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Ein friedvolles Weihnachten – Rauchmelder schützen bei Bränden

Jeden Monat sterben 35 Menschen an den Folgen eines Brandes, die meisten davon durch Rauchvergiftungen. Gerade in der Weihnachtszeit kann ein Rauchmelder Leben retten.

München. Bereits drei Atemzüge hochgiftigen Brandrauchs können tödlich sein – zwei Drittel der Opfer durch Brandrauch ersticken im Schlaf. „Rauchmelder sind deshalb der beste Lebensretter in der Wohnung“, sagt Claudia Scheerer, Pressesprecherin der Versicherungskammer Bayern. Der laute Alarm warnt vor der Gefahr und kann den nötigen Vorsprung verschaffen, um die Familie und sich selbst in Sicherheit zu bringen und die Feuerwehr zu alarmieren.
Brandursachen sind vielfältig
Besonders an Weihnachten kann sich das Brandrisiko erhöhen. Wer einen trockenen Baum oder einen Adventskranz im Wohnzimmer stehen hat und nachts vergisst, die Kerzen zu löschen, der bemerkt womöglich nicht einmal, dass die Wohnung brennt.
„Das ist aber bei Weitem nicht die einzige Gefahr“, sagt Scheerer. „Häufig entsteht ein Feuer nicht durch Fahrlässigkeit, sondern durch einen technischen Defekt.“ Etwa 200.000 Brände gibt es insgesamt pro Jahr in Deutschland. Ohne vorsorgende Maßnahmen wie Rauchmelder können die Folgen für Leben und Eigentum dramatisch sein.
Versicherungsschutz
Sind keine Rauchmelder vorhanden oder funktionieren diese nicht und führt dies nachweislich zu einer Vergrößerung eines Schadens am Gebäude oder Hausrat, können Versicherungsleistungen aus der Feuerversicherung gekürzt werden. Es empfiehlt sich, Einbau und Wartung der Rauchmelder zu dokumentieren – etwa in Form von Kaufbelegen, Installationsprotokollen oder Rechnungen von Fachfirmen.
Rauchmelder sind häufig gesetzlich vorgeschrieben
In Bayern und Rheinland-Pfalz gilt die Rauchmelderpflicht allgemein für Wohnhäuser, Wohnungen und Räume mit wohnungsähnlicher Nutzung, wie Ferienwohnungen, Freizeitunterkünfte, Containerräume, Hütten und Gartenlauben. Einbauen muss den Rauchmelder der Eigentümer der Wohnung, Wartungsaufgaben übernimmt in Bayern der Mieter und in Rheinland-Pfalz der Vermieter. Die Rauchmelderpflicht gilt für Neubauten, für Umbauten und für bestehende Wohnungen, allerdings gibt es in Bayern eine Übergangsfrist für den Einbau in bestehenden Wohnungen. Diese läuft zum 31. Dezember 2017 ab.
Keine Verpflichtung zum Einbau von Rauchmeldern besteht dagegen für gewerbliche Räume, Büros oder Praxen. „Das Ziel eines Rauchmelders ist es, Personen rechtzeitig vor Brandrauch zu warnen, damit sie sich zügig in Sicherheit bringen können“, erklärt Scheerer. In gewerblich genutzten Räumen geht man davon aus, dass ein Brand rechtzeitig bemerkt und entsprechende Maßnahmen eingeleitet werden können.
Weitere Informationen finden Sie unter:
https://www.vkb.de/content/magazin/aktuelles/feuer
 
Konzern Versicherungskammer
Der Konzern Versicherungskammer ist bundesweit der größte öffentliche Versicherer und unter den Top Ten der Erstversicherer. Im Geschäftsjahr 2015 erzielte er Beitragseinnahmen von insgesamt 7,62 Mrd. Euro. Mit seinen regional tätigen Gesellschaften ist das Unternehmen in Bayern, der Pfalz, im Saarland sowie in Berlin und Brandenburg tätig; im Krankenversicherungsgeschäft zusammen mit den anderen öffentlichen Versicherern bundesweit. Der Konzern Versicherungskammer ist mit dem Zertifikat „Beruf und Familie“ als familienfreundliches Unternehmen ausgezeichnet und hat rund 6.700 Beschäftigte, davon über 340 Auszubildende.