

    • Früherkennung von Herz-Kreislauf- und Nierenerkrankungen
    • Zuckerkrankheit
    • Kinder- und Jugendvorsorge
    • Krebsvorsorge
    • Zahnvorsorge (Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten)

    Weiter gehende Vorsorgeleistungen oder allgemeine Check-ups sind nicht versichert. Nicht erstattungsfähig sind etwa  „individuelle Gesundheitsleistungen" (IGeL).

  • (Schutz-)Impfungen gelten nicht als medizinisch notwendige Behandlung. Entsprechend fallen sie eigentlich nicht unter den Versicherungsschutz der privaten Krankenversicherung. Dennoch beinhalten viele unserer Tarife Leistungen für Schutzimpfungen einschließlich des erforderlichen Impfstoffs. Fragen Sie uns vor der anstehenden Impfung, ob hierfür in Ihrem Tarif Leistungen enthalten sind.

  • Sie können auch Leistungen für Behandlungsmethoden erhalten, die von der Schulmedizin abweichen. Voraussetzung ist, dass eine medizinisch notwendige Heilbehandlung vorliegt. Außerdem muss die alternative Behandlungsmethode bewährt sein. Homöopathische Behandlungen bezahlen wir unter denselben Voraussetzungen wie ärztliche Leistungen.

    Fragen Sie vor allem bei hohen Kosten oder wenn Sie Zweifel haben vor Behandlungsbeginn an, ob Sie mit einer Versicherungsleistung rechnen können.

  • Je nach Tarif werden auch anfallende Kosten für Heilpraktikerbehandlungen übernommen. Prüfen Sie bitte, ob Ihr Tarif diese Leistung umfasst und bis zu welchen Sätzen geleistet werden kann. Leider sind nicht alle Behandlungen, die ein Heilpraktiker durchführt, versichert. Sprechen Sie mit Ihrem Heilpraktiker und fragen Sie im Zweifel vorab bei uns nach.

  • Die meisten unserer Tarife enthalten auch Leistungen für psychotherapeutische Behandlungen. Allerdings ist die Leistungshöhe je nach Tarif begrenzt oder vorab zusagepflichtig.
    Fragen Sie deshalb vor Beginn einer geplanten psychotherapeutischen Behandlung bei uns an. Wir informieren Sie dann über Umfang und Höhe der Kostenübernahme.

  • Als Kunde unserer Krankenvollversicherung erhalten Sie verlässliche Informationen rund um das Thema Kinderwunschbehandlung. Unsere Experten helfen Ihnen gern weiter. Rufen Sie uns an unter +49 89 6236-5600 (Montag bis Freitag 8-18 Uhr) oder informieren Sie sich auf unserer Seite zum Thema Reproduktionsmedizin.

  • Wir erstatten grundsätzlich sogenannte „Fertig-Arzneimittel“ (Medikamente) und Präparate, die durch Apotheken individuell hergestellt werden. Diese müssen immer vom Arzt oder Zahnarzt verordnet sein und aus der Apotheke bezogen werden. Selbstverständlich können Sie Ihr Rezept auch bei einer Versandapotheke einlösen. Auch vom Heilpraktiker verordnete Arzneimittel sind teils erstattungsfähig, wenn Ihr Tarif entsprechende Leistungen enthält.

    Beachten Sie bitte, dass folgende Präparate beispielsweise nicht zu den Arzneimitteln zählen und daher nicht erstattet werden:

    • Entfettungs-/Abmagerungsmittel, Appetitzügler
    • Kosmetika/Mittel zur Reinigung und Pflege des Körpers sowie Badezusätze
    • Medizinische Weine
    • Mittel, die vorbeugend genommen werden
    • Mittel zur Hemmung und Linderung des Alterungsprozesses
    • Nährmittel, Nahrungsergänzungspräparate, Diätmittel und Stärkungsmittel, Aufbaupräparate (hierunter fallen vor allem diverse Vitamin- und Mineralstoffpräparate)

    Bitte beachten Sie, diese Liste ist nicht abschließend.

  • Generika sind wirkstoffgleiche Nachahmerprodukte von Medikamenten, deren Patentschutz abgelaufen ist. Informieren Sie sich auch auf unserer Seite zum Thema Sichere Arzneimittel.

  • Unter Heilmittel fallen Maßnahmen aus folgenden Therapie-Bereichen:

    • physikalische Therapie
    • podologische Therapie
    • Stimm-, Sprech- und Sprachtherapie
    • Ergotherapie, die zur Behandlung einer Krankheit eingesetzt und überwiegend äußerlich angewendet wird (beispielsweise Bäder, Massagen oder Krankengymnastik)

    Heilmittel sind grundsätzlich in Ihrem Versicherungsschutz enthalten. Voraussetzung ist allerdings, dass Ihnen die Heilmittel ärztlich verordnet wurden. Manche Tarife enthalten ein Heilmittelverzeichnis. Darin können Sie nachlesen, welche Leistungen in welcher Höhe versichert sind. Fragen Sie bei länger anhaltenden Behandlungen bei uns an, ob Sie mit einer dauerhaften Versicherungsleistung rechnen können.

  • Hilfsmittel sind technische Mittel, die körperliche Behinderungen unmittelbar mildern oder ausgleichen sollen. Als Hilfsmittel gelten beispielsweise:

    • Sehhilfen
    • Hörgeräte
    • Arm- und Beinprothesen
    • Orthesen (eine Orthese umschließt das zu unterstützende Gelenk oder Körperteil)
    • orthopädisches Schuhwerk und
    • Krankenfahrstühle

    Einzelheiten ergeben sich aus Ihrem jeweiligen Tarif, in denen die versicherten Hilfsmittelgruppen einzeln aufgeführt sind.

  • Unter dem Sammelbegriff „Sehhilfen" werden im Wesentlichen Brillen und Kontaktlinsen gefasst. Hierfür besteht in unseren Tarifen grundsätzlich Versicherungsschutz. Achten Sie für Sehhilfen auf die in Ihrem Tarif geltenden Höchstsätze und Zeitintervalle.

    Damit Sie für Sehhilfen Leistungen beanspruchen können, müssen diese medizinisch notwendig sein. Bitte reichen Sie uns eine ärztliche Verordnung oder eine Optikerrechnung mit Angabe der Dioptrienzahl ein. Der Wunsch nach einer neuen Brille aus ästhetischen Gründen ist also nicht abgedeckt. Brillen mit Plangläsern (Gläser ohne Sehstärke) oder Sonnenbrillen ohne Sehstärke sind ebenfalls nicht versichert.

  • Basis für die Wahl eines geeigneten Hilfsmittels ist die Verordnung Ihres behandelnden Arztes. Falls Sie für das weitere Vorgehen Rat und Unterstützung suchen, helfen wir Ihnen gern weiter. Erfahren Sie mehr über unser Hilfsmittel-Management. Außerdem unterstützen wir Sie mit unserem HilfsmittelService bei der Suche nach dem passenden Hilfsmittel. 

  • In unseren Tarifen sind umfassende Leistungen rund um Ihre Zahngesundheit enthalten. Der Umfang der einzelnen Leistungen richtet sich nach Ihrem Tarif. Grundsätzlich sind folgende Leistungen versichert:

    • allgemeine zahnärztliche Leistungen
    • prophylaktische Leistungen
    • konservierende Leistungen
    • chirurgische Leistungen und
    • Leistungen bei Erkrankungen der Mundschleimhaut und des Parodontiums (Gewebekomplex, welcher den Zahn im Knochen verankert).
  • Für folgende Leistungen gelten in den ersten Versicherungsjahren (Staffel-)Begrenzungen:

    • Kronen und Zahnersatz (prothetische Leistungen)
    • funktionsanalytische und funktionstherapeutische Leistungen
    • implantologische Leistungen

    Neben den (Staffel-)Begrenzungen können in Ihrem Tarif auch Höchstsätze enthalten sein. Werden diese beispielsweise für Honorar- oder Materialkosten überschritten, kann sich die Höhe der Leistung ändern. Kosten, die vor allem wegen einer ästhetisch optimalen Versorgung entstehen, können wir nicht berücksichtigen.

    Grundsätzlich sind die Leistungen für Zahnersatz, funktionsanalytische und funktionstherapeutische Leistungen sowie implantologische Leistungen und Kieferorthopädie in den Tarifen sehr unterschiedlich geregelt. Bitte beachten Sie, wie diese Leistungen in Ihrem Tarif versichert sind. Auf alle Fälle sollten Sie sich immer einen Heil- und Kostenplan erstellen lassen (u. a. mit einer detaillierten Aufstellung der Material- und Laborkosten) und diesen vorab bei uns einreichen. Die Kosten für die Erstellung eines Heil- und Kostenplans übernehmen wir.

    Kosten für zahntechnische Leistungen müssen nach § 9 der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) immer angemessen sein. Viele Tarife enthalten für zahntechnische Leistungen ein Preis- und Leistungsverzeichnis, aus dem Sie entnehmen können, bis zu welcher Höhe einzelne zahntechnische Leistungen erstattet werden. Falls Sie unsicher sind, fragen Sie uns einfach vor Behandlungsbeginn.

  • Eine kieferorthopädische Behandlung soll Kiefer- und Zahnfehlstellungen beseitigen, die das Kauen, Beißen, Sprechen und Atmen beeinträchtigen können. Für Kieferorthopädie leisten wir in den meisten Tarifen im gleichen Umfang wie für Zahnersatz. Für kieferorthopädische Behandlungen, die nur ästhetische Korrekturen vornehmen, können wir allerdings nicht leisten.

  • Die kieferorthopädische Behandlung beginnt in der Regel im Schulalter. In begründeten und medizinisch notwendigen Fällen kann auch über das 18. Lebensjahr hinaus eine Behandlung bezuschusst werden. Ob dies der Fall ist, hängt vom jeweiligen Tarif ab. Bitte beantragen Sie die geplante Behandlung in jedem Fall schriftlich bei uns.

  • Zahnersatz ist in der Regel mit sehr hohen Kosten verbunden. Obwohl wir Ihnen einen Großteil davon abnehmen, verbleibt immer auch ein Eigenanteil, den Sie selbst tragen müssen. Einen hohen Anteil an den Gesamtkosten verursachen dabei die zahntechnischen Leistungen. Im Gegensatz zum zahnärztlichen Honorar, das durch die Gebührenordnung für Zahnärzte reguliert wird, unterliegen die Zahntechniker keiner Beschränkung, sondern kalkulieren ihre Preise frei. Das führt zu großen Preisunterschieden am Markt.

    Wir prüfen die Höhe der Kosten und teilen Ihnen mit, wie hoch Ihr Eigenanteil ausfallen wird. Mit dieser Information können Sie dann entscheiden, ob Sie die Behandlung wie geplant durchführen lassen, oder mit Ihrem Zahnarzt über Alternativen, wie beispielsweise die Auswahl eines preiswerteren Dentallabors, sprechen.

  • Im Gegensatz zu Zahnärzten unterliegen Dentallabore keiner Gebührenordnung. Entsprechend können die Material- und Laborkosten etwa für Kronen, Brücken oder Implantate stark variieren. Damit Sie hier sparen können, haben wir mit rund 70 Laboren einheitliche Preise und teils verlängerte Garantiezeiten vereinbart. Erfahren Sie hier mehr zu unseren Kooperationslaboren.

  • In den meisten Tarifen sind Leistungen für sogenannte Einlagefüllungen, also Inlays oder Onlays, enthalten. Allerdings unterscheiden sich die Tarife teils in Leistungsumfang und -höhe. Außerdem werden in manchen Tarifen die Leistungen für Einlagefüllungen im Rahmen von Zahnbehandlung erstattet, in anderen wiederum im Rahmen von Zahnersatz. Bitte lesen Sie daher in Ihrem Tarif nach, ob und wie für Inlays und Onlays ein Versicherungsschutz besteht.

  • Zum einen können Sie die Rechnung zunächst selbst bezahlen und erhalten hierfür im Nachgang eine Kostenerstattung. Wichtig ist, dass Sie uns die Rechnung mit der vom Krankenhaus beigefügten Entlassanzeige einreichen. Die Entlassanzeige ist die Grundlage der Rechnungsstellung.

    Zum anderen können Sie Ihren stationären Krankenhausaufenthalt auch direkt abrechnen. Voraussetzung für eine Direktabrechnung ist, dass das Krankenhaus am sogenannten Klinik-Card-Verfahren teilnimmt. In diesem Fall legen Sie einfach Ihre Card für Privatversicherte im Krankenhaus vor und dieses rechnet direkt mit uns ab.

    Ob Sie zunächst selbst bezahlen oder direkt abrechnen, wichtig ist, dass Ihnen zusätzlich privatärztliche Leistungen in Rechnung gestellt werden können. Dafür muss mit Ihnen zu Beginn des stationären Aufenthaltes eine Wahlleistungsvereinbarung getroffen werden.

  • Die Rechnungen für akute stationäre Krankenhausaufenthalte werden von uns in einer Spezialabteilung bearbeitet und geprüft. Falls eine Rechnung inhaltlich nicht ganz schlüssig ist, brauchen wir medizinische Unterlagen des Aufenthalts. In diesem Fall brauchen wir Ihre Mithilfe. Sollte eine medizinische Prüfung bei Ihrer Rechnung notwendig sein, senden Sie uns die von uns geforderten Behandlungsunterlagen zu bzw. lassen Sie uns diese durch das Krankenhaus zukommen. 

  • Mit der Card können Sie Ihren stationären Krankenhausaufenthalt oder eine Krankenhausbehandlung direkt abrechnen. Deutschlandweit nehmen die meisten Krankenhäuser am Klinik-Card-Verfahren teil. Durch Vorlage Ihrer Karte werden die Krankenhauskosten direkt mit uns abgerechnet.

    Außerdem erleichtert die Card Ihrem Arzt im ambulanten Bereich, etwa Ihrem Haus- oder Zahnarzt, das Einlesen Ihrer Daten. Allerdings beinhaltet die Karte für ambulante Behandlungen keine Abrechnungsfunktion wie in der gesetzlichen Krankenversicherung.

    Im Ausland kann Ihre Versichertenkarte zwar nicht zur Übernahme der Kosten herangezogen werden, aber Sie finden auf der Rückseite die Telefonnummer des 24-Stunden-Notruf-Service.

  • Auf der Karte sind folgende Daten gespeichert:

    • Ihr Name und Geburtsdatum
    • Ihre Anschrift
    • Ihre Versicherungsnummer
    • die Daten des Versicherungsunternehmens
    • Ihr Leistungsanspruch bei stationären Behandlungen
  • Kein Problem, informieren Sie uns einfach. Egal ob Sie Ihre Karte verloren haben oder Ihre Daten aktualisiert werden müssen, Sie erhalten von uns kostenlos eine neue Karte.

  • Wahlleistungen sind Sonderleistungen, die über die allgemeinen Krankenhausleistungen hinausgehen. Die privatärztliche Behandlung und die Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer gehören beispielsweise zu den Wahlleistungen im Krankenhaus.

  • Wahlleistungen müssen immer vor der Behandlung und schriftlich vereinbart werden. Das hat den Vorteil, dass Sie genau über den Inhalt der Vereinbarung informiert werden und die Kosten für Zimmerzuschläge erfahren.

    Die bessere Unterkunft in einem Ein- oder Zweibettzimmer muss Ihnen als Privatpatient immer angeboten werden. Dies darf nicht von einer Vereinbarung über eine privatärztliche Behandlung abhängig gemacht werden. Die Kosten für die Zimmerzuschläge müssen angemessen sein. Bitte beachten Sie hierzu den Umfang Ihrer tariflichen Leistungen.

  • Belegärzte sind niedergelassene Ärzte, die zwar nicht am Krankenhaus angestellt, aber dennoch berechtigt sind, ihre Patienten (Belegpatienten) dort stationär zu behandeln. Die Leistungen eines Belegarztes werden wie übrige ärztliche Leistungen in Ihrem Tarif abgerechnet.

  • Ja, das Krankenhaustagegeld können Sie verwenden, wie Sie möchten. Es steht Ihnen zur freien Verfügung und ist nicht zweckgebunden. Das Krankenhaustagegeld soll Ihnen dabei helfen, die Ihnen anfallenden Mehrkosten im Rahmen eines Krankenhausaufenthaltes abzudecken (beispielsweise für Telefon, Fernsehen, Zeitschriften oder eine Haushaltshilfe).

    Der Einweisungs- und Entlassungstag wird zusammen als ein Tag gewertet. Bei psychotherapeutischen Behandlungen erhalten Sie 50 Prozent des Krankenhaustagegeldes. Bei teilstationärer, vor- oder nachstationärer Behandlung entfällt das Krankenhaustagegeld.

  • Unsere Krankheitskostentarife beinhalten in der Regel ein Ersatz-Krankenhaustagegeld. Es wird dann bezahlt, wenn die Krankenhausunterbringung in einem geringeren Status erfolgt, als Sie versichert sind: Falls Ihr Tarif beispielsweise Leistungen für ein Einbettzimmer enthält, Sie aber nur in einem Zweibettzimmer untergebracht werden können. Sie bekommen das Ersatz-Krankenhaustagegeld auch in dem Fall, wenn das Krankenhaus für das Ein- oder Zweibettzimmer (Regelleistung) keine Zuschläge berechnet und Sie gleichzeitig keine wahlärztlichen Leistungen beanspruchen.

    Bitte beachten Sie, dass bei psychotherapeutischen Behandlungen und ambulanten Operationen in manchen Tarifen das Ersatz-Krankenhaustagegeld nicht gezahlt wird.

  • Bei einer Anschlussheilbehandlung (AHB) handelt es sich um eine Weiterbehandlung nach einem stationären Krankenhausaufenthalt. Sie ist erforderlich nach schweren Erkrankungen und großen Operationen wie etwa einer Operation am Herzen, einem Schlaganfall oder einer Krebserkrankung. Bei einer AHB steht die ärztliche Heilbehandlung im Vordergrund.

  • Ziel einer Rehabilitationsbehandlung ist, dass die berufliche Tätigkeit wieder aufgenommen werden kann und /oder die Bewältigung des Alltags gewährleistet ist. Bei chronischen Erkrankungen sollen das Fortschreiten der Krankheit und die damit verbundenen Schmerzen gelindert werden. Eine Rehabilitationsbehandlung ist oft im Anschluss an eine Krankenhausbehandlung medizinisch notwendig. Innerhalb von 42 Tagen nach der Krankenhausentlassung sollte mit der Reha-Maßnahme begonnen werden.

  • Eine Kurbehandlung dient der Verhinderung einer schweren gesundheitlichen Störung und /oder der Stärkung einer bereits geschwächten Gesundheit, z. B. im Rahmen einer Mutter-Kind-Kur. Eine Kur wird ärztlich verordnet werden und erfolgt in einer Kurklinik an einem Kurort.

  • Wenn die Behandlung ärztlich verordnet ist, stehen Ihnen für eine Reha-Maßnahme, Anschlussbehandlung und/oder Kur folgende Möglichkeiten zur Verfügung:

    • Gemischte (Kranken-)Anstalt
    • Kurklinik
    • Zentrum für ambulante Reha
  • Bei einer gemischten Krankenanstalt handelt es sich um ein Krankenhaus, in dem folgende Behandlungen durchgeführt werden:

    • medizinisch notwendige stationäre Heilbehandlungen
    • Anschlussheilbehandlungen
    • Kurmaßnahmen
    • Sanatoriummaßnahmen und
    • Rehabilitationsmaßnahmen
    • sonstige weiterführende Maßnahmen
  • Wenn Ihre stationäre Behandlung in einer gemischten Krankenanstalt stattfinden soll, ist es unbedingt notwendig, dass Sie vorher eine schriftliche Kostenzusage bei uns einholen. Nur dann erhalten Sie später auch die entsprechenden Leistungen von uns. Die rechtliche Grundlage hierzu finden Sie im § 4 I (Abs. 5) und § 5 I (Abs. 1, Buchstabe d) der Ihrem Vertrag zugrunde liegenden Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB/KK).

  • Der Rentenversicherungsträger ist für die geplante Maßnahme vorleistungspflichtig, wenn

    • Sie bestimmte Versicherungszeiten erfüllen
    • noch keine Altersrente beziehen
    • nach einer Krebserkrankung (auch dann, wenn Sie bereits Altersrente erhalten).

    Die gesetzliche Unfallversicherung geht in Vorleistung bei:

    • Arbeitsunfällen
    • Dienstunfällen oder
    • Wegeunfällen
  • Falls lediglich eine Sanatoriums- oder Rehabilitationsmaßnahme geplant ist, erhalten Sie hierfür keine Leistungen.

  • In einer Kurklinik  werden leidglich Kuren und Sanatoriumsbehandlungen durchgeführt. In der Regel haben Kurkliniken auch Verträge mit gesetzlichen Rehabilitationsträgern. Die private Krankenversicherung leistet nur dann, wenn der Tarif einen Kurzuschuss vorsieht (siehe auch § 5 [1] der Allgemeinen Versicherungsbedingungen). Formell erfüllen Kurkliniken nicht den Status nach § 4 [4] AVB (Allgemeine Versicherungsbedinungen).

  • In ambulanten Rehazentren werden ambulante Rehabilitationen durchgeführt. Oftmals können ambulante Rehabilitationen mittlerweile eine stationäre Anschlussheilbehandlung ersetzen. Je nach Diagnose umfasst eine ambulante Reha-Maßnahme einen Zeitraum von durchschnittlich drei Wochen. In der Regel finden dann an fünf bis sechs Tagen pro Woche vier bis sechs Stunden am Tag Anwendungen statt.

    Eine ambulante Rehabilitation hat für Sie folgende Vorteile:

    • Sie müssen nicht auf Ihre häusliche Umgebung verzichten.
    • Es kann individueller auf Ihre Bedürfnisse eingegangen werden.
  • Bei der Integrierten Versorgung (IV) werden Patientinnen und Patienten in sektorenübergreifend bzw. fachübergreifend vernetzten Strukturen versorgt. Die Kooperationen gewährleisten den sinnvollen und notwendigen Wissensaustausch. Als Patient sind Sie in eine organisierte Behandlungskette eingebunden, die Ihnen die eigene, oft mühsame Suche nach den richtigen Spezialisten abnimmt.

    Bei einer Integrierten Versorgung kooperieren, beispielsweise

    • Ärzte
    • Fachärzte
    • Krankenhäuser
    • Vorsorge- und Reha-Kliniken und
    • andere zur Versorgung berechtigte Leistungserbringer

    Wir als Versicherungskammer Bayern haben integrierte Versorgungsverträge im Bereich der Endoprothetik (Hüft-, Knie- und Schultergelenksersatz) geschlossen. Die Kooperationen sind maßgeschneidert und berücksichtigen die Bedürfnisse unserer Kunden, um den optimalen Ablauf der Operation und Rehabilitation sicherzustellen.

  • Eine Übersicht über unsere Kooperationspartner finden Sie auf unserer Seite zum Thema Integrierte Versorgung.
    Falls Sie Fragen zur Integrierten Versorgung oder unseren Kooperationen haben, rufen Sie uns an unter +49 89 6236-5600 (Montag bis Freitag 8-18 Uhr)

  • Einige Tarife sehen ausdrücklich Leistungen für Krankenfahrten vor. In diesen Tarifen erhalten Sie die vorgesehenen Leistungen für Fahrtkosten – auch im ambulanten Bereich. Bei einigen Tarifen können Krankentransporte und Rettungsfahrten nur dann übernommen werden, wenn sich eine stationäre Behandlung anschließt. Bitte prüfen Sie den von Ihnen gewählten Tarif.

  • Krankentransporte (= Transportkosten)
    Ein Krankentransport ist die Beförderung von Erkrankten, Verletzten oder sonstigen hilfsbedürftigen Personen, bei denen während der Fahrt eine medizinisch fachliche Betreuung erforderlich ist (Rettungswagen, Notarztwagen, Rettungshubschrauber, Bergwacht). Bitte legen Sie zur Leistungsprüfung immer eine ärztliche Verordnung vor.

    Krankenfahrten (= Fahrtkosten)
    Krankenfahrten sind Fahrten zum Arzt oder ins Krankenhaus, die mit öffentlichen Verkehrsmitteln, privaten Kraftfahrzeugen, Mietwagen oder Taxen durchgeführt werden.

  • Im Pflegefall haben Sie ein Recht auf Unterstützung aus Ihrer Pflegepflichtversicherung. In diese zahlt jeder Bürger ein – egal, ob privat oder gesetzlich versichert.
    Wie hoch die Leistung Ihrer gesetzlichen Pflegepflichtversicherung ausfällt, hängt ab von:

    • den derzeit gültigen gesetzlichen Vorgaben
    • den Pflegegraden.

    Der Pflegebedarf und der erhöhte Bedarf an Betreuungsleistungen wird durch einen unabhängigen Gutachter des medizinischen Dienstes der privaten Pflegepflichtversicherung („MEDICPROOF Gesellschaft für medizinische Gutachten mbH“) ermittelt.

    Allerdings deckt die Pflegepflichtversicherung nur einen Grundschutz ab. Daher ist es sinnvoll, zusätzlich vorzusorgen. Durch Förderungen unterstützt die Bundesregierung Sie sogar bei Ihrer privaten Zusatzvorsorge. Wir bieten Ihnen unterschiedliche Pflegeergänzungstarife an, mit denen Sie sich individuell absichern können. Im Pflegefall erhalten Sie dann eine zusätzliche Absicherung. Art und Umfang Ihrer Absicherung hängt vom jeweils abgeschlossenen Tarif ab. Gerne informieren wir Sie darüber, wie Sie sich ergänzend zur Pflichtversicherung für den Pflegefall umfassend absichern können.

  • Am Besten ist, Sie rufen uns an: Sie erreichen uns unter der Servicenummer
    +49 89 2160-9010 (Montag bis Freitag 8-18 Uhr). Hier können Sie direkt Ihren Antrag auf Pflegeleistungen stellen und es werden Ihnen Fragen zum weiteren Vorgehen beantwortet. Alle erforderlichen Unterlagen werden Ihnen anschließend zugeschickt.

  • Wichtig ist, dass Sie erst ab dem Zeitpunkt Ihrer Antragsstellung Leistungen erhalten können. Für zurückliegende Zeiträume vor Ihrer Antragsstellung erhalten Sie keine Leistungen. Rufen Sie oder ein Angehöriger uns im Pflegefall daher bitte direkt an. Sie erreichen uns unter der Servicenummer +49 89 2160-9010 (Montag bis Freitag 8-18 Uhr).

  • Bevor Sie das benötigte Pflegehilfsmittel kaufen, rufen Sie uns bitte an. Sie erreichen uns unter der Servicenummer +49 89 2160-9010 (Montag bis Freitag 8-18 Uhr). Neben der Kostenübernahme prüfen wir, ob wir Ihnen das Hilfsmittel leihweise, durch einen unserer zahlreichen Kooperationspartner, bereit stellen können. Gerne organisieren wir auch die Lieferung größerer Hilfsmittel für Sie.

  • Wenn Sie konkrete Informationen brauchen, helfen Ihnen unsere Mitarbeiter gerne unter unserer Servicenummer +49 89 2160-9010 (Montag bis Freitag 8-18 Uhr).
    Zusätzlich können Sie das Team des eigenständigen Beratungsunternehmens „compass private pflegeberatung“ kontaktieren. compass steht Ihnen im Pflegefall mit Rat und Tat unter folgender Telefonnummer zur Seite: +49 800 1018800 (Montag bis Freitag 8-19 Uhr). (Der Anruf und die Beratung sind für Sie kostenfrei.)

  • Durch unsere Kooperationen bieten wir Ihnen eine bedarfsgerechte und qualitätsorientierte Versorgung. Wir arbeiten eng mit verschiedensten Leistungserbringern (beispielsweise Kliniken, Laboren, Sanitätshäusern, Pharmaherstellern) und Institutionen im Gesundheitswesen zusammen.

    Um für unsere Kunden eine qualitativ hochwertige Versorgung sicherzustellen, kooperieren wir mit Leistungserbringern in folgenden Bereichen:

    • Hilfsmittel
    • Zahnersatz
    • Stationäre und ambulante Rehabilitation
    • Integrierte Versorgung
  • Gemeinsam mit unserem Kooperationspartner Sonormed bieten wir unseren Kunden die Tinnitracks-App. Mit der App lässt sich mit einfachen Mitteln ein Tinnitus behandeln. Die nötige Technik haben viele bereits zu Hause: Ein Smartphone, Kopfhörer und die eigene Musiksammlung. Erfahren Sie mehr über die Tinnitracks-Therapie.

  • Ja, mit unserer kostenlosen RundumGesund-App können Sie Ihre Rechnungen schnell und einfach einreichen. Fotografieren und senden Sie uns einfach Ihre Arztrechnungen, Rezepte oder Heil- und Kostenpläne. Informieren Sie sich über unsere RundumGesund-App.

  • Selbstverständlich ist es uns wichtig, Sie an medizinischen Neuerungen und Entwicklungen teilhaben zu lassen. Daher bieten wir Ihnen innovative Behandlungsmethoden an. Oftmals nehmen wir hier als privater Krankenversicherer sogar eine Vorreiterrolle auf dem Markt ein. Falls Sie Fragen zu einer speziellen fortschrittlichen Behandlungsmethode haben und ob diese durch Ihren Tarif abgedeckt ist, rufen Sie uns gern an.

  • Wir arbeiten mit dem Kompetenzzentrum für Komplementärmedizin und Naturheilkunde (KoKoNat) am Klinikum rechts der Isar in München zusammen. Das Zentrum ist spezialisiert auf eine fundierte komplementärmedizinische Behandlung und Betreuung im Rahmen einer Krebserkrankung. Ausführliche Informationen rund um das Thema Komplementärmedizin und unsere Kooperation mit dem KoKoNat finden Sie auf unserer Seite zum Thema Komplementärmedizin bei Krebs.

  • Damit Sie als Kunde unserer Vollversicherung eine fundierte Zweitmeinung erhalten, arbeiten wir mit der HMO AG (Health Management Online AG) zusammen. Im Rahmen dieser Kooperation erhalten Sie Zugang zu sogenannten Tumorboards. Ein Tumorboard ist eine Konferenz, in welcher die Therapiemöglichkeiten des jeweiligen Krebspatienten diskutiert werden. Besetzt sind solche hochkarätigen Gremien, mit Experten aus verschiedenen Fachrichtungen. Ihr individueller Fall wird dort diskutiert und verschiedene Behandlungsalternativen werden geprüft. Anschließend wird eine fundierte Zweitmeinung erstellt. Weitere Informationen finden Sie auf unserer Seite zum Thema Zweitmeinung bei einer Krebserkrankung.

  • Bei Augenlaser-Behandlungen arbeiten wir bundesweit mit folgenden etablierten Anbietern zusammen:

    • Care Vision
    • Euro Eyes
    • Smile Eyes
    • Realeyes
    • Accuratis

    Im geeigneten Fall übernehmen wir Ihre Behandlungskosten bis zur Höhe des vereinbarten Kooperationspreises. Erfahren Sie mehr rund um das Thema Augen-Operationen.
    Weitere Informationen zu unseren Kooperationen und Service-Leistungen erhalten Sie hier oder über unsere medizinische Beratungshotline MediTALK. Rufen Sie die UKV-Beratungshotline an unter +49 89 6236-5600 (Montag bis Freitag 8-18 Uhr), wir stellen für Sie gerne den Kontakt zu MediTALK her.

  • BabyCare ist unser kostenloses Vorsorge- und Begleitprogramm für werdende Eltern mit einer Krankenvollversicherung. Es hilft schwangeren Frauen, mögliche Risikofaktoren für eine Frühgeburt zu erkennen, diese bestenfalls zu vermeiden und eine gut verlaufende, gesunde Schwangerschaft zu erleben. Erfahren Sie mehr zu BabyCare.

  • Umfassende Informationen finden Sie online in unserem Kundenmagazin „aber sicher!“. Dort finden Sie fundierte und informative Artikel rund um Gesundheit, Vorsorge und Wohlbefinden. Und natürlich Aktuelles zu Ihrer Krankenversicherung, etwa Service-Leistungen oder Kooperationen.

  • Unser Mitarbeiter-Team, welches Ihre Rechnungen prüft, wird hierbei täglich von Gesellschaftsärzten und externen medizinischen Fachberatern unterstützt. Falls erforderlich, können sie so schnell und unkompliziert auf eine umfassende medizinische Beratung zurückgreifen. Dieses Vorgehen erhöht die Qualität unserer Leistungsprüfungen und -abrechnungen.

  • Gesellschaftsärzte sind bei einem Versicherungsunternehmen fest angestellte Ärzte. Als Spezialisten besteht ihre Hauptaufgabe vorrangig darin, medizinische Behandlungen im Leistungsfall zu beurteilen. Außerdem unterstützen Gesellschaftsärzte bei der fundierten Risikoeinschätzung von bereits bestehenden Erkrankungen in der Antragsprüfung.

  • Falls Fragestellungen außerhalb der Fachgebiete der fest angestellten Ärzte (Gesellschaftsärzte) liegen, werden externe Mediziner beauftragt, um den Leistungsfall zu beurteilen. Ergänzend greifen wir bei Bedarf auf die Expertise von medizinischen Beratungsinstituten zurück. 

  • Eine Liste der freiberuflichen Ärzte, die von der Versicherungskammer Bayern (VKB) beauftragt werden, um im Einzelfall Rechnungen und medizinische Unterlagen zu prüfen, finden Sie in der PDF-Datei VKB-Fachberaterliste. 

  • Ihre medizinischen Unterlagen enthalten besonders zu schützende personenbezogene Gesundheitsdaten. Grundsätzlich unterliegen die Mitarbeiter eines privaten Krankenversicherungsunternehmens sowie für diese Tätige deshalb der Schweigepflicht (§ 203 Strafgesetzbuch). Falls Ihre Daten zur Prüfung an einen medizinischen Fachberater weitergeleitet werden sollen, müssen die Mitarbeiter von ihrer Schweigepflicht entbunden werden. Daher benötigen wir für jeden Einzelfall, den wir an einen externen Fachberater oder ein Begutachtungsinstitut weiterleiten, vorab Ihre schriftliche Einwilligung zur Weitergabe der Daten. 

  • Ärzte, Zahnärzte, Psychotherapeuten und Hebammen rechnen ihr Honorar nach einer amtlichen Gebührenordnung ab. Heilpraktiker richten sich in der Regel nach einem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker.

    Eine Übersicht der Gebührenordnungen:

    • Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ)
    • Gebührenordnung für psychologische Psychotherapeuten (GOP)
    • Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ)
    • Gebührenordnung für Hebammen (HebGebO)
    • Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH)

    Die Vorschriften der genannten Gebührenordnungen sind für den privatärztlichen Behandlungsvertrag verbindlich. Bei jeder privatärztlichen Behandlung müssen die Vorschriften eingehalten werden.

  • In den Gebührenordnungen sind für jede Leistung bestimmte Gebührensätze festgelegt. Ärzte und Zahnärzte müssen sich nach diesen Gebührensätzen richten, wenn sie Ihnen eine Rechnung stellen. Diese Sätze können jedoch auch gesteigert werden. Gründe, die eine höhere Abrechnung als den Regelsatz rechtfertigen, sind:

    • erhöhte Schwierigkeit der Leistung und des Krankheitsfalls
    • ein erhöhter Zeitaufwand
    • besondere Umstände bei der Ausführung.

    Die Begründung, um einen höheren Regelsatz abzurechnen, muss individuell auf den Krankheitsfall bezogen sein. Außerdem muss nachvollziehbar sein, worin die erhöhte Schwierigkeit lag oder was den erhöhten Zeitaufwand verursacht hat. Sie können als Patient verlangen, dass Ihr Arzt Ihnen die Begründung näher erläutert.

    Grundsätzlich gelten beispielsweise folgende Regelsätze:

    • für persönliche ärztliche und zahnärztliche Leistungen gilt im Allgemeinen ein 2,3-facher Regelsatz
    • für medizinisch-technische Leistungen (mit hohem Sachkostenanteil) ein 1,8-facher Regelsatz und
    • für Laboruntersuchungen der 1,15-fache Regelsatz
    • (Bei Bedarf können diese normalen Regelsätze gesteigert werden.)
  • Sprechen Sie zuerst mit Ihrem Arzt über die geplante Behandlung und über Alternativen, die im Regelsatz liegen. Der gewählte Gebührensatz hat unmittelbare Auswirkung auf die spätere Rechnungshöhe. Die teuerste Behandlung muss nicht immer die beste sein. Bevor Sie eine Honorarvereinbarung unterschreiben, sprechen Sie bitte zuerst mit uns.

  • Die Abkürzung steht für individuelle Gesundheitsleistungen. Ärzte bieten Ihren Patientinnen und Patienten gerne eine Vielzahl solcher Leistungen an. Wichtig für Sie zu wissen ist, dass Sie für IGel-Leistungen in den meisten Fällen keine Erstattung bekommen, sondern die Kosten hierfür selbst tragen müssen. Die Liste der angebotenen IGel-Leistungen ist lang und enthält Leistungen, die der Gemeinsame Bundesausschuss der gesetzlichen Krankenkassen bisher nicht bewertet oder wegen unzureichendem medizinischen Nutzen abgelehnt hat.

    Natürlich können Sie IGeL-Leistungen in Anspruch nehmen. Lassen Sie sich von Ihrem Arzt umfassend über die Vor- und Nachteile einer Methode, deren Konsequenzen und Alternativen aufklären. Fragen Sie vorab bei uns an, ob wir die geplante Maßnahme auch erstatten. Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie auf www.igel-monitor.de.

  • Je nachdem, um welche Behandlung oder welche Leistung es sich handelt, springen teilweise unterschiedliche Kostenträger ein. Hier ein paar Beispiele:

    • Rentenversicherungsträger (Reha/Kuren)
    • Pflegeversicherung (Hilfsmittel/Heimrechnungen)
    • Sozialamt (Frühförderung)
    • Arbeitgeber (Arbeitsplatzbrille)
    • Beihilfe (Blindenhund)
    • Sozialamt (Frühförderung)
    • Bundesversicherungsamt (Mutterschaftsgeld)
    • Versorgungsamt (gestohlene Hörgeräte)
    • Integrationsamt (Hilfsmittel bei behinderten Kindern)
    • Steuererklärung (gestohlene Hörgeräte)

    Wenn Sie unsicher sind, welcher Leistungsträger die Kosten übernimmt und in welchem Umfang, wenden Sie sich bitte an uns.

  • Der GesundheitsSERVICE der Versicherungskammer Bayern (VKB) ist ein ganzheitliches Versorgungsprogramm speziell für höhergradig chronisch und multimorbid erkrankte Personen. (Als multimorbid werden Patienten bezeichnet, die von vielen Erkrankungen gleichzeitig betroffen sind, beispielsweise von Diabetes und Bluthochdruck.)
    Gemeinsam mit unserem Partner AnyCare GmbH erhalten betroffene Versicherte eine vollkommen neue Serviceleistung: Die gesamte Gesundheitssituation bildet dabei die Basis für eine individuell angepasste Betreuung. Auch Faktoren wie Alter, aktuelle Lebenssituation, Körpergewicht oder Beruf beeinflussen häufig den Umgang mit der Erkrankung sowie deren Verlauf.
    Erfahren Sie mehr über den GesundheitsSERVICE.

    Unser Partner AnyCare GmbH (www.anycare.de) ist ein am Gesundheitsmarkt etabliertes Tochterunternehmen der Thieme Verlagsgruppe, einer der größten medizinischen Fachverlage Deutschlands. In den vergangenen zwölf Jahren hat das Unternehmen deutschlandweit mehr als 150.000 Versicherte aus dem Bereich der gesetzlichen und privaten Krankenversicherung betreut.

  • Wenn Sie den GesundheitsSERVICE der VKB nutzen, bleibt Ihre medizinische Regelversorgung in den Händen Ihres Hausarztes. Die ergänzende Betreuung für Programmteilnehmer findet telefonisch statt. Während der einjährigen Betreuungsphase können Sie beispielsweise folgende Vorteile nutzen:

    • Sie erhalten regelmäßig aktuelle Informationen zu Ihrer Erkrankung
    • Sie bekommen praktische Hilfestellungen für den Alltag
    • Ein persönlicher Ansprechpartner betreut Sie telefonisch während des gesamten Programmverlaufs
    • Zusätzlich steht Ihnen montags bis freitags zwischen 8.00 und 20.00 Uhr ein Informations- und Servicetelefon mit medizinischem Fachpersonal zur Verfügung
    • Sie erhalten Informationsblätter, Mailings und ein Gesundheitstagebuch
  • Geeignete Teilnehmer werden u. a. anhand ihrer historischen Krankheitsverläufe identifiziert und zur Teilnahme am Versorgungsprogramm eingeladen. Chronisch und multimorbid erkrankte Kunden erhalten somit die Hilfe, die sie dringend brauchen. Für die ausgewählten Versicherten ist unser GesundheitsSERVICE kostenlos, schnell und vor allem professionell. Zusätzlich zur laufenden Behandlung nimmt sich jemand Zeit, gibt wertvolle Tipps und hilft in jeder Situation.
    Haben Sie weiteren Informationsbedarf? Dann rufen Sie uns an unter +49 89 6236-5600 (Montag bis Freitag 8-18 Uhr) oder schicken Sie uns eine E-Mail an gesundheitsmanagement@vkb.de

  • MediTALK ist einer unserer Dienstleister für medizinische Informations- und Beratungsleistungen. Als vollversicherter Kunde der VKB erhalten Sie hier kostenlos und rund um die Uhr medizinischen Rat. Detaillierte Informationen zum Thema finden Sie auf unserer Seite zu MediTALK.

  • Ihr Versicherungsschutz gilt für ganz Europa. Bei vorübergehenden Auslandsaufenthalten besteht dieser umfassende Schutz in den ersten zwei Monaten sogar weltweit. Dieser Zeitraum verlängert sich um weitere zwei Monate, wenn die Rückreise nicht ohne Gefährdung der Gesundheit möglich ist. Manche Tarife enthalten als Leistungsbestandteil auch den Krankenrücktransport nach Deutschland. Bitte lesen Sie in Ihren Tarifbedingungen nach, ob dies für Sie zutrifft. Haben Sie zusätzlich eine Auslandsreisekrankenversicherung abgeschlossen, werden die Kosten anlässlich einer Auslandsreise unter dieser Versicherung abgerechnet. Ihr Haupttarif wird nicht belastet und die Chance zur Beitragsrückerstattung bleibt bestehen.

    Übrigens: Rund um das Thema Reise bieten wir auch weitere Produkte an, beispielsweise Reise-Rücktrittskosten-Versicherungen (als Jahresvertrag oder für eine Reise) oder verschiedene Paketlösungen. Nähere Informationen und Abschlussmöglichkeiten erhalten Sie unter www.urv.de.

  • Falls Sie im Ausland stationär behandelt werden müssen oder ein Krankenrücktransport notwendig ist, rufen Sie uns unbedingt an. Sie erreichen unseren 24-Stunden-Notruf-Service unter der Nr. +49 800 8440-8440 oder alternativ +49 211 5363-158.
    Der Notruf-Service organisiert dann alles Weitere für Sie. Wichtig ist nur, dass bei Rechnungen ausländischer Ärzte und Krankenhäuser alle Diagnosen, die einzelnen ärztlichen Leistungen und die Behandlungstage für uns nachvollziehbar aufgeführt sein müssen. In Ausnahmefällen benötigen wir von Ihnen eine Übersetzung.

    Unser Notruf-Service hilft Ihnen auch

    • wenn Sie medizinische Auskünfte vor oder während Ihrer Reise benötigen
    • wenn es um die Benennung von Ärzten und Krankenhäusern im Ausland geht.
  • Täglich erreichen uns ca. 7.000 Leistungsaufträge. Ihre Anträge, schriftliche Anfragen und Kostenvoranschläge bearbeiten wir papierlos. Alle Vorgänge und Belege werden vor der Bearbeitung gescannt und den Mitarbeitern der Leistungsabteilungen elektronisch zur Verfügung gestellt. Die Mitarbeiter prüfen alle Unterlagen und sorgen dafür, dass Sie Ihre tarifliche Versicherungsleistung erhalten.

    Damit wir Ihre Belege schneller bearbeiten können, hilft es uns sehr, wenn Sie Ihre Belege immer zusammen mit dem vorgedruckten Leistungsauftrag vollständig ausgefüllt an uns schicken. Verzichten Sie bitte auf Büro- oder Heftklammern, Tesafilm und sonstige kleine „Ordnungshelfer“, da Ihre Belege von unseren Mitarbeitern vor dem Scanprozess sonst händisch von diesen befreit werden müssen.

  • In diesen Fällen ist eine vorherige Anfrage verpflichtend:

    In folgenden Fällen empfehlen wir Ihnen, vorab bei uns anzufragen:

    • Alternativmedizin
    • Chromosomenanalyse, Genuntersuchungen, humangenetische Untersuchungen
    • Hilfsmittel
    • Hörhilfen, Krankenfahrstühle, Beatmungsgeräte und Atemmonitore
    • Künstliche Befruchtung
    • Medizinische Kräftigungs- bzw. Trainingstherapie
    • Plastische Operationen, Laserbehandlungen
    • Behandlungen in Privatkliniken ohne Klinik-Card-Vertrag
    • Zahnersatz und Kieferorthopädie
  • Eine gute medizinische Versorgung ist nicht nur kostbar, sondern kann auch schnell ins Geld gehen. Konzentrieren Sie sich auf das Wichtigste: Ihre Gesundheit. Die Prüfung Ihrer Arztrechnungen übernimmt die UKV. Mit dem kostenlosen RechnungsCheck können Sie Operationsrechnungen ab einem Rechnungsbetrag von über 1.500 Euro von einem Team aus Spezialisten prüfen lassen. Denn Sie müssen als Patient eine Rechnung erst dann bezahlen, wenn sie sachlich und rechnerisch richtig ist. Mehr Infos zum Thema finden Sie auf unserer Seite RechnungsCheck.

  • Grundsätzlich hängt die Beitragsrückerstattung (BRE) immer von dem von Ihnen gewählten Tarif ab. Über die aktuelle Höhe der Beitragsrückerstattungen entscheidet der Vorstand jedes Jahr neu. Sie werden rechtzeitig darüber informiert. Entscheidend für die Zuordnung zum Kalenderjahr ist das Behandlungs- bzw. Kaufdatum.

    Allgemein müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

    • Während des ganzen Kalenderjahres muss ein Tarif bestanden haben, für den eine BRE vorgesehen ist und der am 30.6. des folgenden Kalenderjahres noch besteht.
    • Für Kosten, die im abgelaufenen Kalenderjahr entstanden sind, dürfen weder tarifliche noch freiwillige Leistungen gezahlt worden sein.
    • Die Beiträge für das betreffende Jahr müssen komplett bezahlt worden sein.

    In Ausnahmefällen können Sie auch dann eine Beitragsrückerstattung erhalten, wenn Sie Leistungen beansprucht haben. Bei folgenden Leistungen bleibt Ihr Anspruch bestehen:
    Vorsorgeuntersuchungen nach den Ziffern 23 bis 29 der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) sowie nach den Ziffern 4850 oder 4851, wenn sie im Zusammenhang mit der GOÄ-Ziffer 27 durchgeführt wurden und prophylaktische zahnärztliche Leistungen nach den Ziffern 0010, 1000, 1010, 1020, 4050, 4055 und 4060 der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ)

  • Kontaktieren Sie uns bitte rasch. Und nennen Sie uns die Versicherungs- und Telefonnummer sowie Ihre E-Mail-Adresse. Wenn Sie unsere Online-Formulare für die Schadenmeldung nutzen, füllen Sie einfach die vorbereiteten Felder aus. 

    Was ist beschädigt? Wann ist es passiert?

    Am besten Sie fotografieren die Problemstellen. Und erstellen eine ausführliche Schaden-Liste. Dazu legen Sie die Einkaufsbelege der beschädigten Gebrauchsgegenstände. Haben Sie die Rechnungen nicht mehr, dann ergänzen Sie die Liste bitte aus Ihrem Gedächtnis. Wichtig sind dabei der ungefähre Anschaffungszeitpunkt und Neupreis.

  • Wir möchten Ihnen schnell finanziell helfen. Manchmal ist es allerdings notwendig, dass ein Sachverständiger bei Ihnen vorbeikommt, um sich ein konkreteres Bild von den Schäden zu machen. Er bzw. sie wird sich direkt bei Ihnen melden, um einen Termin auszumachen, der für Sie gut passt.

    Bei einem Hagelschaden am Auto:

    Der Gutachter vereinbart dann gerne sogenannte Sammeltermine, da meist viele Fahrzeuge in einer Region betroffen sind.

  • Ob von der Entschädigungssumme, die wir Ihnen zahlen, ein Selbstbehalt abgezogen wird, lesen Sie in Ihrem Versicherungsvertrag.

  • So dringend eine Reparatur ist – sie sollte erst veranlasst werden, wenn wir als Versicherung ein konkretes Bild vom Schaden haben. Wichtig ist, alle Schäden zu fotografieren!

    Sollte sich ein Schaden eventuell durch weitere Unwetter noch vergrößern können, bitten wir Sie, sogenannte Notfallmaßnahmen sofort durchzuführen bzw. durchführen zu lassen. Sie wählen selbst eine geeignete Firma aus. Das gilt zum Beispiel auch, wenn die Windschutzscheibe Ihres Autos zerstört wurde. Und Ihr Auto somit nicht mehr fahrbereit ist. Fotografieren Sie in einem solchen Fall bitte den Schaden und lassen Sie die Scheibe sofort reparieren.

  • Keine Sorge, die Reparatur ist heute recht unproblematisch. Es gibt inzwischen verschiedene Techniken, mit denen eingedrückte Stellen rasch wieder ausgebeult werden.

    Wir benennen Ihnen gerne einen kompetenten Dellenspezialisten in Ihrer Nähe. Dort wird der Hagelschaden an Ihrem Fahrzeug nach der sanften Reparaturmethode fachgerecht instandgesetzt. Den Hagelschaden am Auto übernimmt Ihre Teilkaskoversicherung.

  • Wenden Sie sich gerne an uns, auch wenn Sie nur vermuten, dass Ihr Auto durch das Unwetter beschädigt wurde. Spezielle Beleuchtungstechniken, die unsere Sachverständigen kennen, werden es für Sie herausfinden.

  • Kontaktieren Sie uns bitte so rasch wie möglich. Und nennen Sie uns die Versicherungs- und Telefonnummer sowie Ihre E-Mail-Adresse. Wenn Sie unsere Online-Formulare für die Schadenmeldung nutzen, füllen Sie einfach die vorbereiteten Felder aus. 

    Wie ist das Wasser in das Gebäude eingedrungen? Wie hoch steht das Wasser? Wie viele Räume sind betroffen?

    Am besten Sie fotografieren die Problemstellen (bitte keine Videos) und erstellen eine ausführliche Schaden-Liste. Dazu legen Sie die Einkaufsbelege der beschädigten Gebrauchsgegenstände. Haben Sie die Rechnungen nicht mehr, dann ergänzen Sie die Liste bitte aus Ihrem Gedächtnis. Wichtig sind dabei der ungefähre Anschaffungszeitpunkt und Neupreis.

  • Wir möchten Ihnen schnell finanziell helfen. Bei Hochwasser-Schäden ist es allerdings häufig notwendig, dass ein Gutachter zu Ihnen kommt. Er bzw. sie wird sich direkt bei Ihnen melden, um einen Termin auszumachen, der für Sie gut passt.

  • Wir haben zahlreiche Dienstleister, auch aus anderen Bundesländern, welche uns Kapazitäten für Trockengeräte zur Verfügung stellen.

    Pumpen und Nass-Trockensauger erhalten Sie auch in Baumärkten oder können bei speziellen Firmen ausgeliehen werden. Die Leihgebühr übernehmen wir im Rahmen Ihrer Elementarschadenversicherung.

  • Feuerwehren können solche Aufwendungen in Rechnung stellen, das besagt das bayerische Feuerwehrgesetz. Manche Gemeinden haben dies jedoch in ihren Satzungen ausgeschlossen.

  • Wir wissen, dass man die Spuren einer solchen Katastrophe schnell beseitigen will. Trotzdem bitten wir Sie um Geduld und empfehlen, beschädigte Gegenstände nicht gleich zu entsorgen. Sie sollten sie bis zu unserer „Entsorgungsfreigabe“ aufbewahren. Nur so können wir uns ein Bild von der Lage machen und Ihnen rasch helfen.

  • Für Wasserschäden durch Grundwasser besteht grundsätzlich kein Versicherungsschutz. Auch sogenannte „Mischwasserschäden“ (durch Hochwasser und Grundwasser) sind in der Regel nicht versichert. Wir setzen einen Sachverständigen ein, der die genaue Ursache für Sie klärt. Der Berater in Ihrer Nähe hilft Ihnen jederzeit weiter, wenn Sie Fragen zum richtigen Versicherungsschutz haben.

  • Kontaktieren Sie uns bitte rasch. Und nennen Sie uns die Versicherungs- und Telefonnummer sowie Ihre E-Mail-Adresse. Wenn Sie unsere Online-Formulare für die Schadenmeldung nutzen, füllen Sie einfach die vorbereiteten Felder aus.

    Was ist beschädigt? Wann ist es passiert?

    Am besten Sie fotografieren die Problemstellen. Und erstellen eine ausführliche Schaden-Liste. Dazu legen Sie die Einkaufsbelege der beschädigten Gebrauchsgegenstände. Haben Sie die Rechnungen nicht mehr, dann ergänzen Sie die Liste bitte aus Ihrem Gedächtnis. Wichtig sind dabei der ungefähre Anschaffungszeitpunkt und Neupreis.

  • Wir möchten Ihnen schnell finanziell helfen. Manchmal ist es allerdings notwendig, dass ein Sachverständiger bei Ihnen vorbeikommt, um sich ein konkreteres Bild von den Sturmschäden zu machen. Er bzw. sie wird sich direkt bei Ihnen melden, um einen Termin auszumachen, der für Sie gut passt.

  • So dringend eine Reparatur ist – sie sollte erst veranlasst werden, wenn wir als Versicherung ein konkretes Bild vom Schaden haben. Wichtig ist, alle Schäden zu fotografieren! 

    Sollte sich ein Schaden eventuell durch weitere Unwetter noch vergrößern können, bitten wir Sie, sogenannte Notfallmaßnahmen sofort durchzuführen bzw. durchführen zu lassen. Sie wählen selbst eine geeignete Firma aus.

  • 2. Wer ist in der Privathaftpflichtversicherung mitversichert?

    Bei unserer Privathaftpflichtversicherung sind im Familientarif auch folgende Personen mitversichert.

    • Ehegatte und eingetragene Lebenspartnerschaften im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetzes
    • Lebensgefährtin/-gefährte, wenn sie/er unverheiratet und unter der Anschrift des Versicherungsnehmers amtlich gemeldet ist sowie im Versicherungsvertrag mit Namen genannt wird
    • Unverheiratete Kinder (auch Stief-, Adoptiv-, Pflegekinder und Mündel), Kinder über 21, solange sie sich noch in der Schulausbildung oder innerhalb von zwölf Monaten in der anschließenden Berufsausbildung befinden (Lehre und/oder Studium, nicht jedoch Referendarzeit, Fortbildungsmaßnahmen oder dergleichen).
    • Eine innerhalb von zwölf Monaten anschließende zweite Ausbildung (Lehre oder Studium) ist ebenfalls mitversichert, ebenso der freiwillige Wehrdienst bzw. Bundesfreiwilligendienst.
    • Haushaltshilfen: während der Tätigkeit als Haushaltshilfe für den Versicherungsnehmer; Schäden am Eigentum des Versicherungsnehmers sind nicht versichert
    • Tagesmütter (bei einem maximalen Verdienst bis zur Geringfügigkeitsgrenze der Sozialversicherung)

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  • 4. Kann ich die Kautionsversicherung auch online beantragen?

    Ja, Sie können Ihre Bürgschaftsversicherung nicht nur online beantragen – Sie können die Bürgschaften nach Freigabe auch online abrufen. Übrigens: Auch Informationen zum Bürgschaftsrahmen mit bis zu 2 Mio. Euro finden Sie übersichtlich hier online.

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  • 3. Was ist der Unterschied zwischen der Privathaftpflichtversicherung Kompakt und Optimal?

    Unsere Kompakt-Variante ist der sichere Schutz für Preisbewusste. Die Optimal-Variante hingegen lässt keine Wünsche offen und bietet einen besonders beruhigenden Schutz zu fairen Preisen:

    Die wichtigsten Leistungen auf einen Blick

    VersicherungsumfangKompaktOptimal
    Versicherungssummen (VS) 30 Mio. € pauschal
    P/S/V*
    150 € Selbstbeteiligung möglich

    30 Mio. € pauschal P/S/V*
    150 € Selbstbeteiligung
    möglich

    Vorsorge-Versicherung beim Eintritt neuer Risiken

    30 Mio. € pauschal
    P/S/V*

    30 Mio. € pauschal
    P/S/V*

    Versicherte Personen
    Ehegatten und Lebenspartner nach dem
    Lebenspartnerschaftsgesetz
    Lebensgefährten (auf Antrag) einschließlich
    Regressansprüche von Sozialversicherungsträgern
    Unverheiratete Kinder bis zum 21. Geburtstag;
    danach, wenn in Schul- oder anschließender
    Erst- und Zweitausbildung
    Schäden durch deliktsunfähige Kinder

    Versicherungssumme
    30.000 €
    150 € Selbstbeteiligung
    je Schaden

    Aufsichtspflicht über Minderjährige
    Behinderte Kinder im Haushalt des Versicherungs-
    nehmers auch nach dem 21. Lebensjahr, sofern ein
    Vormundschaftsgericht die Betreuung angeordnet hat
    Als Dienstherr der im Haushalt tätigen Personen
    gegenüber Dritten
    Tätigkeit als Tagesmutter bis zur Geringfügigkeitsgrenze
    in der Sozialversicherung
    Haus und Wohnen
    Mitversicherung als Inhaber von selbstbewohnten
    Einfamilien- und Wochenendhäusern in Europa
    Bauvorhaben an mitversicherten Häusern bis Bausumme
    100.000 €
    bis Bausumme 100.000 €
    Photovoltaikanlagen – auch Einleitungsrisiko –
    bis 10 kWp
    Vermietung von Einlieger- oder Eigentumswohnungen
    an Familienangehörige
    Mietsachschäden bis zur Sachschaden-
    Versicherungssumme
    Sonstiges
    Auslandsaufenthalt innerhalb Europa ohne zeitliche
    Begrenzung; außerhalb 1 Jahr
    Ausübung von Sport
    • ausgenommen Jagd, Kfz-Rennen etc.
    Besitz und Gebrauch von
    • Fahrrädern
    • Windsurfbrettern
    • ferngelenkten Modellfahrzeugen
    • ƒƒFlugmodellen ohne Motor bis 5 kg
    Halten von zahmen Haustieren
    • ƒƒ außer Hunden, Pferden etc.
    Hüten fremder Hunde


    Reiten fremder Pferde/Fahrten mit fremden Fuhrwerken
    Privater und erlaubter Besitz von Hieb-, Stoß- und
    Schusswaffen
    Elektronischer Datenaustausch/Internetnutzung
    Schlüsselverlustversicherung für private und vom
    Arbeitgeber/Dienstherrn überlassene Schlüssel
    Versicherungssumme
    300.000 €

    Selbstbeteiligung: 10 % des
    Schadens, mindestens
    10 €,
    höchstens 500 €
    Schadenersatzausfallversicherung
    Schwellenwert 3.000 €
    auch Schäden durch
    fremde Hunde
    Versicherungssumme
    30 Mio. €
    pauschal/100.000 €
    Gefälligkeitsschäden/unentgeltliche Hilfeleistung Versicherungssumme
    30.000 €
    Versicherungssumme
    30.000 €
    Sachschäden an beweglichen Sachen, die der Versicherungsnehmer zu privaten Zwecken geliehen, gemietet oder gepachtet hat Versicherungssumme
    5.000 €
    Versicherungssumme
    5.000 €
    Haftpflichtansprüche aus Diskriminierung
    Haftpflichtansprüche wegen Asbestschäden
    Haftpflichtansprüche wegen Umweltschäden

    = versichert = nicht versichert = gegen Zuschlag versicherbar

    P/S/V* = Personen-, Sach- und Vermögensschäden
    Die Leistungen sind verkürzt wiedergegeben, maßgebend ist der Wortlaut der Versicherungsbedingungen.

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  • 4. Besteht Versicherungsschutz, wenn ich Freunden beim Umzug helfe?

    Ja, bei unserer Privathaftpflichtversicherung sind sogenannte „Gefälligkeitsleistungen“ wie Umzugshilfe oder Beaufsichtigung einer Wohnung im Urlaub mitversichert. Auf Wunsch des Kunden übernehmen wir den Schaden:

    Im Tarif Kompakt bis 30.000,- Euro
    Im Tarif Optimal bis 30.000,- Euro

    ↑ Zurück zur Übersicht

  • Wissenswerte Beiträge zur Schadenverhütung und Schadenforschung finden Sie in der Fachzeitschrift der öffentlichen Versicherer. In vier Ausgaben pro Jahr informieren unsere Experten zu verschiedenen Themenbereichen wie Feuer, Einbruch/Diebstahl, Umwelt, Leitungswasser und Naturgefahren.

    Die aktuelle Ausgabe sowie ein Archiv mit Suchfunktion stehen Interessierten unter www.schadenprisma.de gebührenfrei online zur Verfügung.

  • 5. Was sind "deliktunfähige Kinder"?

    Unter sieben Jahren (bei Unfällen im Straßenverkehr sogar bis zum 10. Lebensjahr) gelten Kinder vor dem Gesetz als „deliktunfähig“. Auf Deutsch: diese Kinder können für einen verursachten Schaden nicht zur Verantwortung gezogen werden. Das bedeutet, dass der Geschädigte auf seinem Schaden sitzenbleibt – was oft zu größeren Problemen führt. Schon manche Freundschaften und Nachbarschaftsbeziehungen sind dadurch zerstört worden.

    Ein beruhigendes Stück Sicherheit für Sie: mit unserer Privathaftpflichtversicherung sind automatisch Ihre Kinder und deren Handlungen mitversichert.

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  • 6. Kann die Privathaftpflichtversicherung von der Steuer abgesetzt werden?

    Ja, bei der Einkommenssteuer können Sie Ihre Privathaftpflichtversicherung als Sonderausgabe geltend machen. Somit haben Sie nicht nur einen beruhigenden, weltweiten Schutz, sondern sparen auch noch Geld.

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  •  KompaktOptimal

    Ehe- und Lebenspartner?

    Kinder, auch volljährige Kinder?

    Deliktunfähige Kinder?

    bis 30.000 Euro

    Deliktunfähige mitversicherte Personen?

    Behinderte und pflegebedürftige Kinder?

    als Dienstherr für Angestellte im eigenen Haushalt?

     

  •  KompaktOptimal

    Vorsorgeversicherung?

    Gefälligkeitsschäden?

    Bis 30.000 Euro Bis 30.000 Euro

    Elektronischer Datenaustausch und Internetnutzung?

    Verlust von Schlüsseln?

    bis 300.000 Euro

    Schadenersatzausfall-Versicherung?

    ab 3.000 Euro

    Gewaltopferschutz?

    bis 100.000 Euro

    Kautionsstellung bei Auslandsschäden?

    bis 100.000 Euro bis 100.000 Euro

    Verletzung von Persönlichkeits- oder Namensrechten?

    Schutz beim Vorwurf von Diskriminierung?

    Tätigkeit als Tagesmutter?

    Schutz bei nebenberuflicher Tätigkeit?

    Aufsicht für Minderjährige?

    Betriebspraktika und Ferienjobs?

    Fachpraktischer Unterricht?

     

  •  KompaktOptimal

    Schutz als Inhaber von selbstbewohnten Ein-, Zweifamilien- und Wochenendhäusern in Europa?

    Vermietung von Einlieger- oder Eigentumswohnungen an Familienangehörige?

    Mietsachschäden?

    Sachschäden am Inventar der Reiseunterkunft und beweglichen Sachen?

    Bauherrenhaftpflicht?

    bis 100.000 Euro Bausumme bis 100.000 Euro Bausumme

    Photovoltaik- und Windkraftanlagen bis 10 kWp?

    Asbestschäden?

     

  •  KompaktOptimal

    Windsurfbretter, Kites?

    Ferngelenkte Modellfahrzeuge?

    Flugmodelle ohne eigenen Antrieb bis zu 5 kg Gewicht?

    Motorgetriebene Indoor-Flugmodelle?

    Privater und erlaubter Besitz von Hieb-, Stoß- und Schusswaffen?

    Halten zahmer Haustiere?

    Hüten fremder Hunde?

    Reiten fremder Pferde, Fahren fremder Fuhrwerke?

    Halten eines Assistenzhundes?

     

  •  KompaktOptimal

    Selbstbeteiligung?

    150 Euro 150 Euro

    Deliktunfähige Kinder?

    gegen Zuschlag erweiterbar bereits im Grundtarif enthalten

    Verlust von Schlüsseln?

    gegen Zuschlag erweiterbar bereits im Grundtarif enthalten

    Schadenersatzausfall-Versicherung?

    gegen Zuschlag ergänzbar bereits im Grundtarif enthalten

    Gewaltopferschutz?

    gegen Zuschlag erweiterbar bereits im Grundtarif enthalten

    Vermietung von Einlieger- oder Eigentumswohnungen an Familienangehörige?

    gegen Zuschlag erweiterbar bereits im Grundtarif enthalten

     

  • Die Zahnzusatzversicherung geht bei Gesetzlich Versicherten über den Basisversicherungsschutz hinaus. Somit lassen sich die Kosten für die Zahnzusatzversicherung in der Regel über die Sonderausgaben in der Steuererklärung aufführen. Allerdings sollten Sie beachten, ob Sie bereits mit anderen Versicherungen den Maximalbetrag zum Absetzen schon erreicht haben. In diesem Fall hätten Sie keinen Vorteil davon diese Versicherung abzusetzen.

  • Wenn Sie die Steuer mit Ihrem Ehepartner gemeinsam veranlagen, addieren sich die Höchstbeträge, die Ihnen jeweils zustehen. Sind Sie zum Beispiel beide selbständig, können Sie gemeinsam jährlich bis zu 5.600 Euro an Vorsorgeaufwendungen steuerlich geltend machen.

Wussten Sie schon, dass...
  • Wussten Sie

    ... ZahnPRIVAT Premium unser einziger ZahnPRIVAT-Tarif ist, der eine Leistung für Kieferorthopädie vorsieht?

    ZahnPRIVAT Premium hat auch keine Wartezeit: Für alle Versicherungsfälle, die nach Abschluss des Versicherungsvertrages eintreten, können Sie die Leistungen beanspruchen.

  • Von der Steuer kann lediglich die KFZ-Haftpflicht abgesetzt werden.

  • Das Geld, das Sie für die Hausratversicherung bezahlen, gehört nicht zu den abzugsfähigen Kosten.

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